Fakt ist, jedes neue Medium bietet zwar Chancen für die Weiterentwicklung, jedes neue beziehungsweise erweiterte Angebot muss aber auch finanziert werden. Die Kunden des öffentlich-rechtlichen Rundfunks werden immer älter. Jüngere werden durch die Programminhalte kaum noch angesprochen. Das führt fatalerweise zu einer reinen Quotenbetrachtung der Öffentlich-Rechtlichen, zu immer stärkerer Kommerzialisierung, auch um Werbekunden zu halten, zum Abkupfern von Formaten, die von den Privaten entwickelt wurden, zu immer mehr gleichartigen Dauerserien.
Für die FDP stellt sich nicht erst seit heute die Frage nach dem eigentlichen Programmauftrag. Rundfunkgebühren sollten nicht nur als reines Finanzierungsinstrument für einen viel zu bunten Strauß von teils überflüssigen Angeboten, sondern auch als Qualitätssicherungsgebühr verstanden werden. Die meisten
Gebührenzahler, das belegen entsprechende Erhebungen, empfinden die derzeitige Höhe der Rundfunkgebühren im Verhältnis zum Gebotenen als viel zu hoch.
Zukunftsaufgabe muss die Besinnung auf den eigentlichen Auftrag sein, sonst gerät in nicht allzu ferner Zukunft das eigentlich bewährte duale System in Gefahr unterzugehen. Die Diskussion über die Zukunft muss in den EU-Mitgliedsstaaten und auch bei uns gepuscht werden, so Rudolf Strohmeier, Generaldirektion Informationsgesellschaft und Medien der EU in der letzten Woche Brüssel gegenüber Vertretern unseres Medienausschusses in einer Diskussion, und recht hat der Mensch!
Die Entwicklung eines Geschäftsmodells der Zukunft muss das Ziel sein, da stehen wir erst am Anfang, in einer Zeit der rasanten Entwicklung der Informationsbeschaffungsstrukturen, die schon heute eine zeitund ortsunabhängige Nutzung der Angebote ermöglicht wie in der Vergangenheit nur die Printmedien.
Ich komme zum Schluss! Vor uns liegen noch gewaltige Aufgaben, die zu bewältigen sind. Heute geht es zunächst nur um den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, dem die FDP-Fraktion zwar nicht in allen Punkten mit Überzeugung, aber auf jeden Fall zustimmt. – Herzlichen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Es wurde schon viel zu dem 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag gesagt. Ich möchte jetzt nicht mehr auf die Einzelheiten eingehen, sondern mich eher bei meinen Vorrednerinnen und -rednern dafür bedanken. Der Präsident des Senats, Herr Böhrnsen, hatte am 25. November 2008 bereits durch Ermächtigung des Senatsbeschlusses die Unterzeichnung vollzogen.
Ich möchte noch einmal kurz die europäische Dimension dieser Unterzeichnung hervorheben. Mit Inkrafttreten des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags am 1. Juni dieses Jahres werden die bisherigen jeweils drei digitalen Fernsehkanäle von ARD und ZDF fortentwickelt und auf der Grundlage von Programmkonzepten konkret beauftragt. Was bedeutet das? Es gab einen Vorlauf von mindestens zwei Anhörungen mit Medienbeteiligten, um gewisse Konflikte auf niedriger Flamme zu kochen. Die Unterzeichnung bedeutet aber auch, dass die Bemühungen der 16 Bundesländer erfolgreich zum Abschluss gebracht und die Aktivitäten von ARD und ZDF unter Einbeziehung der Interessen kommerzieller Medien auch auf eine
gemeinschaftsrechtlich verlässliche Grundlage gestellt wurden. Das war sehr wichtig, denn vorausgegangen war ein Streit zwischen der EU-Kommission, der Bundesregierung, den Ländern und den Anstalten im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, was die Beihilfen angeht.
Einiges wurde schon dazu gesagt, ich möchte den Charakter dieser Beihilfen noch einmal hervorheben. Wie schon erwähnt hatte die Kommission im Jahr 2007 die Bundesregierung für die Beihilfen gerügt, die Form der Finanzierung, was die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten angeht, wurde heftigst kritisiert. Am Ende gab es diesen sogenannten Beihilfekompromiss, der auch maßgeblich darauf zurückzuführen ist, dass die Bundesregierung und die zuständige EU-Kommissarin, Frau Kroes, dafür auch einiges getan haben, damit dieser Streit endlich beigelegt wird. Letztlich ist aber auch diese Regelung aus der Sicht der Grünen eine Herausforderung für alle Verantwortlichen, insbesondere für diejenigen, die in diesem Bereich tätig sind, die eine nachhaltige Sicherung des Pluralismus in der europäischen Medienlandschaft sicherzustellen versuchen.
Sowohl der öffentlich-rechtliche Bereich als auch die privaten Rundfunkveranstalter nehmen gemeinsam eine öffentliche Aufgabe wahr, und hier gilt es natürlich, die Unterstützung und mit der Unterzeichnung des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags eine Bestätigung für die verfassungsrechtliche Entwicklungsgarantie für ARD und ZDF in der digitalen Welt bei gleichzeitiger Einbeziehung der Interessen kommunaler Anbieter, die sich den Herausforderungen ohne Gebührenfinanzierung stellen müssen, zu gewährleisten. Wichtiger wird wahrscheinlich sein, nach der Unterzeichnung die Verhandlungen zu verfolgen, was den 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag angeht, und der 14. ist auch schon in Arbeit.
Noch einmal Danke auch an die Senatskanzlei und an die zuständigen Ressorts, die hier einiges geleistet haben, dass wir das erfolgreich bis hierhin tragen konnten! – Vielen Dank!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Am Anfang sei erwähnt, dass wir in den letzten Sitzungen des Medienausschusses immer allumfassend durch die Senatskanzlei informiert wurden, deswegen auch noch einmal herzlichen Dank an die Vertreterinnen und Vertretern der Senatskanzlei, aber auch an unseren Staatsrat Schulte, der natürlich in den Besprechungen auf Länderebene auch stark dafür votiert hat, dass es auch zu vielleicht maßgeblichen Änderungen gekommen ist. Herz––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
lichen Dank für Ihr Mittun! Damit schließe ich natürlich auch unsere Mitarbeiterin Frau Kolle in der Bürgerschaft ein, die uns genauso zugearbeitet hat, herzlichen Dank!
Jetzt erlaube ich mir, nicht auf den Dreistufentest einzugehen, auch wenn es angekündigt war. Das ist dann die Programmverschiebung an dieser Stelle. Lassen Sie mich aber einfach im Jahr der Europawahl einmal reflektieren, was Europa eigentlich nachhaltig bei unserer Politik zu tun hat und wie weit Europa auf uns einwirkt! Die Verfahren wurden erläutert, und wir waren letzte Woche mit dem Medienausschuss in Brüssel und haben auch mit der Kommission gesprochen. Bei Herrn Richter habe ich eben so etwas wie Marktwirtschaft oder Liberalisierung gehört. In Brüssel wird ganz klar davon gesprochen, dass immer noch das, was jetzt ausgehandelt wurde, unter dem Wettbewerbsgedanken diskutiert wird, und im Grunde sollte man noch mehr Liberalisierung, noch mehr Marktwirtschaft und noch mehr Marktbewegung haben. Ich finde nein! Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, so wie wir ihn in der Bundesrepublik haben, ist ein Kulturgut und muss daher durch das Amsterdamer Protokoll geschützt werden.
Natürlich gab es auch eine Diskussion nicht nur hier im Parlament, sondern auch in den Parteien auf Bundesebene: Ist der jetzt ausgehandelte Beihilfekompromiss, der in den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag gemündet hat, das Minimum, das Optimum, oder ist man zu weit gegangen? Ich verhehle nicht, dass es in der Bundes-SPD durchaus Diskussionen gibt, dass das, was jetzt verabredet wurde, schon viel zu weit über das hinaus geht, was man damals vereinbart hat. Es zeigt aber auch, dass es sehr darauf ankommt, dass nicht nur wir, die Nationalstaaten in Europa, sondern auch die Länderparlamente sich in Europa zeigen und sagen, dass wir bestimmte Mechanismen zwar ändern wollen, wenn es um Markt oder Liberalisierung geht, dass es aber im Bereich von Kultur und Rundfunk nicht darum gehen kann, wie ich etwas weiter liberalisiere, sondern wie ich die Besitzstände, die wir hier in der Bundesrepublik haben, mit unserem anerkannten dualen Rundfunksystem aufrechterhalte.
Es nutzt aber alles nichts, wenn es dann Beschwerden gibt, und dazu ist es dann auch gekommen, und der Verband privater Rundfunk- und Telemedien, VPRT, vor Europa die ganzen Verfahren regeln will. Man hat jetzt ein Verfahren gefunden, das, glaube ich, der gute Weg ist. Ich bin aber weder pessimistisch noch optimistisch. Ich glaube, dass wir mit der Diskussion in Europa noch nicht am Ende angekommen sind, sondern man jetzt einen Verfahrensabschnitt
mit dem zweiten Beihilfebrief der Europäischen Kommission abgeschlossen hat. Aber ich glaube, dass wir uns noch weiter in Staatsverträgen über die Konkretisierung der Überlegungen in Brüssel auf Länderebene austauschen müssen. Von daher kann ich Ihnen für die SPD-Fraktion, wie die Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Fraktionen schon erwähnt haben, auch nur empfehlen, diesem 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zuzustimmen. Wenn er dann in Kraft tritt, haben die Gremienmitglieder, ARD, ZDF und das Deutschlandradio, mit dem dann doch noch einmal erwähnten Dreistufentest eminent viel zu tun. Um so mehr zeigt sich, wie wichtig ist, dass Rundfunkräte qualifiziert, denn in Europa spricht man immer noch davon, dass Rundfunkräte per se nicht frei sind in ihrer Entscheidung, sondern stark an die Meinung des Hauses gebunden sind. Von daher, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch in einem Wahljahr mit der Europawahl, ist es wichtig, als Europäer zu sagen, es ist wichtig, europäisch zu denken. Aber es ist genauso wichtig, nationalstaatlich in bestimmten Dingen für sich zu dokumentierten, wir glauben und wissen, dass Rundfunk und Kultur ein schützenswertes Instrument sind nach dem Amsterdamer Protokoll, was auch in unserer Zuständigkeit als Nationalstaat liegt. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Rundfunkänderungsstaatsverträge, das ist ja eigentlich ein Insiderthema, vorher hatten wir den 11., der 13. und der 14. sind unterwegs. Manch einer denkt ja, die Rundfunkpolitiker bräuchten jedes Jahr mindestens einen, um sich zu beschäftigen.
Ich glaube, gerade dieser Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist einer, bei dem es doch ein bisschen anders ist, weil er uns alle in unserem täglichen Leben ein gutes Stück betrifft, denn ich gehe einmal davon aus, dass wir alle häufig im Internet unterwegs sind und dabei auch versuchen, auf den diversen digitalen Kanälen einmal das ein oder andere zu finden. Das war ja die Kernfrage in dieser ganzen Diskussion, was die öffentlich-rechtlichen Medien in der digitalen Welt tun dürfen und was sie vor allen Dingen im Internet tun. Da hatten wir genau den Gegensatz, der eben angesprochen wurde, auf der einen Seite die Betrachtungsweise der EU, vielleicht auch von Herrn Richter, das Ganze eher unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten anzuschauen, und auf der anderen Seite die Perspektive „Grundrecht der Rundfunkfreiheit“.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2007 sagte, der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss sich auch entfalten und weiterentwickeln können. Das war der Konflikt, den wir austragen mussten, der sehr öffentlichkeitswirksam und, wie ich fand, auch durchaus mit harten Bandagen ausgetragen worden ist. Es gab Zeitungen und Zeitschriften, wo man sich manchmal gewundert hat, wie ungehemmt dort die vielleicht auch vorhandenen kommerziellen Interessen im redaktionellen Teil in der Auseinandersetzung mit diesem Thema genutzt wurden. Manche Sendung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk war da auch nicht immer so ganz zimperlich, muss man dazu sagen.
Ich will aber zu der Haltung des Senats in dieser ganzen Diskussion ausdrücklich sagen, wir sind da nicht neutral gewesen. Wir haben nicht gesagt, das steht da irgendwie so nebeneinander, sondern wir haben in dieser ganzen Diskussion immer gesagt, wir stehen auf der Seite der Rundfunkfreiheit, wie sie vom Bundesverfassungsgericht definiert worden ist. Wir stehen auf der Seite der Öffentlich-Rechtlichen in dem Sinne, dass sie die Möglichkeit haben, sich weiterzuentwickeln. Sie müssen die Möglichkeit haben, sich auch gerade im Internet, in der digitalen Welt weiterzuentwickeln, dafür haben wir uns in all diesen Diskussionen immer sehr nachdrücklich eingesetzt.
Ich glaube, das ist auch ganz wichtig, das Altersthema ist ja angesprochen worden, wenn man sich einmal die Quoten ansieht, dann weiß man, dass Leute wie ich beim ZDF und bei der ARD gute Kunden sind,
dass aber diejenigen, die ein Stück jünger sind, diese Medien schon deutlich weniger nutzen und dass dort die Quoten halb so hoch sind. Deswegen ist es wichtig, dass die öffentlich-rechtlichen Medien sich auch jüngeren Leuten wieder stärker öffnen, dazu brauchen sie das Internet und den Zugang über das Internet. Deswegen war und ist das eine ganz strategische Diskussion, die dort geführt worden ist, um die öffentlich-rechtlichen Anstalten langfristig zu sichern.
Ich glaube, das ist gelungen, wir haben während der Diskussion auch viel an Kritik aus dem öffentlichrechtlichen Bereich einstecken müssen und haben lange über viele Einzelregelungen diskutiert. Im Ergebnis aber, glaube ich, ist das eine Lösung, mit der beide Seiten leben müssen, aber auch beide Seiten leben können.
Wichtig ist vor allem, dass mit dem Staatsvertrag Rechtssicherheit geschaffen worden ist. Die zuständige EU-Kommissarin hat ausdrücklich noch einmal bestätigt, dass die Vorschriften über den öffentlichrechtlichen Rundfunk jetzt nach Inkrafttreten des Staatsvertrages dem EU-Recht entsprechen. Insofern, glaube ich, haben wir ein wichtigen Schritt getan, aber
die Diskussion ist nicht zu Ende, wie das in der Diskussion eben auch gesagt worden ist. Es ist nicht so, dass die grundlegenden Meinungsverschiedenheiten, die es zwischen der sehr stark wettbewerbsrechtlichen Betrachtungsseite der EU in Auslegung der EUVorschriften einerseits und unserer Vorstellung von der Rundfunkfreiheit andererseits gibt, damit aus der Welt sind. Es ist ein Kompromiss, und den wird man immer wieder neu finden müssen.
Ein paar Bemerkungen zur aktuellen Diskussion: Wir sind an der Arbeit zum 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, da geht es um so interessante Themen wie Productplacement, also Produktplatzierung, wo wir die Diskussion haben, in welchem Umfang das im öffentlich-rechtlichen Bereich wie im privatrechtlichen Bereich zugelassen werden soll. Da bin ich übrigens der Meinung, das sage ich ganz ausdrücklich, dass auch der private Rundfunk ein Kulturgut ist und uns auch nicht gleichgültig sein kann, was dort passiert und dass wir auch dort für eine gewisse Qualität Sorge tragen müssen. Ich will nicht das wiederholen, was der baden-württembergische Ministerpräsident dazu gesagt hat.
Ich teile übrigens nicht die Auffassung von Herrn Richter, dass das öffentlich-rechtliche System sich in seiner Qualität immer weiter verflacht habe, sondern ich glaube, dass nach wie vor sehr deutlich die öffentlich-rechtlichen Angebote in der ganz großen Mehrheit Qualitätsangebote sind. Man muss sich einfach die Realität einmal anschauen und gelegentlich auf die anderen umschalten, dann kann man das wieder besser beurteilen, und das sollte auch so bleiben.
Letzte Bemerkung! Der ARD-Finanzausgleich wurde kurz angesprochen. Ich teile die Auffassung von Herrn Strohmann, dass das für uns weiter ein ganz wichtiger Punkt ist, aber ich teile nicht ganz die Auffassung, dass wir überhaupt nicht weitergekommen sind in der Frage. Es hat im vergangenen Jahr die Bonner Beschlüsse gegeben, die für Radio Bremen eine Verbesserung von ungefähr zwei Millionen Euro bedeutet haben, die wir nicht für ausreichend halten, deswegen haben wir anschließend die Initiative bei den Ministerpräsidenten ergriffen. Die Ministerpräsidenten haben einstimmig beschlossen, dass hier weitere Veränderungen erfolgen müssen, und haben die ARD beauftragt und gebeten, hier bis zum Herbst Vorschläge zu machen. Da bin ich gespannt, wie diese Vorschläge aussehen werden. Das ist ein Stück harte Arbeit auch in der ARD, und ich denke, das ist für den neuen Intendanten auch gleich ein guter Auftakt, um dort einzusteigen, weil wir dort über die nächsten Jahre intensive Diskussionen bekommen werden. Zu diesem Beschluss gehört auch, dass zum Jahr 2013 eine generelle Neuordnung des Finanzausgleichssystems der ARD stattfinden soll.
In dem Sinne, denke ich, ist in der Medienpolitik in den nächsten Jahren für Arbeit gesorgt. Dies ist für uns, für die öffentlich-rechtlichen Anstalten insgesamt, ein wichtiger Schritt, und ich freue mich, dass
das jetzt hier durch dieses Verfahren auch abgeschlossen werden kann und wir dann endgültig ratifizieren. – Danke schön!
Wer das Gesetz zum 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag mit der Drucksachen-Nummer 17/676 in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!