Protokoll der Sitzung vom 28.05.2009

Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/ Die Grünen vom 26. Mai 2009 (Drucksache 17/803) 1. Lesung 2. Lesung

Dazu als Vertreter des Senats Herr Senator Nagel.

Wir kommen zur ersten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet.

Das Wort erhält der Abgeordnete Liess.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich vorweg vielleicht kurz sagen, warum wir das Ganze jetzt als Dringlichkeitsantrag einbringen, das ist ja durchaus ein etwas ungewöhnliches Verfahren.

Eigentlich haben wir uns seit mehreren Jahren bemüht, in Bremen Standortgemeinschaften ins Leben zu rufen. Nun gibt es zwei Standortgemeinschaften, die kurz davor sind, auch tatsächlich tätig werden zu können: Ansgari und Das Viertel. Die eine ist die kleinste und die andere die größte Standortgemeinschaft, die es in Deutschland geben wird. Zu dieser Gelegenheit und bei nochmaliger Durchsicht des Gesetzes ist festgestellt worden, dass wir hier zu bestimmten Dingen noch ungeklärte Punkte haben. Es fehlen nämlich zum Beispiel Fristen: Es fehlt eine Ablehnungsfrist der Grundstückseigentümer, und es fehlen auch Fristen für die Rücknahme der Ablehnung. Um das Gesetz insgesamt rechtsfest zu machen und die Standortgemeinschaften nicht an formalen Fehlern scheitern zu lassen, haben wir diesen Dringlichkeitsantrag hier vorgelegt. Er orientiert sich im Übrigen an unserem Vorbild, das wir damals hatten, nämlich Hamburg, ergänzt um noch einige weitere Punkte.

Meine Damen und Herren, ich bitte Sie herzlich um Zustimmung, damit wir tatsächlich mit den Standortgemeinschaften starten können!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Richter.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es wäre ja schön, wenn wir mit entsprechenden Innovationsbereichen vorher in Gang gekommen wären. Das hat nicht geklappt. Das hat sicherlich auch deswegen nicht geklappt, weil das ganze Gesetz recht kompliziert aufgebaut ist und viele Angst vor der Realisierung hatten.

Ich will noch ein bisschen weiter ausholen. Vor der Verabschiedung des Bremischen BID-Gesetzes gab es in Bremen und Bremerhaven eine ganze Reihe von Initiativen, in denen Gewerbetreibende und Immobilieneigentümer gemeinsam und auf freiwilliger Basis darüber nachdachten, ihre Quartiere zu stabilisieren, aufzuwerten und so für die Zukunft zu sichern. Um diese zu unterstützen, wurde dann im Jahr 2006 über ein geeignetes Instrument, über ein Rahmengesetz nachgedacht. Auslöser waren unter anderem erfolgreiche Projekte in den USA und in Kanada. Allerdings handelte es sich dort fast ausschließlich um Innovationsbereiche in privaten Einkaufs- und Dienstleistungszentren. In Deutschland, in Bremen, liegt dem BID-Gedanken jedoch zugrunde, den Bürgerinnen ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

und Bürgern mehr Teilhabe am öffentlichen Raum zu ermöglichen, verbunden mit der Zusage der öffentlichen Hand, auch das partnerschaftliche Mitausgestalten des öffentlichen Raums durch private Akteure zu ermöglichen. Wie das funktionieren sollte, dazu lagen noch keine Erfahrungen aus anderen Ländern vor.

Hamburg hatte hier meines Wissens als erstes Land ein Rahmengesetz verabschiedet, nahm also eine gewisse Vorreiterfunktion ein. Doch von Hamburg konnte man seinerzeit in Bremen noch nichts lernen. Hier gab es auch mehrere private Initiativen, zwei schon in einem konkreteren Stadium. Für diese wurde relativ schnell ein Instrument gestrickt. Gestrickt ist wohl der richtige Ausdruck, in beiden Fällen Initiativen, in denen Gewerbetreibende und Eigentümer an einem Strang gezogen haben mit einem Zustimmungsquorum, zum Beispiel in Bergedorf von über 95 Prozent. Es wäre aus Sicht der wenigen Verbände, die leider seinerzeit an der Anhörung am 2. März 2006 nur beteiligt waren, besser gewesen, sich etwas mehr Zeit zu nehmen und von den ersten positiven und negativen Erfahrungen anderer zu lernen und dann zu handeln.

(Beifall bei der FDP)

Die Euphorie war jedoch sehr groß. Bremen wollte ganz vorn dabei sein. Alle damaligen Fraktionen der Bürgerschaft waren sich da einig. Von den Initiativen haben sich leider die meisten von dem Gedanken der Einrichtung eines Innovationsbereiches wieder verabschiedet. Die Hürden, aber auch die Befürchtungen, waren zu hoch. Einige wenige haben auch ohne BID den Schritt gewagt, zum Beispiel die BIDPrimaten, wie sie sich selbst nannten, in der Wachmannstraße um Herrn Saxe, und das ist ja auch gut gelungen.

(Beifall bei der FDP)

Hamburg musste feststellen, das Gesetz enthält handwerkliche Fehler. Das Gleiche muss nun auch Bremen feststellen. Ich will nicht alle seinerzeit von der FDP vorgetragenen Bedenken wiederholen. Ich darf nur folgende Hinweise aus der gemeinsamen Stellungnahme des Anwalts Herrn Schriefers und der Bundesvereinigung City und Stadtmarketing Deutschland zum Bremer Gesetzentwurf in Erinnerung rufen: „Durch die Umlegung des Aufwandes auf die Immobilieneigentümer, nicht hingegen auf die Einzelhändler und Dienstleister, wird letztendlich nur der Personenkreis zur Abgabe verpflichtet, dem die erhofften Positivwirkungen allemal mittelbar zugutekommen.“ Hierin sah Schriefers verfassungsrechtliche Probleme,

(Beifall bei der FDP)

genau wie bei dem Negativquorum in Paragraf 5, dies wird trotz Ergänzungsnotwendigkeit aufrecht erhalten und nicht, wie seinerzeit empfohlen, durch ein Posi

tivquorum von zum Beispiel 65 Prozent ersetzt. Das hätte man bei diesen Änderungen durchaus miteinbeziehen können.

Auch die Empfehlung, dass das Gesetz die Abgabenpflicht nur als Grundsatz regeln sollte, halten wir nach wie vor wegen der nun für notwendig angesehenen Kappungsgrenze in Paragraf 7 für richtig. Die vorgesehene Regelung zeigt deutlich, das Bundesverfassungsgericht hat bereits im Jahr 1995 richtig erkannt, dass eine Besteuerung auf Basis von Einheitswerten nicht verfassungskonform sein kann, da diese weit weg sind von den tatsächlichen Wertverhältnissen. Das Erbschaftsteuerrecht wurde daraufhin bereits zweimal novelliert, auf eine Novellierung des Grundsteuerrechts warten wir nach wie vor. In einem gleichen Gebiet mit gleichen Ertragserwartungen, Abweichungen der Einheitswerte von mehr als dem Dreifachen – das war ja der Grund für die jetzige Änderung – auch eine Kappungsgrenze bringt da keine Rechtssicherheit!

(Beifall bei der FDP)

Eigentlich sollten einem doch spätestens jetzt die Schuppen von den Augen fallen, und nach belastbaren Lösungen sollte zumindest gesucht werden. So nimmt man den Initiatoren von Innovationsbereichen nicht das Risiko, hinterher auf hohen Kosten sitzen zu bleiben. Ein letzter Satz: Auf welche Basis soll sich eigentlich die Kappungsgrenze beziehen? Auf ein Grundstück? Ein Objekt? Auf die Gewerbe- oder Nutzfläche? Ich habe darüber im Antrag nichts gelesen, vielleicht habe ich auch etwas überlesen.

(Beifall bei der FDP)

Das BID-Modell kann zweifelsohne zur Stärkung von Einzelhandels- und Dienstleistungszentren in Bremen führen. Die Zielrichtung passt. Das Bremer Rahmengesetz birgt jedoch auch nach den vorgesehenen Ergänzungen ein hohes Risikopotenzial wegen weiter bestehender Rechtsunsicherheiten für die Initiatoren. Das muss nicht sein. Noch besteht die Gelegenheit, die handwerklichen Fehler des Jahres 2006 auszumerzen. Deswegen können wir diesen Änderungen auch nicht zustimmen! – Vielen Dank!

(Beifall bei der FDP)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Möhle.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! In Wirklichkeit geht es jetzt nicht darum, noch einmal grundsätzlich über die Bedeutung von BIDs, von ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

Standortgemeinschaften, zu reden. Wir haben damals, als hier in diesem Haus noch die Große Koalition regiert hatte, als Grüne gemeinsam mit der Großen Koalition für dieses Gesetz gestimmt, weil wir wollen, dass Innovationsbereiche nicht nur für den Einzelhandel, sondern auch für die Anwohner nützlich sind und den Einzelhandel stärken können. Wir wollen diese Standortgemeinschaft, um das ganz deutlich zu sagen!

Herr Richter, wenn Sie jetzt sagen, das sei handwerklich schlecht gemacht, ich sage Ihnen: Erstens ist es so, dass es dafür nicht viele Vorbilder gibt. Das ist in Amerika angefangen mit diesen Businessimprovementdistricts, wie es sich da nannte, und wir haben gesagt, das ist eine gute Idee, das wollen wir in Bremen auch machen. Dann haben wir ein Gesetz gemacht. Dann haben uns nämlich die Einzelhändler gedrängt und gesagt, ihr müsst ganz schnell ein Gesetz verabschieden, weil wir in den Startlöchern stehen, und wir wollen genau solche Standortgemeinschaften einrichten. Dann haben wir das Gesetz verabschiedet, dann ist ganz lange nichts passiert. Da hat die Politik auf die Forderung reagiert, etwas möglich zu machen, und dann ist es aber eben nicht passiert.

Jetzt gibt es wieder zwei Bereiche – das hat der Kollege Liess schon gesagt –, die Standortgemeinschaften bilden wollen, und da entdeckt man an bestimmten Punkten, dass da nachgebessert werden muss. Um nichts anderes geht es hier an dieser Stelle: das nachzubessern, um zu ermöglichen, dass die Standortgemeinschaften starten können. Wir wollen – um das an dieser Stelle noch einmal ganz deutlich zu sagen –, dass dieser Versuch, und für mich ist es erst einmal auch immer noch ein Versuch, die Möglichkeit bekommt, zu beginnen. Dann werden wir wahrscheinlich sogar an der einen oder anderen Stelle noch einmal nachbessern müssen, dass kann durchaus passieren.

Ich finde es relativ vermessen zu behaupten, man verabschiedet Gesetze in einem Bereich, in dem man keinerlei richtige Erfahrung hat, und meint, man könnte das gerichtsfest an jedem einzelnen Punkt machen. Nein, wir werden im Laufe der Erfahrungen mit diesen Standortgemeinschaften sehen, wie das wirkt, ob das wirkt, und dann werden wir es politisch ständig begleiten. Der Sinn ist, bestimmte Einkaufslagen zu stärken, das unterstützen wir voll und ganz, und wir unterstützen auch die Änderungen, die wir hier jetzt vorgeschlagen haben. Ich bitte das Haus darum, diesen Änderungsanträgen zu folgen, damit die beiden Standortgemeinschaften jetzt endlich anfangen können. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Focke.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann mich den Worten von Herrn Möhle anschließen. Wir haben im Jahr 2006 alle gemeinsam, alle Fraktionen, die damals hier im Haus vertreten waren, dieses Gesetz verabschiedet, und wir waren uns im Klaren darüber, dass es sich um Neuland handelt. Es gab keine großen anderen Vorbilder, die wir uns in Deutschland vornehmen konnten, außer dass es in Hamburg schon ein Gesetz gab. Auch die Hamburger haben damals gesagt, wahrscheinlich muss es noch Nachbesserungen geben. Wir haben hier, auch in dem Wissen, dass es Nachbesserungen geben kann, dieses Gesetz beschlossen, weil viele Leute und viele Zentren daran interessiert waren, dass es eine gesetzliche Grundlage dafür gibt, solche BIDs einzurichten. Das war alles klar. Es war auch klar, dass es da wahrscheinlich vielleicht noch das eine oder andere Problem gibt. Jetzt ist es doch ganz fabelhaft, dass wir zwei in den Startlöchern stehende BIDs haben, erkannt haben, dass es aber doch einen gewissen Regelungsbedarf gibt und diese Änderung jetzt hier vornehmen.

Herr Richter, ich weiß, dass die FDP ja immer schon im Prinzip dagegen gewesen ist, und sie hat auch, als sie noch nicht hier im Parlament war, außerparlamentarisch dagegen sehr stark agiert.

(Zuruf des Abg. R i c h t e r [FDP])

Ja, das ist mir klar, das wissen wir! Wir waren uns hier aber alle einig im Haus, und diese Gesetzesänderung, die wir jetzt hier vornehmen, ändert nichts an der Tatsache, dass diejenigen, die das damals beschlossen haben, sich nach wie vor einig sind. Wir werden uns natürlich auch für diese Gesetzesänderung aussprechen. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU, bei der SPD und beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort Herr Senator Nagel.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nur kurz noch ein paar Hinweise! Wenn man Pionier ist, wie das Bremen in diesem Fall zusammen mit Hamburg war, dann, das ist klar, kommt man ab und zu auch in Situationen, wo man nachsteuern muss, das soll passieren. Die Alternative wäre, immer nur der Nachläufer zu sein, und das wäre auch etwas langweilig. Im Übrigen sind ja einige der Änderungsvorschläge auf Erfahrungen in Hamburg zurückgegangen mit dem Vollzug des dortigen Gesetzes. Wir haben das in enger Abstimmung mit den Hamburger Kollegen gemacht und können uns also sehr wohl schon auf Gesetzgebungsarbeit in Hamburg und auch praktische Erfahrungen in Hamburg stützen. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

Die BIDs sind ein wichtiges und kompliziertes Instrument. Jetzt haben wir zwei Initiativen, die anfangen wollen. Ich hatte vor einiger Zeit Gelegenheit, auch einmal mit ihnen zu sprechen. Die wollen! Da gibt es eine Initiative von den Gewerbetreibenden aus den Vierteln, und jetzt sollten wir doch auch die Möglichkeit geben, durch Rechtssicherheit in ein paar Änderungen auch beginnen zu können, und dann freuen wir uns gemeinsam darüber. Wenn es dann in der weiteren Erfahrung wieder Änderungsbedarf gibt, müssen wir eben noch einmal nachbessern. Die Sache ist gut, und deshalb sollte man sie jetzt mit Leben erfüllen, und dazu brauchen wir diese Änderung. Ich bin den Koalitionsfraktionen sehr dankbar für die Initiative. – Danke!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer das Gesetz zur Änderung des Bremischen Gesetzes zur Stärkung von Einzelhandels- und Dienstleistungszentren, Drucksache 17/803, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und Abg. T i m k e [BIW])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen FDP)