Protokoll der Sitzung vom 26.08.2009

Ich wollte noch einmal in Erinnerung rufen – ich glaube, Frau Krusche kennt das sehr gut, sie war ja in diesen Regionalgremien vorher für unsere Fraktion; aber auch viele andere, die hier im Parlament sind, erinnern sich ja vielleicht noch daran –, dass wir am 9. Dezember 2004 INTRA, also das Interkommunale Raumstrukturkonzept Region Bremen, in der Bürgerschaft debattiert und auch einstimmig beschlossen haben. Hierauf sattelt jetzt dieser raumordnerische Vertrag auf, er soll die notwendige Verbindlichkeit herstellen. Ich will Bremerhaven natürlich nicht außen vor lassen. Auch für den Verflechtungsraum Bremerhaven gibt es analoge Strukturkonzepte, die dort unter dem Begriff Regionalforum entwickelt wurden.

Der dritte und letzte wesentliche Punkt dieses Staatsvertrags beziehungsweise des Gesetzes ist die Option für gemeinsame grenzüberschreitende Planungsverfahren, das heißt, die interkommunale Abstimmung und Kooperation sollen zukünftig unter anderem bei regionaler Planung des ÖPNV – was Herr Dr. Sieling auch schon beschrieben hat –, aber auch, was uns Grünen besonders wichtig ist, bei der regionalen Landschafts- und Freiräumeplanung und der Gewerbegebietsansiedlung intensiver und verbindlicher werden. Wir vom Bündnis 90/Die Grünen wollen und werden auch daran arbeiten, dies zügig voran

zubringen und dafür Sorge zu tragen, dass die Verbindlichkeit festgeschrieben wird. Wir wollen nämlich, dass die Region enger zusammenrückt, weil davon die einzelnen Standorte profitieren, aber es profitiert auch die Umwelt.

Zusammengefasst an dieser Stelle: Der Staatsvertrag ist das Vehikel, um die Gemeinden, Städte, Kommunalparlamente – auch die Stadtbürgerschaft und die Stadtverordnetenversammlung – auf dem richtigen Weg zu unterstützen. Ziele sind eine nachhaltige Entwicklung der Region, ausgewogene Versorgungsstrukturen und weniger Konflikte. Für die Stadt Bremen heißt das, dass natürlich der Staatsvertrag und das, was daraus an raumordnerischen Verträgen intendiert ist – wo man ja schon weiß, wohin der Weg gehen soll, wo es ja schon entsprechende Grundlagen gibt –, auch bei der Neupositionierung der Stadtund Regionalentwicklung mit einfließen. Das heißt, dass es jetzt auch im Prozess in die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans, aber auch in den weiteren Prozessen des Kommunalverbundes Niedersachsen/Bremen zu berücksichtigen ist. Nur so, davon bin ich fest überzeugt, kann der Quantensprung auch gelingen.

Das heißt letztendlich noch einmal auf einer anderen Ebene zusammengefasst: Ich setze darauf, dass die Zeit vorbei ist, in der in Sonntagsreden auf Zusammenarbeit gesetzt wurde und dann, wenn es konkret wurde und es um konkrete Ansiedlungen ging, immer anders gehandelt wurde. Wenn die Synergieeffekte, die wir alle wollen, und diese Win-win-Situation wirklich wirksam werden sollen, muss jeder – auch Bremen – das mit einer Gleichberechtigung, so wie im Team, betreiben. Da muss sich nämlich jede Bürgermeisterin und jeder Bürgermeister, jeder Senator oder Ministerpräsident – wer auch immer –, jeder Kommunalpolitiker und jede Kommunalpolitikerin auch zurücknehmen können. Das Ganze wird nur mit einem Geben und Nehmen funktionieren, und das ist erforderlich, und ich glaube und bin der festen Überzeugung, dass es auch erforderlich ist, weil wir die Verantwortung für diese Region haben, weil wir die Verantwortung haben, dass diese Region sich nachhaltig entwickelt.

In diesem Sinne wünsche ich mir in diesem Haus eine breite Zustimmung zu dem Staatsvertrag beziehungsweise dem Gesetz, und ich hoffe und gehe davon aus, dass nun wirklich und endlich nach Jahrzehnten eine neue Ära regionaler Zusammenarbeit entsteht. – Danke schön!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Strohmann.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frau Dr. Mathes,

wir werden auch diesem Staatsvertrag zustimmen, weil wir auch der Meinung sind, dass er der richtige Schritt ist, aber Ihre Euphorie vom Beginn einer neuen Ära sehe ich leider nicht so. Da werde ich wahrscheinlich wieder ein bisschen Wasser in den Wein schütten müssen.

Es gab schon immer diese engen Verflechtungen der gemeinsamen Gebietskörperschaften zwischen den Städten Bremen und Bremerhaven und den umliegenden Gemeinden. Für die meisten Bürgerinnen und Bürger macht es ja keinen Unterschied, ob sie in Niedersachsen an den Toren Bremens wohnen, in Bremen arbeiten, in Niedersachsen einkaufen und mit der bremischen Straßenbahn über niedersächsisches Gebiet zum Bremer Theater fahren. Dies ist für die Bürgerinnen und Bürger alltäglich und normal, aber für die verantwortlich Handelnden in den jeweiligen Städten und Kommunen war das immer mit großen Problemen verbunden und hat viele Konflikte geschaffen. Schon seit einigen Jahren wurde durch den Dialog der Landesregierung versucht, Rahmenbedingungen für eine wirtschaftliche und strukturelle Entwicklung der Oberzentren Bremen und Bremerhaven mit Niedersachsen durch verbindliche grenzübergreifende raumordnerische Regelungen zu organisieren.

Ich glaube schon, mit diesem Staatsvertrag ist der erste Schritt getan, aber es ist nur der erste Schritt, das darf man bei aller Euphorie auch nicht verkennen. Nun muss dieser Vertrag mit Leben gefüllt werden, und wir wissen alle, dass das nicht so einfach ist. Spätestens beim nächsten Einkaufszentrum, wenn dann irgendwelche lokalen Egoismen wieder durchbrechen, wird es problematisch, und es ist leichter, über die Sinnhaftigkeit von Metropolregionen, das wird ja auch von der EU gefordert, und von deren Wichtigkeit in einem Europa der Regionen zu reden – das ist einfach, das können wir hier auch alle deklarieren –, aber spätestens bei der nächsten Straße oder dergleichen, wenn es um Grenzen geht, wird es dann schon problematischer, und so wird auch in diesem Vertrag die Euphorie wieder ein wenig relativiert. Es steht ja darin: „Auf die Bedeutung der Landkreise und kreisfreien Städte in ihrer Funktion als Träger der kommunalen Planungshoheit wird hingewiesen.“ Da werden wir natürlich Probleme haben, und wir brauchen gar nicht so weit zu schauen, wenn ich mir die Diskussion zur B 212 in Delmenhorst im Moment anschaue, da darf man sich als Bremer ja fast gar nicht mehr hintrauen, was da für Diskussionen geführt werden, obwohl alle global sagen, dass die jetzige Streckenführung ökologisch und wirtschaftlich vernünftig ist, nur, die Delmenhorster sagen überparteilich, das wollen wir so nicht, das muss anders werden.

Der Staatsvertrag hat einige Ziele definiert, an denen ich dann auch einmal deutlich machen möchte, wie problematisch dann die nächsten Jahre mit dem

Ausfüllen dieses Vertrages werden. Es steht ja darin die Zusammenführung lokaler Siedlungsentwicklung mit regionalen Planungen des ÖPNV. Ich glaube, das ist ein Modell, das man noch relativ einfach gelöst bekommt. Das ist, glaube ich, Konsens, obwohl, wenn man sich die Diskussion über die Linie 4 in Lilienthal anschaut, man da manchmal auch ins Zweifeln kommt, aber das ist, glaube ich, noch ein Punkt, den man relativ gut gelöst bekommt.

Das Nächste, die Steuerung des großflächigen Einzelhandels! Gut, wir können jetzt so lange warten, bis alles zu ist und kein Einzelhandel mehr gebaut wird, dann gibt es die Probleme nicht mehr. Wenn man sich aber einmal die Situation in Brinkum/Stuhr anschaut, was es da auch an Konflikten zwischen Stuhr und Bremen gab und gibt, dann wird deutlich, wie es auch in den nächsten Jahren sein wird. Oder die Entwicklung am Weserpark, was es da gerade auch im Verkehr und mit dem Einzelhandel für Probleme gibt, oder Dodenhof! Da gibt es genug Sachen, und da wird es dann eigentlich zum richtigen Schwur kommen, wie dieser Staatsvertrag dann auch mit Leben erfüllt wird.

Dann ist noch ein wichtiges Thema die Bündelung regionaler Wirtschaftskompetenzen und Entwicklung gemeinsamer Gewerbestandorte! Wenn ich mich so an einige Diskussionen entsinne, Standorte, gerade Windparks, Entwicklung, Arbeitsplätze und dergleichen, die ja regional relativ nah beieinanderliegen, was es da untereinander für einen Streit gibt: Wo bleibt die Gewerbesteuer? Was ist mit den Arbeitsplätzen? Ich will das jetzt nicht alles schlechtmachen. Ich glaube, trotzdem ist dieser Vertrag der richtige Weg und Gang, womit es endlich begonnen wurde. Ich will aber eben nur vor dieser Euphorie warnen, wie sie jetzt Frau Dr. Mathes auch gerade besonders hatte, dass es sehr ehrgeizige Ziele sind, die sich dieser Vertrag setzt, dass es entscheidend sein wird, wie dies ausgefüllt wird und wie wir es dann in den kleinteiligen Entscheidungen gegenseitig geregelt bekommen, wo dann das Gewerbegebiet liegt, an welcher Grenze, wer es dann letztlich bezahlt und was dann noch gemacht wird. Da wird sehr viel Arbeit auf uns zukommen, aber ich glaube, das ist wichtig, und wir sollten das auf alle Fälle machen. Deswegen wird sich die CDU-Fraktion dem auch nicht verschließen und diesen Staatsvertrag auch mittragen und ihn natürlich auch aufmerksam begleiten, auch die Ausfüllung dieses Staatsvertrags.

Noch eine kurze Bemerkung zu „Koch und Kellner“: Ich würde da ein bisschen vorsichtig sein, weil ich glaube, Niedersachen ist ein bisschen größer. Da müsste der Bremer Koch ganz schön etwas kochen, um dem großen Kellner das dann alles auf das Tablett zu legen.

(Abg. G ü n t h n e r [SPD]: Porsche hat VW auch fast übernommen!)

Ja, aber man sollte bei so etwas dann auch immer aufpassen, auf gleicher Augenhöhe, ich weiß, wovon ich spreche!

(Heiterkeit bei der CDU und beim Bünd- nis 90/Die Grünen)

Das ist eigentlich das Entscheidende, dass man kollegial damit umgeht, weil es dann schnell zu Verstimmungen kommen kann, sodass dann auch einige Gemeinden, wie zum Beispiel Hannover, sagen, wir sind genauso groß wie Bremen und dergleichen. Ich glaube, das ist der entscheidende Punkt, dass alle kollegial miteinander umgehen, dass Niedersachsen, die Umlandgemeinden und wir als die beiden Städte Bremen und Bremerhaven wissen, was wir wollen und letztlich auch in einem Europa wettbewerbsfähig sind, denn Europa achtet nicht auf die Landesgrenzen. Es ist entscheidend, dass diese Region in Europa auf die nächsten Jahre Bestand hat mit Arbeitsplätzen, mit dem ganzen sozialen Gefüge, und das muss eigentlich unser Ziel sein. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Richter.

Sehr geehrtes Präsidium, meine Damen und Herren! Das Ziel einer grenzüberschreitenden Raumordnung und Landesentwicklung mit unseren niedersächsischen Nachbarn ist zu begrüßen. Wenn wir uns darauf vielleicht schon vor zehn oder 20 Jahren auf mehr Zusammenarbeit besonnen hätten und man zum Beispiel im Vorfeld die Themen Gewerbeansiedlungen, großflächiger Einzelhandel gemeinsam angegangen wäre, dann hätten vielleicht – die Betonung liegt auf vielleicht! – manche Fehlentwicklungen vermieden werden können.

(Abg. D r. S i e l i n g [SPD]: Das war aber eine Rede für Herrn Jäger!)

Warten wir einmal ab, was noch kommt!

Hierfür sind vertiefte Abstimmungsgespräche und eine gute Vernetzung auf allen relevanten Ebenen eine vernünftige Basis. Der bereits am 5. Mai 2009 unterzeichnete Staatsvertrag ist als erster Schritt zu bewerten, ein erster Schritt zu mehr Verbindlichkeit, zu einer besseren partnerschaftlichen Ebene auf dem für beide Länder richtigen Weg einer gemeinsamen Landesgrenzen überschreitenden Raumordnung und Landesentwicklung, zu einer stärkeren regionalen Steuerung des großflächigen Einzelhandels durch eine gemeinsame Erarbeitung eines regionalen Zentrenund Einzelhandelkonzeptes. Auch sehr wichtig: Wenn dann als weiteres Ergebnis auch noch eine Verfahrensbeschleunigung – darauf ist ja auch schon eingegangen worden – bei grenzüberschreitenden In

frastrukturmaßnahmen erreicht werden kann, umso besser. Er ist ein erster Schritt auch zu einem raumordnerischen Vertrag, der dann verbindliche Regelungen unter anderem zu den Kernelementen Standortkonzeption, Sortiments- und Angebotsstrukturen und Moderationsverfahren beinhalten soll.

Wichtige Zielsetzungen sind dabei die Stärkung der regionalen Qualitäten, die Berücksichtigung der Anforderungen an die Nachhaltigkeit, die Einbeziehung der durchaus unterschiedlichen demografischen Entwicklungen in den einzelnen Regionen und die Stärkung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit. Die Zielsetzungen finden die Unterstützung unserer Fraktion. Der Staatsvertrag stellt einen wichtigen Baustein, das Fundament, dar, auf dem Bremen und Niedersachsen aufbauen können. Wie solide dieses Fundament sein wird, werden die nächsten Jahre zeigen, ein paar Problempunkte wurden ja schon vom Kollegen Strohmann genannt.

Jetzt kann ich mir natürlich auch den Vergleich Koch und Kellner nicht verkneifen, wenn ihn alle gebracht haben: Was wäre ein Koch ohne einen leistungsstarken Kellner? Das arme Steak, das in der Pfanne verbrutzeln würde, würde auch nicht mehr schmecken! – Danke! (Beifall bei der FDP)

Als nächster Redner hat das Wort Herr Senator Dr. Loske.

Herr Präsident, verehrte Abgeordnete! Es gibt in Bremen und um Bremen herum verschiedene Formen der Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Graden an Verbindlichkeit. Wir haben, das wurde schon gesagt, den ZVBN, wo es um den Nahverkehr geht, das funktioniert sehr gut. Wir haben den Kommunalverbund, das sind insgesamt 30 Städte und Gemeinden, von ganz großen Städten wie Bremen mit 560 000 Einwohnern bis hin zu kleinen wie Dödlingen mit 6 000 Einwohnern, und im Kommunalverbund gilt das Prinzip eine Stadt, eine Stimme, das UN-Prinzip. Da gibt es keine Köche und Kellner, sondern nur gleichberechtigte Partner, und, ich glaube, das ist auch die richtige Sichtweise. Klar ist natürlich, dass das Kraftzentrum hier in Bremen sitzt und dass alles auf Bremen orientiert ist, aber dennoch ist die Metaphorik von Koch und Kellner, die mir auch noch aus dem Jahr 1998 vom damaligen Bundeskanzler Schröder vertraut ist, glaube ich, nicht so ganz die richtige Bezeichnung, um unsere Beziehung zu unserem Umland zu charakterisieren.

Die Metropolregion, über die auch schon geredet wurde, ist da natürlich auch größer, aber klar ist, dass hier alles auf Freiwilligkeit basiert und auf jeden Fall das Verständnis vorherrscht, dass wir nur gemeinsam als Region stark sind. Wenn wir Parlamentarische Abende in Bremen, Berlin oder Brüssel machen, ist es doch sehr wichtig, dass wir da als Region auftreten, und zwar bei allen Themen, gerade auch bei den

Zukunftsthemen. Wir haben jetzt am 2. September 2009 in Berlin einen Parlamentarischen Abend zu OffShore-Windenergie in der Landesvertretung, wo wir auch als Metropolregion auftreten werden, und demnächst auch zur Elektromobilität in Brüssel, zum Küstenschutz hatten wir das bereits, das ist sehr sehr wichtig, auch die Zusammenhänge, von denen Herr Dr. Sieling bereits gesprochen hat, Logistik, Ernährungswissenschaft und Automobilindustrie. All diesen Formen der Kooperation ist gemein, dass sie freiwillig sind, es sind freiwillige Formen der Zusammenarbeit.

Was wir zwischen Bremen und Bremerhaven auf der einen Seite und Niedersachsen nicht haben, sind verbindliche grenzüberschreitende Planungsebenen. Sowohl im Verflechtungsraum, wo der INTRA-Prozess stattgefunden hat, als auch im Verflechtungsraum Bremerhaven, wo das Regionalforum als Ort dient, wo diese Dinge besprochen werden, sind in den vergangenen Jahren auf freiwilliger Ebene regionale Strukturkonzepte erarbeitet worden, die im materiellen Ergebnis Regionalplänen für den jeweiligen Verflechtungsraum gleichkommen, aber eben keine rechtliche Verbindlichkeit aufweisen. Es gibt auch Unterschiede zwischen Bremen und Bremerhaven, ganz eindeutig. Während für den Verflechtungsraum Bremen mit dem gemeinsamen politischen Beschluss der INTRA-Beteiligten aus dem Jahr 2005 neben der weiteren inhaltlichen Vertiefung vor allen Dingen das Zentrenkonzept, die Zielrichtung Verbindlichkeit sehr deutlich hervorgehoben wurde, liegt für den Verflechtungsraum Bremerhaven eine andere Ausgangslage vor, die das Thema Verbindlichkeit nicht zu hoch gewichtet, das muss man so sagen.

Jetzt einmal der Blick auf die andere Seite, nach Niedersachsen! Das muss man auch anerkennen: Im Rahmen der letzten Novellierung des Landesraumordnungsprogramms 2008 hat das Land Niedersachsen erstmals eigenständige Aussagen zum Verflechtungsraum Bremen auf der Grundlage des bereits genannten INTRA-Prozesses aufgenommen und damit Optionen für weitere Formen der Aufnahme in das Landesraumordnungsprogramm eröffnet, sofern das Land Bremen, also insofern war das natürlich auch konditional, analoge Formen der rechtlichen Verbindlichkeit herstellt. Wir haben es hier also mit einem do ut des zu tun, mit einem Geben und Nehmen, beide müssen beschließen.

Wichtig ist für uns, dass nach langen Vorarbeiten im Kabinett im Frühjahr 2009 der Staatsvertrag, den wir heute hier im Parlament vorlegen, im Rahmen der gemeinsamen Kabinettssitzung von den beiden Regierungschefs unterzeichnet worden ist, das war ein wichtiger Meilenstein. Aber klar ist natürlich auch, dass das erst der erste, wenn man ehrlich ist, und kleinste Schritt auf einem noch durchaus langen Weg ist.

Worum geht es konkret? Es geht um nicht weniger als den ersten verbindlichen Schritt zu einer ge

meinsamen und verbindlichen Regionalplanung, insbesondere in der Stadtregion Bremen, dem Gebiet des heutigen Kommunalverbundes. Es geht auch, politisch gesprochen, um ein kraftvolles Signal der Länder Bremen und Niedersachsen an die Region, dass wir es ernst meinen mit dem lange proklamiertem Ziel der Verbindlichkeit, dass der Kommunalverbund auf seinem Weg der Weiterentwicklung die Rückendeckung der Landesebenen hat, das ist sehr wichtig. Der Vertrag stellt damit einen zentralen Baustein für eine verbesserte strukturelle Zusammenarbeit in der Region dar, er erkennt im formalen raumordnungsrechtlichem Sinne die oberzentralen Funktionen von Bremen und Bremerhaven für das Land Niedersachsen an. Wir sind keine Insel, das wissen wir selbst auch, und Niedersachsen erkennt das in seiner Landesraumordnungsplanung jetzt auch an.

Ebenfalls verpflichten wir uns, das Land Bremen, in Artikel 1, eine differenzierte raumstrukturelle Gliederung innerhalb Bremens vorzunehmen, das Ganze hat also auch Auswirkungen auf unsere interne Planung. Artikel 2 unterstützt die regionale Zusammenarbeit bei wesentlichen raumstrukturellen Entwicklungen. Der erste Schritt, ich sagte es bereits, hier erklären die Länder ihre Bereitschaft, gemeinsam mit den regionalen Akteuren abgestimmte Vorstellungen zur Steuerung – und darum geht es hier bei diesem Vertrag im Kern – des großflächigen Einzelhandels dauerhaft und verbindlich auszugestalten. Der Staatsvertrag bildet nur die Basis für den parallel in Aufstellung befindlichen raumordnerischen Vertrag. Der Staatsvertrag trifft noch keine verbindlichen Regelungen zu den Kernelementen hinsichtlich der Steuerung des großflächigen Einzelhandels, er erklärt vielmehr die Bereitschaft der beteiligten Länder zum Abschluss eines entsprechenden raumordnerischen Vertrags. Dazu gibt es die Elemente Standortkonzept, Sortimentslisten, also sehr konkret, und Moderationsverfahren, wenn wir uns nicht einig sind. Das sind die zu regelnden Themenbereiche.

Wenn man ehrlich ist, muss man sagen, dass die noch vor uns liegende Aufgabe – nämlich der raumordnerische Vertrag, an dem wir schon unter dem Dach des Kommunalverbundes arbeiten – die eigentliche Herausforderung ist und dass sich an ihr zeigt, wie ernst es mit dem gemeint ist, was hier proklamatorisch in dem Staatsvertrag beschrieben wird. Unser Ziel und unser Ehrgeiz ist es jedenfalls, diesen raumordnerischen Vertrag im wechselseitigen Interesse beider Partner auch zügig diesem Hohen Hause vorzulegen. – Danke schön!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer das Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen zu einer grenzüberschreitenden Raumordnung und Landesentwicklung mit der Drucksachen-Nummer 17/878 in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! Ich bitte um die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung.

(Einstimmig)

Lebenssituation von Lesben und Schwulen in Bremen verbessern

Mitteilung des Senats vom 11. August 2009 (Drucksache 17/879)

Wir verbinden hiermit:

„Sexuelle Identität“ in den Katalog der Diskriminierungsverbote des Grundgesetzes aufnehmen