Protokoll der Sitzung vom 28.10.2009

(Abg. Frau B u s c h [SPD]: Nein, Ihnen be- sonders!)

Frauen bevorzugt zu befördern, sogar in den Betriebsräten, dazu besteht aus unserer Sicht kein Anlass. Ich glaube, dass es gute Betriebsräte gibt, die dieses Thema in der Vergangenheit sehr vernünftig bearbeitet haben. Wenn sich dort Frauen finden, die sagen, ich möchte mir das gern im Rahmen meiner Betriebsratstätigkeit zum Thema machen, finde ich das ehrenwert. Das sollte man hier auch nicht herabwürdigen, genauso wenig wie man herabwürdigen darf, dass das Engagement vieler Unternehmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf ausdrücklich zu begrüßen ist und auch ein wichtiger Beitrag für eine bessere Gleichberechtigung für Frauen im Arbeitsleben ist. Das Thema ist nach wie vor wichtig, und es hier so herunterzureden, ist dem Thema, glaube ich, nicht angemessen.

(Beifall bei der FDP)

Kommen wir zu dem Punkt, der hier auch angesprochen worden ist, zu den Äußerungen des Herrn Aden! Ich glaube, die Einlassungen der Kolleginnen haben eines sehr deutlich gemacht, dass man, wenn man vernünftig mit diesem Thema umgehen will, nicht so verbittert und verbiestert damit umgehen darf, wie das einige von Ihnen in der Vergangenheit getan haben. Viellleicht wäre auch etwas mehr Verständnis für manchen launigen Humor angebracht, um zu einem besseren Verhältnis der Geschlechter zu kommen.

(Abg. Frau T r o e d e l [DIE LINKE]: Wir haben jahrhundertelang Verständnis für die Männer aufgebracht!)

Es ist nicht immer alles so übertrieben ernst, wie Sie das nehmen. Ich glaube, dass die Einlassungen, die

von den Kolleginnen hier teilweise gemacht wurden, eher dazu führen, dass diese Debatte hier in die Lächerlichkeit abgleitet, als dass wirklich ein ernsthafter Beitrag zu dem Ziel, das Sie sich eigentlich einmal gesetzt haben, geleistet werden kann. – Herzlichen Dank!

(Beifall bei der FDP)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Busch.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vielen Dank für die Möglichkeit, das noch einmal eben sagen zu können! Ich finde, diese Rede von Herrn Dr. Möllenstädt hat uns um 20 bis 30 Jahre zurückgeworfen.

(Beifall bei der SPD, beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der LINKEN)

Er hat überhaupt nichts begriffen, er hat nicht einmal die gesetzlichen Regelungen begriffen, dass man zwischen Betriebsrat, Personalrat und dem Amt der Frauenbeauftragten trennen muss. Sie haben den Frauen mit dieser Rede überhaupt keinen Gefallen getan und ihnen schon gar nicht geholfen! – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD, beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der LINKEN)

Als nächste Rednerin erhält das Wort Frau Bürgermeisterin Linnert.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Senat legt Ihnen hier einen Zwischenbericht vor, einen Zwischenbericht darüber, wie wir es geschafft haben, die Verabredung der Koalition, den Beschluss der Bürgerschaft und den Senatsbeschluss vom August 2008 umzusetzen, nämlich zu versuchen, in den bremischen Mehrheitsgesellschaften sicherzustellen, dass das Landesgleichstellungsgesetz dort sinngemäß angewendet werden kann.

Einige von Ihnen hier aus dem Hause wissen es, dass die Frage, wie wir eigentlich mit unseren Gesellschaften umgehen, oder der Plan, dass wir es mit dem Ausgründen von GmbH schaffen, dass es zwei verschiedene Geltungsbereiche im Staat gibt, nämlich welche, wo sich eher so neoliberale Sichtweisen durchsetzen können, und den Kernstaat, dass die Auseinandersetzung damit jemand wie ich auch über die Oppositionsjahre lange geführt hat. Deshalb wissen Sie, dass es mir ein persönliches Anliegen ist, zu verhindern, dass die GmbH, die dem Staat mehrheitlich gehören, eine Art von Nebenstaat bilden und die Probebetriebe für Low-Bedingungen in den Bereichen, ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

die wir hier als Staat regeln wollen, darstellen können.

Ich habe die Debatte so verstanden, dass alle Rednerinnen und Redner – mit unterschiedlicher Höflichkeit und Zurückhaltung, aber doch sehr einhellig – eine Kritik am Senat geäußert haben, dass es nicht schnell genug geht. Das kann ich nachvollziehen, wobei, wenn Sie sich noch einmal die Bürgerschaftsdebatte ansehen, die hier zu dem Thema geführt wurde: Ich habe nie versprochen, dass wir das innerhalb von kurzer Zeit umsetzen können wegen der Entscheidung, die der Senat getroffen hat, nicht flächendeckend jetzt sofort bei allen Gesellschaften alle Satzungen der Mehrheitsgesellschaften zu verändern, sondern sukzessive und immer dann, wenn Satzungen verändert werden müssen, übrigens auch aus Verwaltungs- und Kostengründen. Wenn wir einen solchen Weg gehen wollen, dauert es ein bisschen länger.

Ich stehe nach wie vor dazu, dass wir das so gemacht haben, und, Frau Motschmann, da muss man auch nicht Hohn und Spott ausgießen: Sie wissen ganz genau, wenn man eine Fusion der Wirtschaftsförderung macht, in diesem Fall BIG, WFG und HVG zusammenlegt, dann ist es sinnvoll, die Etablierung des neuen Aufsichtsrates und der neuen Gremien abzuwarten, bevor man die Regelung des Landesgleichstellungsgesetzes einführt. Das ist doch ganz normal. Das gilt zum Beispiel auch für den Flughafen. Ich weiß nicht, warum man das hier so lächerlich machen muss. Wir haben da zum Teil auch Dinge vorgefunden, die man gewaltig aufräumen musste, und das dauert eine Zeit.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Auch die Kritik, dass man ja gar nicht weiß, wie viele Gesellschaften der Staat hat, Frau Troedel, nehme ich nicht an. Es gibt einen Beteiligungsbericht, der kommt regelmäßig heraus und wird dem Haushaltsausschuss jährlich überreicht, dort können Sie das ganz genau sehen. Dort legen wir auch genau Rechenschaft darüber ab, wie viele Männer und Frauen in den Betrieben beschäftigt sind, und wir werden das auch weiterhin zugunsten der Beschäftigung von Frauen verändern.

Ich möchte hier noch einmal darauf hinweisen, dass die GmbH sich dadurch auszeichnen, dass es keinen direkten Zugriff des Senats gibt, sondern wir mühselig über die Veränderungen der Satzungen erreichen müssen, dass die Regelungen des Gleichstellungsgesetzes in den Gesellschaften Geltung bekommen können und sämtliche Vorgänge zum Beispiel notariell beglaubigt werden müssen. Vielleicht kann man im Gleichstellungsausschuss einmal berichten, mit welchen Verwaltungsverfahren das auch verbunden ist. Das geht sogar so weit – das Beispiel BSAG ist hier ja schon genannt worden –, dass wir länger suchen mussten, weil wir nämlich auch inhaltlich Neu

land betreten, bis wir einen Notar oder eine Notarin gefunden hatten, die bereit waren, das auch zu machen, was wir gern in der Satzung der BSAG verankern wollten. Da gibt es auch nach wie vor unterschiedliche Rechtsauffassungen über die Frage, ob es verfassungskonform ist, wenn der Senat Punkte in die Satzungen bekommt, die bisher als unzulässiger Eingriff der Anteilseigner in die Hoheit des Vorstands gelten. Es ist also nicht so einfach, wie man sich das hier vielleicht vorstellt, wenn man sagt, ich möchte, dass das alles gilt. Wir arbeiten weiter daran. Ich finde es auch gut, dass die Frage der Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes in den regelmäßigen Gleichstellungsberichten der Bürgerschaft auftaucht, weil es damit nämlich nicht mehr dieses ganz Besondere ist, sondern wir müssen zusammen daran arbeiten, dass die Gesellschaften ein normaler Teil des Staates werden. Dazu trägt das auch bei. Ich kann Ihnen sagen, ich gehe davon aus, dass wir bis Ende des Jahres 2009 einen Großteil der wesentlichen Mehrheitsgesellschaften erfasst haben. Wenn aber Gesellschaften zum Beispiel, wie hier darauf hingewiesen wurde, mehr Mitarbeiterinnen als Mitarbeiter haben, dann ist es so, dann müssen wir die Satzung da auch nicht ändern und nicht Geld für Satzungsänderungen zum Fenster hinauswerfen. Wie gesagt, es ist ein Zwischenbericht, wir werden uns weiter bemühen, und Sie können sicher sein, dass mir das auch ein persönliches Anliegen ist. Ich möchte aber in diesem Zusammenhang noch einmal ganz explizit darauf hinweisen, dass es sich hierbei um einen kleinen und isolierten Ausschnitt der Bemühungen des Senats handelt, der Gleichstellung von Frauen im öffentlichen Leben und insbesondere im öffentlichen Dienst mehr Geltung zu verleihen. Wenn man auf diesen Bereich eine eher unbarmherzige Lupe legt, kann man natürlich zu dem Ergebnis kommen, dass wir schneller sein können, das können wir immer. Wir kommen aber aus der Situation, in der hier noch vor weniger als drei Jahren eine Mehrheit im Parlament behauptet hat, dass all das, was wir da gerade machen, rechtlich gar nicht möglich ist und natürlich auch der Untergang des Abendlandes ist und gänzlich unerwünscht. Wenn man das damit vergleicht, können Sie vielleicht doch ein bisschen mit uns zufrieden sein.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Mitteilung des Senats, Drucksache 17/901, Kenntnis. Es war angedacht, die Punkte 14 und 15 nach diesem Tagesordnungspunkt zu diskutieren. In Anbetracht der Zeit findet das nicht mehr statt. Es ist in

terfraktionell vereinbart worden, diese Punkte nach Punkt 36 aufzurufen. Um 14.30 Uhr wird der Punkt 29 behandelt, danach Punkt 36 und dann diese Punkte, die wir jetzt eigentlich debattieren wollten. Ich unterbreche die Sitzung zur Mittagspause.

(Unterbrechung des Sitzung 13.05 Uhr)

Vizepräsident Ravens eröffnet die Sitzung wieder um 14.30 Uhr.

Meine Damen und Herren, die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft (Land- tag) ist wieder eröffnet. Auf der Besuchertribüne begrüße ich recht herzlich ehemalige Mitarbeiter der Brauerei Dressler in Bremen. Herzlich willkommen im Hause!

(Beifall)

Meine Damen und Herren, wir setzen die Tagesordnung fort.

Bremisches Gesetz zur Errichtung und Führung eines Korruptionsregisters (Bremisches Korrup- tionsregisterG)

Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/ Die Grünen vom 29. September 2009 (Drucksache 17/937) 1. Lesung

Dazu als Vertreterin des Senats Frau Staatsrätin Buse.

Wir kommen zur ersten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet.

Das Wort erhält der Abgeordnete Tschöpe.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Korruption schadet dem Wettbewerb und gefährdet deshalb Arbeitsplätze bei rechtstreuen Unternehmen. Korruption schädigt den Staat, weil materielle Ressourcen unnütz vergeudet werden, sie schädigt damit unsere Gesellschaft.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Am wichtigsten ist, und ich glaube, das kann man an allen internationalen Vergleichen ablesen, Korruption schädigt das Vertrauen in staatliche Entscheidungsprozesse. Sie schädigt Vertrauen in ein trans

parentes, sie schädigt Vertrauen in ein offenes, in ein faires Verfahren, und damit schädigt sie die Demokratie. Wir können in internationalen Vergleichen überall ablesen, dass dort, wo Korruption ausgeprägt ist, auch die demokratische Kultur eines Landes —. Herr Röwekamp, ist in der Mittagspause etwas passiert?

(Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Mir nicht!)

Mir auch nicht, gut! Ich war jetzt etwas – –.

Wir können das in allen internationalen Vergleichen ablesen, dass überall dort, wo Korruption einen vorherrschenden Faktor im Wirtschaftssystem ergibt, auch demokratische Mitwirkungsmöglichkeiten und Partizipation gering geachtet werden.

Was liegt also näher, als korrupte Unternehmen von der öffentlichen Auftragsvergabe auszuschließen? Damit solche Firmen auch ein finanzielles Risiko tragen, muss man ihnen öffentliche Aufträge entziehen. Das geeignete Instrument dafür ist ein Korruptionsregister.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Kritiker wenden dagegen ein, dass der Ausschluss von der Auftragsvergabe dann diese Unternehmen doppelt bestrafen würde. Ich glaube, das ist nicht richtig. In einem Unternehmen wird für korrupte Handlungen jeweils der einzelne Handelnde in einem Strafverfahren verantwortlich gemacht. An denjenigen, dem aber der wirtschaftliche Vorteil zugeflossen ist, nämlich denjenigen, der durch Korruption einen Auftrag ergattert hat, an ihn und das Geld wird nicht herangegangen. Deshalb wird ein Unternehmen auch nicht doppelt bestraft. Selbst, wenn es so wäre, wäre es richtig, dass dieses gesellschaftswidrige, dass dieses soziopathische Verhalten einzelner Unternehmen damit bestraft wird, dass sie von der öffentlichen Auftragsvergabe ausgeschlossen werden.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Weiter wenden die Kritiker ein, was macht denn eigentlich so ein Landeskorruptionsregistergesetz, wenn man die Unternehmen nur in Bremen von öffentlichen Auftragsvergaben ausschließt. Diese Kritik ist durchaus berechtigt, aber jetzt muss man sich an die eigene Nase fassen und schauen, was geht und was nicht geht. CDU/CSU und FDP lehnen ein Korruptionsregistergesetz auf Bundesebene ab, zumindest habe ich keine Neupositionierung in ihrem Koalitionsvertrag dazu gefunden. Herr Hinners, vielleicht hat sich das ja noch einmal geändert. Solange die Bundeslage so ist, wie sie ist, müssen wir hier ein deutliches Zeichen gegen Korruption setzen. Damit fangen wir an, indem wir die bremische Auftragsvergabe so gestalten wollen, dass in Zukunft an korrupte Un

ternehmen keine Aufträge vergeben werden dürfen. Wir brauchen in Bremen schwarze Listen für schwarze Schafe!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)