Protokoll der Sitzung vom 16.12.2009

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Nitz.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Was mit dieser massiv ins Leben eingreifende Arbeitsmarktreform als Possenspiel begann, entwickelte sich nach unserer Auffassung in erster Linie vor allem für die Betroffenen zu einem Horrorszenario. Unterschiedliche und widerstreitende politische Konzepte, unterschiedliche Sichtweisen wurden in den Hartz-Gesetzen zu einem Kompromiss verarbeitet. Es ging um die Unterscheidung zwischen – und jetzt benutze ich einfach einmal das Amtsdeutsch – sogenannten Marktkunden und Betreuungskunden. Dass Marktkunden, also Menschen, deren Arbeitsverhältnisse auslaufen, die eventuell gekündigt wurden und die in der Regel über eine Ausbildung oder Berufserfahrung verfügen, der Arbeitsagentur überlassen werden sollten, war damals unumstritten.

Höchst umstritten war aber, wer sich um die sogenannten marktfernen Kunden kümmern soll, also alle Menschen mit schlechten Karten am Arbeitsmarkt, seien es Leute ohne Ausbildung, Langzeitarbeitslose, Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, Menschen, die sich in längerer Familienpause befunden haben und so weiter. Die einen sagten, die Arbeitsagentur hat zwar ihre Schwierigkeiten mit diesen Personengruppen und widmet sich ihnen nicht – vielleicht auch nicht gern – mit dem nötigen Engagement, aber sie hat das Know-how am Arbeitsmarkt und die Kontakte zu den Arbeitgebern. Deswegen sollte sie sich auch um diese Gruppe kümmern und für deren Vermittlung zuständig sein.

Die andere Seite wiederum sagte, bei diesen Personengruppen liegen oft vor allem soziale Probleme vor, die eher nicht direkt mit dem Arbeitsmarkt zu tun haben und bei denen die Arbeitsagentur nicht wirklich weiterhelfen kann. Die Betreuung und Vermittlung habe eher den Charakter von sozialer Hilfe und solle deswegen von denjenigen übernommen ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

werden, die es sowieso schon immer getan haben und damit auch die Erfahrung mitbringen, nämlich die Städte und Kommunen. Der Kompromiss zwischen diesen beiden Positionen lautete dann Arge, Arge ist die Abkürzung für Arbeitsgemeinschaft. Aber diese kompromisshafte Konstruktion hat unserer Ansicht nach nie wirklich gut funktioniert. In Gestalt der Optionskommunen gibt es mancherorts auch das Gegenbeispiel, das der Gesetzgeber begrenzt, aber bewusst zugelassen hat, weil er herausfinden wollte, wer es denn nun besser kann. Die existierenden Optionskommunen rühmen sich zwar gern ihrer Erfolge, liefern aber nur verspätet und beziehungsweise oder unvollständig Daten darüber, sodass eigentlich kaum einzuschätzen ist, ob sie nun in Sachen Vermittlung besser oder schlechter sind als die Argen. Mittlerweile ist allen Beteiligten klar, auf welchem wackeligen Fundament das Konstrukt gebaut wurde und dass es nun einzustürzen droht. Natürlich hat so ein Einsturz, solange keine Menschen gefährdet sind, unserer Meinung nach auch eine gute Seite, denn dann muss man nämlich das Fundament für das nächste Haus noch viel besser planen und noch viel besser bauen als das bisherige. Neuere und bessere Gesetze, bedarfsichernde und repressionsfreie Grundsicherung, sinnvolle Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen hätten unserer Ansicht nach die notwendige Stabilität gebracht, stattdessen bekommen wir hier weiterhin nur Flickschusterei vorgesetzt. Nun plant die neue Bundesregierung, die Arbeitsgemeinschaften durch getrennte Aufgabenträgerschaft zum 1. Januar 2011 abzulösen. Was aber kann man in einer Situation sagen, die eigentlich so eindeutig und so offensichtlich ist? Es herrschte zumindest nach einem sehr langen Diskussionsprozess Einigkeit über alle Fraktionsgrenzen hinweg. Die Reform der Arbeitsgemeinschaften ist alternativlos. So schließt nämlich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2007 zukünftig eine Mischverwaltung zwischen Bund und Kommune aus, zumindest solange es keine Verfassungsänderung gibt oder zumindest solange diese Verfassungsänderung abgelehnt wird. Wird der Vorschlag zur Neuordnung der Durchführung des Sozialgesetzbuches II nicht umgesetzt, lassen wir hier allein in Bremen mehrere 10 000 Betroffene im Regen stehen. Wenn zum 1. Januar 2011 die Kommunen und die Bundesagentur wieder getrennt arbeiten, hat dies aber nach Auffassung der LINKEN für alle Beteiligten nur Nachteile. Zwei getrennte Behörden, das bedeutet höheres Datenaufkommen, höherer Verwaltungsaufwand, eine höhere Fehlerquote, dazu für den Bürger unterschiedliche Öffnungszeiten, unterschiedliche Anlaufstellen und ein doppelter Papierkrieg. Mehr Personal würde zudem auch noch benötigt, dabei stehen doch jetzt schon nicht genügend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung.

(Beifall bei der LINKEN)

Auch unter finanziellen Aspekten erschließt sich uns die Vorgehensweise nicht. Doppelstrukturen lassen die Kosten ansteigen und belasten die Kassen von Bund, Ländern und Kommunen. Abgesehen von diesen Mehrbelastungen: Welchen Sinn hat es denn überhaupt, diese alten, doppelten Strukturen krampfhaft wiederzubeleben? Statt also die bisher gewachsenen Strukturen zu zerschlagen, sollten unserer Ansicht nach vielmehr die Abläufe verbessert werden, und dabei gibt es genügend offene Fragen zu klären.

Wie schaffen wir es beispielsweise, Rechtsicherheit sowohl für die Betroffenen als auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter herzustellen? Welche Plattform bietet sich denn als beste für die IT-Datenverarbeitung an? Wie können wir überhaupt den gesamten Ablauf für die Bürgerinnen und Bürger transparenter gestalten? Wie kommen wir zu verständlicheren Bescheiden, die die Bürgerinnen und Bürger erhalten? Wie können kommunale Angebote von Arbeitsmarkt und Integrationsprogramm in die alltägliche Arbeit eingebunden werden? Welchen Grund hier die Unionsfraktion im Bundestag für ihre Ablehnung hat, ist mir und unserer Fraktion unbegreiflich. Doch solche Manöver zulasten der Betroffenen, auch vor dem Hintergrund der aktuellen Wirtschaftskrise, sind nun wirklich nicht das richtige Signal an die Menschen in diesem Land.

(Beifall bei der LINKEN)

Wer ohne Job oder zumindest auf staatliche Leistungen angewiesen ist, braucht einfache, direkte Unterstützung und kein bürokratisches Hin und Her zwischen den Behörden.

(Beifall bei der LINKEN)

Die von Frau von der Leyen vorgeschlagene Lösung einer freiwilligen Zusammenarbeit von Kommunen und Arbeitsagenturen ist unserer Ansicht nach keine Alternative. Denn unter einem Dach zu sitzen, bedeutet noch lange nicht, auch gemeinsam zu arbeiten. Letzten Endes bleibt die Frage offen, was wir hier in Bremen wollen: einen Dienstleister für den Bürger, der seine Aufgabe schnell und effektiv erfüllt, oder zwei Behörden, die den Großteil ihrer Energie darauf verwenden, sich selbst zu verwalten. Die LINKE spricht sich für den Erhalt der Argen oder zukünftig auch Zentren für Arbeit und Grundsicherung, kurz ZAG, mittels einer Verfassungsänderung aus. Lassen wir also hier mit Zeichen aus Bremen die Betroffenen nicht im Stich! Weder diejenigen, denen wir einen bürokratischen Spießrutenlauf ersparen können, noch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sehr wichtige Aufgaben in der BAgIS und in der Arge Bremerhaven erfüllen!

Der einzige Weg dorthin führt über die Neuordnung der Durchführung des SGB II und der damit notwendigen Grundgesetzänderung. Dies wurde unserer

Meinung nach aber schon viel zu lange aufgeschoben und verzögert. – Vielen Dank!

(Beifall bei der LINKEN)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Möllenstädt.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Gut gewollt ist nicht immer gut gemacht, so könnte man diese Aktuelle Stunde möglicherweise auch überschreiben.

(Beifall bei der FDP)

Ich habe zugehört und den Eindruck gehabt, hier wird versucht, ein Thema aufzuwärmen und einem Meinungsbildungsprozess zuzuführen, den wir hier eigentlich schon längst diskutiert haben. Wir haben im Sommer des vergangenen Jahres genau über dieses Thema diskutiert, und alle Fraktionen haben hier ihre Standpunkte dargelegt. Ich finde, es ist eigentlich ziemlich überflüssig, hier heute noch einmal über dieses Thema in dieser Weise, wie Sie das hier getan haben, insbesondere die Kollegin Frau Schön, zu diskutieren.

(Beifall bei der FDP)

Einerseits werfen Sie der Bundesregierung vor, sie würde im Prinzip alles falsch machen, andererseits sagen Sie, sie sei zu Handlungen unfähig. Was denn nun, frage ich mich dazu!

(Abg. F r e h e [Bündnis 90/Die Grünen]: Beides!)

Im Übrigen kann man bei Ihrem Redebeitrag den Eindruck bekommen, die Bundesregierung würde seit fünf Jahren alles falsch machen. Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, diese Bundesregierung ist erst wenige Wochen im Amt.

(Abg. F r e h e [Bündnis 90/Die Grünen]: Die wechselt so schnell, da kommt man gar nicht hinterher!)

Geben Sie ihr vielleicht, gerade der neuen Ministerin, auch einmal ein paar Wochen Zeit, um ihr Haus zu strukturieren!

Ich bin mir ziemlich sicher und bin sehr zuversichtlich, dass man hier zu einem guten Ergebnis für mehr Serviceorientierung für die Kundinnen und Kunden und für weniger Bürokratie kommen wird. Das ist unser Ziel, das können Sie auch in unserem Antrag nachlesen, den wir hier im vergangenen Jahr als FDPFraktion eingebracht haben. Im Übrigen will ich auch ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

sagen, es sind hier schon viele Dinge dargestellt worden, aber eines muss man doch einmal festhalten: Das Gesetz, das für verfassungswidrig erklärt worden ist, war ein rot-grünes Gesetz. Das hat Ihre Koalition aus SPD und Grünen im Deutschen Bundestag verabschiedet. Ich finde es ziemlich ungehörig, dass man diese Hinterlassenschaften jetzt der neuen Bundesregierung hinlegt und sagt, nun macht einmal. Das sind Ihre Hinterlassenschaften, das sind Ihre schlechten Gesetze aus Ihren eigenen Regierungsjahren!

(Beifall bei der FDP)

Deshalb habe ich kein Verständnis dafür, dass Sie das hier in dieser Art und Weise noch einmal versuchen, populistisch für sich zu nutzen.

(Beifall bei der FDP)

Was ich auch eindeutig sagen will, wir haben hohen Respekt für diejenigen, die heute in den Argen unter schwierigen Bedingungen – unter Bedingungen, die Rot-Grün damals geschaffen haben – ihren Dienst tun. Dies erkennen wir ausdrücklich an, das will ich hier deutlich sagen, auch als liberale Fraktion in diesem Haus.

(Beifall bei der FDP)

Man kann aber mit dem Grundgesetz auch nicht so umgehen, wie Sie uns das hier nahebringen, so nach dem Motto: Da ist ein Problem, da ist ein Gesetz verfassungswidrig, und deshalb muss jetzt erst einmal das Grundgesetz geändert werden, damit man irgendwie zurechtkommt. Ich will noch einmal die Argumente in Erinnerung rufen, die das Bundesverfassungsgericht zu seiner Entscheidung bewogen haben: Den Argen ist Mangel an eigenverantwortlicher Aufgabenwahrnehmung attestiert worden, unter anderem begründet mit den zwingenden Vorgaben der Bundesagentur hinsichtlich der dazu einzusetzenden Software – übrigens, Informationstechnik ist ein jahrelanges Problem in diesem Haus und funktioniert bis heute nicht vernünftig – mit unzureichenden Möglichkeiten, dass zuständige Aufgabenträger Aufgabenvollzug hinreichend nach eigenen Vorstellungen erwirken können. Das betrifft insbesondere auch die Möglichkeit der Kommunen, sich dort einsetzen zu können, und mit der Ausgestaltung der Aufsichtsregelung, insbesondere mit dem Fehlen einer durchgängigen Fachaufsicht. Diese Punkte müssen anschließend gelöst sein.

Es ist übrigens auch im Interesse derjenigen, die als Kunden mit diesen Behörden zu tun haben, dass sie auch wirklich Rechtssicherheit haben. Ich habe das Gefühl, dass da auch bei der BAgIS noch einiges im Argen liegt aufgrund dieser Konstruktionsfehler und nicht aufgrund der Versäumnis der dort vor

handenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, das will ich auch deutlich sagen.

(Beifall bei der FDP)

Nun rühmt sich der Senat mit einer Pressemitteilung vom 8. Dezember, die ich mit Erlaubnis des Präsidiums hier heranziehen darf: Eine Betreuung von langzeitarbeitslosen Menschen sei geschaffen worden, die im Grundsatz funktioniert. „Die im Grundsatz funktioniert“, und das nach fünf Jahren! Nach fünf Jahren dieser Regelung kommen Sie und sagen, im Grundsatz funktioniert es jetzt. Es ist, glaube ich, nicht der Maßstab einer vernünftigen und verantwortungsvollen Gesetzgebungstätigkeit, dass man nach fünf Jahren sagt, jetzt haben wir es so halbwegs zum Laufen gebracht.

Ich will ein weiteres Beispiel nennen! Am 11. Dezember war im „Weser-Kurier“ ein Artikel über eines dieser viel zu selten stattfindenden Ressortgespräche zwischen dem Arbeitsressort und dem Justizressort zu lesen. Die beiden Senatoren sind dankenswerterweise heute auch anwesend. Dort lässt sich zitieren: „Appell des Justizressorts: Die Verwaltungsanweisungen sollten dem aktuellen Stand der Rechtsprechung angepasst werden.“ Das heißt, das ist bisher nicht passiert und die Verwaltungsanweisungen, die von Frau Rosenkötter an die BAgIS gegeben werden, entsprechen gar nicht dem Stand der aktuellen Rechtsprechung im Sozialrecht. Ich finde es skandalös, dass man das nach Jahren feststellt! Das sind die Versäumnisse, an denen Sie arbeiten müssen! Das sind die eigenen Hausaufgaben,

(Beifall bei der FDP)

die vieles auch denjenigen, die dort arbeiten, erschweren und manchmal auch zu schlechten Ergebnissen führen. Hierfür eine neu ins Amt gekommene Bundesregierung heranziehen zu wollen, finde ich wirklich sehr schäbig. Das sollte man so nicht machen! Im Übrigen will ich auch sagen, die getrennte Trägerschaft gibt es längst. In einer Reihe von größeren Städten haben sich nämlich die Kommunen und die Bundesagentur damals nicht einigen können. Dazu zählen unter anderem – ich unterstelle, Sie wissen das, Herr Frehe – München, Heilbronn, Karlsruhe und Celle, in der näheren Umgebung, aber auch Passau. Das sind alles größere Städte, in denen vom Grundsatz sicherlich auch eine Betreuung von Langzeitarbeitslosen nach einem ähnlichen Niveau stattfindet.

(Abg. F r e h e [Bündnis 90/Die Grünen]: Haben Sie sich die Ergebnisse einmal kom- men lassen?)

Die Ergebnisse habe ich mir angeschaut. Ich bin durchaus der Meinung, dass man von diesen ganz katastrophalen Ergebnissen, von denen Sie gespro

chen haben, wirklich nicht reden kann, selbst unter dem Umstand, dass es in Bremen dazu käme. Sie haben heute von einem unzumutbaren Zustand gesprochen, Zeitdruck, gegen die Interessen der Langzeitarbeitslosen. Das alles muss man zurückweisen! Ich bin sehr dafür, dass wir vernünftig arbeiten, aber, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, schauen Sie sich doch einmal an, wer in den letzten Jahren die Verantwortung für das Arbeitsressort auf Bundesebene und wer sie in Bremen getragen hat! Ich lese Ihnen ein paar Namen vor: Clement, Müntefering, Scholz ist schon genannt worden, Frau Röpke, Frau Rosenkötter. Das sind alles Sozialdemokraten, und ich finde es einfach nicht gerecht, dass Sie uns hier ein Problem übereignen, das Sie selbst in den vergangenen Jahren hätten lösen müssen. – Vielen herzlichen Dank!

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Ziegert.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Vielen Dank, Herr Dr. Möllenstädt, dass ausgerechnet Sie sich nun darüber ereifern, dass jemand anderes populistisch argumentiert, das hat schon etwas!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Es wundert mich auch, und so viel nur zur FDP, dass nun ausgerechnet die FDP diese getrennte Aufgabenwahrnehmung als Muster an Bürokratieabbau verkaufen will. Dafür, glaube ich, dürften Sie keinerlei Anhaltspunkte finden.

Ich will noch drei Dinge zu dem sagen, was der Abgeordnete Herr Nestler gesagt hat. Erstens, noch einmal zur Frage der Grundgesetzänderung: Seinerzeit war ich schon skeptisch, dass das funktionieren würde. Sie haben damals gesagt, Sie hätten Informationen aus dem innersten Kreis der CDU, die Grundgesetzänderung würde kommen. Ich habe damals in der Debatte im Juni 2008 schon gesagt, ich bezweifle das. Deswegen habe ich dafür plädiert, den Vorschlag von Bundesarbeitsminister Scholz aufzunehmen, zu einer Lösung zu kommen, die diesen Arbeitsgemeinschaften mindestens die zweijährige Hängepartie erspart hätte, bei der die Kooperation institutionell abgesichert gewesen wäre und nicht auf freiwilliger Basis, so wie heute. Das bitte ich dann doch noch einmal richtigzustellen!

Ich habe übrigens nicht gern recht gehabt, aber in dieser Frage, dass die CDU dann letzten Endes diese Grundgesetzänderung nicht machen würde, habe ich leider doch recht gehabt. Ich hoffe eigentlich immer noch, dass sich die CDU jetzt eines Besseren besinnt, weil auch selbst die CDU-Länder zu der Feststellung

gekommen sind, dass selbst die Weiterführung des Jetzigen, wenn die Optionskommunen weiter bestehen sollen, eine Grundgesetzänderung zur Absicherung der Optionskommunen nötig macht.