Protokoll der Sitzung vom 16.12.2009

Ich komme gleich zum Schluss! Ich werde mich erstens auch weiterhin für den Tierschutz insgesamt einsetzen, zweitens dafür, dass die überhöhte Hundesteuer endlich gesenkt wird, drittens, dass die Hundesteuer auch endlich zweckmäßig im Sinne der Hundehalter verwendet wird, und viertens, dass Tierquäler rigoros und grundsätzlich mit Haftstrafen belegt werden und nicht nur mit einer kleinen lapidaren Geldstrafe davonkommen. Das ist für mich unerträglich. – Ich danke Ihnen!

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Hinners.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Rede meines Vorredners werde ich nicht kommentieren,

(Beifall)

sondern ich werde mich eher mit dem beschäftigen, was der Kollege Tschöpe hier schon vorgetragen hat! Die CDU-Fraktion unterstützt die Absicht des Senats, in Bremen das Gesetz über das Halten von Hunden über den 31. Dezember 2009 hinaus zu verlängern. Wir stimmen ebenso dem Entwurf des Gesetzes zur Änderung und dem Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen zu.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Den Änderungsantrag der FDP-Fraktion lehnen wir allerdings ab, da damit wieder – und das ist hier deutlich geworden – der ursprüngliche Zustand herbeigeführt werden soll.

Uns ist sehr wohl bewusst, wie sensibel einige Hundehalter dieses Gesetz und damit auch die heute auf der Tagesordnung befindlichen Veränderungen sehen. Insbesondere wird von diesen durchweg verantwortungsbewussten Hundehaltern kritisiert, dass nach diesem Gesetz bei der Gefährlichkeit von Hunden in erster Linie auf das Rassemerkmal und hier insbesondere auf vier Hunderassen abgestellt wird. Das Bundesverfassungsgericht hat dazu jedoch in einem Urteil vom 16. März 2004 festgestellt, dass ein auf bestimmte Rassen wegen ihrer Gefährlichkeit bezogenes Verbot verfassungskonform ist. Gleichzeitig wurde der Gesetzgeber in dem Urteil allerdings aufgefordert, die Gefährlichkeit dieser Rassen zu evaluieren.

Der Mitteilung des Senats vom 20. Oktober 2009 sind die Ergebnisse der in Bremen durchgeführten Evaluation zu entnehmen. Danach hat sich die Anzahl der beim Stadtamt erfassten sogenannten Kampf––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

hunde von 2001, also seit Einführung des Gesetzes, bis 2008 von seinerzeit 570 auf 230 Hunde verringert. Ab Oktober 2001 war durch das Gesetz das Halten dieser Hunde verboten worden, der Kollege Tschöpe hat darauf hingewiesen. Nur die zum Inkrafttretenden der Änderung vorhandenen Hunde durften nach Anmeldung beim Stadtamt weiter gehalten werden. Prozentual betrachtet, so ist der Mitteilung des Senats weiter zu entnehmen, lag der Anteil der sogenannten Kampfhunde an der Gesamtzahl der Beißvorfälle 1998 noch bei 29 Prozent und 2008 bei rund vier Prozent. Daraus lässt sich erkennen, dass dieses Gesetz die Anzahl der Beißvorfälle von sogenannten Kampfhunden deutlich verringert hat. Der Senat weist in seiner Mitteilung auf eine in Nordrhein-Westfalen durchgeführte Auswertung von Beißvorfällen hin, wonach die sogenannten Kampfhunde deutlich häufiger als andere Hunderassen beteiligt waren, Herr Kollege Dr. Möllenstädt! Sie haben eben etwas anderes deutlich gemacht. Uns ist natürlich bewusst, dass die Persönlichkeit des jeweiligen Hundehalters entscheidenden Einfluss auf das Verhalten des – egal, welcher Rasse – Hundes hat. Wir begründen deshalb auch die mit der vorliegenden Änderung beabsichtigte Vorlage eines Sachkundenachweises, wenn Grund zur Annahme besteht, dass die Halterin oder der Halter nicht über die erforderliche Sachkunde verfügt. Die CDU-Fraktion ist bei der Abwägung der unterschiedlichen Interessen zu dem Ergebnis gekommen, dass zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden dieses Gesetz einen guten Beitrag leisten kann. Jeder Beißvorfall, insbesondere bei Kindern, kann zu schlimmen Verletzungen und häufig auch zur lebenslangen Traumatisierung führen. Deshalb stimmen wir dem Gesetz und auch dem Änderungsantrag zu, erwarten jedoch vom Senat, dass die Evaluation weiter durchgeführt wird. Den Änderungsantrag der FDP lehnen wir ab. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU, bei der SPD und beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Nitz.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Jetzt wird es aber höchste Eisenbahn, mag man meinen, denn die bisher geltende Regelung tritt zum Jahresende außer Kraft, und es stellt sich nun die Frage, ob wir eine Verlängerung der Geltungsdauer und die dazugehörigen Veränderungen im Gesetz in den einzelnen Regelungen vornehmen möchten. Man könnte einer Verlängerung der Geltungsdauer zustimmen, wenn die Regelungen zu einer wirksamen Begrenzung der Gefahren, die auf aggressive Hunde zurückzuführen sind, geführt haben. Das lässt sich aber aus dem Bericht des Senats nicht erkennen. ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

Schauen wir uns dazu die Statistiken der Beißvorfälle im Land Bremen von 1998 bis 2008 an! Wir stellen eine gravierende Differenz zwischen den Beißvorfällen von Kampfhunden fest, die dabei als äußerst gering, wenn aber auch nicht zu verharmlosen sind, und wir stellen fest, dass die Beißvorfälle bei sonstigen Hunderassen das zehn- bis zwanzigfache betragen. Wissenschaftliche Ergebnisse – auch die hatten wir bereits im März in der hiesigen Debatte angesprochen –, ob Rassen aufgrund ihrer Zucht genetisch bedingt zu erhöhter Aggressivität neigen, sind nach wie vor nicht belegt.

Grundsätzlich ergibt sich aus dem Bericht des Senats eine statistische Gesamtbetrachtung, die zwei Schlussfolgerungen zulässt. Die erste Schlussfolgerung sagt, dass wir eigentlich gar keine Regelung brauchen, weil die Vorfälle ja rückläufig sind.

Auf der zweiten Seite wird gesagt, vielleicht brauchen wir doch eine Regelung, eine Regelung ist notwendig, weil sonst wieder ein Anstieg von Beißvorfällen zu verzeichnen ist. Welches eintritt, wissen wir nicht. Wir haben alle keine Glaskugel, in die wir hineinschauen und dann die Zukunft vorhersagen können. Es wird aber vorgeschlagen, die Klassifizierung der bisher als gefährlich eingestuften Rassen beizubehalten, obwohl sich die meisten Vorfälle mit anderen als den vier genannten Rassen ereignet haben. Im Gegenteil, es gibt einen weitergehenden Vorschlag: Hunde sollen bereits dann als gefährlich gelten, wenn das äußere Erscheinungsbild darauf schließen lässt, dass der Hund von gefährlichen Rassen abstammen könnte, verbunden natürlich auch noch mit einer Beweislastumkehr, sprich: Die Halterin oder der Halter wird, wenn sie anderer Auffassung ist, dazu genötigt, den Beweis zu erbringen, dass ihr oder sein Hund nicht zu einer gefährlichen Rasse gehört.

Darüber hinaus werden Voraussetzungen und Anforderungen an die Halterinnen und Halter größerer Hunde aufgelistet. Dem können wir uns in größten Teilen anschließen, sprich, dass hier sachkundige Nachweise als Voraussetzung gelten, dass die Halterzuverlässigkeit geprüft wird, auch eine Tierkennzeichnung eingeführt wird und natürlich obligatorisch die Haftpflichtversicherung vorliegen muss.

Dennoch, kurz gesagt, die Koalition bleibt mit ihrem Antrag bei einem restriktiven Kurs der weitgehenden Einschränkung von Menschen und Tieren. Zudem liegen, zumindest unserer Ansicht nach, keine Belege über die vorgelegten Statistiken vor. Hier können Sie von uns keine Zustimmung erwarten; ablehnen möchten wir es aber auch nicht. Von daher werden wir uns bei Ihrem Antrag enthalten.

Die FDP hat ihrerseits einen Änderungsantrag eingereicht, dem wir uns ebenfalls nur in Teilen anschließen können. Wir werden uns an dieser Stelle ebenfalls enthalten, denn ein komplettes Zurück – auch das ist im Bericht dargestellt – kann es nicht geben, da es auch hier keine Grundlage gibt zu sagen, die Zukunft wird dann anders aussehen, wir haben in die Glas

kugel geblickt, von daher auch bei Ihnen Enthaltung. – Vielen Dank!

(Beifall bei der LINKEN)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Fecker.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Mitteilung des Senats beinhaltet aus grüner Sicht zwei wichtige Kernbotschaften: Die eine ist, dass die Anzahl der Beißvorfälle, in die Kampfhunde verwickelt sind, konstant verschwindend gering ist, und die zweite, dass wir bei den „normalen“ oder bei den sonstigen Hunden einen Anstieg der Beißvorfälle haben. Aus Sicht der grünen Bürgerschaftsfraktion schließt sich daraus Folgendes an: Erstens sehen wir keine Notwendigkeit, am bestehenden Gesetz etwas zu lockern, und zweitens werden wir auch einer Verlängerung dementsprechend zustimmen. Was die Beißvorfälle bei den sonstigen Hunden angeht, haben wir uns in der Innendeputation, und so gesehen finde ich die Debatte hier, von der einen oder anderen Fraktion geführt, schon ein bisschen spannend, darauf verständigt, dass wir uns diesen Anstieg – der ja nicht konstant ist, sondern wir kommen, wenn Sie sich die Kurven in diesem Bericht ansehen, von einem sehr niedrigen Niveau – in einem Jahr noch einmal sehr genau anschauen wollen, ob wir auch konstant bei diesem hohen Niveau bleiben oder ob das wieder absinkt, ob es nur einmal eine Spitze ist oder ob wir uns tatsächlich der Problematik widmen wollen oder widmen müssen. Ich glaube, ohne den Ergebnissen dieser Beratung in Zukunft schon vorgreifen zu wollen, ist eine Erkenntnis, die sich beim Anstieg der Beißvorfälle zeigt, die, dass mehr und mehr Menschen Hunde nach dem Aussehen kaufen – sage ich jetzt auch einmal ganz bewusst – und ganz selten die Bedürfnisse des Hundes beim Kauf berücksichtigen. Es ist in der Tat notwendig, wenn ich mir einen Hund anschaffe, der zum Beispiel einen großen Anspruch auf Auslauf hat, dass ich diesen auch gewährleisten kann, denn ansonsten kommt es nämlich zu diesen aggressiven Vorfällen, die dann eventuell auch in Beißvorfällen münden können. Das ist jetzt sicherlich noch nicht die wissenschaftlich belegteste Version, aber ich glaube, wir müssen im Bereich des Hundekaufens davon wegkommen – wir sind ja gerade kurz vor Weihnachten –, dass wir denken, das ist aber ein ganz niedliches Tier. Auch dieses niedliche Tier wird wachsen, dieses niedliche Tier hat Ansprüche. Es ist eben kein Spielzeug, das man seinen Kindern schenkt, sondern ein Lebewesen, das eine vernünftige und artgerechte Haltung braucht.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Zu den Anträgen an sich! Die rot-grüne Regierungskoalition schlägt dem Parlament heute die Änderung

des Gesetzes in einem bestimmten Punkt vor. Im Bereich der Kreuzungen, der Kollege Herr Tschöpe hat schon darauf hingewiesen, war es bisher so, dass die Ortspolizeibehörden, wenn es bei einem Hund den Anschein gab – ich sage jetzt einmal, die Schnauze sah aus, als könnte es ein Kampfhund sein –, nachweisen musste, dass es tatsächlich eine Kampfhundkreuzung ist. Da schlagen wir dem Parlament jetzt vor, eine Beweislastumkehr zu machen, dass nämlich zukünftig bei diesem Anschein der Halter dafür verantwortlich ist zu widerlegen, dass es eine Kampfhundkreuzung ist. Wir halten diese Beweislastumkehr auch für die Hundehalterinnen und Hundehalter für vertretbar und bitten entsprechend um Zustimmung!

Zur Position der LINKEN vielleicht nur ganz kurz! Frau Nitz, ich hätte mir gewünscht – und das meine ich sehr ehrlich –, dass wir diese sachlich-inhaltliche Debatte in der Innendeputation hätten führen können. Das haben wir bei dem Punkt im Parlament schon häufiger gehabt, denn ich glaube, dass man die Debatte über den einen oder anderen Punkt gerade in der Innendeputation, wo wir das herauf- und herunterdiskutiert haben, durchaus hätte führen können. Heute finde ich das an dieser Stelle ein bisschen schwierig und würde mir für die Zukunft wünschen, dass wir, wenn es den Bedarf gibt, vorher zu einer vernünftigen Abstimmung kommen.

Schlussendlich zur FDP: Ich habe eben klargestellt, dass aus unserer Sicht dieses Gesetz greift, das gilt ja auch leider nicht für alle Gesetze. Sie wollen nun komplett von diesem Gesetz weg. Ich finde auch den Vergleich mit Niedersachsen, den Sie gewählt haben, sehr geehrter Herr Dr. Möllenstädt, nicht redlich, denn ein Land wie Niedersachsen hat ganz andere Ansprüche und Verhältnisse als ein Bundesland wie Bremen, das aus zwei Großstädten besteht. Auch dem muss man Rechnung tragen.

(Abg. D r. B u h l e r t [FDP]: Niedersach- sen hat keine Großstädte?)

Herr Dr. Buhlert, bleiben Sie ruhig, entspannen Sie sich, wir sind kurz vor Weihnachten!

(Abg. D r. B u h l e r t [FDP]: Ich habe doch nur eine Frage gestellt!)

Nein, aber natürlich hat ein Land wie Niedersachsen auch einen ganz anderen Ausgleich mit den ländlichen Regionen zu schaffen, das sollten Sie auch wissen, und deswegen glaube ich, dass der Vergleich in dem Punkt nicht greift. Wenn Sie jetzt gesagt hätten, Berlin oder Hamburg als andere Großstädte, wäre das, glaube ich, sinnvoll gewesen. Was ich bei Ihnen auch nicht verstehe, Herr Dr. Möllenstädt, ist der Umstand – –.

(Abg. D r. B u h l e r t [FDP]: Hannover, Braunschweig, Oldenburg!)

Wir sind jetzt hier auch nicht im kleinen ErdkundeQuiz!

(Heiterkeit beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Stadt, Land, Fluss, heute mit der FDP!

Ich würde ganz gern noch eine Sache klarstellen! Sie haben die Beteiligung des Rechtsausschusses angesprochen. Ich glaube, sehr geehrter Herr Vorsitzender des Rechtsausschusses, dass Sie da einem Irrtum unterliegen. Nicht jedes Gesetz, das diese Bürgerschaft beschließt, muss durch den Rechtsausschuss!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Wir haben eine fachliche Beratung in der Innendeputation mit Ihrem Kollegen Herrn Woltemath geführt, wir beschließen ständig Gesetze. Ich glaube, das wäre auch der Arbeit im Rechtsausschuss überhaupt nicht zuträglich, wenn wir künftig jedes Gesetz durch den Rechtsausschuss bringen, denn letztlich haben die Fraktionen in den einzelnen Parlamentsausschüssen und Deputationen natürlich die Möglichkeit, wenn sie eine Anhörung oder Ähnliches machen wollen, das durchzusetzen.

Abschließend halte ich Ihren Antrag weder für sachgerecht noch für praktikabel, wie Sie es schreiben. Ich halte ihn in der Tat – ähnlich wie der Kollege Tschöpe – für gefährlich. Wir haben eine ganz kleine begrenzte Anzahl von Beißvorfällen mit Kampfhunden, das soll aus Sicht der grünen Bürgerschaftsfraktion auch so bleiben, deswegen lehnen wir Ihren Antrag ab. – Herzlichen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Tschöpe.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Tittmann, zweifelsohne ist es so, dass man in Bremen die Züchter von Kampfhunden als Straftäter bezeichnen darf. Aber – und darauf kommt es mir an, und ich glaube, darauf kommt es dem Rest dieses Parlaments an – Straftäter als Bestien zu bezeichnen, ist wider die Verfassung und sollte in diesem Parlament drastisch zurückgewiesen werden.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Da Sie ansonsten den Ausflug Richtung Hundekot gewählt haben, denke ich, kann man hier einen Strich unter den Inhalt Ihres Beitrags ziehen, und ich wid––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

me mich einmal denen, die wirklich inhaltlich argumentiert haben!

Frau Nitz, die Diskussion ist ja so ein bisschen wie Weihnachten. Alle Jahre wieder sagen Sie, eigentlich wissen wir gar nicht, ob die Kampfhunde so gefährlich sind, und ob wir sie verbieten wollen, wissen wir auch nicht, und am Ende enthalten wir uns. Man muss doch einmal eine klare Position haben!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Die klare Position des Restes dieses Hauses ist klar und einfach: Wir wollen in Bremen keine Kampfhunde!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Ich würde jetzt gern von Ihnen wissen wollen: Wollen Sie in Bremen Kampfhunde? Die FDP ist da klar, sie sagt, ja, wir wollen in Bremen Kampfhunde. Bei Ihnen habe ich das nicht ganz verstanden, und ich würde bitten, das einfach noch einmal zu erklären!