Wilhelm Hinners
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Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Informationsstelle ethnische Clans, kurz ISTEC, wurde – wie schon angesprochen – im letzten Jahr von der Polizei Bremen eingerichtet, um die vielfältigen Informationen und Erkenntnisse über diese Großfamilien besser sammeln und auswerten zu können. Darüber hinaus sollte mit der Einrichtung der ISTEC die Arbeit der Polizei bei der Bekämpfung der kriminellen Aktivitäten effektiver gestaltet werden. Nach etwas mehr als einem Jahr können wir feststellen, dass die Arbeit der Polizei sehr erfolgreich war, denn die Anzahl der Straftaten, die dieser Bevölkerungsgruppe zugerechnet werden können, konnte reduziert werden. Gleichwohl bleibt noch sehr viel zu tun, wie wir alle leider am letzten Wochenende bei den schweren Rockerauseinandersetzungen in dieser Stadt erleben mussten. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Überwiegend handelt es sich bei dem Rockerverein oder bei der Rockergruppe, die sich am letzten Wochenende hervorgetan hat, um Mhallamiye-Türken oder -Libanesen, so genau ist das bei einigen nicht bekannt. Dieser Clan besteht in Bremen immerhin aus circa 2 600 Personen, über 1 100 davon sind nach polizeilichen Erkenntnissen mit Straftaten schon in Erscheinung getreten. Ganz offensichtlich ging es bei den Auseinandersetzungen zwischen diesen beiden Rockergruppen am letzten Wochenende um die Vorherrschaft im Bereich der Ausübung der organisierten Kriminalität. Nach Ansicht der CDU-Fraktion können wir diese Angelegenheit politisch nicht ernst genug nehmen.
Neben völlig indiskutablen Bedrohungen und Beeinträchtigungen für die Anwohner sowie zufällig anwesende Bürger muss die Gewalteskalation mit allen rechtsstaatlich zur Verfügung stehenden Mitteln unterbunden werden.
Dazu, Herr Senator, ist die Ausweitung der Waffenverbotszone ein erstes Mittel, reicht jedoch bei Weitem nicht aus, um das Problem grundsätzlich anzugehen und beseitigen zu können. Dafür hat die Arbeitsgruppe ISTEC in der Polizei bisher gute Arbeit geleistet, insbesondere indem sie versucht hat, die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch der beteiligten Ressorts Inneres, Justiz, Bildung, Soziales und Finanzen zu verbessern und damit schwere Straftaten verhindern beziehungsweise aufklären zu können. Darüber hinaus hat sich die ISTEC auch im Bereich des Sozialhilfebetrugs, für die Sozialdemokraten benutze ich lieber das Wort Sozialhilfemissbrauch, das war wichtig bei dem gemeinsamen Antrag – –.
Missbrauch hört sich auch nicht menschenwürdig an!
Der ist ja auch von Ihnen! Durch Mitglieder dieses Clans aufzudecken und zu verfolgen – –.
Die Gruppe ISTEC ist innerhalb der Polizei zunächst ohne feste Stellen begrenzt bis zum 31. März 2011 für ein Jahr eingerichtet worden. Der Senator für Inneres hat es versäumt, aus unserer Sicht völlig unverständlich, rechtzeitig dafür zu sorgen, dass diese wichtige Arbeitsgruppe als Dauereinrichtung etabliert werden konnte. Aufgrund der prekären Situation musste der Polizeipräsident Anfang April die Verlängerung der ISTEC mit den Mitteln des sofortigen
Vollzugs nach dem Bremischen Personalvertretungsgesetz anordnen. Dies ist eine höchst unbefriedigende Situation, denn damit ist das Problem nicht gelöst, sondern nur aufgeschoben. Wir fordern deshalb mit unserem Antrag den Senat auf, die ISTEC dauerhaft einzurichten und ferner die Integrationsbemühungen sowie die Präventionsarbeit für diesen Personenkreis deutlich zu intensivieren. Wir begrüßen sehr, dass die Koalition sich unserem Antrag angeschlossen hat. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, mit den Gemeinsamkeiten ist es jetzt vorbei.
Herr Fecker, ich kenne doch Ihr Gesicht.
Das Thema Abschiebung ist in Bremen ideologisch und emotional besetzt und darüber hinaus rechtlich äußerst komplex. Die Grundsätze der Humanität und Menschenwürde werden berührt, und natürlich sind wir uns auch als CDU-Fraktion völlig bewusst, dass diese Abschiebungen in der Gesellschaft einen hohen Wert in der Diskussion haben. Die ideologisch und emotional besetzten Diskussionen dürfen aber nicht dazu führen, dass rechtstaatlich erforderliche Abschiebungen, etwa bei Schwerstkriminellen, aus politisch ideologischen Gründen nicht durchgeführt werden.
Ferner darf es nicht dazu führen, dass die mit der Abschiebung betrauten Organisationseinheiten des Ausländeramts, Herr Senator, vom Senator für Inneres angeblich aufgelöst worden sind und deren Mitarbeiter mit Disziplinarmaßnahmen ungerechtfertigterweise bedroht wurden. So ist es zumindest dem Landesjournal der Zeitung „Deutsche Polizei“, Ausgabe April 2011, zu entnehmen. Aus Sicht der CDUFraktion darf das sensible Thema Abschiebung nicht auf dem Rücken von verantwortungsbewusst arbeitenden Mitarbeitern des Ausländeramts ausgetragen werden, die mehrfach mit Überlastungsanzeigen auf die desolate Personal- und Arbeitssituation hingewiesen haben.
Vielmehr muss der verantwortliche Senator für Inneres endlich dafür sorgen, dass neben einer auch für ein Haushaltsnotlageland vernünftigen Personalausstattung klare und rechtlich einwandfreie Regelungen hinsichtlich der Umsetzung des gesetzlichen Auftrags von Aufenthaltsbeendigungsmaßnahmen erlassen werden. Dazu gehört, Herr Senator, dass für die Mitarbeiter des Ausländeramts in einer Dienstanweisung nachvollziehbar geregelt wird, welche ärztlichen Dienste oder Ärzte mit einer Untersuchung der Flug- oder Reisefähigkeit beauftragt werden sollen.
Natürlich muss auch für den Fall, dass das Hauptgesundheitsamt diese Untersuchungen durchführen soll, was angeblich Erlasslage im Haus des Senators ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
für Inneres ist, dieses dafür auch geeignet und dazu in der Lage sein, was nach unseren Erkenntnissen zumindest gegenwärtig nicht der Fall ist.
Wir fordern daher mit unserem Antrag den Senat auf, genaue Daten über die polizeilichen Festnahmen zur Vorbereitung einer Abschiebung und die Anzahl der tatsächlich Abgeschobenen sowie die Gründe für eine Nichtabschiebung zu erfassen. Auf eine Kleine Anfrage der CDU musste der Senat nämlich antworten, dass solche Daten nicht erhoben werden und damit auch keine Auswertung vorliegt.
Wir fordern ferner, die Anstrengungen zu verstärken, schwerkriminell gewordene Ausländer mit rechtsstaatlichen Mittel auch tatsächlich auszuweisen. Wir fordern weiterhin, eine klare Regelung über die Zuständigkeit bei einer erforderlichen medizinischen Untersuchung von Abzuschiebenden festzulegen. Wir bitten Sie, unserem Antrag zuzustimmen!
Zum Abschluss möchte ich mir aber noch einen Hinweis an den zuständigen Senator gönnen. Die Mitarbeiter des Ausländeramts vermissen laut Beitrag in der Zeitung „Deutsche Polizei“ die Fürsorge des Arbeitgebers und klagen über mangelnde Unterstützung bei ihrer höchst sensiblen Arbeit. Herr Senator, mit der Androhung disziplinarrechtlicher Maßnahmen und der Auflösung von Team 5 lösen Sie solche Mitarbeiterprobleme nicht.
Wir fordern Sie deshalb auf: Gehen Sie auf die Mitarbeiter zu, und hören Sie sich deren Probleme an, und lösen Sie diese möglichst einvernehmlich! – Vielen Dank!
Ich möchte eine Kurzintervention dahingehend machen, dass auch wir von der CDU uns und ich mich ganz persönlich bei Ihnen, Herr Ehmke, für die faire Zusammenarbeit hier im Parlament, in der Innendeputation und auch im Rechtsausschuss bedanken. Das war eine ausgesprochen ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
angenehme Zusammenarbeit mit Ihnen, und auch wir wünschen Ihnen natürlich für Ihren weiteren Lebensund Berufsweg alles Gute!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Tschöpe, wir sind ganz begeistert, dass Ihr erster Antrag hier nach über dreieinhalb Jahren am Ende tatsächlich dann heute zum Abschluss gebracht werden kann.
Zum Thema Korruption! Wir stimmen dem zu, was Herr Fecker soeben gesagt hat, dass Korruption sozialschädlich ist, dass sie gerade jetzt bei Unternehmen, die mit staatlichen Aufträgen bedacht werden sollen, diskriminiert werden muss. Das steht für uns außer Frage. Allerdings reicht uns das Gesetz, das Sie hier vorlegen – und das haben wir schon in der ersten Lesung hier debattiert und auch in der Innendeputation entsprechend dargestellt –, nicht aus. Wir – das hat Herr Tschöpe zwar auch gesagt, auch an der Stelle würden wir einverstanden sein – suchen eine bundesweite Lösung. Es kann nicht sein, dass das Gesetz hier schon an der Landesgrenze nach Niedersachsen seine Gültigkeit verliert.
Wir sind insofern mit der Vorlage des Gesetzes nicht einverstanden, was diesen Punkt angeht. Wir sind des Weiteren nicht einverstanden, dass Sie beispielsweise die Unschuldsvermutung, auf die Sie sonst so viel Wert legen, hier mit Füßen treten, indem Sie die Verfahren schon zum Ausschluss benutzen wollen, die noch gar nicht rechtskräftig abgeschlossen sind. Das ist für uns ein Unding. Daher können wir diesem Gesetz nicht zustimmen.
Zu guter Letzt können wir dieses Gesetz auch nicht mitmachen, weil es, wenn wir uns die Hamburger Erfahrungen mit einem vergleichbaren Gesetz bis zum Jahr 2006 ansehen, eine ganze Reihe von Verfahren gegeben hat, die aufgrund dieses Gesetzes auf den Weg gebracht worden sind. Nur in einem einzigen Fall – das ist mein Kenntnisstand – hat die Behörde in Hamburg bei dem Ausschluss eines Unternehmens Recht bekommen. In allen anderen Verfahren hat die Behörde verloren.
An der Stelle ist einmal deutlich zu sagen: Wir schaffen damit einen zusätzlichen Bürokratismus, zusätzliche Gerichtsverfahren mit sehr viel Aufwand und ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Kosten und haben am Ende nicht den Erfolg, den Sie sich hier vorstellen. Im Übrigen haben Sie in Ihr Gesetz viele Tatbestände aus dem Strafgesetzbuch aufgenommen, die mindestens im engeren Sinne mit der Korruption gar nichts zu tun haben. Bei Korruption sind wir mit Ihnen auf einer Linie,
wir wollen sie auch verfolgt haben, aber nicht, indem Sie das halbe Gesetzbuch dort niederschreiben und viele Tatbestände darin verewigen. Im Übrigen können wir mit der Unschuldsvermutung, die Sie hier aushebeln, nicht leben. Wir werden das Gesetz daher wie schon in der ersten Lesung ablehnen. – Danke!
Herr Staatsrat, ich will noch einmal auf den Hinweis eingehen, den Sie hinsichtlich der anonymen Spurensuche gegeben haben, dass Sie das prüfen wollen! Das finden wir ausgesprochen richtig und gut. Halten Sie es aber für sinnvoll, dass das in Krankenhäusern vorgenommen wird und nicht beim Ärztlichen Beweissicherungsdienst, weil da eigentlich die entsprechende Aus- und Fortbildung vorhanden ist?
Sie wissen aus der jüngsten Vergangenheit, dass es zumindest in einem Fall das Problem gegeben hat, dass etwaige Drogen, die dem Opfer zwangsweise oder durch Täuschung verabreicht worden sind, in diesem Fall vielleicht K.o.-Trop
fen, nicht in der Beweiserhebung nachgewiesen wurden. Wollen Sie die Analyse dieser Substanzen in Ihr Programm einer zunächst anonymisierten Spurensuche, aber auch in die Spurensuche des Ärztlichen Beweissicherungsdienstes nun als Standardmaßnahme übernehmen?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Sexueller Missbrauch von Kindern gehört zu den schlimmsten Verbrechen, denn die Opfer sind den Tätern in der Regel schutzlos ausgeliefert. interjection: (Beifall)
Nicht nur, dass die Kinder dabei häufig körperlich verletzt werden; viel schlimmer ist jedoch noch, dass sie dabei psychische Schäden erleiden, die oft ein ganzes Leben lang nachwirken. Häufig kommen die Täter – das ist allgemein bekannt – aus dem familiären oder sozialen Umfeld. Festzustellen ist jedoch in neuerer Zeit auch, dass der Anteil der Taten im Zusammenhang mit der Nutzung der neuen Kommunikationsmöglichkeiten, also bestimmter Chatrooms im Internet, dramatisch zunimmt.
Unser Antrag beruht auf einer Antwort des Senats aufgrund einer Kleinen Anfrage. Nach Angaben des Senats sind im Jahr 2009 114 Fälle von sexuellem ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Missbrauch an Kindern unter 14 Jahren zur Anzeige gebracht worden. Weiterhin teilt der Senat in dieser Antwort mit, dass er die Dunkelziffer für extrem hoch hält und davon ausgeht, dass circa 90 Prozent aller Fälle nicht zur Anzeige kommen und damit gar nicht erst bekannt werden. Das würde bedeuten, dass in Bremen über 1 000 Kinder unter 14 Jahren jährlich Opfer von sexuellem Missbrauch werden, etwa jedes vierte oder fünfte Kind in unserem Land! Wir halten das für einen unerträglichen Zustand.
Mit unserem Antrag wollen wir den Senat dazu auffordern, einerseits die Dunkelfeldforschung voranzutreiben, andererseits eine Forschung dahingehend zu betreiben, dass die typischen Verhaltensweisen von Tätern und Opfern – bei Opfern natürlich in der Regel nach einem sexuellen Missbrauch – besser analysiert werden. Die Ergebnisse dieser Forschung, so glauben wir, sollten umgehend in die Präventionsarbeit und in Aus- und Fortbildungsmaßnahmen einfließen, damit Ärzte, Lehrer, Erzieher, Sozialarbeiter und alle weiteren Personen, die mit Kindern zu tun haben, über entsprechendes Wissen verfügen und darauf zurückgreifen können.
Es geht also darum, diese Personen in die Lage zu versetzen, anhand von bestimmten Verhaltensweisen von Kindern, die Opfer eines sexuellen Missbrauchs geworden sind, zu erkennen, ob möglicherweise dieser sexuelle Missbrauch in der Familie oder im sozialen Umfeld vorliegt, und dann entsprechende Maßnahmen, Gespräche, vielleicht auch Anzeigen bei der Polizei einzuleiten. Natürlich – das ist für uns völlig klar – sollten diese Erkenntnisse auch Eltern und Kindern zur Verfügung gestellt werden, damit die Sensibilität für bestimmte Verhaltensweisen und insbesondere – darum geht es natürlich auch – die Anzeigenbereitschaft zunimmt. Dafür müssen natürlich ebenfalls in der Polizei, Staatsanwaltschaft und bei den Gerichten entsprechende Ressourcen vorhanden sein.
Der Senat wird mit unserem Antrag dazu aufgefordert, die Zusammenarbeit – das ist eine weitere Aufforderung – zwischen den Ressorts Bildung, Soziales und Inneres zu diesem Thema sofort zu verbessern, denn ich glaube, wir können uns alle vorstellen, dass in dem Fall, in dem ein Ressort, eine Einheit, eine Bildungseinrichtung möglicherweise bestimmte Erkenntnisse hat, sie aber mit den anderen nicht austauscht, ganz erhebliche Informationsverluste eintreten können, und damit wird dem Kind nicht gedient und ein weiterer sexueller Missbrauch nicht unterbunden. Hier sehen wir also einen ganz erheblichen Handlungsbedarf, ich glaube, dass das aus meinen Ausführungen soeben deutlich geworden ist.
Dazu würden wir gern als CDU auch eine Anlaufstelle einrichten wollen, die als Opferkoordinierungsstelle dient, um also eine Möglichkeit zu schaffen, in
denen Opfer, Eltern, aber auch natürlich die Personen, die ich soeben angesprochen habe, sich Rat holen können, bevor es zu einer Anzeige kommt, und damit möglicherweise Maßnahmen eingeleitet werden, die der ganzen Sache nicht dienlich sind.
Eine zentrale Opferberatungsstelle würden wir gern haben, das war leider mit diesem gemeinsamen Antrag nicht durchzusetzen, insbesondere die Kollegen von der SPD würden das zunächst noch einmal prüfen wollen. Wir haben uns schweren Herzens diesem Wunsch angeschlossen, hätten aber lieber sofort diese Koordinierungsstelle beantragt und nicht erst eine Prüfung dafür.
Der Erstkontakt mit diesem – und das ist aus unserer Sicht eine Begründung für die Anlaufstelle und Koordinierung – Personenkreis sollte möglichst kompetent, vertrauensvoll und unkompliziert möglich sein, damit es gar keine Berührungsängste an der Stelle gibt, und vor allen Dingen sollte diese Stelle auch in der Lage sein, weitere Schritte einzuleiten.
Ich bin sofort fertig, Herr Präsident!
Dieser Antrag ist zusammen – glücklicherweise, aber trotzdem zusammen – mit den Grünen und der SPD gestellt worden, denn – und das ist für uns als CDU besonders wichtig gewesen – wir haben ein Interesse daran, dass diesem Antrag auch zugestimmt wird. Deswegen erwarte und erhoffe ich, dass auch die Fraktionen, die hier nicht mit unterschrieben haben, sich jetzt diesem Antrag anschließen können. – Vielen herzlichen Dank!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Offenlegung der regionalen Kriminalität ist ein Antrag von uns, der seinen Ursprung in dem Zustand, den wir in Bremen-Nord vor zwei Jahren hatten, gefunden hat, nämlich ein vermehrtes Aufkommen von Eigentumskriminalität im Bereich bestimmter Ortsteile in Bremen-Nord, aber auch von Straßenkriminalität im Bereich des Vegesacker Bahnhofs und weiteren Bereichen in BremenNord.
Sie erinnern sich, dass sich aufgrund dieser Geschichte in Bremen-Nord eine Bürgerinitiative gebildet hatte, die sehr aktiv dafür geworben hat, die polizeilichen und auch die politischen Maßnahmen in Bremen-Nord zu verstärken. Dies ist seinerzeit erfolgt. Die Polizei hat Schwerpunktmaßnahmen ergriffen, die, das kann man aus heutiger Sicht sagen, dazu geführt haben, dass die Kriminalität deutlich zurückgegangen ist und das Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger in Bremen-Nord deutlich zugenommen hat. Diese Schwerpunktmaßnahmen in Bremen-Nord sind aber zurückgefahren worden. Es ist bei der personellen Ausstattung der Polizei gegenwärtig nicht anders zu erwarten, dass das nicht lange durchzuhalten ist. Aufgrund dessen hat die Kriminalität in Bremen-Nord, wie ebenfalls zu erwarten war, auch wieder zugenommen.
Die Bürgerinitiative in Bremen-Nord ist wieder aktiv und beschwert sich beispielsweise darüber, dass über diese Zunahme der Kriminalität in Bremen-Nord wenig bis gar nicht berichtet worden ist, erhebt damit Vorwürfe in Richtung Politik und erwartet halt, dass über Veränderungen der regionalen Kriminalität durchaus regelmäßig berichtet werden sollte. Dem schließen wir uns mit unserem Antrag an. Auch wir gehen davon aus, dass es sehr sinnvoll ist, regelmäßig über regionale Kriminalität – damit meinen wir Einbruchskriminalität, Straßenkriminalität, also alles das, was den Bürger vor Ort sehr interessiert – zu berichten. Mit regelmäßig meinen wir vielleicht einmal pro Woche, um die Entwicklung aufzuzeigen und den Bürgern damit mitzuteilen, welche Probleme vorhanden sind, welche Vorsichtsmaßnahmen die Bürger ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
treffen sollten, um möglichst nicht Opfer einer Straftat dieser Art zu werden. Aber, und das ist auch nicht ganz unwichtig, in diesem Zusammenhang können auch die Zusammenarbeit und die Hilfe der Bürger für die polizeiliche Arbeit deutlich sensibilisiert werden.
Damit ist aus unserer Sicht keineswegs Panikmache gemeint, und schon gar nicht eine Verbreitung von Angst, ganz im Gegenteil! Wir gehen davon aus, dass mit solch einer Maßnahme sogar eine Beruhigung herbeigeführt werden könnte, denn gerüchteweise verbreiten sich diese Straftaten sowieso. Sie werden es aus Ihrem eigenen Wohnumfeld wissen, wenn es dort Einbrüche oder Überfälle auf der Straße gegeben hat, dann spricht sich das unter den Anwohnern in der Regel schneller herum als der Sachbearbeiter bei der Polizei die Anzeige bekommen hat. Daher würde aus unserer Sicht solch eine öffentliche Mitteilung des Innensenators oder der Polizei, wer es letztendlich macht, das bleibt einmal dahingestellt, eher zur Beruhigung beitragen, weil damit also offiziell mitgeteilt wird, was tatsächlich daran ist und sich nicht nur gerüchteweise verbreitet.
Kurz gefasst: Wir beantragen mit unserem Antrag die einmal wöchentlich dargestellte Entwicklung der regionalen Kriminalität, Einbruchserien, Straßenkriminalität, Trickdiebstähle, wenn irgendwelche angeblichen Handwerker an den Türen auftauchen und Dachrinnen reinigen wollen oder Ähnliches, alles das passiert ja permanent. Das sollte Gegenstand einer solchen kontinuierlichen Mitteilung sein. Ich denke, dass wir damit den Bürgern dem berechtigten Interesse nach Aufklärung auch deutlich Rechnung tragen würden, dass dieses Aufklärungsbedürfnis auch befriedigt wird. Stimmen Sie also unserem Antrag zu, dann wären wir schon sehr froh. – Vielen Dank!
Kollege Dr. Buhlert, Sie haben jetzt auch wieder darauf hingewiesen, dass eine zusätzliche Statistik erforderlich ist. Ich kann Ihnen versichern, dass die Polizei diese Daten permanent pflegt, erhebt, auswertet. Es gibt keine zusätzliche Statistik, es braucht keine zusätzliche Statistik, es geht nur um die Veröffentlichung dessen, was die Polizei schon hat!
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wieder einmal ist der Senat nicht fähig, eine für alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes gleiche Einkommenssteigerung zwischen dem Tarifabschluss für die tarifgebundenen Arbeitnehmerinnen und -nehmer sowie dem Gesetz zur Anpassung der Besoldungs- und Beamtenversorgung zu regeln.
Der Senat verkennt offensichtlich völlig die Konsequenz, die sich aus dieser Ungleichheit ergibt, nämlich, ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Herr Kollege Dr. Kuhn, dass für gleiche Arbeit einmal mehr eine unterschiedliche Besoldungsanpassung erfolgt.
Sie haben in dem Zusammenhang sogar davon gesprochen, dass das auf Dauer sei, Sie meinten vielleicht etwas anderes, aber daraus kann man auch ableiten, dass das von jetzt an für immer so stattfinden soll.
Sie können es ja noch einmal erklären, Herr Dr. Kuhn!
Auch an der Stelle, Frau Busch, sprechen Sie hier von der Tatsache, dass es aus Ihrer Sicht sozial gerecht ist, dass allein bei den Beamten drei Gruppen gebildet werden. Wir halten das für sozial höchst ungerecht. Im Übrigen, Sie weisen auf Ihren Plakaten im Rahmen des Wahlkampfs auf die soziale Gerechtigkeit hin, die Sie ja an jeder Stelle gern benutzen, aber hier, wenn es darum geht, das zu praktizieren, fehlt es doch völlig.
Ihnen ist offensichtlich auch nicht klar, das habe ich bisher in Ihren Äußerungen auch total vermisst, wie viel Unzufriedenheit und Demotivation Sie mit dieser Maßnahme in die Beamten- und natürlich auch Richterschaft des öffentlichen Dienstes in Bremen senden. Meine Damen und Herren, mit diesem Abschluss wird die Arbeit der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in keiner Weise anerkannt, und das Vorhaben, das Sie als Senat und meinetwegen auch Sie als Koalition immer wieder vor sich hertragen, nämlich den Bürgerservice im öffentlichen Dienst weiter zu verbessern, wird mit dieser Maßnahme konterkariert.
Sie können sich hier ja melden, wenn Sie noch etwas zu sagen haben!
Aus Ihren Äußerungen, Frau Busch und Kollege Dr. Kuhn, kann man entnehmen, dass Sie kritiklos
diesem Ansinnen des Senats folgen wollen. Sie haben offensichtlich keine Kritik daran, dass der Senat keine Hinweise darauf gibt, wie er durch Umschichtung im Haushalt 2011 – da spricht der Senat ja von Umschichtung – die Finanzierungslücke decken will. Es wäre ja einmal interessant zu wissen, was er denn umschichten will, und darüber hinaus hat der Senat zumindest bisher für 2012 für diese 12 Millionen Euro, die als Defizit im Raum stehen, keine Stellung bezogen. Sie haben als Erster überhaupt einen Hinweis darauf gegeben, dass das beim Personal eingespart werden muss. Das werden die Mitarbeiter im öffentlichen Dienst besonders gern hören: Dass sie erstens später ihr Geld bekommen und dies darüber hinaus dann auch noch mit Personaleinsparungen finanzieren müssen.
Wir als CDU sehen darin eine höchst unseriöse Haushaltspolitik, das muss einmal deutlich gesagt werden. Frau Bürgermeisterin, Sie haben nur 0,9 Prozent in Ihren Haushalt 2011 eingestellt, stimmen jedoch einem Tarifabschluss in Höhe von 2,3 Prozent zu und halten den für moderat – so sind Sie zumindest zitiert worden–, allerdings wollen Sie die Gegenfinanzierung, zumindest zum Teil, auf dem Rücken der Beamten austragen und damit Ihren Fehler ausgleichen. Wertschätzung, und da muss ich auch auf Frau Busch eingehen, die von Wertschätzung gesprochen hat, sieht an der Stelle anders aus!
Sie warten alle darauf, welchen Vorschlag machen wir nun, ja, ich sehe es Ihren Gesichtern ja an!
Sie nicht so sehr! Das ist eigentlich schade, Herr Kollege Dr. Kuhn!
Wir sind der Meinung, dass unter dem Gesichtspunkt, dass Bremen nun ein Haushaltsnotlageland ist – wir haben uns ja gestern und auch heute an vielen Stellen schon darüber unterhalten –, wir einen eigenen Weg gehen müssen, und dazu muss Bremen einen Notlagentarifvertrag machen, das ist eine Geschichte, die wir an anderer Stelle schon deutlich gemacht haben; allerdings ein Notlagentarifvertrag, und darauf legen wir sehr viel Wert, der nicht nur die Besoldung der Tarifbeschäftigten oder die Tarifeinkommen einbezieht, sondern auch die Besoldung der Beamten und Richter,
also für alle eine Verhandlung zu führen – –. Herr Kollege Dr. Kuhn, halten Sie das für völlig unmög
lich? Dann sind Sie falsch in der Regierung! Wenn Sie das für unmöglich halten, dann dürfen Sie in diesem Land nicht regieren!
Es muss möglich sein, und das ist auch möglich, dass der Senat für alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, also Tarifbeschäftigte, Beamte, Richter, alle möglichen, einen Besoldungsabschluss, einen Tarifabschluss hinbekommt und dabei aber trotzdem die Dinge, die hier im Raum stehen, als notwendige Veränderungen mit einbezieht. Es gibt an ganz vielen Stellen Sparmaßnahmen, die vom Senat beschlossen werden – Herr Kollege Dr. Kuhn hat soeben davon gesprochen, dass die zwölf Millionen Euro auch noch über den Personalhaushalt eingespart werden müssen –, aber alles das ist doch völlig untransparent. Wichtig ist doch an der Stelle, dass gleichzeitig mit solch einem Vertrag Regelungen zu weiteren Möglichkeiten der Verbesserung von Arbeitsbedingungen, der Effektivität des öffentlichen Dienstes, Mobilität und Flexibilität sowie Aus- und Fortbildung geschaffen werden,
also das gesamte Paket dessen, was Sie als Senat und auch Sie, zumindest in Teilen, als Rot-Grün hier permanent fordern, als wichtiges Instrument, im Haushalts- und Finanzausschuss haben wir das ausführlich diskutiert, das kann – –. Dann sollte es wirklich in einen Topf passen und nicht auf drei verschiedenen Herden gekocht werden.
Frau Bürgermeisterin, Sie haben gestern in der Bürgerschaft selbst gesagt, dass die Strukturen im öffentlichen Dienst verändert werden müssen. Das haben Sie gestern auch nicht zum ersten Mal gesagt. Gleichwohl sind Sie offensichtlich nicht bereit oder in der Lage, diese Strukturveränderungen zu einem gemeinsamen Vertragsgegenstand Einkommen und Strukturveränderungen zu machen. Wir sind der Meinung, der Senat hat diese Chance fahrlässig vertan, und die Koalition leistet aus wahltaktischen Gründen keinen Widerstand.
Den Antrag der LINKEN werden wir ablehnen, dazu komme ich später vielleicht noch einmal wieder. – Danke!
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst will ich Herrn Erlanson doch einen Dank aussprechen. Wenn Sie sich immer so sehr auch für die Polizei und Feuerwehr einsetzen würden wie heute, wären wir, glaube ich, an anderen Stellen auch einer Meinung.
Wenn das die richtigen Argumente sind, warum nicht?
Nun aber zu Herrn Dr. Kuhn! Herr Dr. Kuhn oder auch Frau Busch, das gilt natürlich genauso für Sie, Sie haben offensichtlich nicht verstanden, was ich gemeint habe, oder Sie wollten es nicht verstehen. Bei Herrn Dr. Kuhn bin ich mir bei den beiden Dingen nicht ganz so sicher, bei Frau Busch bin ich mir bei der Auswahl dieser beiden Dinge schon sicherer. Es ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
ist doch eindeutig so, natürlich kann man sich ganz klar auf das Recht zurückziehen und sagen – –.
Ja, natürlich, daran sind wir alle gebunden!
Hier gibt es doch aber eine Möglichkeit, im Rahmen eines Notlagentarifvertrags zunächst formal die Verhandlungen mit den tarifgebundenen Beschäftigten zu führen. Dann kann man aber doch gleichzeitig, da muss man natürlich ein gewisses Vertrauen einhalten können, den Grundsatz und das, was wir dort aushandeln, eins zu eins für die Beamten übernehmen. Dann haben wir allen Rechtsgrundsätzen Genüge getan. Da gibt es sicherlich zwischen uns keinen Zweifel. Dass das möglich ist, steht doch wohl außer Frage. Diesen Notlagentarifvertrag ziehen Sie so ein bisschen in den Dreck. Im Übrigen: Schauen Sie doch einmal in Ihr eigenes Programm, was Sie für die nächste Legislaturperiode geschrieben haben!
Dieser Notlagentarifvertrag soll, das habe ich doch versucht, deutlich zu machen, und ich denke auch, dass ich damit hätte herüberkommen müssen, doch eben nicht nur die Einkommenssituation regeln, sondern er soll die ganzen Arbeitsbedingungen regeln, die darüber hinaus auf den öffentlichen Dienst ganz massiv durch die Sparmaßnahmen wirken. Sie sollen damit geregelt werden. Unterschätzen Sie an der Stelle nicht die Gewerkschaften und Personalräte des öffentlichen Dienstes, wenn Sie davon ausgehen – ich glaube, Sie haben es gesagt, Herr Dr. Kuhn –, dass dann dort am Ende 0,0 oder 0,2 herauskommt. Unterschätzen Sie das nicht! Der Senat will etwas, und die Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes haben zu Recht Ansprüche, die erfüllt werden müssen.
In dieser Mitte muss man sich treffen, das ist doch der Sinn einer Verhandlung, die dann am Ende eins zu eins – denn mit Beamten wird nicht verhandelt, da haben Sie völlig Recht – auf die Beamten übertragen werden muss. Das ist doch das, was diesen Stress jetzt herbeiführt, und zwar fast seit Jahrzehnten, nämlich dass das immer zeitversetzt auf die Beamten und dann auch noch auf die verschiedenen Beamtengruppen unterschiedlich übertragen wird. Das ist das, was zur Unzufriedenheit und Demotivation führt und der Gesamtsituation, in der wir und Sie sich befinden, nicht zuträglich ist.
Warum bemühe ich mich aber, Sie davon zu überzeugen? Ich habe das Gefühl, Sie wollen nicht überzeugt werden. Dann gehen Sie Ihren Weg! Wir werden uns auf Ihrem Weg enthalten, weil wir glauben, die bessere Lösung zu haben. Deswegen müssen Sie dann auch mit den Konsequenzen leben. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Thema sexueller Missbrauch von Kindern, die stark traumatisiert möglicherweise im Erwachsenenalter sich dann wieder daran erinnern oder durch psychotherapeutische Behandlung darauf gebracht werden, was in ihrer Kindheit stattgefunden hat, ist ein Thema, das in der letzten Zeit in den Medien und in der Öffentlichkeit stark diskutiert worden ist und das nicht ernst genug genommen werden kann. Ich glaube, da sind sich hier alle Fraktionen in diesem Haus einig.
Ich bin auch der Meinung, dass die Verjährungsfristen, sowohl die auf der strafrechtlichen Ebene als auch auf der zivilrechtlichen Ebene, auf jeden Fall verlängert werden müssen, denn durch Traumatisierung und andere Gegebenheiten sind die Menschen häufig tatsächlich erst sehr viel später in der Lage, die Taten aufzuarbeiten und dann auch den Mut zu fassen, diese Taten anzuzeigen. Ich weiß, ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
wovon ich spreche, weil ich diese Sachverhalte als Kriminalbeamter selbst mehrere Jahre bearbeitet habe und Kontakt zu den Opfern hatte, Herr Tschöpe. – Herr Tschöpe?
Ich hatte das Gefühl, Sie sind nicht so sehr daran interessiert, was hier stattfindet. Darauf wollte ich doch einmal aufmerksam machen, denn wir unterhalten uns hier über den sexuellen Missbrauch von Kindern und wie man in Zukunft damit umgehen kann.
Ich möchte in diesem Zusammenhang daran erinnern, dass wir hier vor einigen Monaten einen Antrag in der Bürgerschaft hatten – und Sie haben es soeben zu Recht angesprochen, Frau Stahmann, und Frau Peters-Rehwinkel hat es auch angesprochen –, die Opferrechte zu stärken, indem wir hier einen Opferschutzbeauftragten im öffentlichen Dienst einrichten. Das ist leider von Rot-Grün abgelehnt worden, obwohl Sie heute beide, Frau Peters-Rehwinkel, und auch Sie, Frau Stahmann, deutlich gemacht haben, für wie wichtig Sie diesen halten. Ich halte ihn nach wie vor für sehr wichtig, und wir sollten tatsächlich, wenn es in dieser Legislaturperiode nicht mehr klappt, in der nächsten Legislaturperiode ein solches Thema wieder aufgreifen. Deswegen, Herr Tschöpe, weil Sie ja sicherlich dabei sein werden –
das werden wir sehen! –, habe ich sehr großes Interesse daran, dass dieses Thema auch in Zukunft hier präsent ist. Das, was jetzt am runden Tisch in der Bundesregierung diskutiert wird, nämlich die Anhebung auf 20 Jahre Verjährungsfrist nach strafrechtlich relevanten Delikten und 30 Jahre nach zivilrechtlich relevanten Delikten, muss nicht der Weisheit letzter Schluss sein, denn wenn man sich vorstellt, ein sechsjähriges Kind wird sexuell missbraucht
oder auch ein zweijähriges Kind, dann ist das nach dieser Rechtslage, nach dieser Verjährungsfrist, nach 22 Jahren verjährt, und das kann eigentlich nicht angehen.
Nein, in dem Zusammenhang, wenn es eine Vergewaltigung ist, eben nicht, Herr Frehe! Das ist genau der Unterschied! Die Verjährungsfrist beginnt bei sexuellem Missbrauch von Kindern mit 18 und läuft dann 10 Jahre, bei der sexuellen Vergewaltigung beginnt sie sofort und läuft 20 Jahre, also nicht erst mit dem 18. Lebensjahr. Das ist der Unterschied. Das soll ja nach dem Vorschlag, der aus der SPD gekommen ist, auf 20 Jahre insgesamt verändert werden, aber ich würde es dann begrüßen, dass wir an der Stelle tatsächlich erst mit dem 18. Lebensjahr beginnen, dann wären sie nämlich 38. Das würde Sinn machen, da ist aber der runde Tisch abzuwarten, welches Ergebnis von dort kommt. Sie wissen aber aus der Mitteilung des Senats, dass dazu weitere Probleme zu erwarten sein werden wegen der Kompatibilität mit anderen Rechtsnormen. Deshalb ist diese Problematik offensichtlich nicht so einfach zu lösen, wie es wünschenswert wäre. Gleichwohl denke ich – und Sie haben darauf hingewiesen, Frau Stahmann –, wir haben ja im Mai, ich hoffe es zumindest, noch einmal einen Tagesordnungspunkt, bei dem es ebenfalls um den sexuellen Missbrauch von Kindern geht und wie wir die Prävention an der Stelle deutlich verbessern können. Ich würde mir sehr wünschen, dass die Koalition sich dann auf diesen Antrag positiv einstellen könnte. – Vielen Dank!
Wir fragen den Senat:
Zweitens: Welche Auswirkung hat diese Äußerung auf die Arbeit des Landesamts für Verfassungsschutz und der Polizei sowie auf die Beobachtung des Extremismus und die Verfolgung von Straftaten?
Drittens: Welche Auswirkungen hat diese Äußerung auf die Präventionsarbeit?
Wie bewertet denn der Senat die Tatsache, dass es in anderen Bundesländern diese Differenzierung zwischen Rechts- und Linksextremismus nicht gibt?
Sie werden mir doch noch gestatten, darüber nachzudenken, was der Senator gerade eben gesagt hat?
Herr Senator, wie beurteilen Sie denn die Gefahr, dass die Nichtgleichbewertung und Nichtgleichbehandlung dieser beiden Extremismusarten erst die Gefahr hervorruft, dass der Rechtsextremismus dadurch stärker wird?
Ich würde gern ganz kurz einmal den Sinn meiner Frage erklären, damit der Senator weiß, wie ich die Frage gemeint habe! Es ist doch ganz klar: Wenn Sie diese beiden Extremismusarten nicht gleich bewerten, dann rufen Sie doch durch diesen Hinweis geradezu auf, dass die Menschen sich für den Rechtsextremismus stärker interessieren. Dass Sie das als absurd bezeichnen: Es gibt Beispiele aus Holland, denen können Sie sich ja nicht verschließen!
Sie wissen aber schon, dass es um die Bewertung heute geht?
Herr Senator, allgemein ist in Niedersachsen und auch in Bremen, wie ich höre, die Aufklärungsquote gestiegen. Gilt das auch für Wohnungseinbrüche, oder können Sie konkrete Zahlen nennen, wie die Aufklärungsquote bei Wohnungseinbrüchen im Land Bremen ist?
Die Aufklärungsquote würde ich ganz gern nachgeliefert bekommen, wäre das denkbar, Herr Senator?
Speziell zu der Einbruchskriminalität?
Aber noch einmal zu den von Ihnen soeben genannten Zahlen über die Gesamtzahl der Einbrüche: Wie ist denn das im Benchmarking zu anderen Großstädten zu sehen? Da gibt es ja in jedem Jahr auch durchaus Vergleichszahlen, da war Bremen ja, in den vergangenen Jahren zumindest, Spitzenreiter.
Herr Senator, Sie haben soeben davon gesprochen, dass ein Großteil der Wohnungseinbrüche auf drogenabhängige Täter zurückzuführen ist. Können Sie den Anteil der Beschaffungskriminalität an der Eigentumskriminalität beziffern?
In eigener Sache, genau! Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie von der FDP dargestellt, möchte sie mit ihren Anträgen die Altersgrenzen in bremischen Verordnungen streichen beziehungsweise verändern. Auch für uns – und Herr Frehe, auch wir haben uns das genau angeschaut, was die FDP da beantragt – ist nicht in jedem Fall nachvollziehbar, weswegen ehrenamtliches oder berufliches Engagement häufig an Altersgrenzen gebunden ist. Damit meinen auch wir, dass in vielen Fällen ohne sachliche Begründung verhindert wird, dass jüngere oder auch ältere Menschen Zugang zu bestimmten Berufen finden oder aufrechterhalten können. Allerdings können wir Hinweise zur Berufserfahrung und in genau definierten Fällen auch Altersbegrenzungen in bremischen Verordnungen durchaus als sinnvoll erachten. Entscheidendes Kriterium, das hat zwar die FDP auch angesprochen, muss dabei aus unserer Sicht die sachgerechte Einzelfallbeurteilung sein.
Es gibt starre Altersgrenzen oder festgeschriebene Zeiten von Berufserfahrung, Herr Frehe hat auch darauf hingewiesen, die für uns durchaus problematisch sind. Sie haben das Beispiel gebracht bei der Juristenausbildung, warum jemand mit 65 Jahren zwangsläufig nicht mehr geeignet ist, als Prüfer zu arbeiten. Sie haben gesagt, er könnte sich möglicherweise nicht mehr auf dem laufenden Stand der aktuellen Rechtsprechung bewegt haben, das ist aber eine Unterstellung. Aus unserer Sicht sollte an der Stelle nicht 65 Jahre, Klappe auf und Klappe zu, sein, sondern für uns ist es auch an der Stelle durchaus sinnvoll, wie man es beispielsweise jetzt im Führerscheinrecht macht für Busfahrer, Lkw-Fahrer, die eine zusätzliche Prüfung ablegen müssen, wenn sie eine bestimmte Altersgrenze überschreiten. Oder beispielsweise das Notariat! Warum ist ein Notar mit 70 Jahren nicht mehr in der Lage, als Notar zu arbeiten?
Ich könnte Ihnen aber auch ein paar Beispiele nennen, wenn ich darüber nachdenke, die sind über 70 Jahre und können sicherlich noch sehr verantwortungsbewusst als Notar arbeiten.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die CDU-Fraktion begrüßt grundsätzlich die Initiative, zur Aufnahme von anerkannten UNHCR-Flüchtlingen aus dem Iran in Bremen bereit zu sein. Für uns ist es ein wichtiger humanitärer Akt, Menschen, die sich in ihrem Heimatland Iran gegen das totalitäre Regime politisch zur Wehr gesetzt haben und flüchten mussten, eine Aufnahme auch in unserem Land zu ermöglichen. Wir alle haben noch die Bilder aus dem Fernsehen und Internet vor Augen, als der politische Protest gegen das dortige Regime gewaltsam niedergeschlagen worden ist und dabei offensichtlich auch viele Demonstranten getötet oder ohne rechtsstaatliches Verfahren ins Gefängnis gekommen sind. Frau Hiller und Frau Dr. Mohammadzadeh haben schon darauf hingewiesen.
Wir begrüßen deswegen auch, dass Bremen im Bundesrat die Bemühungen der Bundesregierung zur Aufnahme dieser Flüchtlinge unterstützen will. Andere Länder, auch das ist schon angesprochen worden, wie die USA und skandivanische Staaten machen das bereits. Meine Damen und Herren, aus diesen Gründen wird die CDU-Fraktion dem Antrag zustimmen. – Vielen Dank!
Herr Senator, haben Sie Erkenntnisse darüber, ob es in diesen Clans so etwas wie Paralleljustiz gibt?
Ich möchte das noch ein bisschen vertiefen, Herr Senator! Sie sagen, es gibt Indizien dafür. Ich würde gern wissen, welche Abläufe Sie sich dort vorstellen oder über welche Erkenntnisse Sie verfügen, dass diese Paralleljustiz – so will ich sie einmal nennen – tatsächlich praktiziert wird, und mit welchem Ergebnis am Ende.
Können Sie Hinweise geben, wie Sie dagegen vorgehen wollen?
Arbeiten Sie an dem Beispiel der Paralleljustiz mit dem Ressort Justiz zusammen, und tauschen Sie sich die Informationen an der Stelle aus?
Sie tun das jetzt ein bisschen so ab, als sei es eine Selbstverständlichkeit, aber am Anfang haben Sie ja deutlich gemacht, dass die Indizienlage, die Erkenntnislage relativ gering sind. Das ist möglicherweise in der Justiz etwas anderes.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst wollen wir uns einmal darüber freuen, dass der Senat noch zur Einsicht gekommen ist und ganz offensichtlich für das nächste Jahr 120 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte einstellen will.
Das ist sicherlich – Sie, Herr Tschöpe, werden zwar natürlich andere Dinge anführen – auch auf die Aktuelle Stunde zurückzuführen. Sie haben es erkannt, Herr Tschöpe. Super!
Genauso!
Wir kommen darauf zurück, Herr Dr. Güldner, aber davon später mehr. Wer sich aber das Durcheinander im Senat und in der Koalition bis zur Beschlussfassung anschaut, der kann nur den Kopf schütteln. Erst wird zwischen der Senatorin für Finanzen und dem Senator für Inneres eine Vereinbarung getroffen, wonach im nächsten Jahr 60 Polizeibeamte eingestellt werden sollen mit der Option, nach der Wahl vielleicht weitere 60 Polizeibeamte einzustellen. Welche Erwartung hatte der Senat bei dieser Entscheidung? Möglicherweise, dass er nach der Wahl die Verantwortung dafür nicht mehr übernehmen muss?
Warum, Herr Tschöpe, wussten Sie von der SPD als Fraktionsvorsitzender nichts von dieser Vereinbarung? Entweder gehen solche Entscheidungen an Ihnen völlig vorbei,
oder es war ein ganz scheinheiliges und durchsichtiges Manöver, als Sie plötzlich wie Phönix aus der Asche kommend öffentlich eine höhere Einstellungsquote für die Polizei gefordert haben.
Wie dem auch sei,
wie wir jetzt wissen, hat die Beantragung dieser Aktuellen Stunde zum Zustand der Polizei Bremen Bewegung in die Sache gebracht, und das ist bei dieser Koalition ja auch schon etwas.
Schauen wir uns doch einmal den Zustand der Bremer Polizei an! Von 2005 bis heute hat die Polizei einen Verlust von rund 200 Beamten zu verkraften gehabt, und – ich weiß genau, was Sie denken oder welchen Hinweis Sie jetzt gern bringen würden – kommen Sie jetzt nicht mit dem Hinweis: Wer war denn damals Innensenator?
Ich habe es ja nun schon häufiger von Ihnen gehört. Herr Dr. Güldner, ich habe 2005 als damaliger Personalratsvorsitzender der Polizei Bremen mit allen in der Bürgerschaft vertretenden Parteien im Rahmen der damals laufenden Polizeireform umfangreiche Gespräche geführt und dabei immer wieder auf die problematische Personalentwicklung der Polizei Bremen hingewiesen. Sie werden sich persönlich daran erinnern. Ich weiß nicht, wo Herr Tschöpe damals gesessen hat, an ihn kann ich mich nicht mehr so richtig erinnern.
Die Reaktion war, das von der SPD geführte Finanzressort wollte überhaupt keine Einstellungen bei der Polizei vornehmen,
und sowohl die SPD-Fraktion als auch der SPD-Bürgermeister haben dagegen nichts unternommen. Nur durch die Rücktrittsdrohung des damaligen Innensenators Thomas Röwekamp kam Bewegung in die Sache,
und es wurden im bescheidenen Umfang Einstellungen vorgenommen. Völlig richtig, viel zu wenig!
Was haben die Grünen gemacht, Herr Dr. Güldner? Trotz des Wissens um die Nachwuchsprobleme der Polizei haben Sie als Opposition keine Anträge zur Verbesserung der Personaleinstellung gestellt.
Wofür ist die Opposition denn da? Dann erklären Sie es gleich einmal hier. Wenn Sie nicht dazu da sind, Probleme, auf die ich Sie hingewiesen habe – –. Ich habe Ihnen persönlich, Herr Dr. Güldner, vorgestellt, wie sich die Personalentwicklung der Polizei darstellen wird, wenn nicht weitere Einstellungen vorgenommen werden.
Ich habe nicht regiert, ich war Personalratsvorsitzender. Das habe ich hier nun deutlich gemacht.
Meine Damen und Herren von Rot-Grün, stellen Sie sich heute also nicht hin und behaupten, an der heutigen Situation schuldlos zu sein.
Die heutige Personalsituation bei der Polizei Bremen, und darauf sollten wir doch näher eingehen – Herr Fecker, Sie kommen auch noch an die Reihe! –, ist, wie ich bereits erwähnt habe, von 200 Beamten weniger bei der Polizei geprägt. Während der Polizeireform – und da kann ich nur an die Gespräche erinnern, die wir in den Jahren 2005 und 2006 oder auch 2004 geführt haben – war eine Vereinbarung von allen Parteien mitgetragen worden, dass am Ende 2 600 Mitarbeiter bei der Polizei in Vollzeit ihren Dienst versehen sollen. 2 600! Gegenwärtig hat die Polizei 2 450. Wir haben also 150 Vollzeitkräfte in der Polizei weniger. Diese Personalmisere führt dazu, dass die Polizei Bremen mittlerweile über 300 000 Überstunden angesammelt hat. Wenn Sie das durch die Jahresarbeitszeit teilen, dann sind Sie bei über 160 Beamten. Das ist ungefähr auch das Defizit, was tatsächlich vorhanden ist. 60 Beamtinnen oder Beamte sind gegenwärtig in der Elternzeit, und das bei 600 Frauen in der Polizei, die unter 40 Jahren alt sind. Da schlummert also auch noch ein Potenzial für zukünftige Elternzeiten.
Sie können ja darüber lachen! Es ist aber nicht von der Hand zu weisen, dass an der Stelle in Zukunft mit sehr viel höheren Anteilen in Elternzeit zu rechnen ist.
Die Krankenquote bei der Polizei Bremen ist im bundesweiten Vergleich deutlich erhöht. Während im bundesweiten Vergleich 6,3 Prozent aller Polizeibeamten vorübergehend oder dauerhaft krank sind, liegt dieser Prozentsatz in Bremen bei über acht Prozent. In vielen Fällen, das wird der Senat bestätigen können oder müssen, gibt es für Polizeibeamte keine freien Wochenenden mehr und schon gar nicht die Möglichkeit, so etwas zu planen. Darüber hinaus gibt es diverse Urlaubssperren. Diese gab es in diesem Jahr, und es sind schon weitere für nächstes Jahr anvisiert und geplant. Meine Damen und Herren, wie sieht die Einsatzsituation der Polizei Bremen aus? Auch diese hatten wir hier in mehreren Themen schon in der Bürgerschaft. Neben den Fußballeinsätzen mit in der Regel rund 800 Beamten – –.
Das wird vielleicht weniger, weil Werder nicht mehr in den internationalen Ligen spielt. Das mag ja sein!
Trotzdem gibt es genug Problemspiele hier in Bremen in der Bundesliga. Dort werden in der Regel 800 Beamte eingesetzt. Darüber hinaus wird auch hier immer wieder die Bekämpfung der Rocker-Kriminalität völlig zu Recht gefordert, die Bekämpfung der Straßen- und Drogenkriminalität. Aktuell haben wir eine Terrorwarnung mit Sicherung von Gebäuden. Auch die Bürgerschaft ist davon, was die Sicherung angeht, betroffen. Ethnische Clans, das Thema hatten wir heute Morgen bereits, regelmäßige Einsätze auf der Diskomeile, HEZ-Konzept, Stopp der Jugendgewalt, Bekämpfung der Wirtschafts- und Internetkriminalität und so weiter, ich will das hier gar nicht vertiefen. Ich gehe davon aus, dass die meisten von Ihnen diesen Zustand kennen, und der Innensenator sollte es erst recht wissen. Nicht zu vergessen an der Stelle sind natürlich die überörtlichen Einsätze, wie beispielsweise vor einigen Tagen oder Wochen in Gorleben oder anderenorts.
Allein die eingesetzten Polizisten aus Bremen sind aus Gorleben mit über 18 000 Überstunden zurückgekehrt. Ganz zu schweigen von den unerträglichen Zuständen, denen sie dort ausgesetzt waren. Viele mussten bis zu 31 Stunden irgendwo am Einsatzort ohne Ablösung oder Toilettenbenutzungsmöglichkeit ausharren und häufig über zehn Stunden ohne Verpflegung auskommen. Natürlich kann und muss man – und Herr Dr. Güldner hat ja so etwas für die Grünen auf den Weg gebracht – kritisch hinterfragen, wie es dazu kommen konnte und was die Polizeiführung dagegen unternommen hat. Es klingt jedoch wie Hohn in den Ohren der Betroffenen, wenn der innenpolitische Sprecher der Grünen in der Innendeputation erklärt: „Wir“ – das heißt also, er war dabei – „Demonstranten hatte diese Probleme nicht. Wir hatten heißen Tee und Dixi-Toiletten.“ Offensichtlich hat dieser Abgeordnete ignoriert, dass es die Demonstranten waren, die durch Treckersperren den Nachschub der Polizei verhindert haben, und dass die Polizei aus Gründen der Verhältnismäßigkeit diese Sperren nicht gewaltsam beseitigt hat.
Haben die Grünen gegen die Sperren Widerstand erhoben? Nein, meine Damen und Herren! Sie haben sogar dazu aufgerufen. Wenn die Grünen sich jetzt über die schlechten Bedingungen der Polizei in Gorleben echauffieren, dann ist auch das ein scheinheiliges und durchsichtiges Manöver.
Herr Dr. Güldner, lesen Sie die aktuelle Zeitschrift „Die Deutsche Polizei“! Darin wird eindeutig vorgestellt, wie das funktioniert hat. Die Trecker sind zur Seite gefahren, damit der Nachschub der Demonstranten durchkommt. Die Treckersperre ist wieder hergestellt worden, und als die Polizei kam, waren keine Fahrer da. Wie soll man die Trecker wegräumen? Mit Gewalt geht das sicherlich, aber dann wird es auch teuer. Meine grünen Damen und Herren, glauben Sie im Ernst, dass die Polizisten und Bürger dieses Landes darauf hereinfallen? So grün hinter den Ohren können Sie doch gar nicht sein!
Meine Damen und Herren, abschließend an die Koalition: Dass die Polizei überhaupt noch so gut funktioniert, wie sie funktioniert, ist auf die hohe Motivation der Beamten zurückzuführen.
Sie sind auf dem besten Weg, diese Motivation zu verspielen. Die CDU-Fraktion erwartet vom Senat und von der Koalition, dass sie viel mehr, als es bisher geschehen ist, die Polizei bei den neuen Herausforderungen unterstützt. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Vorratsdatenspeicherung dient der Aufklärung und Verhütung von Straftaten. Die bisherige gesetzliche Regelung wurde durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2010 aufgehoben. So weit so richtig! Das alte Gesetz wurde vom Gericht jedoch nicht schlechthin für verfassungswidrig erklärt, sondern es ging um die Ausgestaltung der Verhältnismäßigkeit, diese wurde bemängelt. Vor diesem Hintergrund haben nicht nur alle – und ich betone alle! – Innenminister und -senatoren, sondern auch alle Leiter der Landeskriminalämter und der Chef des Bundeskriminalamtes die zeitnahe Neuregelung dieses Gesetzes gefordert. Unser heutiger Antrag nimmt diese Forderung auf. Uns ist natürlich bewusst, dass unser Innensenator diesbezüglich keinen Rückhalt in seiner Koalition hat, und das allein ist schon ein Skandal,
Die Mehrheit der Bevölkerung, Herr Tschöpe, ist dafür, die hat nicht das Problem, und von daher gesehen repräsentieren Sie mit Ihrer Meinung eindeutig nicht die Meinung der Mehrheit der Bevölkerung.
Sie diskutieren immer wieder das Problem der Freiheit und vernachlässigen dabei das Thema Sicherheit. Für uns als CDU stehen diese beiden Dinge gleichwertig nebeneinander. Für uns ist Sicherheit gleichbedeutend mit Freiheit, und das eine ist von dem anderen abhängig. Das erklären Sie einmal den vielen Bürgern, die Opfer von Straftaten geworden sind, wie sehr sie sich um die Sicherheit fürchten oder wie sehr sie bei der Sicherheit Probleme sehen! Die Freiheit, glaube ich, sieht die Mehrheit der Bürger zumindest ohne große Probleme.
Bei dieser Frage der Vorratsdatenspeicherung haben insbesondere die Grünen ganz offensichtlich große Probleme und darüber hinaus natürlich unsere Bundesjustizministerin – –.
Nein, das Bundesverfassungsgericht hat nur mit der Verhältnismäßigkeit Probleme gehabt, nicht mit dem Inhalt der Vorratsdatenspeicherung!
Ja, aber Herr Dr. Güldner, das ist faktisch falsch, was Sie da sagen! Die Bundesjustizministerin – um eine Adresse an die FDP zu senden – ist auch dagegen, auch das ist ein ganz merkwürdiger Vorgang, und das, meine Damen und Herren –
nein, Herr Tschöpe, hören Sie zu! –, obwohl aus der Antwort des Senats, also Ihres eigenen Senats, auf die Kleine Anfrage der CDU vom 14. Juni 2010 hervorgeht, dass zwischen Anfang 2008 und Mitte 2010 allein 584 Fälle mit richterlichem Beschluss über die Vorratsdatenspeicherung ergangen sind und damit auf Daten aus diesem Bereich zurückgegriffen worden ist. In 584 Fällen sind richterliche Beschlüsse über
die Vorratsdatenspeicherung angeordnet worden, um diese Straftaten besser aufzuklären und zu einem besseren Ergebnis zu kommen.
Weiterhin teilt der Senat in der Antwort mit, dass die Erfahrungen – auch das ist ein aus meiner Sicht ganz wichtiger Hinweis – aus der Praxis der Strafverfolgung zeigen, dass die Vorratsdatenspeicherung als strafprozessuale Maßnahme ein wirksames Mittel der Kriminalitätsbekämpfung darstellt. Jetzt treten Sie an und sagen: Das wollen wir aber gar nicht! Insbesondere konnten laut Aussage des Senats mit der Ermittlung von Anschlussinhabern Raub- und Sexualdelikte, die Verbreitung von Kinderpornografie, Delikte aus dem Bereich der organisierten Kriminalität, Internetkriminalität, internationaler Terrorismus und vieles mehr aufgeklärt werden. Ich wiederhole: Das wollen Sie alles nicht!
Meine Damen und Herren, wir haben überhaupt kein Verständnis für die Bedenken der grünen Dagegen-Partei.
Was gibt es da zu lachen, Frau Busch?
Ich finde, Herr Dr. Güldner, das Thema ist zu ernst, als dass man darüber einschlafen sollte!
Wir müssen uns nur noch einmal vor Augen führen: Diese Daten, meine Damen und Herren, sind bei den Providern, bei den Telefongesellschaften vorhanden, sie sollen diese nur länger zur Verfügung stellen. Diese Gesellschaften haben die Daten, um ihre Rechnungen erstellen zu können und möglicherweise auch gegenprüfen lassen zu können. Ein Generalverdacht, den Sie immer wieder vermuten, steckt nun weiß Gott nicht dahinter!
Deshalb fordern wir in unserem Antrag den Senat auf, im Bundesrat eine Initiative zur gesetzlichen Neuregelung unter Beachtung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts einzubringen. Ihren Antrag lehnen wir ab, weil er nämlich in die völlig falsche Richtung geht! – Vielen Dank!
Herr Kollege, Sie sprachen von der Schutzlücke. Wie glauben Sie denn, kann bei einem Enkeltrick – ich gehe davon aus, dass Sie diese Geschichte kennen – der Anschlussinhaber festgestellt werden, wenn er vorher eine ältere Dame oder einen älteren Herren angerufen und davon überzeugt hat, dass dieser ältere Herr oder die ältere Dame Geld herausrücken muss, weil der Enkel in einer Notsituation ist? Wie, glauben Sie, kann dieser Anrufer ermittelt werden, wenn Sie davon ausgehen, es gebe keine Schutzlücke?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch die CDU-Fraktion ist für die interkulturelle Kompetenz in der öffentlichen Verwaltung, weil sie auch für uns von großer Bedeutung ist, wie hier von einigen schon deutlich gemacht worden ist.
Denn in der öffentlichen Verwaltung sind Menschen mit entsprechenden Fähigkeiten sehr wichtig, das ist auch deutlich gemacht worden. Es bieten sich dann natürlich auch entsprechende Chancen für Menschen mit diesen interkulturellen Fähigkeiten oder bilingualen Kenntnissen. Überhaupt keine Frage ist auch, dass die Integration in unserer Gesellschaft dadurch deutlich verbessert wird, auch das wird von uns ganz deutlich so gesehen. Es werden dadurch – das ist unsere feste Überzeugung – die Brücken zwischen den Kulturen deutlich besser gebildet und damit also die Verbindungen verbessert.
Es gibt einige Bereiche in der öffentlichen Verwaltung, nicht nur hier in Bremen, die schon deutlichen Wert darauf legen, auch entsprechende interkulturelle Kompetenz nachzuweisen. Wir halten es auch für sehr wichtig in den Bereichen, in denen besonders viel Publikumsverkehr ist, wie Polizei, Stadtamt und Justiz, in denen auch mit sehr vielen Menschen umgegangen werden muss.
Das Problem stellt sich eigentlich für uns – nachdem wir deutlich gemacht haben, wie wichtig wir das finden – in der Umsetzung. Da, meine Damen und Herren von der Koalition, ist Ihr Antrag nicht sehr hilfreich.
Er ist deswegen nicht sehr hilfreich, Herr Kollege Senkal – da muss ich Sie einmal persönlich ansprechen –, weil Sie auch gar keine Lösungen anbieten. Sie stellen Probleme dar, aber mit den Lösungen, wie die Situation deutlich verbessert werden kann, halten Sie sich sehr vage und oberflächlich, wenn überhaupt Lösungen angeboten werden. Im Übrigen steckt in Ihrem Antrag und auch in dem Beitrag, den Sie hier geleistet haben, unglaublich viel Multi-Kulti. Das ist aus unserer Sicht der Sache nicht besonders dienlich.
Was das eigentlich ist? Es ist mir schon klar, dass diese Frage kommt.
Die CDU versucht natürlich, der Sache einmal ein bisschen näher zu kommen. Wohl wissend, dass die Einstellungsmöglichkeiten für Menschen mit inter––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
kultureller Kompetenz durchaus schwierig sind. Wir wollen natürlich nicht die Einstellungsvoraussetzungen senken, weil das die Akzeptanz im öffentlichen Dienst deutlich beeinträchtigen würde. Wir halten es aber durchaus für denkbar und sinnvoll, Sprachförderung für Menschen mit interkultureller Kompetenz durchzuführen, damit sie die Aufgaben wahrnehmen können. Darüber hinaus halten wir es für sehr sinnvoll, Fortbildungsmaßnahmen anzubieten, um die Aufgaben im öffentlichen Dienst dann auch im erforderlichen Maß wahrzunehmen. Die Auswahl für den öffentlichen Dienst sollte aber nach den normalen Kriterien, Leistung und Befähigung, ablaufen.
Aus dem Antrag, der ursprünglich von der Fraktion DIE LINKE gestellt worden ist und der heute jetzt im Beitrag wiederholt worden ist, geht durchaus hervor, dass auch an eine Quotierung von Stellen für Menschen mit interkultureller Kompetenz gedacht wird. Das lehnen wir ab. Wir wollen nicht, dass es eine weitere Quotierung irgendwelcher Art im öffentlichen Dienst gibt, sondern wir sind felsenfest davon überzeugt, dass nur eine gleich bewertete und gleichartige Einstellungsvoraussetzung das Ziel der Aufgabe sein kann.
Ausbildungskampagnen, Sie haben es angesprochen, halten wir für sehr sinnvoll. Ebenso halten wir Kampagnen, die in der Öffentlichkeit darüber aufklären, wie wichtig in der öffentlichen Verwaltung diese Kompetenz gesehen wird, für sehr sinnvoll. Ziel muss aus Sicht der CDU sein, dass wir zu einem selbstverständlichen Prozess kommen, aus dem sich in Zukunft zwangsläufig dann eine entsprechend hohe Anzahl von Einstellungen ergibt.
Ein wichtiges Instrument der interkulturellen Kompetenz – es wurde hier schon mehrfach angesprochen – sowohl in dem Verhältnis der Mitarbeiter untereinander als auch in der Außenwirkung der Verwaltung zum Bürger ist natürlich dann gewährleistet, wenn sie in größerer Anzahl vorhanden ist. Damit wird auch ein wesentlicher Schritt in Richtung Integration vollzogen.
Die CDU wird deshalb dem Antrag zustimmen, auch wenn er, wie ich schon ausgeführt habe, bei der Umsetzung Lücken aufweist. – Danke!
Wir fragen den Senat:
Erstens: Wie kann ein Waffenbesitzer seine Waffe bei einer behördlichen Einrichtung abgeben, ohne dabei gegen das geltende Waffengesetz zu verstoßen?
Zweitens: Wie soll es Einzelfallregelungen beziehungsweise Ausnahmen zur Abgabe von Waffen geben, und wer soll diese erteilen?
Drittens: Wie soll die Möglichkeit der Abgabe von Waffen in der Zukunft sichergestellt werden?
Herr Senator, halten Sie es für erforderlich, dass die Öffentlichkeit über diese Regeln, die Sie soeben aufgestellt haben, noch einmal aufgeklärt wird?
Herr Senator, Sie haben gerade bei der Beantwortung der Frage 1 angedeutet, dass im Stadtamt zukünftig das Personal vorgehalten werden soll, um die Waffenkontrollen möglicherweise selbst durchzuführen beziehungsweise die Ordnungswidrigkeiten oder Strafanzeigen zu bearbeiten. Ist es sichergestellt, dass das Personal zur Verfügung steht?
Können Sie Mitteilung darüber machen, wie der Personalrat zu dieser Lösung im Stadtamt steht?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Rockergruppen wie die „Hells Angels” oder „Red Devils” sind keine Spaßvereine à la Easy Rider, sondern knallharte Akteure im Bereich der organisierten Kriminalität. Ihr kriminelles Vorgehen und ihre kriminellen Aktivitäten werden allerdings den meisten Bürgern gar nicht so bekannt werden. Sie sind im Bereich der organisierten Kriminalität eher im Rotlichtmilieu, in der Drogenkriminalität, im Waffenhandel und Ähnlichem tätig. Es ist also ein ganz klassisches Vorgehen, sich eher im Verborgenen die Aktivitäten zu leisten.
Das, was auf der Straße den Bürgern – und das hat sich ja am letzten Montag in der Veranstaltung in der Arbeitnehmerkammer ganz besonders deutlich durch die Anwohner, die dort ihr Unwohlsein mit den Zuständen erklärt haben, herausgestellt – und den Anwohnern am ehesten auffällt, ist das Auftreten von Rockergruppen. Das ist natürlich in ihrer Strategie ganz bewusst gewollt. Sie verbreiten Angst, sie versuchen Gewaltbereitschaft zu demonstrieren, und sie versuchen auf diesem Weg die Bürger, Anwohner, Zeugen und Geschädigten einzuschüchtern. Das ist natürlich das, was nicht im Verborgenen stattfindet, sondern was jedem ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Einzelnen, so er denn mit den Rockern in Zusammenhang kommt, bewusst wird.
Wie sollte nun die Gesellschaft, der Staat, die Polizei, der Senat mit dieser Problematik umgehen? Auf keinen Fall sollte der Senat akzeptieren, dass das Verhalten dieser Rockergruppen in der Öffentlichkeit als Machtdemonstration zur Kenntnis genommen wird.
Dass Rockergruppen für sich rechtsfreie Räume in Anspruch nehmen, das darf überhaupt nicht passieren. Der Staat muss sein Gewaltmonopol gerade solchen Gruppen gegenüber ganz klar und deutlich herüberbringen. Es darf also nicht sein – und das ist das, was die Anwohner sehr eindrucksvoll in der Sitzung geschildert haben –, dass mit ohrenbetäubendem Lärm 200 bis 300 Aktivisten ihre Harley Davidson in Gang werfen und damit einen halben Stadtteil mit Lärm belästigen.
Es darf auch nicht sein, dass sie Veranstaltungen ohne Genehmigung auf Straßen und Bürgersteigen durchführen und damit den Bürgern klarmachen, uns gehört die Straße, dass sie ohne Rücksicht auf Verkehrsregeln die Straßen benutzen. Sie kennen alle die Bilder, die in „buten un binnen“ und anderen Medien zum Thema am 4. August gelaufen sind, als eine Ausfahrt – wie sie es nennen – der Rockergruppe „Hells Angels” mit dem Ziel durchgeführt worden ist, eine ganze Autobahnauffahrt zu sperren und auf der Autobahn im Konvoi 20 bis 25 km/h zu fahren. All das sind nicht hinnehmbare Zustände. Nur als Beispiel: Aus der Anwohnerversammlung ist bekannt geworden, dass dort einzelne Anwohner mit dem Hinweis, wir schlagen dich tot, oder wir stecken dein Haus an, offensichtlich auch direkt bedroht werden. Es gibt einen weiteren Aspekt, weswegen wir hier als Bürgerschaft deutlich machen sollten, dass wir für die Vorkommnisse um die Rockergruppen herum überhaupt kein Verständnis aufbringen, nämlich die Kontakte zum Rechtsextremismus. Es ist bekannt, dass zumindest Einzelne aus diesen Rockergruppen Kontakte zur „Standarte Bremen” pflegen, dass auf den Helmen entsprechende Symbole verwendet werden. Auch das – im Übrigen verbotenerweise – sind Dinge, die überhaupt nicht stattfinden dürfen.
Wir fordern deshalb in unserem Antrag eine NullToleranz-Strategie. Wir fordern weiterhin vom Senat, dass für etwaige Ausfahrten Genehmigungen zur Sondernutzung von Straßen, Wegen und Plätzen in keiner Weise mehr erteilt werden beziehungsweise der genauen Überprüfung zugeführt werden müssen und dass bei Vorliegen von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten konsequent vorgegangen wird. Im Übrigen erfordert diese Maßnahme auch – und
das ist das, was wir heute hoffentlich auch vom Senator hören – eine Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Ressorts, die zum Beispiel im Genehmigungsverfahren beteiligt sind, also der Verkehrsabteilung, aber auch der Justiz und bei baurechtlichen Genehmigungen. Alles das muss in einer konzertierten Aktion zwischen den beteiligten Ressorts bearbeitet werden. Alles das fordern wir!
Zu guter Letzt vielleicht noch ein Hinweis: Es wird auch darüber diskutiert, ob es Vereinsverbote in diesem Zusammenhang geben kann. Wir wissen, wie schwierig es ist, Vereinsverbote zu erlassen. Dazu müssen bestimmte Tatsachen nachgewiesen werden. Wir erwarten vom Senator für Inneres, dass er dafür sorgt, dass eine penible Aufstellung aller Rechtsverstöße, die den „Hells Angels” oder „Red Devils” oder anderen Gruppen zugerechnet werden können, aufgelistet werden, um ein mögliches Vereinsverbot entsprechend verfolgen zu können.
Zu guter Letzt von mir noch: Die Waffenverbotszone, das wurde von den Anwohnern gefordert, sollte möglicherweise für diesen Bereich erweitert werden. Auch das sollte im Haus des Senators für Inneres genauestens überprüft werden. Alles in allem, und damit komme ich zum Schluss, erwarten wir, dass diese Verhaltensweisen der verschiedenen Rockergruppen in keiner Weise in der Stadt geduldet werden. Wir erwarten weiter, dass keine Toleranz gegenüber den Verkehrsverstößen und sonstigen Verstößen aufgebracht wird. Darüber hinaus – und jetzt komme ich zu meinem Anfang zurück – erwarten wir natürlich auch, dass die Bekämpfung der organisierten Kriminalität, also die Bekämpfung dieser Aktivitäten, mit derselben Intensität durch den Senator für Inneres erfolgt. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren!
Nein, das wäre das ziemlich Letzte, was ich machen würde! Bevor ich auf den Antrag eingehe, den wir zusammen mit der FDP gestellt haben, möchte ich doch noch einmal auf meine Vorrednerin, Frau Kröhl, eingehen! Sie haben unseren Antrag falsch zitiert. Wir haben in der Titelleiste des Antrags gar nicht von Graffiti gesprochen, sondern ausschließlich von Farbschmierereien. Da sollten Sie also schon stark differenzieren. Im Übrigen, ich will Ihnen ja wirklich nicht zu nahetreten, reicht dieser Beitrag von Ihnen wirklich nur als Humoreinlage.
Illegale Farbschmierereien, Herr Richter hat es angedeutet, an Gebäuden und Verkehrsmitteln sind keine Kavaliersdelikte, Frau Kröhl.
Sie verursachen in der Regel hohe Schäden, und die Betroffenen dieser hohen Schäden sind nicht begeistert davon. Sie tun so, als wenn das so eine nette Geschichte sei: ein bisschen Kunst, ein bisschen freies Leben und ein bisschen Geschimpfe vielleicht, wenn man sie erwischt, also das passt überhaupt nicht! Frau Kröhl, Sie sind auch noch Mitglied der Innendeputation. Es wundert mich schon sehr, was Sie hier für Ausführungen machen.
) Vom Redner nicht überprüft.
Das ist richtig, deswegen mache ich meine Ausführungen!
Darüber hinaus sind diese Farbschmierereien in den allermeisten Fällen für das Stadtbild unerträglich – ich sage es, wirklich unerträglich –,
und sie gefährden die Verkehrssicherheit, nämlich insbesondere dann, wenn wichtige Verkehrsschilder unkenntlich gemacht beziehungsweise verändert werden. Aus den Erfahrungen anderer Städte ist bekannt – und da will ich namentlich Bremerhaven nennen – dass Farbschmierereien häufig dort gemacht werden, wo sich schon andere befinden. Deswegen geht Bremerhaven ganz konsequent gegen Farbschmierereien an öffentlichen Gebäuden vor und veranlasst sofort die Beseitigung. Das macht ganz offensichtlich Sinn. Aus der Antwort des Senats – Herr Richter hat schon darauf hingewiesen – vom 23. März 2010 zur Kleinen Anfrage der CDU geht hervor, dass die Kriminalstatistik für 2008 insgesamt 1 087 Sachbeschädigungen durch Farbvandalismus ausweist. Nur zwei Täter – ich wiederhole, zwei Täter! – kamen vor Gericht. Beide Verfahren wurden nach dem Jugendgerichtsgesetz eingestellt. Das, glaube ich, führt nicht so sehr zur Abschreckung.
Bitte? Ich habe Sie wirklich nicht verstanden!
Ohne! Eine In-Regressnahme von Tätern dieser Sachbeschädigungen durch die Stadt hat es zuletzt im Jahr 2006 gegeben. Der damalige Innensenator, Herr Richter hat darauf hingewiesen, war Herr Röwekamp. Aus der Antwort des Senats geht weiter hervor, dass der Senat keine Information über Täter und Tatstrukturen hat. Insofern, Frau Kröhl, wundert es mich sehr, dass Sie hier dauernd von jugendlichen Tätern sprechen. Ich möchte gern wissen: Woher wissen Sie das eigentlich? Ebenso kann der Senat – anders als in Bremerhaven – keine Angaben zur Schadenshöhe machen. Herr Richter hat dort einmal versucht, aus dem Internet Erkenntnisse herauszuziehen. Diese Unkenntnis in Verbindung mit der Untätigkeit des Senats auf dem Gebiet der Bekämpfung des Farbvandalismus ist umso verwunderlicher, als der Senat in seiner Antwort selbst erklärt, dass die
Schwierigkeiten für die Aufklärung dieser Taten bei einem Tatnachweis zu sehen sind. Da Sprayer in den seltensten Fällen auf frischer Tat angetroffen werden, Frau Kröhl, kann diese Täterschaft nur über Indiztatsachen, also zum Beispiel über den Text, wenn er denn bekannt ist, bewiesen werden. Die Polizei Bremen hat bis vor wenigen Jahren sehr erfolgreich mit einer kleinen Ermittlungsgruppe den Farbvandalismus in der Stadt aufgeklärt
und tiefe Einblicke sowohl in die Tätergruppen als auch in die individuellen verwendeten Texte gehabt. Dieses Wissen ist gänzlich verloren gegangen. Wir fordern in unserem Antrag deshalb den Senat auf, den Farbvandalismus von stadteigenen Gebäuden unverzüglich zu beseitigen, um Nachahmungen zu verhindern. Darüber hinaus fordern wir den Senat auf, die Ermittlungsarbeit und Strafverfolgung erheblich zu intensivieren und bei der Beschädigung öffentlicher Gebäude von allen bekannt gewordenen Tätern Schadensersatz zu verlangen. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es wird Sie nicht wundern, dass ich ein bisschen Wasser in Ihren Wein kippen werde. Ein Blick in das Gesetz hätte nämlich ausgereicht, um zu wissen, warum es denn diese Residenzpflicht gibt. Es kam hier schon zum Ausdruck, dass die Antragsteller im Asylverfahren den Duldungsstatus haben. Das bedeutet, dass weitere im Verfahren erforderliche Nachfragen jederzeit durchgeführt werden müssen oder auch können. Die räumliche Beschränkung sollte also zwangsläufig die schnelle Erreichbarkeit der Flüchtlinge und Asylantragssteller beinhalten.
) Vom Redner nicht überprüft.
Man sollte jederzeit wissen, wo man sie kurzfristig auch zur Beschleunigung des Asylverfahrens erreichen kann, Herr Frehe!
Nein, nicht 24 Stunden, da gebe ich Ihnen recht, Herr Frehe! Es geht aber bei der Residenzpflicht nicht um die Minuten oder Stunden, sondern es geht hier ganz eindeutig darum, Asylverfahren zu beschleunigen. Es geht hier auch darum, die Sozialkosten in den Ländern und Gemeinden gleichmäßig zu verteilen. Deswegen ist das beispielsweise mit der Wohnsitzwahl auch eingeschränkt. Das kam hier schon zum Ausdruck.
Im Übrigen ist die Residenzpflicht ja nicht so zu verstehen, wie dies hier immer wieder versucht worden ist, deutlich zu machen: dass sie nur auf die Grenzen Bremens beschränkt ist. Im Prinzip kann der größte Teil Norddeutschlands von diesen Menschen ohne weitere Genehmigung bereist werden. Das hat der Senat deutlich in seiner Antwort auf die Anfrage vom 20. April 2010 zu erkennen gegeben. Es wird hier immer wieder auch der Hinweis gegeben, man würde diese Menschen unnötig kriminalisieren. Das ist eine reine Behauptung. Es geht aus der Antwort des Senats in keiner Weise hervor, dass es überhaupt Strafverfahren gegen diesen Personenkreis gegeben hat. Der Senat sagt in dieser schon angesprochenen Antwort auf die Kleine Anfrage, er hätte überhaupt keine Daten darüber. Im Übrigen ist es so: Wer in das Gesetz schaut, weiß, bei nachgewiesenem Verstoß gegen die Residenzpflicht handelt es sich zunächst einmal um Ordnungswidrigkeiten. Erst im Wiederholungsfall, Herr Jurist Tschöpe, ist es eine Straftat. Schauen Sie in das Gesetz!
Aus unserer Sicht entbehrt dieser Antrag jeder Grundlage. Der Senat selbst sagt in seiner Antwort vom 20. April, dass über die Lockerung erst nach Abschluss der Diskussion über die Regelung zum Asylrecht beraten werden sollte. Das sagt der Senat selbst! Ich frage mich wirklich, warum Sie jetzt wenige Monate später auf den Gedanken kommen, eine Residenzpflicht plötzlich infrage zu stellen. Zweifelsohne ist richtig, was der Kollege Woltemath schon angedeutet hat, dass im Koalitionsvertrag in Berlin steht, dass über diese Residenzpflicht nachgedacht werden soll. Insofern sind wir da auf einer Linie mit der Einstellung des Senats. Insofern, es wird Sie nicht wundern, lehnen wir die Anträge, die Sie hier gestellt haben, ab. Die Regelung muss aus unserer Sicht erhalten bleiben, damit die ordnungsgemäße Durchführung der Asylverfahren gewährleistet ist. Gegenwärtig besteht aus unserer Sicht deswegen kein Handlungsbedarf. – Vielen Dank!