Protokoll der Sitzung vom 16.12.2009

Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Halten von Hunden in der in erster Lesung beschlossenen Fassung in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, Abg. T i m k e [BIW], Abg. T i t t m a n n [parteilos] und Abg. M ö h l e [parteilos])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen FDP)

Stimmenthaltungen?

(DIE LINKE)

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend.

Nun lasse ich über den Antrag der Fraktion der FDP abstimmen.

Wer dem Antrag der Fraktion der FDP mit der Drucksachen-Nummer 17/1043 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür FDP)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grü- nen, Abg. T i m k e [BIW] und Abg. M ö h - l e [parteilos])

Stimmenthaltungen?

(DIE LINKE und Abg. T i t t m a n n [par- teilos])

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab.

Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von dem Bericht über die Auswirkungen des Gesetzes über das Halten von Hunden Kenntnis.

Kurzarbeit im Land Bremen

Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 16. Oktober 2009 (Drucksache 17/960)

D a z u

Mitteilung des Senats vom 3. November 2009

(Drucksache 17/982)

Dazu als Vertreterin des Senats Frau Senatorin Rosenkötter, ihr beigeordnet Herr Staatsrat Dr. Schuster.

Ich gehe davon aus, Frau Senatorin Rosenkötter, dass Sie die Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE nicht mündlich wiederholen möchten. – Das ist der Fall.

Auf die Antwort des Senats auf Große Anfragen folgt eine Aussprache, wenn dies Mitglieder der Bürgerschaft in Fraktionsstärke verlangen.

Ich frage, ob in eine Aussprache eingetreten werden soll. – Das ist der Fall.

Die Aussprache ist eröffnet.

Als erste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Nitz.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Anlass unserer Großen Anfrage ist, denke ich, klar. Mit den Erleichterungen der Kurzarbeit, die noch von der Großen Koalition im Bund beschlossen wurden, ist gegen das volle Durchschlagen der Krise auf dem Arbeitsmarkt zumindest ein Damm errichtet worden. Uns bewegt, wie natürlich viele andere auch, die Frage: Wie lange hält nun dieser errichtete Damm? Was muss gegebenenfalls noch geschehen, um hier nachzubessern? Aber wir müssen auch die Frage stellen: Wie wirkt sich denn die Kurzarbeit aus, was geschieht damit konkret in den Betrieben?

Die Antwort des Senats ist an einigen Stellen weniger präzise als die Informationen, die auf der letzten Sitzung der Deputation für Arbeit und Gesundheit vonseiten der Bundesagentur vorgelegt wurden. Es gibt keine Zahl, wie viele Beschäftigte derzeit tatsächlich in Kurzarbeit sind, da die Zahlen erst mit mehreren Monaten Verzögerung erhältlich sind.

Im April und Mai dieses Jahres befanden sich im Land Bremen 22 000 Beschäftigte in Kurzarbeit, das macht die Dramatik der Situation sichtbar. Bundesweit war im Juni 2009 beispielsweise in der Metallbranche jeder dritte Beschäftigte von Kurzarbeit betroffen. Im Juni 2009, und das ist auch die letzte sichere Zahl, waren es noch über 14 000 Beschäftigte im Land Bremen. Derzeit schätzt die Bundesagentur für den Agenturbezirk Bremen etwa 10 000 bis 12 000 ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

Beschäftigte, die aktuell in Kurzarbeit sind. Da käme aber dann Bremerhaven noch obendrauf, sodass der Bestand nicht gesunken sein dürfte. Zur Entwarnung besteht also derzeit noch nicht der mindeste Anlass. Dabei sind nach Auskunft der Bundesagentur die Zeiten, für die Kurzarbeit beantragt wird, länger geworden, im zweiten Halbjahr 2009 durchschnittlich etwa sechs Monate. In der Mitteilung des Senats wird auch deutlich, wie stark die Kurzarbeit derzeit zu einer neuen Normalität in den Betrieben geworden ist. In aller Regel dominiert die anteilige Kurzarbeit, also die verkürzte Wochenarbeitszeit. Die Beschäftigten gehen hinein und hinaus aus der Kurzarbeit und wieder hinein, je nachdem, wie der Arbeitsanfall ausfällt.

Entsprechend kommen längerfristige Qualifikationen kaum zustande, weil die derzeitige Abrufbarkeit der Beschäftigten für die Arbeit erwartet wird. Kurzarbeit ist derzeit also vor allem auch Flexibilisierung, sie ist eine befristete Arbeitszeitverkürzung mit staatlicher Unterstützung und ohne vollen Lohnausgleich. Sie ist eine Struktur, bei der die Bundesagentur so etwas wie ein branchenübergreifender GHB ist, an den die Betriebe ihre unausgelasteten Kapazitäten abgeben können. Das ist einerseits richtig, weil dadurch in der Tat Entlassungen und ein Anwachsen der Arbeitslosigkeit vermieden werden. Es entsteht hier andererseits aber auch ein Problem, weil gerade die großen Betriebe auf diese Art des flexiblen Einsatzes nicht ohne Weiteres werden verzichten wollen, selbst wenn die Konjunktur wieder leicht anziehen sollte. Deshalb darf es gerade in der Krise zu keiner Aufweichung der Tarife und der Arbeitsrechte der Beschäftigten kommen.

(Beifall bei der LINKEN)

Es ist unverzichtbar, dass der Senat gerade bei den Beteiligungsgesellschaften sehr deutlich macht, dass Tarif- und Lohnsenkungen in der Krise nicht infrage kommen, gerade bei Betrieben wie der BLG, die in den vergangenen Jahren hohe Gewinne erzielt und erheblich in andere Standorte investiert haben.

(Beifall bei der LINKEN)

Insgesamt wird in der Antwort des Senats die finanzielle Belastung der Betriebe durch die Kurzarbeit unterschätzt. Trotz der Erleichterung kostet Kurzarbeit die Betriebe Geld. Für die ersten sechs Monate müssen nämlich mindestens die halben Sozialversicherungsbeiträge für die Ausfallzeiten bezahlt werden, die Jahressonderzahlungen müssen ebenfalls von den Betrieben bezahlt werden, und es ist gerade für die kleinen und mittelständischen Unternehmen sehr wohl eine Frage, wie lange sie sich diese Kurzarbeit überhaupt leisten können. Entsprechendes gilt dann natürlich für die Beschäftigten. Diese müssen während der Kurzarbeit mit erheblichen Lohn

einbußen zurechtkommen, was umso problematischer ist, je schlechter sie vorher bezahlt wurden.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich werde in einem zweiten Redebeitrag noch einmal darauf eingehen, welche Handlungsschritte der Senat bislang unternommen hat, zumindest laut Antwort auf die Große Anfrage, und werde auch noch einmal einzelne Handlungsschritte aufzeigen, die DIE LINKE dazu vorschlägt. – Vielen Dank!

(Beifall bei der LINKEN)

Als Nächster erhält das Wort der Abgeordnete Nestler.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Situation am Arbeitsmarkt ist uns allen bekannt. Täglich entnehmen wir der Presse neue Mitteilungen über Insolvenzen, täglich planen Betriebe, sich von einer Anzahl ihrer Mitarbeiter zu trennen, um so kostenmäßig über die Runden zu kommen. Aber täglich greifen auch immer mehr Firmen auf das Mittel Kurzarbeit zurück, um eben nicht entlassen zu müssen. Kurzarbeit ist das Unterfangen in der Krise, die Situation im Bereich Personal zu meistern. Kurzarbeit bedeutet die Entlastung der Betriebe von erheblichen Kosten und damit die Möglichkeit, nicht zu Entlassungen zu greifen. Kurzarbeit erhält, kurz gesagt, in einer schweren Zeit Arbeitsplätze. Kurzarbeit ist in der derzeitigen weltweiten Krise fast schon ein Segen. Die Bundesregierung hat dies erkannt und das Programm für die Kurzarbeit verlängert und dazu wichtige Neuerungen eingeführt. Ein wichtiger Punkt dabei ist die Bezugsfrist von Kurzarbeitergeld. Sie wurde auf 24 Monate verlängert, und die Antragstellung wurde für die Arbeitgeber vereinfacht: Über Beiträge zur Sozialversicherung bis zur hundertprozentigen Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen oder die Möglichkeit, jetzt auch Leiharbeiterinnen oder Leiharbeiter in Kurzarbeit zu geben; es gibt viele neue Bestimmungen, die die Kurzarbeit noch attraktiver machen und die dadurch Entlassungen verhindern, da sind sich die Fachleute einig. Die beste Idee in der gegenwärtigen Krise ist das Angebot der Regierung an Arbeitnehmer und Unternehmer, die Zeit der Kurzarbeit für Aus- und Fortbildung zu nutzen. Aber nicht nur Kurzarbeit wurde mit neuen Grundlagen versehen, sondern außerhalb der Kurzarbeit wurden auch bestehende Programme wie zum Beispiel WeGebAU ausgeweitet. Ein Problem dieser Debatte liegt jedoch darin, dass Sie nie richtig über verlässlich konstante Zahlen reden können. Wie schnell sich in diesem Bereich die Zahlen ändern, wird aus folgender Anmerkung deutlich: Bewe

gen sich die Zahlen von Mai bis September 2008 noch konstant um 300, springen sie bis zum Dezember 2008 schon auf 2 300. Im Januar 2009 sind bereits 4 000 Menschen in Kurzarbeit, und im Mai beträgt die Zahl über 21 000, um dann im Juni abrupt und ohne einen erkennbaren Grund wieder auf 12 000 zu sinken. Zurzeit liegen sie wohl geschätzt etwa bei 10 000. Fragt man jetzt bei den Kammern oder der BA nach, wo denn die 12 000 Kurzarbeiter vom Mai bis dato geblieben sind, bekommt man zur Auskunft, dass sie nicht in der Arbeitslosigkeit verschwunden sind, wie man ja leicht annehmen könnte, sondern dass sie zum größten Teil wieder ihre ursprüngliche Beschäftigung aufgenommen haben. Sie arbeiten wieder in ihren alten Betrieben. Hier hat das Instrument Kurzarbeit seinen Zweck voll und ganz erfüllt.

Der Branchenspiegel der am meisten betroffenen Betriebe zeigt die Situation im Lande Bremen sehr deutlich auf. Im Land Bremen sind von Kurzarbeit und Entlassungen überwiegend Unternehmen der Automobil- und der Stahlindustrie, Hafen und Logistik, des Transports, des Maschinenbaus und der Baubranche betroffen. Die Palette der Unternehmen reicht von kleinen bis zu großen Unternehmen.

Das weit abgefragte Feld in der Anfrage von Entlassungen bis zu einer Bundestagsinitiative ist aus unserer Sicht vom Senat in ausreichender Form beantwortet worden. Zwar stimmen aufgrund der anstehenden Änderungen und Neuerungen für die Zukunft viele Zahlen nicht mehr, aber wir neigen jedoch nicht dazu, hier zusätzliche Zahlen abzufragen. Ein Allheilmittel wird es sowieso nicht geben. Unsere Hoffnung liegt in der Erholung des Arbeitsmarktes. Wir begrüßen, dass der Senat seine Anfang 2009 begonnene Aktivitäten, der Krise regional zu begegnen, fortsetzt. Wir wünschen Ihnen im Sinne der betroffenen Menschen dabei viel Erfolg! – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Tittmann.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Große Anfrage mit der Überschrift „Kurzarbeit im Land Bremen“ ist eine wichtige und richtige Anfrage, die ich aufgrund der Tatsache, dass die Anzahl der von Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gerade hier im Land Bremen dramatisch angestiegen ist, voll und ganz unterstütze.

Wie Sie ja alle wissen, ist Kurzarbeit im Arbeitsverhältnis, das betone ich hier ausdrücklich, ein Ausnahmezustand mit einer reduzierten Regelarbeitszeit. Die Höchstdauer von Kurzarbeit beträgt derzeit 24 Monate und soll Unternehmen als große Möglichkeit dienen, bei der derzeitigen sehr schwierigen wirtschaftlichen Lage Entlassungen zu vermeiden, aber auch bei einer vorübergehenden schlechten Auftrags