Im küstennahen Bereich werden kleinere Schiffe dafür eingesetzt, im strandnahen Bereich stehen noch kleinere Einheiten zur Verfügung. Von Land aus wird die Ölverschmutzung mit Spezialgeräten, aber auch mit Eimern und Schaufeln bekämpft. In Zusammenarbeit der verschiedenen Organisationen wird in rund 160 Übungen pro Jahr immer wieder trainiert, sodass man sagen kann, die Mitarbeiter der Havariekommandos werden gut ausgebildet und überprüfen fortlaufend ihre Einsatzkonzepte und passen sie den neuesten Erkenntnissen an. Das heißt, es findet schon eine Vorbereitung auf eine potenzielle Katastrophe statt. Ob die dann im Fall des Eintritts einer solche Katastrophe hinreichend wäre, von der Beantwortung dieser Frage werden wir hoffentlich verschont bleiben.
Was ist der Ausweg aus dieser Krise? Der weitestgehende Ausweg wurde von Frau Dr. Schaefer skizziert, dass man das Moratorium für Tiefseebohrungen in ein dauerhaftes Unterlassen solcher Tiefseegewinnung umwandelt oder fortschreibt. Ob wir an den Punkt kommen, werden wir sehen. Man muss zunächst einmal sagen, wenn man die Geschichte der großen Ölunfälle betrachtet, dann wurde oft erst dann gehandelt, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen war. Erst dann wurden Lehren gezogen. Manchmal sogar erst dann, obwohl die Erkenntnisse schon vorher klar vorlagen. Auch hier kann man verschiedene Beispiele anführen.
Nach dem Unfall der Exxon Valdez 1989 wurde der Bau von Zweihüllentankern verbindlich vorgeschrieben, ab 1996 von der internationalen Seeschifffahrtsorganisation IMO. Dies betraf den Neubau von Tankern. 1999, nach dem Tankerunglück der Erika vor der bretonischen Küste, verschärfte die IMO ihr Vorgehen und erlaubt ab 2015 nur noch den Betrieb von Tankern mit doppelwandiger Außenhülle. Wenn man sich die Bilder dieser furchtbaren Katastrophe, die einem emotional nahegeht, die wirklich schrecklich ist, einmal vor Augen hält und sie an sich heranlässt, dann ist das einzig Gute, das man vielleicht darüber sagen kann, dass sie zum Ausgangspunkt eines wirklichen Umdenkens im Bereich der Energiepolitik werden könnte. Denn die Lehre, die daraus zu ziehen ist – das kam ja auch hier schon mehrfach zur Sprache –, ist die, wir müssen weg vom Öl. Das ist die Grundbotschaft. Insofern müssen wir neben verschiedenen praktischen Dingen, wie Verschärfung der Haftungsregeln und auch klaren ordnungsrechtlichen Bestimmungen, jetzt einen Kurs einschlagen, der vom Öl wegführt.
Ich will im Verkehrsbereich sagen: Dort sind Dinge wie nicht motorisierte Verkehre, wie der öffentliche Personennahverkehr, effizientere Autos und Elektroautos auf der Basis erneuerbarer Energien Teil der Antwort. Teil der Antwort ist natürlich auch, dass die Heizenergie, die heute 40 Prozent des gesamten
Energieverbrauchs ausmacht, zunehmend auf KraftWärme-Kopplung, Blockheizkraftwerke und auf biogene Stoffe umgestellt wird. Auch im Bereich der Chemie, es kam ja schon zur Sprache, dass man die Grundstoffe, die energieintensive Erdölchemie zunehmend durch biologische Verfahren ersetzt. Das heißt, wir haben eine Menge Möglichkeiten, um vom Erdöl wegzukommen. Auf die Energiefrage darf man hier im Nordwesten vielleicht zusammenfassend sagen: Energiegewinnung, Offshore, ja, aber nur mit Wind! – Herzlichen Dank!
Schuldenbremse in der Landesverfassung verankern – Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Fraktionen der CDU und der FDP wollen eine Schuldenbremse in der Landesverfassung verankern. Die Verbindlich
keiten des Landes summieren sich bis zum Jahresende auf mehr als 17 Milliarden Euro, die Zinsausgaben beliefen sich allein in 2009 auf mehr als 640 Millionen Euro, und für 2010 steuert Bremen sogar auf eine Neuverschuldung von mehr als einer Milliarde Euro zu.
Eine Haushaltssperre reicht nicht aus, sondern eine Schuldenbremse ist notwendig. Die von der CDU und FDP vorgeschlagene Schuldenbremse knüpft an das im Grundgesetz verankerte Neuschuldenverbot an. Die Schuldenbremse ist für Bremen schon durch die Grundgesetzänderung wirksam geworden. In Artikel 109 Absatz 3 Grundgesetz heißt es aber: „Die nähere Ausgestaltung für die Haushalte der Länder regeln diese im Rahmen ihrer verfassungsrechtlichen Kompetenzen.“ Dieser Ausgestaltungsprozess soll mit der Änderung der Landesverfassung eingeleitet werden. Anders als in Schleswig-Holstein sind wir in Bremen nicht – und zwar alle mit Ausnahme der LINKEN – der Ansicht, dass man die Schuldenbremse nicht im Grundgesetz hätte regeln sollen. Wir wollen sie in der Landesverfassung zusätzlich absichern. Wir wollen damit ein starkes Zeichen zur Rettung Bremens setzen.
Wir wollen Bremens Willen, und zwar nach außen, zur Konsolidierung mit einer Zweidrittelmehrheit unterstreichen. Konkreter Regelungsbedarf ergibt sich außerdem aus der jetzigen Formulierung in der Landesverfassung, dass Kredite bis zur Höhe der Investitionen aufgenommen werden dürfen. Artikel 131 a muss gestrichen werden, da diese alte Regelung nicht mehr mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Da die Klausel „Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts“ in der Vergangenheit des Öfteren missbraucht worden ist, wollen wir zur Feststellung der Notsituation die Zweidrittelmehrheit in der Verfassung. Schleswig-Holstein hat die Schuldengrenze bereits parteiübergreifend in der Landesverfassung verankert, das muss uns auch in Bremen gelingen.
Nun noch einmal zum Ablauf, wo wir uns heute eigentlich befinden! Es hat – darauf habe ich eben hingewiesen – eine Entwicklung in Schleswig-Holstein gegeben. Dort hat es über mehrere Monate eine Kommission und eine sehr wichtige und sehr interessante Diskussion zwischen allen Fraktionen gegeben, in der sich allerdings am Anfang sofort DIE LINKE ausgeblendet hat. Die anderen Fraktionen haben weiter zusammengearbeitet und nach einer gemeinsamen Debatte einen gemeinsamen Gesetzesantrag und einen gemeinsamen Antrag im schleswigholsteinischen Landtag beschlossen. Wir haben, nachdem dieser Beschluss einstimmig vom Bündnis 90/ Die Grünen, der SPD, der CDU und der FDP in Schles
wig-Holstein beschlossen worden ist, auf dieser Grundlage des schleswig-holsteinischen Beschlusses das Angebot an die Koalition gemacht, auf Grundlage dieser Beratungen gemeinsam ein Gesetz und einen Antrag hier auch einzubringen.
Warum wollen wir das machen? Wir wollen das deswegen machen, weil wir der Auffassung sind, dass es bei dieser wichtigen Frage selbstverständlich ist, eine Gemeinsamkeit herbeizuführen. Das war die Überlegung. Dies ist der weitere Versuch von unserer Seite, nach dem Versuch einer Enquetekommission, nach dem Versuch, Ihnen weitere Sparmaßnahmen anzudienen und zu sagen, wir sind bereit, mit Ihnen etwas gemeinsam zu machen, lasst uns gemeinsam an dieser Stelle etwas machen. Leider haben wir, nachdem wir – FDP und CDU – diesen Antrag gemeinsam der Koalition vorgetragen haben, eine Ablehnung erfahren. Warum ist uns nicht ganz klar, weil wir bisher von der Koalition inhaltlich keine Kritik erfahren haben. Aber das werden wir gleich wahrscheinlich erfahren. Im Übrigen sind bei einer Verfassungsänderung drei Lesungen vorgesehen, das heißt mit anderen Worten, man hätte dreimal die Gelegenheit gehabt, einen einstimmig in SchleswigHolstein verabschiedeten Antrag natürlich auch noch verändern zu können.
Die Konsequenz ist also, da die Koalition diesen Weg offensichtlich nicht wollte, dass sie einen eigenen Antrag gemacht hat, der jetzt als dritter Antrag, wenn man so will, vorliegt. Wenn man sich diesen Antrag anschaut, dann stellt man fest, dass dort nichts anderes steht als in dem Antrag, den die CDU und die FDP eingebracht haben, nur mit einem Unterschied, dass nämlich die Bürgerschaft beschließen möge, dass der Senat dem nicht ständigen Ausschuss Umsetzung der Föderalismusreform II einen entsprechenden Vorschlag macht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren von der Koalition, wir finden es schon ziemlich enttäuschend, dass Sie als Regierungsfraktionen offensichtlich nicht in der Lage sind, selbst ein solches Gesetz zu machen,
(Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Aber die Verfassungsänderung berät immer noch das Parlament, nicht der Senat! – Zuruf des Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grü- nen] – Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Wir haben es immerhin eingebracht!)
Ja, das müssen Sie jetzt einfach einmal ertragen, dass Sie nicht bereit sind oder es nicht können! Sie machen hier einen eigenen Antrag, Sie bedienen sich des Senats, und wenn Sie sich dann des Senats be
Dies zeigt uns leider auch hier, dass Sie es offensichtlich immer noch nicht ernst mit dem Sparen meinen
und dass Sie auch jetzt weiter auf Zeit spielen, weil Sie erst Ende des Jahres eine Entscheidung des Senats haben wollen,
um es dann im nächsten Jahr möglicherweise zu beschließen, um dann zu versuchen, frühestens den Mai des nächsten Jahres zu erreichen.
(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Das Ganze hat doch mit sparen oder nicht sparen gar nichts zu tun!)
(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Das hat doch etwas mit Selbstbin- dung zu tun! – Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Deshalb wollen Sie die Landesverfassung nicht ändern, oder was? Die wollen Sie doch auch ändern! – Abg. Frau T r o e d e l [DIE LINKE]: Da steht der Redner!)