Wolfgang Schrörs
Sitzungen
17/11
17/14
17/15
17/18
17/19
17/27
17/32
17/34
17/40
17/45
17/46
17/47
17/48
17/49
17/50
17/51
17/56
17/58
17/59
17/60
17/62
17/65
17/67
17/69
17/71
17/73
17/75
17/76
17/77
17/81
17/82
17/84
Letzte Beiträge
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann die Koalition beruhigen, wir sind an der Stelle auch nicht näher daran. Wir werden dem Antrag auch nicht zustimmen. Es gibt in der Tat wirklich nichts Neues. Es gibt die Kommission der Bundesregierung, die im Februar 2010 eingesetzt worden ist, die aus Mitgliedern der Länder, Spitzenverbände,
der Kommunen und des Bundes besteht. Es war eine Erarbeitung von Vorschlägen zur Neuordnung der Gemeindefinanzierung angedacht. Darüber ist auch in drei Arbeitsgruppen diskutiert worden. In einer Arbeitsgruppe Standards ging es um die Frage Flexibilisierung von Vorgaben, die durch das Bundesrecht den Kommunen Vorgaben geben oder in der Vergangenheit gaben. Dort ist diskutiert worden, diese Standards so zu verändern, dass die Kommunen zukünftig mehr Freiheiten haben.
In der zweiten Arbeitsgruppe Rechtsprechung ging es um die Frage des Verhältnisses von Kommunen, Bund und EU. Dort ist konsensual auch ein Ergebnis erfolgt. Es gibt aber eine dritte Arbeitsgruppe, und über die haben wir soeben alle drei gesprochen, nämlich über die Frage der Kommunalsteuern. Das ist auch die Arbeitsgruppe, die bisher keinen Konsens gefunden hat. Diese Gruppe hat sich weiter vertagt. Es sollen jetzt noch einmal weitere Modelle geprüft werden. Es gibt ein neues Modell aus Niedersachsen, das auf der Grundlage des Sachverständigengutachtens basiert, aber hier gibt es keine abschließenden Ergebnisse. Dies soll Ende des Jahres vorliegen. Diese Kommission soll dann über diese drei Arbeitsgruppen hinaus einen Abschlussbericht fertigen. Bis dato kann man trefflich darüber philosophieren. Ich halte es für wichtig, da alle Gremien in dieser Arbeitsgruppe versammelt sind, zunächst in Ruhe abzuwarten, was dort herauskommt, um dann politisch weiter zu debattieren. Insofern gibt es nichts Neues, Herr Rupp, und deswegen lehnen wir Ihren Antrag ab. – Danke!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für die Reinigung der im Land Bremen von der bremischen Verwaltung genutzten Gebäude entstehen jährliche Kosten von rund 18 Millionen Euro, davon rund 8,6 Millionen Euro für die Eigenreinigung und rund 9,4 Millionen Euro für die Fremdreinigung. Der Rechnungshof hat in seinem Jahresbericht 2010 festgestellt, dass bei der Eigenreinigung jährlich rund vier Millionen Euro eingespart werden könnten. Nun, meine Damen und Herren der Koalition, kommt etwas Überraschendes: Das Finanzressort teilt die Analyse des Rechnungshofs weitgehend.
Was teilt denn nun die Finanzsenatorin? Eine vereinfachte Kostenvergleichsrechnung des Ressorts hat ergeben, dass die Eigenreinigung ungefähr doppelt so teuer ist wie die Fremdreinigung, oder anders gesagt, die Reinigung eines Quadratmeters mit Eigenreinigungskräften kostet zurzeit doppelt so viel wie die Reinigung eines Quadratmeters mit Fremdreinigungskräften. Meine Damen und Herren, es ist unglaublich, dass eine Senatorin eines Haushaltsnotlagelandes so etwas vier Jahre lang hinnimmt!
Das ist wieder ein Beispiel, dass Sparen von der Koalition nicht ernst genommen wird. Sie wollen eben eine andere Politik, eine Politik, die Unwirtschaftlichkeit und eine weitere Verschuldung des Staates in Kauf nimmt. Oder glauben Sie ernsthaft, dass es eine originäre Aufgabe der Stadt Bremen ist, die Reinigung der im Land Bremen von der bremischen Verwaltung genutzten Gebäude mit eigenen Kräften zu bewerkstelligen? Ihre Hinwendung zu
immer weiter ausführenden Aufgaben des Staates führt in eine Sackgasse. Verlust von Arbeitsplätzen und der weitere Anstieg der Staatsverschuldung sind eine unmittelbare Folge. Wenn Sie dann auch noch neuerdings von einer Rekommunalisierung reden, ohne über deren Finanzierung zu sprechen, geht das in die gleiche Richtung. Mit dieser Politik, meine Damen und Herren von Rot-Grün, werden Sie zum Erhalt der Selbstständigkeit Bremens nicht beitragen.
Das Thema Eigenreinigung versus Fremdreinigung beschäftigt die Politik seit geraumer Zeit. Bis 1995 wurden die Gebäude im Wesentlichen von eigenen Kräften gereinigt. Ein Vergleich von Fremd- und Eigenreinigung durch das Finanzressort ergab schon damals, dass sich die Vergabe an private Unternehmen als erheblich günstiger erwies. Die SPD/ CDU-geführte Regierung beschloss 1997, einen Teil der Eigenreinigung und ab 2001 die Eigenreinigung nach und nach vollständig durch Fremdreinigung zu ersetzen. Der rot-grüne Senat hat 2007 zu Beginn der Legislaturperiode vereinbart, die Eigenreinigung in Bremen zu erhalten. Die Ressorts haben die Eigenreinigung bis 2008 innerhalb der dezentralen Ressourcenverantwortung wahrgenommen. Eine zentrale Übersicht und Steuerung der Eigenreinigung für Bremen hat es nicht gegeben.
Im Gegensatz dazu hatte für die Fremdreinigung die FMB, Facility Management Bremen, so hieß die Gesellschaft damals, zwischen 1999 und 2008 einheitliche Vorgaben entwickelt. FMB hatte bei Ausschreibungen vorgegeben, dass tarifliche Regelungen und verbindliche Sozialstandards einzuhalten sind. Deswegen liegt der tarifliche Mindestlohn der Fremdreinigungskräfte zurzeit bei 8,55 Euro. Meine Damen und Herren von der Koalition, der Rechnungshof bestätigt in seinem Bericht wörtlich: „FMB hat die Fremdreinigung für die bremische Verwaltung wirtschaftlich ausgerichtet, gesteuert und dabei sozial verträgliche Standards gewährleistet.“
Wie erklären Sie eigentlich den Bürgern, warum Sie ein funktionierendes System, das zudem noch wirtschaftlich und sozial verträglich ist, gegen ein anderes System, das bisher nicht funktioniert und unwirtschaftlich ist und außerdem vier Millionen Euro mehr kostet, tauschen? Merken Sie eigentlich gar nicht, dass ein solches Verhalten zu Politikverdrossenheit führt?
Sie tragen mit solchen Aktionen, die ausschließlich ideologisch besetzt sind, im großen Maße dazu bei.
Nun feiern Sie Ihre Einigung vom 25. Januar zwischen den Tarif- und Betriebsparteien über die tariflichen und organisatorischen Bedingungen der
Eigenreinigung als großen Erfolg. Bis heute liegen noch keine konkreten Zahlen vor. Aber, meine Damen und Herren, Sie glauben doch nicht ernsthaft, was Sie uns vorschlagen, denn in der Mitteilung des Senats „Armuts- und Reichtumsbericht“, die jüngst diesem Haus vorgelegt wurde, heißt es wörtlich, ich zitiere: „Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die notwendigen Produktivitätssteigerungen nur schwer umsetzbar sind. Aus diesem Grund sieht der Senat derzeit keine weiteren Ansatzpunkte, um derzeit ausgelagerte Dienstleistungen über das bestehende Maß hinaus künftig in wirtschaftlicher Weise mit eigenem Personal zu erbringen.“ Meine Damen und Herren von Rot-Grün, haben Sie noch Fragen? Soll ich Ihnen diese Erklärung noch einmal vorlesen? Kommen Sie zur Realität zurück, und fangen Sie endlich an zu sparen!
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Alle Mitglieder der Bürgerschaft sind in der Tat der Auffassung, dass Spielsucht wirksam bekämpft werden muss. Ich glaube, da sind wir uns einig. Die Frage ist eben nur, ob man den Weg einer Erhöhung von 100 Prozent – von 10 auf 20 Prozent – gehen soll. Wir empfinden es auch so, dass es in der Tat eine unverhältnismäßige Erhöhung ist, vor allen Dingen, weil vor zwei Jahren bereits eine Erhöhung stattgefunden hat. Wir hätten uns gewünscht, dass es einen Stufenplan der Erhöhung und eine Evaluation gegeben hätte. Daraus wird schon deutlich, dass wir nicht dem Gesetz ablehnend gegenüberstehen, sondern dass wir uns an der Stelle enthalten werden.
Wir halten den finanzpolitischen Ansatz insofern für richtig, wenn man unterstellt, dass man zweieinhalb Millionen Euro, sowie es ja geplant ist, dann wirklich einnimmt. Wir sehen das allerdings noch nicht so. Wir glauben, das wird nicht die Summe sein, aber man wird sehen. Wir halten den finanzpolitischen Teil für richtig, weil wir auch immer schauen, wie man die Einnahmen Bremens verbessern kann. Das ist okay. Aber wir sagen auch, der ordnungspolitische Ansatz ist falsch, mit einer Steuererhöhung die Spielsucht zu bekämpfen. Das geht nicht über die Finanzpolitik, und – das ist das, was mein Vorredner eben auch schon gesagt hat, ich will es nur noch einmal untermauern – es gibt natürlich staatliche Möglichkeiten, etwas zu verändern, wenn man es will.
Es gibt beispielsweise vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung initiierte Expertengespräche, die sogenannten Berliner Gespräche zum Städtebaurecht. Dort wurde ein etwaiger Bedarf für eine Ausweitung der Steuerungsmöglichkeiten für die Ansiedlung von Spielhallen in der Baunutzungsverordnung diskutiert. Von den Experten wurden jedoch die bestehenden Möglichkeiten grundsätzlich
für ausreichend gehalten. Bereits das geltende Bebauungsrecht erlaubt den Kommunen, die Ansiedlung von Spielhallen, Casinos und anderen sogenannten Vergnügungsstätten in den einzelnen Baugebieten differenziert zu steuern. Die Möglichkeiten haben der Staat und die Länder also schon.
Vielleicht noch einmal etwas zu den Zuständigkeiten. Seit der Förderalismusreform ist die Gesetzgebungskompetenz aufgeteilt. Der Bund ist für die Regelung der Zulassungen und Aufstellungen von Geldspielgeräten zuständig, die Länder können personen- und ortsgebundene Anforderungen für die Spielhallenerlaubnis regeln wie beispielsweise die Größe, Öffnungszeiten und Sperrzeiten. Das ist sozusagen auch gleich der Übergang zu Ihrem Antrag.
Sie könnten natürlich, wenn Sie es wirklich wollen und wenn Sie nicht einen populistischen Antrag stellen würden, in dieser Stadt tatsächlich etwas ändern. Herr Dr. Kuhn hat es allerdings auch schon gesagt, hier ist ein breiter gesellschaftlicher Dialog mit den Anbietern gefordert. Sie haben darauf hingewiesen, die Anbieter haben sich wirklich bemüht, einen Dialog herzustellen. Die Anbieter haben den Vorschlag, den Sie eben beschrieben haben, auch gemacht. Wir fanden die Idee nicht schlecht. Sie stellen aber nur einen Antrag und fordern den Senat nicht etwa auf, eine bestimmte Summe für die Bekämpfung der Spielsucht bereitzustellen, Sie erwarten erst einmal lediglich einen Aktionsplan.
Zum Aktionsplan würde ich auch noch einmal auf den Bericht hinweisen, auf den Herr Dr. Kuhn hingewiesen hat. Das Bundeswirtschaftsministerium, das für diesen Teil zuständig ist, hat diese Studie in Auftrag gegeben. Das Bundesministerium für Wirtschaft macht in seinem Bericht Vorschläge zur Stärkung des Spielerschutzes im Rahmen einer weiteren Novellierung dieser Spielverordnung. An der Stelle wird also etwas getan, Sie brauchen hier keinen großen Aktionsplan. Wenn Sie etwas machen wollen – das ist unsere Botschaft –, gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten. Sie müssen nicht auf Zeit spielen. Es ist wie immer, Sie können handeln, Sie wollen aber offensichtlich nicht handeln.
Das ist das, was soeben auch der Vorredner der FDP gesagt hat. Sie sind in dem Konflikt, auf der einen Seite Geld einnehmen zu wollen und auf der anderen Seite alles zu verändern. Das wird Ihnen nicht gelingen. Deswegen halten wir auch den Antrag, den Sie stellen, für einen aus unserer Sicht gänzlich populistischen Antrag. Machen Sie konkrete Vorschläge, sagen Sie konkret, wie viel Geld Sie nehmen wollen und für die Bekämpfung der Spielsucht einsetzen wollen! Das ist in Ordnung, da sind wir dabei und würden dies mit Sicherheit auch unterstützen. Machen Sie aber nicht irgendwelche wolkigen For
mulierungen, sondern handeln Sie! Ihrem Antrag werden wir nicht zustimmen. Bei der Änderung des Gesetzes werden wir uns enthalten. – Danke!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor Ihnen liegt der Bericht des nichtständigen Ausschusses. Die Berichterstatterin hat soeben darauf hingewiesen und ich möchte mich auch noch einmal recht herzlich dafür bedanken, dass wir einen fairen Umgang miteinander gehabt haben. Das ist eigentlich ein Stück weit auch die Fortsetzung des Umgangs miteinander im Haushaltsausschuss. Es war eine politische Auseinandersetzung, aber eine faire Auseinandersetzung. Insofern recht herzlichen Dank dafür und gleichzeitig auch der Dank, der soeben schon angesprochen worden ist, an die Mitarbeiter und an die jeweiligen Ressorts! Wenn man sich den Bericht ansieht, dann wissen Sie oder werden Sie sich daran erinnern, dass wir eigentlich etwas anderes haben wollten. Wir wollten nämlich eine Enquetekommission haben. Diese Enquetekommission war für uns wichtig, weil wir gern externen Sachverstand in diesem Ausschuss haben wollten, um dann am Schluss auch konkrete Vorschläge darstellen zu können. Insofern war die Enquetekommission ein Gegenmodell. Das ist aber von der Koalition nicht akzeptiert worden. Wir bedauern das sehr. Wir bedauern das deswegen sehr, weil – ich werde das gleich auch noch einmal begründen – unsere Befürchtung, dass aus diesem Ausschuss am Schluss konkret nichts herauskommt, sich leider bewahrheitet hat.
Das Ziel des Ausschuss war, so steht es auch in dem Bericht, sich vom Senat zeitnah über die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern über die Konsolidierungsvereinbarung berichten zu lassen, Szenarien des Konsolidierungswegs zu prüfen und Konsequenzen daraus zu formulieren. Der erste Teil ist umfänglich erfüllt worden, wobei zumindest für diejenigen Mitglieder, die aus dem Haushaltsausschuss kamen, der Vortrag der Finanzsenatorin nicht hätte stattfinden müssen. Sie hat nämlich nichts Neues gesagt, sondern sie hat lediglich das gesagt, was sie vorher schon im Rahmen der Haushaltsberatungen gesagt hat. Es war nicht unser Ziel, das Gleiche wieder zu hören, das wir vorher schon gehört haben. Wo sind die Vorschläge geblieben, Frau Linnert? Wo sind die konkreten Vorschläge? Dieser Bericht, der hier jetzt abgeliefert worden ist, ist ein Werk voller Unverbindlichkeiten. Keine konkrete Empfehlung, nur Unverbindlichkeiten!
Auch die Berichte, die von den jeweiligen Ressorts geliefert worden sind, beispielsweise der Bericht des Finanzressorts über den Personalteil, sind sicher sehr
interessante Berichte mit sehr vielen Informationen. Dafür auch noch einmal deutlich ein Dankeschön! Wir hätten aber erwartet, dass dieser Ausschuss Vorschläge machen würde, die natürlich aus der Verwaltung heraus so nicht kommen konnten. Die Vorschläge müssen von der Politik und nicht von der Verwaltung kommen. Dies ist zum Beispiel in dem Ausschuss überhaupt nicht erfolgt. Genau das Gleiche im Sozialteil! Auch dort handelt es sich um einen vielleicht fünf Zentimeter dicken Bericht mit vielen Informationen, sicher einer von denjenigen, mit dem besten Benchmark für das Sozialressort in der Bundesrepublik, ohne Frage. Nur was passiert? Wo sind die Konsequenzen? Es gibt keine Konsequenz, es wird einfach nur Papier vollgeschrieben, ohne konkret zu sagen, was man verändern will.
Wir sind über den Bericht sehr enttäuscht. Der Bericht selbst ist in drei Bereiche aufgeteilt, nämlich in einen Darstellungsteil, eine Stellungnahme und die Empfehlungen. Der Darstellungsteil trifft im Grunde genommen zu 100 Prozent das, was wir beraten haben. Es ist ein reiner Sachbeitrag, völlig in Ordnung! Der zweite Teil mit den sich anschließenden Stellungnahmen findet nicht unsere Zustimmung. Wir nehmen diese Stellungnahmen zur Kenntnis ohne uns aber diese zu eigen zu machen. Im dritten Teil machen wir eigene Empfehlungen und legen ein entsprechendes Minderheitenvotum vor. Wenn man wie im letzten Jahr jeden Monat 100 Millionen Euro neue Schulden macht und dann einen Bericht abgibt, in dem es keine konkreten Vorstellungen gibt, was man zukünftig machen will, dann ist das eine schwache Leistung, die von den Koalitionären in diesem Ausschuss geleistet worden ist.
Wir stellen auch jetzt nach diesem Ausschuss erneut fest, dass Sie eigentlich nur so weitermachen, wie Sie das in der Vergangenheit auch gemacht haben. Sie haben schon wieder ein halbes Jahr verschenkt. Anstatt konkret zu sagen, was Sie machen wollen, gehen Sie in die Unverbindlichkeit. Sie haben jetzt einen Finanzplan für die Jahre 2011 bis 2014 vorgelegt. Lediglich für das Jahr 2011, nämlich für den jetzigen Haushalt, haben Sie die Zahlen vorgestellt, wie Sie beabsichtigen, Einnahmen und Ausgaben zur Deckung zu bringen. Bereits bis zum Jahr 2014 fehlen Ihnen heute schon 120 Millionen Euro. Dies zeigt der Finanzplan deutlich auf. Schon heute machen Sie sich offensichtlich keine Gedanken darüber, wie Sie denn bis zum Jahr 2014 mindestens diese 120 Millionen Euro behandeln wollen. Wie stellen Sie sich das eigentlich vor? Wir haben auch in dem Ausschuss dazu sehr konkrete Vorschläge mit unseren abweichenden Voten gemacht.
Ich will in einem zweiten Beitrag noch einmal drei Punkte deutlich machen, über die wir politisch doch sehr unterschiedliche Auffassungen haben. Das ist einmal die Frage der Schuldenbremse. Ich werde begründen, warum wir der Auffassung sind, dass die Schuldenbremse in die Verfassung gehört. Ein zweiter Punkt: Es muss eine Diskussion über die Frage der Personalentwicklung geben und insbesondere auch über einen Notlagentarif. Auch dies werde ich in einem zweiten Beitrag noch ansprechen.
Es gibt einen letzten Punkt, nämlich die Frage der Verwaltungsvereinbarung, die soeben noch einmal angesprochen wurde. Da würde ich gern entweder von der Koalition oder der Senatorin wissen, warum die Verwaltungsvereinbarung eigentlich noch nicht unterschrieben ist, denn ich höre – aber vielleicht kann man das ja eben noch einmal deutlich machen –, dass sie von anderen bereits unterschrieben worden ist. Wenn man das vielleicht bitte auflöst! Ansonsten würde ich mich zu einem zweiten Beitrag noch einmal melden. – Danke schön!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kuhn, Sie haben ein gutes Stichwort für meinen zweiten Beitrag geliefert. Sie haben gesagt, von Beratung zur Beratung,
von Haushaltsberatung zur Haushaltsberatung. Sehen Sie, das ist genau das, was wir nicht wollen! Wir wollen, dass Sie sich endlich einmal erklären, wie Sie sich vorstellen, wie Sie in den nächsten Jahren mit der Haushaltsnotlage in Bremen umgehen wollen. Genau dieser Punkt ist auch der, warum wir weiterhin dafür plädieren, die Schuldenbremse in die Verfassung aufzunehmen. Sie kennen unseren Antrag, den wir gemeinsam mit der FDP eingebracht haben. Sie wissen, es gibt zwei Elemente in unserem Antrag. Ein Element ist abgeleitet aus Artikel 109 Absatz 3 Grundgesetz. Es stellt dar, wie es ab dem Jahr 2020 gehandhabt werden soll, also die klassische Schuldenbremse, wenn man so will.
Wir haben gefordert, einen neuen Artikel aufzunehmen, nämlich analog zu Artikel 143 d Grundgesetz, der eine Sonderregelung bis zum Zeitpunkt 2019 darstellt. Diese beiden Punkte sind parallel auf der Bundesebene – ich mache das jetzt nicht juristisch – ähnlich so verabredet worden. Herr Kuhn, und auch an die Sozialdemokraten der Hinweis, auf der Bundesebene ist dieser Bereich nicht im einfachgesetzlichen Recht, sondern im Verfassungsrecht geregelt worden. Das heißt, diese Regelung ist im Bund quasi in der Verfassung geregelt. Der Bund hat dann gesagt, man kann das Verfahren den Ländern freistellen. Aber allein der Hinweis, dass der Bund es so gemacht hat, dass er beide Punkte in die Verfassung nimmt, macht doch das Signal deutlich. Das, Herr Kuhn, ist der entscheidende Punkt.
Das Signal, was Bremen aussendet, ist ein politisches Signal: Wir schaffen das mit der Schuldenbremse, wir stehen hinter der Schuldenbremse, und wir sind sofort bereit, dies umzusetzen. Das ist der entscheidende Teil,
nicht eine Regelung, Herr Kuhn, wie Sie sie sich vorstellen, in der Haushaltsordnung!
Ja, Haushaltsgesetz! Sie können es jederzeit ändern. Das ist doch genau der Punkt. Sie wollen, wie Sie gesagt haben, von Beratung zur Beratung, und anstatt, Sie haben soeben auch gesagt, Ihren Teil dazu beizutragen, Sie tragen eben Ihren Teil nicht bei, sondern Sie wollen es nur immer schön häppchenweise nach dem Motto, schauen wir einmal, wie es morgen aussieht und wie es übermorgen aussieht. Bloß nicht in die Zukunft schauen und sich bloß nicht festlegen! Das ist, meine Damen und Herren, der falsche Weg.
Ein paar Sätze noch zum Notlagentarifvertrag! Wenn man über eine Milliarde Euro Personalkosten hat, und zwar deutlich, wenn man nicht die Kernhaushalte, sondern auch noch die anderen Haushalte dazu nimmt, muss man sich doch darüber Gedanken machen, wie man diese Ausgaben verändern will. Wer ernsthaft sparen will und nicht am Personal etwas ändert, der muss doch erkennen, dass das nicht funktioniert.
Man muss also etwas tun. Das kann man nur dadurch tun, indem man versucht, sich gemeinsam mit
den Notlageländern zu verbünden, um zu versuchen, etwas hinzubekommen. Es läuft aber nicht.
Das heißt, es passiert nichts an der Stelle. Dann muss man irgendwann auch den Mut haben und sagen, wenn es dann mit den anderen nicht funktioniert, dann machen wir es allein, meine Damen und Herren! Im Übrigen, wenn man Berlin betrachtet: Berlin hat durch den Ausstieg viel Geld gespart. Das sind Millionenbeträge, die gespart worden sind. Der Weg, den Berlin jetzt geht, nämlich die abgesenkte Entlohnung in einem langsamen Weg nun wieder anzupassen, finde ich einen wirklich pfiffigen Weg.
Wenn man eine solche Maßnahme macht, muss man die Menschen mitnehmen. Man darf den Menschen nicht sagen, wir machen einen Tarifvertrag, ändern jetzt irgendetwas und dann schauen wir einmal. Nein, so wird es nicht gehen. Es wird nur so gehen, dass man sagt, es gibt für eine gewisse Zeit eine gewisse Regelung. Jeder kann sagen, das ist in drei Jahren oder in fünf Jahren vorbei oder in wie vielen Jahren auch immer. Nur so geht es, sonst bekommen Sie die Menschen nicht mit. Wir halten es für notwendig, einen solchen Sondertarif innerhalb der Notlageländer zu machen.
Wir haben es als Politik – und das ist jetzt mehr allgemein gesagt – immer geschafft, immer mehr Einnahmen zu versuchen zu generieren, durch Steuern, durch Abgaben, wie auch immer. Aber wir haben es als Politik nie geschafft, die Ausgaben entsprechend zur Deckung zu bringen. Dies ist für mich das beste Beispiel, dass man immer wieder klarmachen muss, dass man einen Haushalt nicht über die Einnahmesituation, sondern am Schluss konkret ausschließlich über eine Ausgabepolitik ändern kann. Wenn Sie einmal Bund, Länder und Gemeinden betrachten, da gibt es eine Berechnung der Stiftung Marktwirtschaft, sie kommen zu dem Ergebnis, dass alle Etats um 3,9 Prozent gesenkt werden müssten, um eine nachhaltige Finanzpolitik zu betreiben. Da Sie das in bestimmten Bereichen nicht können – zum Beispiel können Sie nämlich nicht Sozialversicherungen kürzen, und Sie können nicht die Zinsen einfach nicht bezahlen –, kommen Sie dann auf eine Absenkung von circa sechs Prozent.
Meine Damen und Herren, es geht einfach nicht anders, und auch Sie als Koalition werden diesen Weg gehen müssen. Sie müssen ihn gehen, jedenfalls noch bis zur Wahl, und dann gehen wir davon aus, dass sich das ändert. Sie müssen aber davon
ausgehen, dass die Ausgabesituation für alle im Mittelpunkt ihrer Betrachtung stehen wird. Das ist genau das für uns fatale Ergebnis dieses Ausschusses, dass Sie offensichtlich nicht bereit sind, diesen Weg mitzugehen, sondern dass Sie genauso weitermachen wollen wie in der Vergangenheit.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der rot-grüne Senat hat für das erste Sanierungsjahr 2011 den Haushaltsentwurf vorgelegt. Dieser vorgelegte Entwurf ist verantwortungslos, unsolide und eine Bankrotterklärung des rot-grünen Senats.
Die steigende Verschuldung lässt sich nicht allein durch unvorhersehbare Einnahmeerwartungen stoppen. Ohne konkrete Sparvorschläge reitet diese Regierung unser Land in den Ruin.
Mit dieser Politik gefährdet der rot-grüne Senat massiv den Bestand unseres Bundeslandes.
Innerhalb eines Jahres hat die Koalition 1,2 Milliarden Euro zusätzliche Schulden gemacht. Die Ausgaben ab 2011 steigen weiter, wie wir dem Finanzplan 2010 bis 2014 entnehmen können. Der Schuldenstand wird von 16,5 Milliarden Euro 2010 auf dann knapp 20 Milliarden Euro in 2014 ansteigen. Meine Damen und Herren von Rot-Grün, Sie setzen mit Ihrer Politik die Zukunft Bremens weiter aufs Spiel!
Zu hohe Verschuldung schränkt die Handlungsfähigkeit des Staates und der Politik enorm ein. Bremen muss über 650 Millionen Euro Zinsen zahlen, schon jetzt gibt Bremen jeden sechsten Euro für Zinsen aus. Dieses Geld muss Bremen sich über neue Schulden beschaffen, so fehlt es an anderer Stelle für produktive Investitionen in Bildung und Infrastruktur. Die hohe Staatsverschuldung belastet zukünftige Generationen, denn auch die Steuerzahler der Zukunft müssen die Zinslast tragen und die Schulden zurückzahlen. Schulden von heute bedeuten immer Steuern von morgen, dies scheint aber die rot-grüne Koalition in Bremen nicht zu interessieren. Es wird einfach weitergemacht wie immer.
Eine zu hohe Staatsverschuldung hemmt die wirtschaftliche Dynamik eines Landes, bremst Wachstum und kostet Arbeitsplätze, denn durch die hohe Kreditnachfrage des Staates werden die Zinsen auch für die privaten Unternehmen steigen.
Statt aber die in Bremen ansässigen Unternehmen zu pflegen, betreibt insbesondere der Umweltsenator eine ausgesprochen wirtschaftsfeindliche Politik.
Wenn der Präses der Handelskammer in seinem Interview in einer großen Bremer Tageszeitung erklärt, „Aber wir vermissen bei ihm“ – nämlich bei Herrn Senator Dr. Loske – „vielfach das grundsätzliche Verständnis für die Position der Wirtschaft“, wirft das ein Licht auf das Verhältnis zwischen Kammer und Senat. Abwanderung von Speditionsunterneh
men als Folge dieser Politik, eine Umweltzone, deren Erfolg zweifelhaft ist, und eine Verkehrspolitik, die den Verkehr bremst, anstatt ihn fließen zu lassen, sind nur einige Beispiele.
Wer wie Herr Dr. Loske lieber Fußgängerampeln einweiht und Hauptverkehrsachsen durch Anlage von Parkplätzen verkehrsberuhigt, statt Teilabschnitte der A 281 freizugeben, zeigt, wohin Bremen von diesem Senat gesteuert werden soll. Mit dieser Politik werden Sie, um im Bild zu bleiben, Bremen in den Abgrund fahren.
Statt dieser arbeitsplatzvernichtenden Verkehrspolitik braucht Bremen, wie auch von der Handelskammer gefordert, eine moderne, nachhaltige und standortstärkende Verkehrspolitik.
Verantwortliche Haushaltsführung braucht aber vor allem auch die Fähigkeit zum Neinsagen. Sparbeschlüsse lösen Aufschreie derer aus, die auf Privilegien verzichten müssen, aber die Alternativen wären noch mehr Schulden, noch höhere Steuern und Abgaben und noch mehr Bürokratie und Verwaltung, mit anderen Worten: noch mehr Lasten für alle, heute und morgen.
Die Landesregierung muss endlich vor den Wahlen 2011 längst überfällige Sparvorschläge benennen und im Gegenzug seriöse Planungen der Einnahmen vorlegen. Da hilft es auch nichts, im Wahlprogramm der Grünen Vorschläge aufzunehmen, die man mit dem gewünschten Koalitionspartner SPD nicht verwirklichen kann, oder glauben Sie, meine Damen und Herren von den Grünen, ernsthaft,
dass die Bürgerinnen und Bürger dieser beiden Städte dieses plumpe Wahlmanöver nicht durchschauen würden?
Herr Dr. Kuhn, warum schaffen Sie denn keine Landespolizei Bremen bei Ablösung der Ortspolizei in Bremerhaven? Weil es weder heute noch nach dem 22. Mai 2011 mit der SPD zu machen sein wird!
Warum setzen Sie sich nicht an die Spitze und verhandeln mit den Konsolidierungsländern über einen Notlagetarifvertrag? Sie schreiben es in Ihr Programm! Sie regieren doch in Bremen und können damit Zeichen setzen! Warum begrenzen Sie die Personalausgaben bei den bremischen Eigenbetrieben und Gesellschaften nicht? Sie regieren doch! Warum beschließen Sie keinen zentralen Einkauf der öffentlichen Hand auch für bremische Eigenbetriebe und Gesellschaften? Warum fordern Sie das nur? Sie regieren doch!
Sie, meine Damen und Herren von Rot-Grün, bekommen aber noch nicht einmal verhältnismäßig kleine Probleme in den Griff. So muss sich allein der Haushaltsausschuss seit dem 27. Juni 2008 mit dem Thema Medienzentrum Walle beschäftigen. Wir reden über einen Jahresetat beim Kino 46 von rund 400 000 Euro.
Da müssen sich 13 Haushälter in mehr als zwei Jahren in bisher elf Sitzungen, in denen das Thema auf der Tagesordnung stand, anhören, dass der Bürgermeister Böhrnsen und die Kulturstaatsrätin Frau Emigholz offensichtlich dieses Problem nicht lösen können!
In der Haushaltssitzung am letzten Freitag wurde das Thema von der Koalition erneut ausgesetzt und bis zum Frühjahr 2011 verschoben. Meine Damen und Herren, eine Ohrfeige erster Klasse für den Bürgermeister und seine Kulturstaatsrätin!
Aber wenn Sie solche Probleme schon nicht lösen können, wie wollen Sie denn eigentlich die schwierigeren Probleme lösen? Wie sich Bürgermeisterin Linnert Sparen vorstellt, wird in einem Bericht der Finanzsenatorin an den Haushalts- und Finanzausschuss deutlich; Ausgangspunkt war eine Debatte in der Bürgerschaft am 19. Mai, in der die Finanzsenatorin 24 Sparmaßnahmen aufzählte. Die CDU-Fraktion bat im Anschluss an die Debatte um Erläuterung der jeweiligen Ersparnisse in den Jahren 2007 bis 2010. Diese Ersparnisse liegen vor. Fazit: Große Ankündigung, nichts als heiße Luft, und überwiegend sind die Maßnahmen noch nicht umgesetzt! Die Erhöhung der Grundsteuer hat übrigens nichts mit Sparen zu tun.
Meine Damen und Herren von Rot-Grün, es ist immer noch nicht zu spät, aber fangen Sie endlich an zu sparen! Sie müssen doch auch gemerkt haben, dass Sie nur mit strukturellen Veränderungen die öffentlichen Haushalte in den Griff bekommen. Besei
tigen Sie die Doppelstrukturen zwischen Bremen und Bremerhaven, und verstärken Sie die Kooperation mit Niedersachsen! Überprüfen Sie sämtliche Zuwendungen, ob sie notwendig sind und wirksam eingesetzt werden! Die hohen Personalkosten, meine Damen und Herren von Rot-Grün, müssen weiter gesenkt werden.
Seien Sie endlich bereit, wie von der CDU gefordert, auch endlich auf externen Sachverstand zu setzen.
Die CDU-Fraktion lehnt Ihren verantwortungslosen und unsoliden Haushalt ab!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Richter, ich teile Ihre Auffassung nicht. Wir haben in den letzten Wochen und Monaten immer wieder gesagt, in welch schwieriger Situation sich Bremen bei der Ausgabensituation befindet. Wir mahnen an und erwarten daher von der Regierung, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Wenn man das dann aber auf der anderen Seite immer fordert, muss man, finde ich, auch konsequent sein und sagen, man unterstützt auch die Möglichkeiten, die Einnahmesituation zu verbessern.
Wir haben wirklich nur drei Möglichkeiten bei der steuerlichen Situation: Wir haben die Möglichkeit, die Gewerbesteuer über den Hebesatz zu ändern – darüber wollen wir nicht ernsthaft diskutieren –, die Grundsteuer oder die Grunderwerbsteuer zu verändern. Wenn man diese drei Möglichkeiten in einer gewissen Abstufung sieht, dann ist für mich an dieser Stelle die einzige Möglichkeit, die Grunderwerbsteuer zu verändern. Über die Grundsteuer gibt es insgesamt eine aktuelle Diskussion, wie man zukünftig damit umgehen wird. Man muss konsequent sein und auch sagen, wir können nicht immer nur fordern, dass die Ausgaben reduziert werden, und auf der anderen Seite nicht bereit sein, auch die Unterstützung für die Einnahmeverbesserung zu versagen. Wir werden das nicht tun. Ob dann am Schluss die elf Millionen Euro herauskommen, muss man sehen. Sicher
ist es richtig, die Grundsteuer kann man nicht unendlich nach oben ausdehnen. Man kann somit nicht auf die Idee kommen, nach einem Jahr noch einmal ein Prozent daraufzusetzen.
Man weiß auch nicht, ob es Vermeidungsstrategien gibt. Auch das ist nicht auszuschließen, zumindest bei denen, die große Grundstücke kaufen. Sie wissen, dass man diese Steuer umgehen kann, indem man kein Grundstück, sondern eine Gesellschaft kauft, und dann braucht man die Grunderwerbsteuer nicht zu bezahlen. Diese Vermeidungsstrategien bestehen, das wird aber kein kleines Unternehmen machen, sondern ein großes. Man weiß also auch da nicht ganz genau, welches Ergebnis es haben wird. Der Weg, die Einnahmen an der Stelle zu verbessern, ist richtig, deswegen unterstützen wir auch den Antrag. – Danke!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe mir heute vorgenommen, dass ich nicht die Debatte des letzten Males wiederholen möchte. Wir haben in der ersten Lesung sehr ausführlich debattiert. Ich möchte mich doch ein bisschen mehr auf das begrenzen, was tatsächlich neu ist, wobei man nicht vergessen darf – das haben Sie nur in einem Nebensatz gesagt –, dass wir in diesem Jahr über eine Milliarde Euro, fast 1,1 Milliarden Euro, Neuverschuldung haben werden. Sie brauchen einen Nachtragshaushalt von 146 Millionen Euro. Dies ist eine gigantische Zahl, und ich sage einmal, wir glauben unverändert, dass Sie die Schuldenbremse abgeschrieben haben und dass Sie mit Ihrer Politik die Zukunft wirklich weiter aufs Spiel setzen.
Wenn sie, meine Damen und Herren, sich die Steuerschätzung des Novembers, auf die möchte ich doch
kurz eingehen, und wenn Sie sich die Rahmenbedingungen – Sie haben die Fakten und Ergebnisse alle vorliegen – anschauen, dann werden Sie feststellen, dass wir bei den gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen bundesweit extrem gute Zahlen in den letzten Monaten gehabt haben. Dies, meine Damen und Herren, hat ausnahmsweise nicht Rot-Grün verabredet und auch nicht veranstaltet. Rot-Grün ist auch nicht dafür verantwortlich, sondern verantwortlich dafür ist die Bundesregierung, die dafür gesorgt hat, dass die Wirtschaft wieder gut in Gang gekommen ist, und zwar nicht nur durch die Wirtschaftspolitik, sondern auch durch die Finanzpolitik.
Ich möchte Ihnen ersparen, die ganzen Positionen, die hier niedergelegt sind, zu verlesen.
Erschreckend aus unserer Sicht ist allerdings das Ergebnis, insbesondere das die Gewerbesteuer betreffende Ergebnis. Sie wissen, dass bei den Ländern, Gemeinden und Kommunen insbesondere die Kommunen ein sehr gutes Ergebnis gehabt haben. Nur Bremen hakt ein bisschen an der Stelle und kommt nicht in Gang. Warum ist das so? Sie sollten ernsthaft darüber nachdenken, das anzunehmen, was wir Ihnen schon seit mehreren Monaten oder fast schon seit Beginn der Legislaturperiode sagen: Wenn Sie mit Ihrer wirtschaftsunfreundlichen Politik weitermachen, werden Sie sich nicht wundern müssen, dass die Ergebnisse weiter so schlecht bleiben.
Meine Damen und Herren, Ihre unfreundliche Wirtschaftspolitik führt dazu, dass die Unternehmen hier in Bremen nicht den Erfolg haben, den sie an anderer Stelle haben.
Hierbei geht es auch um die Struktur dieses Landes. Aber wenn man die Wirtschaftsstruktur hier verändern will, dann muss man etwas für die Unternehmen tun. Nur dann kann man etwas verändern, meine Damen und Herren! Sie sollten solche unsinnigen Beschlüsse wie die Abwasser GmbH, die Sie nicht umsetzen wollen, wenn Sie die vielleicht – –.
Selbstverständlich!
Aber wir wollen doch diese Debatte hier nicht noch einmal wiederholen.
Unsere Positionen zu dieser Frage sind doch nachhaltig bekannt. Sie brauchen nur außerhalb des Hauses zu schauen, und wenn Sie sich nach Verlassen des Hauses nach links wenden, dann können Sie sehen, dass nicht nur die CDU der Auffassung ist, dass dies unsinnig und wirtschaftsunfreundlich ist, sondern die Handelskammer in gleichem Maße.
Auch die Verkehrspolitik, die Sie zurzeit betreiben: Schauen Sie sich das an, was in der Schwachhauser Heerstraße passiert!
Ich bitte Sie, Sie haben jeden Tag Stau! Sie müssen einfach einmal dahin fahren, um zu sehen wie bewusst in dieser Stadt Verkehr eingeschränkt wird. Das hat etwas mit Wirtschaftsunfreundlichkeit zu tun. Sie sollten diejenigen, die hier Steuern zahlen, freundlich behandeln.
Wir haben mit großer Aufmerksamkeit das Wahlprogramm der Grünen gelesen. Darin sind eine Reihe von Maßnahmen aufgeführt, über die wir schon seit Monaten diskutieren. In vielen Beiträgen haben wir Ihnen gesagt, was Sie doch bitte machen sollten. Sie haben sich, Herr Dr. Kuhn, dazu entschlossen, eine Reihe von vernünftigen Maßnahmen vorzuschlagen. Nur, die Maßnahmen, die Sie machen wollen, die wollen Sie alle erst nach dem Wahltag machen.
Und mit wem vor allen Dingen! Ich werde Ihnen jetzt einmal sagen, was Sie als Beispiele in Ihr Programm hineingeschrieben haben: niedrigere Tarifabschlüsse für die Konsolidierungsländer. Ich glaube, das haben wir seit ungefähr anderthalb Jahren gefordert: Tun Sie es doch einfach, Sie sind in der Regierung!
Personalausgaben auch bei den bremischen Eigenbetrieben und Gesellschaften begrenzen: Sie sind in der Regierung, machen Sie es doch einfach!
Erhöhung der Pensionsgrenzen für Beamte entsprechend dem Eintrittsalter: Sie sind in der Regierung, machen Sie es doch einfach!
Geringere Anzahl von Beförderungen, ich wiederhole mich: Sie können es machen, Sie regieren!
Warum machen Sie es denn nicht? Sie sind doch in der Regierung. Wenn Sie meinen, dass Sie es machen sollten, dann könnten Sie ja einmal in die Richtung der Sozialdemokraten schauen, und dann wissen Sie ganz genau, dass Sie mit den Damen und Herren auf dieser Seite des Hauses all das nicht machen können.
Das ist doch die Wahrheit, Herr Dr. Kuhn, so ist doch die Realität! Sie versuchen mit vernünftigen Maßnahmen den Haushalt zu sanieren. Dann machen Sie das doch bitte jetzt und schreiben es nicht in das Wahlprogramm nach dem Motto, wir schauen einmal, was wir machen!
Meine Damen und Herren, ich habe einen letzten Punkt. Wir haben zwei Anträge von den LINKEN. Es fällt mir einfach schwer, dagegen oder dafür zu argumentieren. Wer die Einheitsfeier im Wesentlichen, so wie in Ihrem Antrag steht, als Projekt der Tourismusförderung betrachtet – –. Dazu fällt mir nicht mehr viel ein.
Insofern werden Sie nicht glauben, dass wir Ihrem Antrag zustimmen.
Ihr Nachtragshaushalt ist, und das habe ich beim letzten Mal schon gesagt, eine Bankrotterklärung des Senats. Sie haben sich selbst von Ihrem Sanierungsprogramm verabschiedet, Sie sollten als Grüne, wenn Sie schon ein solches Programm aufstellen, die restlichen Monate nutzen, das umzusetzen, was Sie wollen, denn darin sind eine Reihe von Maßnahmen vernünftig, jedenfalls die, die ich eben beschrieben habe. Da werden Sie unsere Unterstützung finden. Wenn Sie hier im Parlament sagen, Sie wollen das alles nicht, aber Sie wollen das alles nach dem Mai, dann werden wir sehen, was da passiert, meine Damen und Herren. – Recht herzlichen Dank!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Nachtragshaushalt ist eine Bankrotterklärung des rot-grünen Senats.
Diese Landesregierung knackt einen Schuldenrekord nach dem anderen und bürdet damit den nachfolgenden Generationen schwere Lasten auf. Ein Gegensteuern, meine Damen und Herren, ist nicht erkennbar.
Rot-Grün hat die Schuldenbremse längst abgeschrieben und setzt damit die Zukunft unseres Bundeslandes aufs Spiel.
Durch den Nachtragshaushalt von über 146 Millionen Euro – die Senatorin hat es soeben gesagt – steigt die Neuverschuldung des Landes erstmals innerhalb eines Jahres auf fast 1,1 Milliarden Euro. Wir, die Bremer CDU, haben vielfach versucht, die rotgrüne Koalition zum Sparen zu bewegen. Wir haben unsere Vorschläge vorgebracht. Es wird, liebe Kolleginnen und Kollegen von Rot-Grün, bei dieser dramatischen Lage unausweichlich sein, zum Beispiel aus dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder auszusteigen. Bremen hat im Jahr 2009 insgesamt rund 4,2 Milliarden Euro ausgegeben, davon allein 1,3 Milliarden für Personal. Wir brauchen einen Sondertarifvertrag für Notlageländer.
Sozialdemokraten und Grüne haben jedoch bisher nicht den Mut, diese Wahrheit auszusprechen und sich mit den Personalräten anzulegen. Doch gibt es, wie wir finden, Chancen, gemeinsam mit den Mitarbeitern tragfähige Lösungen zu suchen und auch zu finden. Alle Vorschläge der CDU zur Haushaltssanierung wurden von der Koalition bislang abgelehnt. Das Einzige, was wir von Ihnen hören, ist, was Sie nicht wollen. Damit – und das wird immer deut
licher – versucht Rot-Grün, sich lediglich über den nächsten Wahltermin hinaus zu retten.
Die Gründe für die steigende Verschuldung werden von der Koalition immer äußeren Umständen zugeschrieben. Das ist nicht überzeugend, weiß Gott nicht! Sehen Sie sich andere Bundesländer an!
Was ist mit Schleswig-Holstein? Was ist in Hamburg? Beide Bundesländer geben sich deutlich mehr Mühe als das, was hier in Bremen passiert.
Die Geduld der Geberländer wird, wenn Sie so weitermachen, bald beendet sein. Wenn Sie nicht endlich anfangen zu sparen und ein deutliches Zeichen setzen, wird auch der letzte Funke an Hilfsbereitschaft erlöschen. Wir wollen heute ja auch über den Bericht der Haushaltslage der Freien Hansestadt Bremen gemäß Paragraf 3 Absatz 2 des Stabilitätsgesetzes sprechen. In diesem Bericht, der erstmals – die Senatorin hat darauf hingewiesen – abgegeben worden ist, findet man mehrere bemerkenswerte Sätze, unter anderem aber einen Satz, der lautet: „Derzeitige Zielvorgabe ist dabei die weitgehende Konstantsetzung der Primärausgaben über den gesamten Konsolidierungszeitraum.“ Über den gesamten Konsolidierungszeitraum!
Wenn Sie die Mitteilung des Senats, Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes, lesen, werden Sie folgende Formulierung finden: „Die mit den Nachtragshaushalten 2010 vorgenommenen Anpassungen auf der Ausgabenseite führen zwangsläufig auch zu einer Ausweitung der Primärausgaben. Unter Einbeziehung der im Haushaltsvollzug 2010 noch vorgesehenen Reste-/Rücklagenentnahmen und sonstiger geringfügiger Zu- und Abrechnungen verbleibt ein Anstieg der Primärausgaben in Höhe von 79,783 Millionen Euro.“
Im Jahr 2010! Die Primärausgaben aber, wie in dem Bericht gesagt wird, sollen über den Konsolidierungszeitraum konstant bleiben.
Wenn Sie sich den Bericht sonst ansehen, wird einem noch einmal deutlich, in welcher Lage Bremen sich eigentlich befindet. Ich finde, diesen Bericht sollten Sie, die Koalition, sich täglich ansehen, um zu wissen, wie weit Sie eigentlich mit Ihrer Politik davon
entfernt sind, das zu erreichen, was Sie hier hineinschreiben.
Wenn ich Ihren Senatsbeschluss vom 8. März 2010 betrachte, endet der Einstieg in den Konsolidierungskurs mit einem Anpassungsbedarf für das Jahr 2011 mit null Euro, bei 2012 auch mit null Euro. Der Bedarf, der für die Zukunft abgedeckt werden muss, ist lediglich als globale Minderausgabe ausgewiesen. Für das Jahr 2013 gab es zu dem Zeitpunkt ein Minus von acht Millionen Euro und im Jahr 2014 ein Minus von 29 Millionen Euro.
Ich möchte einmal wissen – und vielleicht kann die Senatorin das ja doch noch einmal in der Debatte sagen –, welchen Anpassungsbedarf durch diese Veränderung des Nachtragshaushalts es jetzt für die Jahre 2011, 2012 und 2013 gibt. Sie werden feststellen, dass dieser Bedarf, der heute noch gar nicht abgedeckt ist, am Schluss dieser vier Jahre ein dreistelliger Millionenbetrag sein wird. Ich sage Ihnen: Wenn Sie so weitermachen wie im Moment, haben Sie keine Chance, die Sanierung zu schaffen! Fangen Sie endlich an zu sparen, schauen Sie nicht auf die anderen, machen Sie selbst das, was Sie hier in Bremen machen können!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Beitrag von Frau Kummer bestätigt, was ich eben gesagt habe.
Man kann darüber streiten, ob die Vorschläge gut oder schlecht sind. Sie haben allerdings nichts anderes zu tun, als zuerst zu sagen, geht alles nicht, wollen wir alles nicht, alles unmöglich! Warum gehen Sie nicht hin und sagen, da sind gute Vorschläge,
die machen wir, die nehmen wir auf, und da sind auch welche dabei, die finden wir nicht in Ordnung? So geht man doch miteinander um.
Ich möchte doch aber noch Folgendes gern machen: Ich möchte doch, damit der Eindruck nicht erweckt wird, den die Senatorin – –.
Herr Präsident, wenn die beiden sich unterhalten möchten – –.
Die Senatorin erweckt den Eindruck, dass sie mit dem Nachtragshaushalt eigentlich mehr oder weniger alle Probleme gelöst hätte. Ein kleiner Blick in den Controllingbericht Produktgruppenhaushalt zeigt, welche Probleme eigentlich noch vorhanden sind, die aber keineswegs im Nachtragshaushalt oder sonst irgendwo aufgeführt werden. Da geht es zum Beispiel um den Produktplan 07, Inneres. Dazu der Kommentar der Finanzsenatorin, das Ressort sollte gebeten werden, sämtliche Möglichkeiten zur Reduzierung der erwarteten Budgetrisiken zu ergreifen! In einer Vorlage für den Haushaltsausschuss am 24. September – zeitlich nicht so ganz weit entfernt – sagt das Ressort selbst: „Das aktuell prognostizierte Ressortergebnis beträgt rechnerisch 3,1 Millionen Euro an Mindereinnahmen zum Jahresende.“ Finden Sie das im Nachtragshaushalt? Es gibt ebenfalls eine Formulierung: „Es kann erneut nicht erwartet werden, dass alle Einnahmeanschläge erreicht werden.“ Finden wir das im Nachtragshaushalt?
Oder wir nehmen, auch ein schönes Beispiel, den Produktplan Kultur! Hierzu lautet der Kommentar der Senatorin für Finanzen, das war zum Zeitpunkt des ersten Controllingberichts: Der erwartete Mehrbedarf in Höhe von 558 000 Euro, wie vom Ressort beabsichtigt, ist durch eine ressortinterne Lösung auszugleichen. 24. September, Haushaltsausschuss: Das Ressort stellt fest, dass nun endlich eine Liquiditätssicherung der Einrichtung Kommunales Kino, Kino 46, Filmbüro, Verein zur Förderung der Film- und Medienkultur, oder auch ABM-Funk oder auch Finanzierung des bus Huchting sichergestellt werden sollen. Der Haushaltsausschuss ist dem so nicht gefolgt und fordert das Ressort auf, im November 2010 endlich diese Punkte zu bereinigen. Auch hier große Fehlpositionen beim Ressort!
Ich gebe Ihnen ein weiteres Beispiel: Finanzen, Personal, Produktplan 91. Da sagt das Ressort selbst, eine restriktive Personalbewirtschaftung ist erforderlich, und gibt an, es verbleibt ein Risiko in Höhe von zwei Millionen Euro. Bisher nicht dargestellt! Oder IT-Ausgaben der Freien Hansestadt Bremen, Vorschlag: „Das Ressort sollte gebeten werden, die gegebenenfalls über die genannten Risiken hinaus
bestehenden Mehrbedarfe zum nächsten Controllingbericht zu qualifizieren und zu quantifizieren.“ Wir sind gespannt! Es geht weiter: Mehrbedarfe über Umlagen, das hat die Senatorin vorhin angesprochen. In der Vorlage des Haushaltsausschusses steht:
„Da eine unmittelbare Deckung zu diesem Zeitpunkt nicht sichergestellt werden kann, schlägt die Senatorin für Finanzen befristet bis zur Nachweisung der Kürzungsbeiträge eine vorübergehende Deckung bei den Zinsausgaben vor.“ Auch dort ist noch nichts vorgegeben. Lassen Sie mich bitte noch einen letzten Satz sagen – auch ein wunderschönes Thema – zum Thema Gesundheit Nord, Klinika! Im Beteiligungsbericht vom 24. September heißt es, es würde eine Ergebnislücke in Höhe von neun bis zehn Millionen Euro entstehen können. Dort sollen dann angeblich Kompensationsmaßnahmen eingeleitet worden sein. Niemand weiß, wie dies am Ende aussieht.
Eine Vielzahl – und ich könnte es weiter fortsetzen – von Maßnahmen ist in diesem Haushalt ungeklärt. Sie machen immer so weiter, anstatt die Ausgaben zu begrenzen, anstatt dafür zu sorgen, dass wir einen vernünftigen Haushalt haben, mit dem wir zukünftig umgehen können.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Eine kurze Bemerkung noch! Ich bin Herrn Dr. Kuhn eine Antwort schuldig. Vorher wollte ich noch einmal Bezug auf das gemeinsame Problem der Haushälter gegenüber anderen Fachpolitikern nehmen. Das Zitat, das Herr Dr. Kuhn vorhin meinte, stammt von Anthony Eden, 1897 bis 1977, britischer Außen- und Premierminister. „Jeder erwartet Sparsamkeit im Allgemeinen und Freigiebigkeit im Besonderen.“ Ich finde, das trifft es ganz gut. Meine Damen und Herren, ich habe gesagt, ich möchte Herrn Dr. Kuhn noch eine Antwort auf die Frage geben, welche Vorschläge wir haben. Darüber haben wir nun schon häufiger gesprochen. Wir haben auch schon eine Reihe von Vorschlägen gemacht, nun noch ein weiteres Mal sehr konkret aufgrund der heutigen Debatte. Der Notlagetarifvertrag hat etwas mit Sparen zu tun. Mehr als Vorschläge zu unterbreiten kann man doch nicht. Was sollen wir denn noch mehr machen?
Der zweite Punkt in Anlehnung an die Debatte von gestern sind die WiN-Mittel. Wir haben eine Reihe von Mitteln, die nicht gesetzlich verpflichtet sind: WiN 1,5 Millionen Euro, Stiftung Wohnliche Stadt 1,35 Millionen Euro, Städtebauförderung Soziale Stadt circa eine Million Euro, Impulsgelder 1,2 Millionen Euro.
Meine Damen und Herren, es sind rund 5 Millionen Euro, die zur Verteilung anstehen. Ich will doch
die Debatte von gestern nicht wiederholen. Ich will Ihnen damit nur deutlich machen, dass Sie an dieser Stelle einen großen Geldbetrag zur Verfügung haben, den Sie als Regierende verteilen, und dass Sie doch bei 5 Millionen Euro in der Lage sein sollten, zumindest einmal darüber nachzudenken, ob es da auch ein Sparpotenzial gibt. Ich habe gestern deutlich gemacht, dass die CDU mit vielen dieser Maßnahmen sehr einverstanden ist und sie auch gut findet. Es gibt aber auch eine Vielzahl von Maßnahmen, die eingespart werden müssen. Die Strukturen, die Sie dort vorhalten, sind nicht zu finanzieren. Es geht darum, das Geld den Menschen zu geben und nicht die Strukturen zu finanzieren. Darüber müssen Sie doch wenigstens einmal nachdenken. Das ist, lieber Herr Dr. Kuhn, einer dieser Punkte, über die man sagen kann, tun Sie doch bitte an der Stelle einmal etwas! – Danke!
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben diese Vorlage im Haushaltsausschuss beschlossen, wenn ich mich recht erinnere, auch einstimmig. Es gab eine ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Irritation darüber, wie man eigentlich jetzt mit dieser Vorlage umgeht. Wir haben alle festgestellt, dass es inhaltlich immer noch genauso ist, wie wir es im Haushaltsausschuss gesehen haben. Danach müssten eigentlich alle zustimmen. Wir wollen diese Vorlage.
Sie haben jetzt beschrieben, dass es nicht so ist. Wir sagen, wir sehen das anders. Deshalb möchten wir deutlich machen, dass diese Arbeitshilfe verbindlich ist und verbindlich gemacht wird. Wenn es tatsächlich so ist, wie Sie es beschreiben, Herr Dr. Kuhn, dann könnten Sie ja auch darüber nachdenken, dem Antrag zuzustimmen, weil das ja nur eine Bestätigung ist und auch nicht schadet. Daher empfehlen wir Ihnen, dies mitzumachen, damit wir auch sicher sind, dass tatsächlich das, was wir alle gemeinsam wollen, dann auch erreicht wird. – Danke schön!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn man vor einigen Monaten einen Antrag beschlossen hat mit einer Überschrift „Keine weiteren Steuersenkungen – kommunale Finanzen sichern und stärken“, dann geht die Zeit ein bisschen darüber hinweg. Sie werden sich an die Diskussion, die wir hier zur Schuldenbremse geführt haben, erinnern, dass wir in unserem gemeinsamen Antrag deutlich gemacht haben, dass für die CDU und die FDP hier in Bremen eine Steuersenkung nicht infrage kommt.
Sie haben sicher mit Ihrem ersten Satz in Ihrem Beitrag recht, die Finanzsituation der Kommunen ist äußerst angespannt. Ich glaube, da sind wir uns alle einig, dass es eine schwierige Lage ist. Wenn Sie aber in Ihrem Antrag im vierten Absatz sagen, „anstatt den Kommunen in dieser schwierigen Lage unter die Arme zu greifen, greift die Bundesregierung mit ihrer am 4. März 2010 konstituierten Regierungskommission zur Reform der Gewerbesteuer die Haupteinnahmequelle der Kommunen an“, würde ich gern noch einmal die Gelegenheit nutzen, Ihnen zu sagen, was eigentlich diese Kommission bisher geleistet hat, weil ich finde, dass Sie in Ihrem Antrag immer wieder den gleichen Fehler machen: Sie richten sich nämlich ausschließlich aus auf die Einnahmesituation, aber Sie versuchen nicht auch gleichzeitig, Vorschläge für die Ausgabesituation zu machen, was nämlich die Gemeindefinanzkommission sehr deutlich macht.
Was ist der Auftrag? Der Auftrag ist: Die Kommission soll auf der Basis einer zeitnahen Bestandsaufnahme Vorschläge zur Neuordnung der Gemeindefinanzierung erarbeiten und bewerten. Darüber hinaus werden die Beteiligung der Kommunen an der Rechtsetzung erörtert – das ist ein wesentliches Thema – und Entlastungsmöglichkeiten auf der Ausgabenseite, beispielsweise durch Flexibilisierung von Standards, geprüft. Ein von allen Beteiligten getragener Bericht soll möglichst zügig vorgelegt werden.
Wer gehört dieser Kommission an? Zum einen die Bundesminister für Finanzen und Inneres, das sind die jeweiligen Vorsitzenden, und dann eine Reihe von Ministern aus unterschiedlichen Bundesländern, auch von der Farbe her nicht etwa nur schwarz oder gelb! Dann gehört dieser Kommission die amtierende Präsidentin des Deutschen Städtetages an, Frau Roth, die sicherlich eine vehemente Kämpferin für die Kom
munen ist, der Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, und die kommunalen Spitzenverbände sind auch alle beteiligt. Diese Kommission hat drei Arbeitsgruppen: eine Arbeitsgruppe Kommunalsteuern, eine Arbeitsgruppe Standards und eine Arbeitsgruppe Rechtsetzung. Diese haben häufiger getagt, zuletzt gemeinsam am 8. Juli.
Was ist dabei herausgekommen? Die Arbeitsgruppe für Kommunalsteuern hat den Auftrag, eine Bestandsaufnahme der bestehenden Gewerbesteuer vorzunehmen und der Kommission Vorschläge zur Neuordnung der Gemeindefinanzierung und zur Zukunft der Gewerbesteuer unter Einbeziehung von Alternativmodellen zu unterbreiten und die Vorschläge anhand von Prüfkriterien zu bewerten. Meine Damen und Herren, hier wird nichts festgelegt, sondern hier werden in einer Kommission genau drei Modelle überprüft, und zwar eine Überprüfung des sogenannten Kommunalmodells, das die Kommunalverbände vorgeschlagen haben, es wird das Modell „Stiftung Marktwirtschaft“ vorgestellt und ein sogenanntes Prüfmodell. Das Ergebnis dieser Beratung – das wird ein richtig dicker Bericht – werden wir spätestens Ende des Jahres haben.
Die zweite Arbeitsgruppe Rechtsetzung hat den Auftrag, die bestehende Praxis zur Beteiligung der Kommunen an der Gesetzgebung des Bundes sowie der EU-Rechtsetzung vor dem Hintergrund der mit dem Vertrag von Lissabon und Begleitgesetzen eingeführten Verfahren darzustellen. Vorschläge zur stärkeren Berücksichtigung der kommunalen Interessen in diesem Verfahren sind zu unterbreiten und die Vorschläge zu bewerten. Auch hier ist ein wesentlicher Punkt, eine wesentliche Möglichkeit eingerichtet von der Bundesregierung, dieses Thema insgesamt zu diskutieren!
Wir haben eine dritte Gruppe, das ist auch ein wesentlicher Punkt, nämlich die Gruppe Standards. Hier gibt es einen Auftrag zur Flexibilisierung, der lautet: „Benennung durch Bundesrecht gesetzter Standards mit finanziellen Auswirkungen auf die Kommunen, Volumen der Auswirkungen auf die Kommunalfinanzen beziffern, mögliche Flexibilisierung der Standards definieren und entsprechende Entlastungsvolumina benennen, fachliche Pro- und Contra-Abwägungen zu den benannten Flexibilisierungsmöglichkeiten und notwendige Gesetzesänderungen benennen.
Meine Damen und Herren, über eines sind wir uns doch alle einig: Die Voraussetzungen für den öffentlichen Haushalt und die sozialen Sicherungssysteme werden sich in der Zukunft aufgrund der demografischen Entwicklung weiter verschärfen. Die großen sozialen Aufgaben werden durch die öffentliche Hand nur finanziert werden können, wenn alle Rationalisierungsmöglichkeiten der Verwaltung genutzt werden, zum Beispiel in Form verbesserter interkommunaler Zusammenarbeit oder auch verbesserter Abstimmung zwischen den Ebenen der öffentlichen
Verwaltung. Darüber gilt es auch, vertretbare Standardkürzungen möglichst umfassend umzusetzen und auf diesem Weg Entlastungen für die Kommunen zu erreichen.
Ihr Antrag zeigt mir, dass er drei oder vier Monate alt ist,
nämlich zu einem Zeitpunkt, wo das, was Sie gefordert haben,
vielleicht möglich war. Mittlerweile sind aber die Kommissionen, die tagen, ein ganzes Stück weiter.
Natürlich sind sie weiter!
Wir wollen aber doch heute nicht darüber reden, was dabei herauskommt, sondern die Kommission hat sich bereit erklärt, dass am Ende des Jahres ein Vorschlag gemacht wird, und dieser Vorschlag ist entscheidungsoffen. Es kann sein, dass die Gewerbesteuer so bleibt, wie sie ist, es kann sein, dass sie sich völlig verändert. Verschiedene Modelle sind vorgeschlagen worden, aber ich finde, dies ist ein richtiger Weg. Hier sitzen die richtigen Personen, die richtigen Institutionen zusammen und können hier einen Vorschlag machen, über den wir dann hier diskutieren sollten.
Das, was Sie mit Ihrem Antrag machen, ist wieder nichts anderes, als darauf hinzuweisen, dass andere Schuld haben, dass andere Ihre Situation hier in Bremen, die Einnahmen betreffend, verbessern sollen, dass Sie selbst aber nicht bereit sind, tatsächlich auch über eine Ausgabesituation, was immer auch dazu gehört, zu befinden. – Danke!
Frau Bürgermeisterin, Sie wissen doch ganz genau, dass diese Kommission in
dieser Untergruppe Standardabsenkungen aufgeschrieben und sich von allen Kommunen und von Ländern eine Vielzahl von Informationen eingeholt hat. Ich empfehle jedem, sich diesen Zwischenbericht, den es gibt, anzuschauen, um an der Stelle zu sehen, worüber man eigentlich ernsthaft diskutieren kann. Mein Problem ist, dass ich sage, Sie wollen doch gar nicht darüber diskutieren.
Wir fragen den Senat: Erstens: Wie bewertet es der Senat, dass der Magistrat der Stadt Bremerhaven in diesem Jahr bisher keine Haushaltssperre beschlossen hat? Zweitens: Hält der Senat vor dem Hintergrund der für Bremen beschlossenen Haushaltssperre einen entsprechenden Beschluss auch für Bremerhaven für sinnvoll?
Drittens: Welche rechtlichen Mittel stehen der Aufsichtsbehörde zur Verfügung, um eine Haushaltssperre für Bremerhaven zu veranlassen?
Frau Bürgermeisterin, Oberbürgermeister Schulz in Bremerhaven hat erklärt, dass er keine Haushaltssperre für notwendig erachtet oder erst, wenn die November-Steuerschätzung eintreffen wird. Wann wird denn die Steuerschätzung vorliegen?
Wann ist denn Kassenschluss?
Was meinen Sie denn, welche Möglichkeiten es noch gibt, wenn man von Mitte November bis Mitte Dezember noch die Möglichkeit hat, eine Haushaltssperre einzulegen?
Eine letzte Frage! Sie haben in Ihrer Antwort gesagt, dass ein stärker aufeinander abgestimmtes Vorgehen erforderlich wäre. Was meinen Sie denn damit?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach dem Beitrag der Kollegin Nitz von der LINKEN ist mir wieder eines klar geworden, das Geld kommt irgendwie von oben, man muss nur die entsprechende Verteilung vornehmen und darüber reden, und wenn man das getan hat, dann sind alle Probleme gelöst.
Sehen Sie, Frau Nitz, so einfach ist es leider nicht. Was Sie gezeigt haben, ist blanker Populismus.
Das ist der Teil der Rede, den ich Ihnen widme.
Ich möchte vielmehr auch das aufnehmen, was meine beiden Vorredner gesagt haben und auch etwas abrüsten, was die Sprache angeht. Es ist ausgeführt worden, dass starke Schultern zu gering belastet werden. Sie sollten bitte nicht vergessen, in dieser Bundesrepublik zahlen acht Prozent der Steuerzahler 50 Prozent des Aufkommens der Einkommensteuer.
Herr Dr. Kuhn, ich finde, das ist genug. Sie haben darauf hingewiesen, die damalige rot-grüne Bundesregierung unter dem Kanzler Schröder, dem Außenminister Fischer und dem Bundesumweltminister Trittin hat richtig erkannt, den Spitzensteuersatz von 53 Prozent auf 45 Prozent abzusenken, um die wirtschaftlichen Kräfte in unserem Land zu stärken. Deswegen haben sie es gemacht, und, meine Damen und Herren von Rot-Grün, die Entscheidung war richtig. Sie sollten dazu auch noch stehen.
Es ist einfach zu sagen, wo überall nicht gespart werden soll: bei den Familien, bei den Arbeitslosen, in den Bereichen Gesundheit, Verteidigung und Wirtschaft. Nirgendwo darf gespart werden. Diese Liste lässt sich unendlich fortsetzen. Leider hat uns die Finanz- und Wirtschaftskrise erreicht, und wir müssen auf der Ausgabenseite des Bundeshaushaltes han
deln. Meine Damen und Herren von den Grünen und den Sozialdemokraten, im Gegensatz zur Landesregierung in Bremen hat die Bundesregierung in Berlin gehandelt.
Solide Finanzen sind nämlich notwendig, um die Zukunft unseres Landes zu sichern. Wir können auf Dauer nur das ausgeben, was wir auch einnehmen. Gleichzeitig müssen wir aber die Wachstumskräfte stärken, unsere Wettbewerbsfähigkeit steigern und damit unsere Perspektiven verbessern. Aus diesem Grund haben wir die Ausgaben für Bildung und Forschung überhaupt nicht angefasst.
Wir haben gesagt, die Priorität bleibt. Wir sparen nicht bei Bildung und bei Forschung, sondern wir erhöhen die Ausgaben um zwölf Milliarden Euro bis zum Jahr 2013. Wir haben neben dem Etat für Bildung und Forschung weitere Bereiche von Sparmaßnahmen ausgenommen. So bleibt der Ausbau der Kinderbetreuung unangetastet und der Zuschuss an die Rentenversicherung ebenfalls.
Das Sparpaket ist in drei Teile aufgeteilt: ein Drittel betrifft die Unternehmen und die Subventionen, ein Drittel den sozialen Bereich und ein Drittel die Bundesverwaltung und die Beamten. Nicht gespart wird bei den Investitionen, sondern einzig und allein im konsumtiven Bereich. Noch vor zehn Jahren hatten die Sozialausgaben einen Anteil im Bundeshaushalt von etwa 35 Prozent, die Investitionen lagen bei 13 Prozent. Heute haben wir gerade noch acht Prozent Investitionen und einen Anteil der Sozialausgaben von rund 54 Prozent. Wenn wir nicht den Mut haben, das in ein ausgeglichenes Verhältnis zu bringen, dann fahren wir diesen Staat an die Wand!
Gerade auch noch einmal in die Richtung der LINKEN: Damit gefährden wir den sozialen Frieden und die Demokratie, nicht mit Ihren Ausführungen!
Sie werfen uns vor, dass unsere Sparvorschläge sozial unausgewogen und ungerecht seien. Schauen wir uns einige wenige Beispiele an! Streichung des Elterngeldes: Leistungen, die nach dem SGB II dazu dienen, das Existenzminimum abzusichern. Zusätzliche Einkünfte werden angerechnet. In dieser Systematik ist das Elterngeld ein zusätzliches Einkommen. Deshalb ist es absolut systemgerecht, die Gewährung dieser Leistung wieder zurückzunehmen.
Sie haben es offensichtlich vergessen, dieses Elterngeld wurde als Lohnersatzleistung konzipiert. Wie rechtfertigen Sie eine pauschale Zahlung, die als Lohnersatzleistung vorgesehen ist, an einen Langzeitarbeitslosen, der keinen Lohn, sondern Leistungen vom Staat erhält?
Wie erklären Sie einem Familienvater, Herr Frehe, der morgens zur Arbeit fährt, dass sein langzeitarbeitsloser Nachbar genau dasselbe bekommt wie er, zum Teil sogar noch Elterngeld obendrauf? Das, meine Damen und Herren, ist nicht gerecht!
Heizkosten: Was soll daran falsch sein, wenn man eine Unterstützungsleistung, die eingeführt wurde, als der Heizölpreis mehr als doppelt so hoch war wie heute, wieder einsammelt, sobald die Berechtigungsgrundlagen entfallen sind? Wir führen zukünftig den Zuschuss von denen zurück, den wir in einer besonderen Situation gewährt haben, da wir das nicht als unsozial empfinden.
Die Streichung der Rentenversicherungsbeiträge für Hartz-IV-Empfänger: Der Verlust von Rentenansprüchen in Höhe von 2,20 Euro erscheint individuell zumutbar. Die solidarische Finanzierung des Alterslohns bleibt allerdings unangetastet. Das ist gerecht, meine Damen und Herren!
Unser Ziel ist es, Arbeitsuchende wieder in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Die Veränderungen im Sozialetat haben die Maßgabe, Anreize zur Arbeit zu schaffen und die Vermittlung der Agentur für Arbeit effizient zu machen. Damit setzen wir die knappen Steuermittel zielgerecht ein und vermeiden zugleich erhebliche Mitnahmeeffekte. Das ist gerecht, meine Damen und Herren!
Beim Sparpaket der Bundesregierung muss die Wirtschaft ihren Beitrag leisten. Es ist schon erwähnt worden, die Kraftwerke werden steuerlich stärker belastet, es soll eine ökologische Luftverkehrsabgabe eingeführt werden. Es soll zudem der Bankensektor an den Kosten der Finanzkrise beteiligt werden. Der Etat des Ministeriums für Arbeit und Soziales macht mehr als die Hälfte des Bundeshaushalts aus, ist aber nur zu einem Drittel an den Maßnahmen beteiligt. Das heißt, dieser Bereich ist wesentlich geringer be
troffen. Auch das, meine Damen und Herren, ist gerecht!
Meine Damen und Herren von SPD, Grünen und LINKEN, Sie sind aufgefordert, bei den kommenden Beratungen Vorschläge zu machen. Sie können sich aber nicht darin erschöpfen, weitere Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger zu fordern, die heute schon im Wesentlichen unseren Sozialstaat tragen.
Sie wollen diese Bürger weiter und stärker belasten. Wir werden sie entlasten, damit es in Deutschland wirtschaftlich aufwärts geht. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Fraktionen der CDU und der FDP wollen eine Schuldenbremse in der Landesverfassung verankern. Die Verbindlich
keiten des Landes summieren sich bis zum Jahresende auf mehr als 17 Milliarden Euro, die Zinsausgaben beliefen sich allein in 2009 auf mehr als 640 Millionen Euro, und für 2010 steuert Bremen sogar auf eine Neuverschuldung von mehr als einer Milliarde Euro zu.
Eine Haushaltssperre reicht nicht aus, sondern eine Schuldenbremse ist notwendig. Die von der CDU und FDP vorgeschlagene Schuldenbremse knüpft an das im Grundgesetz verankerte Neuschuldenverbot an. Die Schuldenbremse ist für Bremen schon durch die Grundgesetzänderung wirksam geworden. In Artikel 109 Absatz 3 Grundgesetz heißt es aber: „Die nähere Ausgestaltung für die Haushalte der Länder regeln diese im Rahmen ihrer verfassungsrechtlichen Kompetenzen.“ Dieser Ausgestaltungsprozess soll mit der Änderung der Landesverfassung eingeleitet werden. Anders als in Schleswig-Holstein sind wir in Bremen nicht – und zwar alle mit Ausnahme der LINKEN – der Ansicht, dass man die Schuldenbremse nicht im Grundgesetz hätte regeln sollen. Wir wollen sie in der Landesverfassung zusätzlich absichern. Wir wollen damit ein starkes Zeichen zur Rettung Bremens setzen.
Wir wollen Bremens Willen, und zwar nach außen, zur Konsolidierung mit einer Zweidrittelmehrheit unterstreichen. Konkreter Regelungsbedarf ergibt sich außerdem aus der jetzigen Formulierung in der Landesverfassung, dass Kredite bis zur Höhe der Investitionen aufgenommen werden dürfen. Artikel 131 a muss gestrichen werden, da diese alte Regelung nicht mehr mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Da die Klausel „Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts“ in der Vergangenheit des Öfteren missbraucht worden ist, wollen wir zur Feststellung der Notsituation die Zweidrittelmehrheit in der Verfassung. Schleswig-Holstein hat die Schuldengrenze bereits parteiübergreifend in der Landesverfassung verankert, das muss uns auch in Bremen gelingen.
Nun noch einmal zum Ablauf, wo wir uns heute eigentlich befinden! Es hat – darauf habe ich eben hingewiesen – eine Entwicklung in Schleswig-Holstein gegeben. Dort hat es über mehrere Monate eine Kommission und eine sehr wichtige und sehr interessante Diskussion zwischen allen Fraktionen gegeben, in der sich allerdings am Anfang sofort DIE LINKE ausgeblendet hat. Die anderen Fraktionen haben weiter zusammengearbeitet und nach einer gemeinsamen Debatte einen gemeinsamen Gesetzesantrag und einen gemeinsamen Antrag im schleswigholsteinischen Landtag beschlossen. Wir haben, nachdem dieser Beschluss einstimmig vom Bündnis 90/ Die Grünen, der SPD, der CDU und der FDP in Schles
wig-Holstein beschlossen worden ist, auf dieser Grundlage des schleswig-holsteinischen Beschlusses das Angebot an die Koalition gemacht, auf Grundlage dieser Beratungen gemeinsam ein Gesetz und einen Antrag hier auch einzubringen.
Warum wollen wir das machen? Wir wollen das deswegen machen, weil wir der Auffassung sind, dass es bei dieser wichtigen Frage selbstverständlich ist, eine Gemeinsamkeit herbeizuführen. Das war die Überlegung. Dies ist der weitere Versuch von unserer Seite, nach dem Versuch einer Enquetekommission, nach dem Versuch, Ihnen weitere Sparmaßnahmen anzudienen und zu sagen, wir sind bereit, mit Ihnen etwas gemeinsam zu machen, lasst uns gemeinsam an dieser Stelle etwas machen. Leider haben wir, nachdem wir – FDP und CDU – diesen Antrag gemeinsam der Koalition vorgetragen haben, eine Ablehnung erfahren. Warum ist uns nicht ganz klar, weil wir bisher von der Koalition inhaltlich keine Kritik erfahren haben. Aber das werden wir gleich wahrscheinlich erfahren. Im Übrigen sind bei einer Verfassungsänderung drei Lesungen vorgesehen, das heißt mit anderen Worten, man hätte dreimal die Gelegenheit gehabt, einen einstimmig in SchleswigHolstein verabschiedeten Antrag natürlich auch noch verändern zu können.
Die Konsequenz ist also, da die Koalition diesen Weg offensichtlich nicht wollte, dass sie einen eigenen Antrag gemacht hat, der jetzt als dritter Antrag, wenn man so will, vorliegt. Wenn man sich diesen Antrag anschaut, dann stellt man fest, dass dort nichts anderes steht als in dem Antrag, den die CDU und die FDP eingebracht haben, nur mit einem Unterschied, dass nämlich die Bürgerschaft beschließen möge, dass der Senat dem nicht ständigen Ausschuss Umsetzung der Föderalismusreform II einen entsprechenden Vorschlag macht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren von der Koalition, wir finden es schon ziemlich enttäuschend, dass Sie als Regierungsfraktionen offensichtlich nicht in der Lage sind, selbst ein solches Gesetz zu machen,
dass Sie sich des Senats bedienen müssen – –.
Ja, das müssen Sie jetzt einfach einmal ertragen, dass Sie nicht bereit sind oder es nicht können! Sie machen hier einen eigenen Antrag, Sie bedienen sich des Senats, und wenn Sie sich dann des Senats be
dient haben, wollen Sie in dem Ausschuss, den wir ja schon haben, darüber diskutieren.
Wir finden das eine wirklich schwache Leistung, um es einmal so zu sagen.
Dies zeigt uns leider auch hier, dass Sie es offensichtlich immer noch nicht ernst mit dem Sparen meinen
und dass Sie auch jetzt weiter auf Zeit spielen, weil Sie erst Ende des Jahres eine Entscheidung des Senats haben wollen,
um es dann im nächsten Jahr möglicherweise zu beschließen, um dann zu versuchen, frühestens den Mai des nächsten Jahres zu erreichen.
Es ist einfach durchsichtig!
Doch, das hat es, natürlich!
Aber, meine Damen und Herren von der Koalition, jetzt machen wir Ihnen ein weiteres Angebot, damit Sie auch jetzt wieder merken, dass es uns nicht nur darum geht, dass wir, FDP und CDU, von Ihnen verlangen wollen,
dass sie einen Antrag, der gut ist, auch noch mit beschließen müssen.
Dafür haben wir ein gewisses Verständnis. Deswegen mache ich Ihnen einen anderen Vorschlag und sage Ihnen, lassen Sie uns Folgendes machen: Lassen Sie uns unsere beiden Anträge, den der CDU und FDP und Ihren, in den nicht ständigen Ausschuss überweisen, sodass wir dort dann in diesem Ausschuss gemeinsam diese Fragen beraten.
Mehr können wir nicht mehr machen. Ich bitte darum, dass Sie diesem Weg und diesem Verfahren zustimmen. – Danke schön!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Rupp, wir sollten uns jetzt in dieser Debatte nicht mehr unbedingt auseinandersetzen. Ihre Position ist klar, sie ist konsequent, offensichtlich nicht nur in Bremen, sondern auch in Schleswig-Holstein. Auch dort haben Sie dem insgesamt nicht zugestimmt. Wir haben da eine andere Auffassung und könnten jetzt immer wieder neu diskutieren. Ich denke aber, ich nehme es jetzt einfach einmal hin, dass Sie das anders sehen, wir wollen es anders haben. Deswegen versuchen wir auch, die Koalition davon zu überzeugen.
Herr Dr. Kuhn, was ich nicht verstehe, ist, wir versuchen seit mehreren Monaten, der Koalition in einer schwierigen, wahrscheinlich der schwierigsten Frage Bremens Hilfe anzubieten. Das macht man als Opposition nicht irgendwie automatisch, und das ist meistens auch nicht die Rolle der Opposition. Wenn wir das aber schon tun – und nicht nur einmal, um es irgendwo großartig zu publizieren, sondern wenn wir es mehrfach machen –, dann muss Ihnen doch klar sein, dass bei uns ernsthaft der Wunsch und der Wille da ist, etwas gemeinsam für Bremen zu machen. Unser Eindruck ist, egal, was wir machen, ob wir das jetzt gemeinsam als FDP und CDU machen, oder ob
es die CDU und die FDP allein machen, es wird offensichtlich nicht gewünscht.
Aber Herr Dr. Güldner, wenn die CDU Vorschläge macht, dann heißt es immer: Das geht nicht, das wollen wir nicht, das können wir so nicht machen! Nein, warten Sie doch einmal! Wir schauen im Ausschuss weiter, wir machen es dann, wenn wir so weit sind. Immer wieder sagen Sie, heute nicht, lieber morgen.
Herr Kuhn, das ist genau das, was Sie jetzt auch wieder machen. Sie sagen, die FDP und die CDU haben sich Mühe gegeben und haben gesagt, welche Möglichkeiten es gibt. Daraufhin haben wir – –.
Nein! Lieber Herr Dr. Güldner, wir haben in den Antrag nicht ohne Grund hineingeschrieben – schauen Sie bitte in den Antrag hinein! –, dass wir dies auf Grundlage des Antrages Schleswig-Holsteins gemacht haben. Von Kopieren zu reden, das ist nun ein zu bisschen einfach. Das finde ich nicht in Ordnung! Das war von Anfang an klar, wie der Antrag zustande gekommen ist. Insofern haben wir versucht, etwas auf Bremen zu übertragen. Sie wollen es aber offensichtlich nicht. Wir können machen, was wir wollen. Irgendwann geht es nicht mehr, sich zu verbiegen. Sie müssen sich doch nicht wundern, wenn wir irgendwann einmal sagen, dann machen wir nichts mehr. Wir geben aber immer noch nicht auf, Herr Dr. Kuhn. Jetzt komme ich noch einmal zu Ihrem Antrag. Wenn ich in Ihrem Antrag den Passus bezüglich der wesentlichen Mehrbelastungen und Mindereinnahmen lese, dann ist das ist in Ordnung. Deswegen schreiben wir dies ja auch in unseren Antrag hinein. In unserem Antrag steht aber auch der Satz: „Um dieses Ziel zu erreichen, bedarf es einerseits Einsparungen in relevanten Größenordnungen im Landeshaushalt.“