Gegen solche Positionen kann man am besten mit der Entwicklung eigener Konzeptionen und einer vernünftigen Politik gegen soziale Ausgrenzung antreten.
Eine letzte Bemerkung, die ich auch seriösen Medien zu bedenken geben würde: Vielleicht wäre es sinnvoll, sich zu überlegen, bevor man so etwas druckt, ob es wirklich Sinn macht, solch einem Unsinn, der dort formuliert wird, ein so breites Forum zu geben, oder ob nicht auch Begrenzungen stattfinden sollten. Das müssen sich diese Medien selbst überlegen. Ich glaube aber, ein Distanzierungsantrag in der Bürgerschaft ist nicht das, was zweckdienlich ist. – Vielen Dank!
Wer der Ziffer 1 des Entschließungsantrags der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachen-Nummer 17/1276 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
(Dagegen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grü- nen, FDP, Abg. T i m k e [BIW] und Abg. T i t t m a n n [parteilos])
Wer der Ziffer 2 des Entschließungsantrags der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachen-Nummer 17/1276 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
(Dagegen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grü- nen, FDP, Abg. T i m k e [BIW] und Abg. T i t t m a n n [parteilos])
Wer der Ziffer 3 des Entschließungsantrags der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachen-Nummer 17/1276 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
(Dagegen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grü- nen, FDP, Abg. T i m k e [BIW] und Abg. T i t t m a n n [parteilos])
Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt die Ziffer 3 des Entschließungsantrags ebenfalls ab.
Unterrichtung der Bremischen Bürgerschaft gemäß § 13 BremIFG über die Auswirkungen des Bremer Informationsfreiheitsgesetzes
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben die Unterrichtung der Bremischen Bürgerschaft gemäß Paragraf 13 des Bremischen Informationsfreiheitsgesetzes heute zu diskutieren, wie es bei der Gesetzgebung im Jahr 2006 schon vorgesehen war. Das Gesetz war auf sechs Jahre Laufzeit befristet und der Senat legt der Bremischen Bürgerschaft zwei Jahre vor Verlängerung oder gegebenenfalls Nicht-Verlängerung einen Evaluationsbericht vor, der der Mitteilung des Senats heute auch angefügt ist. Ein weiteres Verfahren ist in der Gesetzesgrundlage verabredet, nämlich dass dann die Bremische Bürgerschaft, das Parlament, selbst noch einmal auf die Unterlagen schaut und gegebenenfalls eine eigene Evaluierung vornimmt.
Wenn man sich jetzt die Ausarbeitung des Senats anschaut, und das hat der Medienausschuss der Bremischen Bürgerschaft schon getan, dann kommen ein paar Punke zum Vorschein, denen man sich in der zukünftigen Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsgesetzes durchaus widmen sollte. So wird durch eine Umfrage festgestellt, dass leider nur 13 Prozent der Bevölkerung das Bremische Informationsfreiheitsgesetz kennen. Das ist natürlich für die Idee, die seinerzeit die SPD und die CDU hatten, viel zu wenig. Allerdings sagen von diesen 13 Prozent wenigstens 50 Prozent: Ich weiß, worum es geht. Eine gewisse aufgeklärte Bürgerschaft gibt es, und sie kennt den Inhalt dieses Gesetzes.
Interessant ist dann noch, dass parallel zu der Bevölkerungsumfrage bei einer Onlinebefragung festgestellt wurde, dass 60 Prozent dieses Gesetz, wenn sie es dann näher erläutert bekommen, für richtig und gut befinden. Auch aus der Sicht der SPDFraktion sind das Indizien, zu denen man sagen kann, im Jahr 2006 – damals gehörten wir zu den wenigen Ländern, die ein Informationsfreiheitsgesetz hatten – haben wir den richtigen Weg beschritten. Auch die damals von der CDU aufgeworfenen Fragen, ist das Gesetz nicht überhöht, kommt es nicht dazu, dass die Verwaltung zu viel tun muss, beantwortet der Evaluierungsbericht damit, dass der Aufwand für die Verwaltung gering war. Das ist eine Einschätzung, die die SPD damals schon politisch vertreten hat.
Der Senat nennt uns sehr ausführlich einige konkrete Punkte, bei denen man die Evaluierung des Gesetzes vornehmen sollte. Ich nehme hier nur bei
spielhaft die drei wichtigsten Gruppen: rechtliche Anpassungsnotwendigkeiten, technische Anpassungsnotwendigkeiten und organisatorische Regelungen. Ich schlage für meine Fraktion vor, dass wir die hier vorgetragenen Einzelpunkte im Medienausschuss inhaltlich beraten. Die SPD-Fraktion hat sich mit der Grünen-Fraktion soweit darauf verständigt, sollten die Beratungen schneller gehen als das, was wir selbst wollen, nämlich eine eigene parlamentarische Evaluierung, dass wir dann eventuell auf diese verzichten können. Wenn man schon einmal eine gute fundierte Grundlage hat zu sagen, das Parlament kann, was im Gesetz ja notwendig und möglich ist, seine eigene Überprüfung nicht vornehmen – –.
Vielleicht, Frau Bürgermeisterin, besteht ja auch schon jetzt die Chance – im Jahr 2012 würde das Gesetz auslaufen, wir würden das Gesetz auf jeden Fall schon heute klar verlängern – dass wir vielleicht in den Beratungen in diesem Jahr dazu kommen, dass wir das vor dem damals natürlich ablaufenden Evaluierungsdatum neu aufnehmen und sagen, wir können das Gesetz vielleicht auch im Jahr 2011 schon entsprechend für weitere fünf Jahre, so, wie es von Ihnen vorgeschlagen wird, durchaus übernehmen. Sie sehen daran, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind mit dem Informationsfreiheitsgesetz auf einem guten Weg.
Wir müssen noch mehr Werbung machen, das sagen Sie auch ganz klar als Senatorin für Finanzen. Hier können wir noch mehr mit gezielten Kampagnen tun. Es führt nicht zu einer Verwaltungslähmung. Es führt dazu, dass Aufklärung stattfindet.
Mit unserem elektronischen Register sind wir bei den Freiheitsgesetzen in der Bundesrepublik beispielgebend. Da werden wir wahrgenommen. Auch da gibt es noch Verbesserungsmöglichkeiten.
Es ist natürlich klar, dass wir daher diese von Ihnen aufgeworfenen Fragen zusammengefasst für die SPDFraktion im parlamentarischen Verfahren beraten und möglichst daran arbeiten, keine weiteren Berichte anzufordern, und vielleicht das Gesetz früher als beabsichtigt in eine Perspektive von weiteren fünf Jahren bringen, da ich der Überzeugung bin, dass das Gesetz notwendig ist. Ob es dann so, wie Sie es vorschlagen, nicht mehr Informationsfreiheitsgesetz heißt, sondern Informationszugangsgesetz, muss man einmal sehen. Es kommt darauf an, was sich besser erklären lässt. Insoweit herzlichen Dank für den Bericht, Frau Bürgermeisterin, und an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die daran gearbeitet haben, maßgeblich natürlich an die des IFIP, die den Evaluierungsbericht erarbeitet haben. – Herzlichen Dank!
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Schildt hat ja schon die wesentlichen Punkte zusammengefasst. Auch aus grüner Sicht ist der freie Zugang zu Informationen ein gutes Bürgerrecht, und wir sind froh, dass wir das gemeinsam mit Ihnen eingeführt haben.
Wir haben seit Einführung dieses Rechts viele positive Erfahrungen sammeln können, aber auch gesehen, was nicht funktioniert. Dies zeigt uns auch noch einmal die Evaluierung des IFIP ganz deutlich. Diese Erfahrungen können aus grüner Sicht ganz schnell in eine zügige Novellierung einfließen, das hat der Kollege Schildt eben vorgeschlagen. Ich bin auch der Auffassung, dass sich die Verwaltung stärker Gedanken machen müsste, welche Daten für die Nutzerinnen und Nutzer oder für die Bürgerinnen und Bürger attraktiv sind. Oft findet man lange Datenstämme oder man findet auch Verordnungen, die man vielleicht sucht. Manchmal sucht aber der normale Bürger oder die Bürgerin einfach einmal eine grafische Darstellung.
Ich glaube, dass dieses Arbeitsfeld noch ein bisschen brach liegt, dass aber auch das Ansinnen der Verwaltung, sich zu modernisieren und attraktive Informationen für die Bürger anzubieten, damit ganz gut zusammenpasst, denn wir haben ganz oft den Slogan gehört: „Die Verwaltung ist für den Bürger da, nicht der Bürger für die Verwaltung.“ Das ist ein Satz, den wir ganz oft bei den Beratungen und auch aus den anderen Ländern, die längere Erfahrungen mit dem freien Zugang zu Informationen haben, gehört haben. Wir als Grüne und auch die Abgeordneten im Medienausschuss glauben einfach, dass es dort auf Dauer noch ein reichhaltiges Betätigungsfeld gibt.
Auch die Bürgerbeauftragten können aus meiner Sicht – es arbeiten ja in jedem Ressort mittlerweile Bürgerbeauftragte – wertvolle Hinweise geben: Was fragen eigentlich die Bürgerinnen und Bürger nach, welche Informationen sind besonders interessant, welche müssen wir unbedingt einstellen, welche Anfrage kann man sich mit den Informationen, wenn man sie denn im Netz bereitstellt, auch vielleicht ersparen?
„Bremen.de“ ist ein sehr gutes Portal. Wir sind sehr froh, dass wir es behalten und nicht wie andere Städte verkauft haben. Davon profitiert auch die Verwaltung in Bremen. Dazu gibt es immer unterschiedliche Rückmeldungen, was man noch verbessern könnte. Insgesamt meine ich aber, dass wir ein sehr lebendiges Portal haben, mit dem wir viele Informationen anbieten können, die die Menschen von außen, die Touristinnen und Touristen, interessieren, aber auch die Menschen, die in Bremen leben.
Von uns gibt es also eine positive Einschätzung zu diesem Gesetz, aber auch den Wunsch, dieses Gesetz noch einmal für den Bürger besser zu machen. Auch Herr Schildt hat den wichtigen Punkt angesprochen, dieses Recht muss noch bekannter gemacht werden.