Protokoll der Sitzung vom 26.08.2010

Von uns gibt es also eine positive Einschätzung zu diesem Gesetz, aber auch den Wunsch, dieses Gesetz noch einmal für den Bürger besser zu machen. Auch Herr Schildt hat den wichtigen Punkt angesprochen, dieses Recht muss noch bekannter gemacht werden.

Den Ball hat die Senatorin aber auch schon aufgegriffen. – Danke schön für die Aufmerksamkeit!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen) und bei der SPD Vizepräsidentin Dr. Mathes: Das Wort hat der Abgeordnete Richter. Abg. Richter (FDP): Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die nun vorliegenden Ergebnisse der Evaluation, der Erfolgskontrolle, so kann man es auch nennen, zeigen, es ist noch einiges verbesserungsfähig.

(Beifall bei der FDP)

Mit dem Begriff Informationsfreiheit können viele nichts anfangen. Es ist daher folgerichtig, wenn man eine Verlängerung des Gesetzes befürwortet, dabei aber auch über eine Umbenennung nachdenkt. Der Vorschlag Bremisches Informationszugangsgesetz ist zumindest eine denkbare Alternative.

(Beifall bei der FDP)

Doch damit allein ist es nicht getan. Das Gesetz ist noch nicht bei den Bürgerinnen und Bürgern angekommen, das haben wir gemeinsam feststellen können. Daran wird eine Umbenennung auch nicht viel ändern. Ein aktives Bewerben ist erforderlich, auch darauf ist eingegangen worden, das zeigen die Ergebnisse der Evaluation durch das Institut für Informationsmanagement nur allzu deutlich. Noch immer gibt es in manchem Ressort Probleme bei der Umsetzung. In einigen Ortsämtern ist noch nicht angekommen, dass Informationszugang auch bedeutet, dass Informationen öffentlich gemacht werden müssen und dies möglichst zeitnah und barrierefrei.

(Beifall bei der FDP)

Unkenntnis, manchmal auch fehlende technische Ausstattung, mögen die Gründe dafür sein. Jedenfalls überzeugt die Anzahl der unter „www. informationsregister-bremen.de“ bis heute eingestellten Dokumente nicht, aber es werden täglich mehr. Die Auffindbarkeit ist nach wie vor zu kritisieren. Internet-Erfahrene wissen, wie sie an Informationen herankommen können. Geht man jedoch auf das Portal „bremen.de“, ein gutes Portal, dann findet man weder auf der Startseite noch auf der Seite Politik und Staat einen direkten Hinweis oder Button auf das Portal, das man möglicherweise sucht. Man muss erst einmal darauf kommen, unter Bürgerservice und dann unter amtliche Informationen zu suchen. Über diese Hürden wurde zumindest im Medienausschuss schon mehrfach diskutiert. Man benötigt dann noch

zwei weitere Klicks, bevor man vielleicht nach einer Minute Lesezeit, und das ist für die meisten Nutzer des Internets einfach viel zu lang, endlich dort landet, wohin man kommen wollte. Bis dahin sind die meisten Sucherinnen und Sucher schon wieder aus dem Internet verschwunden.

(Präsident Weber übernimmt wieder den Vorsitz.)

Wenn man den Portalnamen „Informationsregisterbremen.de“ kennt, dann erfolgt unmittelbar eine Verlinkung auf die Rubrik Bürgerservice. Warum nicht auch, wenn man einfach den Suchbegriff Informationsfreiheit in die Suchmaske eingibt? Das Ergebnis im Mai waren gerade einmal 41 Treffer, auch da hat sich etwas verbessert, jetzt sind es immerhin schon 181 Treffer.

(Abg. S c h i l d t [SPD]: Sehr gute Arbeit! Sehr gut!)

Unter der Adresse „www.informationsregister-bremen.de“ auf den ersten Blick noch immer Fehlanzeige. Noch immer ist die Suche nach Dokumenten nicht befriedigend, ein Beispiel hierzu: einfach einmal die Worte Lärmschutz und Bahn eingeben! Im Mai gab es dazu keine Treffer, obwohl das Thema auch im Mai schon sehr aktuell war. Heute sind es immerhin 70 Treffer. Reduziert man die Suche auf den Begriff Lärmschutz, gab es im Mai 10, heute 98 Treffer. Alle Achtung, guter Weg, aber immer noch viel zu tun!

(Beifall bei der FDP)

Es tut sich etwas, aber ein Sucherfolg ist in vielen Fällen immer noch ein Zufallsprodukt. Da verwundern die Ergebnisse der sehr umfangreichen Evaluation, der Bericht ist 105 Seiten stark, nicht! Nur 25 Anträge im Jahr 2007, 978 Anträge im Jahr 2009, wobei sich von diesen 934 Anträge auf eine einzige Lärmschutzmaßnahme der Deutschen Bahn bezogen haben, also bleiben eigentlich nur 45 Anträge übrig.

Nur 13,3 Prozent der Befragten haben, auch das wurde bereits genannt, schon einmal etwas vom Bremer Informationsfreiheitsgesetz gehört. Das Ergebnis auf die Antworten zu den dann folgenden Fragen ist daher eigentlich schon vorprogrammiert. Das Gesetz hört sich wichtig an, logisch, dass 60 Prozent der nur 70 Teilnehmer eines viel zu detaillierten Onlinefragebogens – ich persönlich habe nach zehn Minuten aufgegeben, da er mir einfach zu lange gedauert hat – das Gesetz wichtig finden. Eine wichtige Erkenntnis der Evaluation, frage ich mich?

Informationszugang für alle ist ein wichtiges Ziel. Der Evaluationsbericht, der vorliegende Vierte Jahresbericht der Landesbeauftragten für Informationsfreiheit und die Mitteilung des Senats vom 27. April 2010 beinhalten eine Reihe von Ansätzen, die uns

diesem Ziel näher bringen können. Ein Ergebnis ist jedenfalls, dass das Gesetz einer möglichst baldigen Überarbeitung bedarf, sonst brauchen wir uns über eine Verlängerung keine Gedanken zu machen.

(Beifall bei der FDP)

Die Bremer FDP unterstützt die Überlegungen zu notwendigen Anpassungen. Viele Vorschläge sind aus unserer Sicht allerdings noch keineswegs ausgereift. Nutzen wir die nächsten Monate! Wenn es uns gelingt, dies in dieser Legislaturperiode zu schaffen, Herr Schildt, umso besser, wenn wir früher fertig werden als zum Ende des nächsten Jahres. – Ich danke Ihnen!

(Beifall bei der FDP)

Als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Frau Motschmann.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die CDU hat dieses Gesetz von Anfang an positiv begleitet, das bleibt auch so.

(Abg. Frau B u s c h [SPD]: Das stimmt nicht!)

Doch, Herr Strohmann hat sich da immer sehr engagiert eingesetzt, das soll auch so bleiben!

(Abg. Frau B u s c h [SPD]: Herr Stroh- mann schon!)

Herr Strohmann ist doch die CDU, oder nicht?

Wir unterstützen auch, dass dieses Gesetz um fünf Jahre verlängert wird. Wir hätten es allerdings begrüßt, wenn die Ankündigung, dass es vor der Sommerpause ein Änderungsgesetz gibt, auch in die Tat umgesetzt worden wäre. Dies ist nicht geschehen. Gut! Wir diskutieren weiter, das ist kein wichtiger Punkt. Trotzdem finde ich es aber immer ganz schön, dass, wenn ein Senat etwas ankündigt, er dies dann auch wahr macht. Die Annahme des Gesetzes, das ist hier gesagt worden, lässt sehr zu wünschen übrig. Das ist richtig und auch bedauerlich. Daran muss sich etwas ändern. Dreizehn Prozent sind natürlich eine sehr geringe Kenntnis von dieser Möglichkeit. Ob man, Frau Senatorin, nun zielgruppenorientierte Kampagnen für dieses Gesetz starten sollte, daran zweifeln wir etwas, wir sind nämlich ein Haushaltsnotlageland. Ich glaube, es gibt wichtigere Themen als dieses Thema, um zielgruppenorientierte Kampagnen zu starten. Was allerdings geschehen könnte, und daran ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

können wir uns alle hier im Parlament beteiligen, ist, dass wir dieses Gesetz durch Mund-zu-MundPropaganda weiter bekannt machen, damit immer mehr Bürgerinnen und Bürger von dieser Informationsmöglichkeit erfahren, die ich übrigens auch positiv finde, nicht nur Herr Strohmann.

Ich finde das übrigens auch für die Seite der Verwaltung hilfreich, weil es natürlich ein Unterschied ist, ob man etwas macht und niemand kann von außen hineinschauen oder ob man etwas macht, und man weiß, dass die Bürger das Recht haben hineinzusehen. So glaube ich, dass das im Wechselverhältnis schon ein positives Ergebnis hat. Wir haben auch selbst noch einige Detailverbesserungen, die können wir im Medienausschuss dann besprechen, was den Geltungsbereich anbelangt, was die Aufgabenbeschreibung im Gesetz anbelangt. Auch da könnte man noch nachlegen. Das können wir aber dann dort machen.

Frau Senatorin, ob die Namensänderung dem Gesetz wirklich weiterhilft, möchte ich einmal dahingestellt sein lassen. Ich bin kein großer Freund von Namensänderungen. Bei der Stadthalle, finde ich, ist es nicht besonders erfolgreich gelungen. Warum soll es bei diesem Gesetz besser sein? Den Namen Informationsfreiheitsgesetz finde ich eigentlich besser als Informationszugangsgesetz, aber das ist Geschmackssache, und über Geschmack können wir uns auch im Medienausschuss unterhalten, wenn wir die Zeit dafür finden.

Ich denke also: Weitermachen auf diesem Weg! Verlängern des Gesetzes! Dann hoffen wir, dass es besser angenommen wird als bisher. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Als nächste Rednerin erhält das Wort die Abgeordnete Frau Nitz.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht über die Umsetzung und die Auswirkung des Bremischen Informationsfreiheitsgesetzes liegt Ihnen allen vor. Insofern setze ich die inhaltliche Kenntnis einfach einmal voraus, auch wenn das Interesse hier heute nicht ganz so groß zu sein scheint.

Das bremische Gesetz unterscheidet sich vom Bundesinformationsfreiheitsgesetz in zwei wesentlichen Punkten, und zwar erstens, in der Verpflichtung zur proaktiven, also zur vorausschauenden Veröffentlichung von Informationen, und zweitens, im Zugang zu Informationen über ein zentrales Register. Letzteres dient schlicht der Arbeitserleichterung, so meinen wir. Einschränkungen kennt das bremische Gesetz nur in vier Ausnahmefällen, und zwar wenn öffentliche Belange und deren Rechtsumsetzung betroffen ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

sind, bei behördlichen Entscheidungsprozessen, bei Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und bei personenbezogenen Daten.

Die Überprüfung des Gesetzes kommt zu dem Ergebnis, dass es immer mehr Akzeptanz in der Bevölkerung findet. Das ist etwas schwierig! Eine deutliche Sprache sollte dabei eigentlich die Anzahl der Anträge sprechen.

Im Jahre 2007 waren es gerade einmal 25 Anträge, die gestellt wurden, im Jahr 2009 waren es bereits 978 Anträge. Nun muss man dazu wissen, dass von diesen 978 Anträgen allerdings 934 wegen der Lärmschutzmaßnahmen der Deutschen Bahn gestellt wurden, insofern ist es natürlich noch ausbaufähig.

Trotzdem belegt der Bericht deutlich, dass es hinsichtlich der Wahrnehmung des Gesetzes durch die Bevölkerung noch einen deutlichen Informationsbedarf gibt, das haben auch meine Vorrednerinnen und Vorredner schon angesprochen. Es muss also die Aufgabe dieses Hauses sein, alle Bevölkerungsgruppen über ihre Rechte zu informieren, vor allem aber auch, wie sie ihre Rechte wahrnehmen können, denn Rechte, von denen man nichts weiß, kann man auch nicht nutzen. Unser Ansinnen sollte aber der informierte Bürger und die informierte Bürgerin sein.

Verbesserungsvorschläge wurden ebenfalls unterbreitet, ich will hier nur zwei nennen. Es wurde zum Beispiel vorgetragen, dass der Anwendungsbereich wesentlich deutlicher definiert werden muss und auch der Schutz von Personendaten noch nicht umfassend genug sei. Hier gilt es einfach nachzubessern.

Insgesamt können wir aber feststellen, dass die Umsetzung des Gesetzes in allen Dienststellen des Landes noch nicht vollständig erfolgt ist, dass aber das Bremische Informationsfreiheitsgesetz sicherlich eine Grundlage für mehr Transparenz und Bürgernähe ist, etwas, zu dem sich dieses Haus und auch der Senat verpflichtet haben. – Vielen Dank!

(Beifall bei der LINKEN)

Als nächste Rednerin erhält das Wort Frau Bürgermeisterin Linnert.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist völlig unstrittig, die Vorrednerinnen und Vorredner haben es festgestellt, dass dieses Gesetz ein Fortschritt ist, ein Fortschritt und ein Anfang, den wir gemeinsam weiter gestalten müssen. Bei der Entstehung des Gesetzes ist uns auferlegt worden, dass wir eine Evaluation zum Bremischen Informationsfreiheitsgesetz machen und Ihnen vorlegen, weil sie eine Entscheidungsgrundlage für die Fragen sein soll, ist das Gesetz gut so, wo muss man nachbessern, und kann es verlängert werden.

Ich möchte vielleicht als Erstes noch einmal sagen, dass wir den Vergleich mit anderen Bundesländern nach wie vor nicht scheuen müssen. Gerade unser zentrales Register gilt als besonders fortschrittlich und benutzerinnenfreundlich. Wir, das Land Bremen, haben auch einen Preis dafür bekommen. Wir wurden bei dem Wettbewerb „Land der Ideen“ als Ort ausgewählt und im Haus des Reichs hängt als einziges Bild, das wir in dem denkmalgeschützten Haus aufhängen dürfen, die Urkunde, die wir dafür erhalten haben.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Ich gehe morgens daran vorbei und freue mich darüber, weil es nämlich auch ein ganz bestimmtes Staatsverständnis widerspiegelt, wenn wir solche Dinge machen.

Die Kritik von Frau Motschmann, dass der Senat nichts vorgelegt hat, weise ich zurück. Wir haben in der Vorlage, die wir der Bürgerschaft zugeleitet haben, gesagt, es ist das Ziel, anhand des bereits festgestellten sowie des sich gegebenenfalls zusätzlich ergebenden Änderungsbedarfes, aufstützend natürlich auch auf diese Debatte, auf Arbeitsebene ein Änderungsgesetz bis zur Sommerpause zu erarbeiten. Das ist der Beschluss des Senats vom April. Wenn wir das erst jetzt hier debattieren, dann kann ich Ihnen versprechen, dass wir das schon gemacht haben.

Anhand der Debatte werden wir noch einmal schauen, welche Anregungen und Wünsche es hier noch gibt. Die Wünsche der Koalitionsfraktionen habe ich vernommen, nämlich dass die Anregungen, die in der Evaluation vorkommen, im Wesentlichen geteilt werden, dass es eine Debatte natürlich auch auf der Basis von entstehenden Entwürfen von uns, die im Wesentlichen auch schon erstellt worden sind, im Medienausschuss geben soll und dass es das Ziel ist, doch jetzt bald zu einer Gesetzesnovelle zu kommen. Dies finde ich auch in Ordnung und bedanke mich dafür.