Hier ist Überweisung zur Beratung und Berichterstattung an den Rechtsausschuss, federführend, und den Ausschuss für die Gleichstellung der Frau vorgesehen.
Wer der vorgenannten Überweisung des Antrags der Fraktion der FDP mit der Drucksachen-Nummer 17/1381 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Hier ist Überweisung zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten vorgesehen.
Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Hier ist Überweisung zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Wissenschaft und Forschung vorgesehen. Wer dieser Überweisung des Antrags der Fraktion der CDU mit der Drucksachen-Nummer 17/1395 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! Ich bitte um die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) überweist entsprechend.
Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Hier ist Überweisung zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten vorgesehen. Wer dieser Überweisung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! Ich bitte um die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) überweist entsprechend.
Gesetz zur Sicherstellung der Rechte von Menschen mit Unterstützungs-, Pflege- und Betreuungsbedarf in unterstützenden Wohnformen (Bremisches Wohn- und Betreuungsgesetz – BremWoBeG)
Die Bürgerschaft (Landtag) hat den Gesetzentwurf des Senats in ihrer 72. Sitzung am 26. August 2010 in erster Lesung beschlossen.
Wer das Gesetz zur Sicherstellung der Rechte von Menschen mit Unterstützungs-, Pflege- und Betreuungsbedarf in unterstützenden Wohnformen, Drucksache 17/1382, in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Übertragung von Aufgaben staatlicher Förderung auf juristische Personen des privaten Rechts