Den folgenden Abstimmungen liegen die Vorlagen des Senats mit den nachgereichten Änderungen, Drucksachen 17/835, 17/900, 17/1545 und 17/1546, sowie die in der 58. Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) vom 17. Dezember 2009 bereits angenommenen Änderungsanträge zugrunde.
Wer dem Haushaltsplan 2011 in der oben angeführten Fassung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Haushaltsplan 2011 zu. Ich rufe jetzt den Produktgruppenhaushalt 2011 auf. Wer dem Produktgruppenhaushalt 2011 in der oben angeführten Fassung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Produktgruppenhaushalt 2011 zu. Jetzt lasse ich über den Stellenplan für das Jahr 2011 abstimmen. Wer dem Stellenplan für das Jahr 2011 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Wer dem Produktgruppenstellenplan für das Jahr 2011 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Produktgruppenstellenplan für das Jahr 2011 zu. Jetzt kommen wir zu den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe, Sonstige Vermögen, Stiftungen und Anstalten öffentlichen Rechts für das Jahr 2011. Wer den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe, Sonstige Vermögen, Stiftungen und Anstalten öffentlichen Rechts für das Jahr 2011 in der oben angeführten Fassung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe, Sonstige Vermögen, Stiftungen und Anstalten öffentlichen Rechts für das Jahr 2011 zu. Nun lasse ich über die Darlegungen zur Begründetheit der Ausgaben im Zusammenhang mit einer Überschreitung der Höchstgrenze für Kreditaufnahme, Artikel 131 a Landesverfassung, für das Jahr 2011 abstimmen. Wer den Darlegungen zur Begründetheit der Ausgaben im Zusammenhang mit einer Überschreitung der Höchstgrenze für Kreditaufnahme, Artikel 131 a Landesverfassung, für das Jahr 2011 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt den Darlegungen zur Begründetheit der Ausgaben im Zusammenhang mit einer Überschreitung der Höchstgrenze für Kreditaufnahme, Artikel 131 a Landesverfassung, für das Jahr 2011 zu. Wir kommen jetzt zum Haushaltsgesetz 2011, zweite Lesung. Wer das in erster Lesung angenommene Haushaltsgesetz 2011 in der oben angeführten Fassung in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Nunmehr lasse ich über das Gesetz zur Änderung sondervermögensrechtlicher und weiterer Vorschriften im Bereich Finanz-, Personal- und Immobilienmanagement, Drucksache 17/1555, in erster Lesung abstimmen.
Wer das Gesetz zur Änderung sondervermögensrechtlicher und weiterer Vorschriften im Bereich Finanz-, Personal- und Immobilienmanagement, Drucksache 17/1555, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Meine Damen und Herren, da der Senat um Behandlung und um Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung gebeten hat und dies interfraktionell vereinbart wurde, lasse ich darüber abstimmen, ob wir jetzt die zweite Lesung durchführen wollen.