Genau daran müssen wir arbeiten, dass die qualifizierten Frauen so weit gefördert werden, dass sie auch in die Geschäftsführung kommen. – Danke!
Frau Kollegin, ich habe gerade gesehen, Sie hatten schon 6 Minuten Redezeit. Die Redezeit ist hier mit 5 Minuten vorgesehen. Es tut mir leid!
(Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Wenn Sie ein bisschen länger reden, dann können wir auch noch einmal! Es wäre möglich!)
Herr Präsident, verehrte Abgeordnete! Ich bin gern bereit, wenn Sie es ertragen können, dem Wunsch des Kollegen Röwekamp zu folgen.
Meine Damen und Herren, es scheint so, als ob hier ein ehrgeiziger Wettlauf um die Reform des Gesellschaftswesens, das ja hier im Hause gelegentlich auch als Gesellschaftsunwesen bezeichnet worden ist, ausgebrochen ist. Ich bedanke mich ausdrücklich für den Senat für den Antrag der Koalition! Sie sind uns zuvorgekommen.
(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen – Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Deswegen ist er auch dringlich!)
Der Senat hat am Dienstag beschlossen, eine Senatskommission für öffentliche Unternehmen, also eine Senatskommission, die sich mit der einheitlichen Umsetzung von Richtlinien und Verfahrensweisen in den bremischen Gesellschaften einsetzen soll, einzusetzen. Diese Kommission wird Anfang November ihre erste Sitzung haben, und sie wird sich dann genau mit dem Thema befassen, das Sie heute hier eingebracht haben. Es steht dort auf der Tagesordnung.
Insofern sage ich noch einmal: Der Senat begrüßt ausdrücklich, dass Sie diesen Antrag eingebracht haben, weil er uns zeigt, dass für das Parlament dieses Thema nun endlich – im ganzen Parlament, sage ich, auch wenn hier eine Minderheit
dem Antrag konkret nicht zustimmen will – ein wichtiges Thema bei der Reform des Gesellschaftswesens im Lande Bremen ist. Das war in der Vergangenheit leider, das sage ich jetzt hier, aus Sicht der Koalition von SPD und Grünen nicht so.
Es handelt sich bei diesem Thema, Herr Abgeordneter Möllenstädt, nicht um ein Thema, das allein auf dem Wege der Freiwilligkeit, des guten Einvernehmens und des Sich-Wohlfühlens in Betrieben – auch wenn das eine wichtige Sache ist – geregelt werden kann, sondern hier geht es um einheitliche und gleiche Rechte für Kolleginnen und Kollegen, die in Betrieben arbeiten, von denen ein beträchtlicher Teil früher ein Teil des öffentlichen Dienstes gewesen ist, und sie haben Rechte, die sie im öffentlichen Dienst hatten, nicht so einfach in diesen Gesellschaften wieder aufnehmen können.
Herr Abgeordneter, es geht hier nicht um Besitzstandswahrung, sondern es geht darum, dass das für alle Kolleginnen und Kollegen, die unmittelbar im Dienst des Senats stehen, selbstverständlich ist. Warum soll das für diejenigen, die in Gesellschaften arbeiten, die ebenfalls zu 100 Prozent dem Senat gehören, nicht ganz genauso sein wie für die anderen Beschäftigten im Lande Bremen?
Dennoch, ich glaube, das ist auch den Antragstellern klar, Gesellschaften sind nicht alle gleich im Lande Bremen, und die rechtlichen und technischen Möglichkeiten sind natürlich auch nicht alle gleich. Die Senatskommission wird sich Mühe geben, das umzusetzen, was Sie beschlossen haben. Aber in einem Punkt reicht es nicht aus. Die Gesellschaftsverträge der einzelnen GmbHs werden jetzt schrittweise geändert. Da muss ich Ihnen, Frau Ahrens, leider unrecht geben: Die ersten Verträge sind schon so weit, dass sie binnen kurzer Zeit jeweils auch offiziell und notariell beglaubigt werden und dann auch den Weg gehen,
Andererseits haben wir Gesellschaften, bei denen man in der Tat darüber nachdenken kann, ob wir die Verträge ändern. Es gibt Gesellschaften im Lande Bremen, die haben keinen einzigen Angestellten und demnach auch keine einzige Angestellte. Da kann man die Frauenförderung gern in den Gesellschaftervertrag schreiben, aber Wirkung kann sich leider nicht entfalten. Aber ich glaube, da finden wir einen Weg.
Wir werden auch einen Weg für die Aktiengesellschaften finden, denn der Gesellschafter ist nicht dafür zuständig, den Gesellschaftsvertrag zu ändern, das muss der jeweilige Aufsichtsrat machen. Wir werden auch einen Weg für die Gesellschaften finden, die wir zwar mehrheitlich im Eigentum des Landes haben, aber nicht zu 100 Prozent, an denen Dritte beteiligt sind. Es gibt Gesellschaften wie die GEWOBA zum Beispiel, bei denen nicht nur die Stadt oder das Land beteiligt sind. Auch dort ist etwas zu tun.
Es wird auch nicht alles auf einen Schlag geschehen, Frau Arnold-Cramer. Ich habe es eben gesagt, bei den ersten Gesellschaften sind wir jetzt in der Umsetzung, aber der Prozess wird im Großen und Ganzen ein Jahr dauern, weil keine Verwaltung hier im Lande Bremen Tag und Nacht nur an der Umsetzung und Veränderung von Gesellschaftsverträgen arbeiten kann. Ein paar weitere Probleme haben wir derzeit auch bei der Reform der Gesellschaften, aber ich sichere Ihnen zu, dass Ihr Anliegen von der Senatskommission so bearbeitet wird, dass Sie sich hinterher dabei auch wiederfinden. Das ist, glaube ich, das Wichtigste.
Ich sage Ihnen auch für den Senat zu, ich glaube, das ist zu Recht hier kritisiert worden, dass es jetzt einfach aus dem parlamentarischen Verfahren so schnell wieder herausgenommen wird. Für die Gesellschaften des Landes Bremen ist der Haushaltsund Finanzausschuss zuständig, für die Frage der Gleichstellung von Geschlechtern ist der Gleichstellungsausschuss zuständig.
Nein! Ich kann Ihnen das auch gar nicht vorschlagen, weil das Angelegenheit des Parlaments ist! Ich sage Ihnen aber gern zu, dass der Senat in angemessener Frist – ich schlage vor, im nächsten Sommer zum Beispiel – den beiden Gremien einen Bericht über die Umsetzung dieses Beschlusses geben will, damit Sie auch im Verfahren bleiben.
(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen – Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Dann hat sich ja die Dringlichkeit schon ge- lohnt, wenn wir im Sommer 2008 einen Be- richt bekommen!)
Abschließend möchte ich aber auch das Parlament noch auf eine Rahmenbedingung hinweisen, die keine Senatskommission lösen kann, die auch Sie nur beschränkt lösen können, nämlich dass es gesellschaftliche Rahmenbedingungen gibt, nicht nur die, die Herr Möllenstädt vorhin angedeutet hat, und diejenigen, auf die Frau Troedel hingewiesen hat, sondern auch welche, die bis jetzt noch außerhalb der Betrachtungsweise lagen.
Dieses Haus hat zum Beispiel vor ungefähr drei Jahren beschlossen über einen Kontrakt für eine bremische Gesellschaft, die Bremer Straßenbahn AG. Dort ist auch festgehalten worden, dass neue Tarifverträge geschlossen werden müssen, um ein bestimmtes Einsparziel zu erreichen. Diese Tarifverträge sind für Neuangestellte erheblich niedriger als die alten Tarifverträge. Das ist von diesem Hause auch so gewollt worden. Das führt aber jetzt dazu, dass neu eingestellte Beschäftigte bei der Bremer Straßenbahn AG, zum Beispiel für das Fahren von Bussen und Straßenbahnen, weit mehr als früher männlich denn weiblich sind, weil die jungen Frauen, die dort eingestellt werden könnten, zu einem guten Teil entweder auf Teilzeitarbeit angewiesen sind oder freiwillig Teilzeitarbeit wollen, sie aber bei Teilzeitarbeit von dem jetzt niedrigeren Lohn kein ausreichendes Einkommen mehr haben. So ist es dann manchmal, dass gesellschaftspolitisch gewünschte Beschlüsse an der einen Ecke die Frauenförderung an der anderen Ecke behindern können. Ich bitte Sie, selbst darüber nachzudenken, wie man diese Probleme auch lösen kann, weil das etwas ist, was der Gesellschafter allein nicht machen kann.
Insofern gehört zu einer umfassenden Frauenförderung mehr, als nur Rechte in Gesellschafterverträge oder in Satzungen von Unternehmen aufzunehmen, aber ich glaube, darüber sind wir uns einig. Wir gehen den Weg gemeinsam, wir werden Ihnen gemeinsam berichten. Wenn das abgeschlossen, wenn das umgesetzt worden ist, hoffe ich, dass dieses Haus, auch diejenigen, die heute noch dagegen waren, mit den Ergebnissen zufrieden sind.
(Beifall bei der SPD, beim Bündnis 90/ Die Grünen und bei der Linken – Abg. R ö w e - k a m p [CDU]: Das waren jetzt aber ge- fühlte 10 Minuten, Herr Präsident!)
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke mit der Drucksachen-Nummer 17/96, Neufassung, seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der CDU vom 16. Oktober 2007 (Drucksache 17/97)