Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst freue ich mich über das Lob der Abgeordneten über die Beantwortung der Anfrage. Manches Mal gibt es mehr Kritik, aber ich finde sie auch gelungen, weil sie die starke Differenzierung zeigt, die notwendig ist, um sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen und vor allen Dingen auch um Verbesserungen zu erreichen. Das zeigt die Antwort, glaube ich, wirklich sehr gut auf.
Unser Grundproblem ist, dass es sich um ein tief sitzendes gesellschaftliches Phänomen handelt, das wir fast überall dort haben, wo Menschen in strukturellen Abhängigkeiten von anderen Menschen sind. Ähnliche Phänomene haben wir im Bereich der Kindererziehung, wo es auch so ein Gefälle gibt und wo wir gerade jüngst Geschichten der Heimerziehung aus den Fünfziger- und Sechzigerjahren aufarbeiten, was damals gang und gäbe war, wo sich die Leute gar nicht so etwas Großartiges gedacht haben, wie lange es gedauert hat zu verankern, dass man Kinder nicht zu schlagen hat und dass es keine Gewalt gegenüber Kindern geben darf.
Insofern ist es sicherlich richtig, dass es bei dem Thema auch keine Tabuisierung in dem Sinne gibt. Die gesellschaftliche Debatte darum ist noch unter––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
entwickelt. Insofern ist auch diese Anfrage sicherlich ein Schritt hin zu dem, was wir weiter leisten müssen. Dieses Thema muss in den verschiedenen Facetten immer wieder auch aufgerufen werden, da man nur dann diesen Bewusstseinswandel erreichen kann, der notwendig ist, denn wir werden keinen Kontrollstaat schaffen können und auch nicht schaffen wollen, der es ermöglicht, so in die Familien hineinzusehen, dass da nichts Falsches passiert, was wir aus welchen Gründen auch immer ablehnen, sondern wir müssen die Menschen dazu bringen, dass sie das von sich aus selbst regulieren, damit sich das verändert. Das wäre auch das erste große Aufgabengebiet, glaube ich, was wir – wenn ich das richtig verstanden habe – hier gemeinsam wollen. Der zweite große Aufgabenbereich ist sicherlich, die Kontrollmöglichkeiten auszubauen, die ein Staat hat und insbesondere bei institutionellen Formen auch wahrnehmen muss. Wir haben jetzt mit dem Wohnund Betreuungsgesetz erweiterte Möglichkeiten geschaffen. Wir wissen alle, dass diese Möglichkeiten noch nicht ganz klar konturiert sind und was das jetzt eigentlich wirklich genau heißt. Das bedeutet für mich, dass wir auch unter dem Aspekt Minimierung von Gewalt in der Pflege die Anwendung des Gesetzes entsprechend überprüfen und gegebenenfalls umsteuern, nachsteuern oder sonst etwas machen müssen. Das dritte große Aufgabengebiet, was von mehreren Abgeordneten angesprochen wurde, ist die Frage, ob unsere Unterstützungsleistungen wirklich insofern optimal sind, damit sie möglichst verhindern, dass es zu Gewalt kommt. Das ist zum einen die Frage, das wurde in der Anfrage ein bisschen angesprochen, bei Demenzerkrankungen: Sind unsere Unterstützungen für privat Pflegende eigentlich hinreichend, da es eine extrem belastende Situation ist, mit Demenzkranken umzugehen? Nur bei entsprechenden Entlastungsmöglichkeiten, die man über ambulante Versorgungsformen mitliefern kann, wenn sie optimal sind, sinkt die Wahrscheinlichkeit, zumindest dass aus Gründen der Überforderung Gewalt entsteht. Die andere Sache ist auch richtig angesprochen worden. Nur wenn hinreichend Ressourcen vorhanden sind und dieses Personal dann noch hinreichend geschult und sensibilisiert ist, wird es in stationären Pflegeeinrichtungen leichter möglich sein, Gewalt zu verhindern. Wobei es aus meiner Sicht nicht das Ziel ist, es völlig zu verhindern, das werden wir nicht schaffen! Wir müssen aber alles tun, dass es dann um persönliches Versagen einzelner geht und nicht strukturelle Gründe noch mit dafür sorgen, dass Gewalt entsteht. Insofern glaube ich, haben wir auch die nächsten Jahre gemeinsame Aufgaben an konkreten Ansatzpunkten, die vorhanden sind. Ich hoffe, dass wir in dieser Debatte gemeinsam vorankommen. – Vielen Dank!
Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 17/1505, auf die Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Kenntnis.
Meine Damen und Herren, sind Sie damit einverstanden, dass ich noch die fünf Tagesordnungspunkte ohne Debatte aufrufe? – Ich gehe davon aus, da ich Ihr Einverständnis sehe, dann werde ich so verfahren.
Hier ist Überweisung zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für die Gleichstellung der Frau vorgesehen.
Wer der Überweisung des 17. Berichtes der Bremischen Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau mit der DrucksachenNummer 17/1608 zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für die Gleichstellung der Frau seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Wer der Behandlung der Petition L 17/708 in der empfohlenen Art zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Wer der Behandlung der restlichen Petitionen in der empfohlenen Art zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!