Wer das Gesetz zur Änderung des Weiterbildungsgesetzes, Drucksache 17/1682, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
(Dafür SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, Abg. T i m k e [BIW] und Abg. W o l t e m a t h [parteilos])
Gemäß Paragraf 34 Absatz 1 der Geschäftsordnung findet in der ersten Lesung zunächst eine allgemeine Besprechung statt; ihr folgt in der Regel die Einzelberatung. Ich schlage Ihnen jedoch vor, dass wir den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen, Drucksache 17/1732, mit in die allgemeine Aussprache einbeziehen.
Gemäß Paragraf 51 Absatz 7 unserer Geschäftsordnung lasse ich zuerst über den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen, Drucksache 17/1732, abstimmen.
Wer dem Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit der DrucksachenNummer 17/1732 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Jetzt lasse ich über das Gesetz zur Änderung des Bremischen Fischereigesetzes, Drucksache 17/1683, in erster Lesung abstimmen.
Wer das Gesetz zur Änderung des Bremischen Fischereigesetzes, Drucksache 17/1683, unter Berücksichtigung der soeben vorgenommenen Änderungen in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Meine Damen und Herren, da der Senat um Behandlung und um Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung gebeten hat und dies interfraktionell vereinbart wurde, lasse ich darüber abstimmen, ob wir jetzt die zweite Lesung durchführen wollen.
Wer das Gesetz zur Änderung des Bremischen Fischereigesetzes, Drucksache 17/1683, in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!