Wer der „Stuttgarter Erklärung“ der Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen Landesparlamente vom 21./22. Juni 2010, Anlage 2 der DrucksachenNummer 17/1368, seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Wer den Bemerkungen des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses, Drucksache 17/1698, beitreten möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) tritt den Bemerkungen des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses bei.
Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von dem Bericht des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses, Drucksache 17/1698, Kenntnis.
Bericht und Antrag des Ausschusses für die Gleichstellung der Frau zum 17. Bericht der Bremischen Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau über deren Tätigkeit vom 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2009 (Mitteilung des Senats vom 11. Januar 2011, Drucksache 17/1608) vom 21. März 2011
Meine Damen und Herren, der 17. Bericht der Bremischen Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau vom 11. Januar 2011, Drucksache 17/1608, ist von der Bürgerschaft (Landtag) in ihrer 80. Sitzung am 27. Januar 2011 zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für die Gleichstellung der Frau überwiesen worden. Dieser Ausschuss legt hierzu mit der DrucksachenNummer 17/1699 seinen Bericht und Antrag dazu vor.
Die gemeinsame Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.
Wer den Bemerkungen des Ausschusses für die Gleichstellung der Frau beitreten möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
(Dafür SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, Abg. W o l t e m a t h [parteilos] und Abg. T i m k e [BIW])
Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von dem 17. Bericht der Bremischen Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau, Drucksache 17/1608, und von dem Bericht des Ausschusses für die Gleichstellung der Frau, Drucksache 17/1699, Kenntnis.
Verwaltungsvorschrift über die Annahme und Verwendung von Beträgen aus Sponsoring, Werbung, Spenden und mäzenatischen Schenkungen zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben der Freien Hansestadt Bremen (Land und Stadtgemeinde) hier: Auflistung der Beträge aus Sponsoring, Wer- bung, Spenden und mäzenatischen Schenkungen für das Jahr 2010
Bevor ich die Beratung eröffne, möchte ich Ihnen mitteilen, dass der Senat mit Schreiben vom 29. März 2011 eine Neufassung der Anlage 1 geliefert hat. Diese ist Ihnen zugegangen. Ich bitte Sie, diese neue Anlage 1 zu berücksichtigen.
Die gemeinsame Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.
Für die bis zum 23. September 2012 laufende Amtsperiode des Landesrundfunkausschusses ist gemäß Paragraf 49 Absatz 4 Satz 3 des Bremischen
Landesmediengesetzes ein Mitglied einer sonstigen gesellschaftlich relevanten Organisation im Sinne des Paragrafen 49 Absatz 2 Nummer 3 des Bremischen Landesmediengesetzes in den Landesrundfunkausschuss nachzuwählen, da Frau Nadine Portillo – die als Mitglied einer sonstigen gesellschaftlich relevanten Organisation im Sinne des Paragrafen 49 Absatz 2 Nummer 3 des Bremischen Landesmediengesetzes in den Landesrundfunkausschuss gewählt war – gemäß Paragraf 50 Absatz 3 und Absatz 1 Nummer 4 des Bremischen Landesmediengesetzes aus dem Landesrundfunkausschuss ausgeschieden ist.
Gemäß Paragraf 49 Absatz 4 Satz 2 des Bremischen Landesmediengesetzes erfolgt die Wahl aus einer Vorschlagsliste, die von den jeweiligen Organisationen eingereicht wird. Der Präsident der Bremischen Bürgerschaft hat daher in einer Amtlichen Bekanntmachung, die am 3. Februar 2011 im „Weser-Kurier“ sowie in der „Nordsee-Zeitung“ veröffentlicht wurde, um Einreichung von Wahlvorschlägen bis zum 28. Februar 2011 für die vorzunehmende Nachwahl gebeten.
Es liegen folgende Wahlvorschläge vor: Christian Berg, Bremen IT + Medien e. V., Branka Felba, Börsenverein des Deutschen Buchhandels – Landesverband Niedersachsen-Bremen e. V., sowie Gisela Hülsbergen, Bremer Frauenausschuss e. V. – Landesfrauenrat Bremen.
Der Präsident der Bremischen Bürgerschaft hat diese Wahlvorschläge mit Schreiben vom 17. März 2011 dem Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten übermittelt und diesen Ausschuss um einen entsprechenden Wahlvorschlag gebeten. Der vorgenannte Ausschuss hat mit Schreiben vom 5. April 2011 nunmehr Frau Branka Felba für den Landesrundfunkausschuss vorgeschlagen.
Bevor wird zur Wahl kommen, möchte ich Sie auf Folgendes hinweisen: Gemäß Paragraf 49 Absatz 1 des Bremischen Landesmediengesetzes ist vorgesehen, dass der Landesrundfunkausschuss – inklusive des nachzuwählenden Mitglieds – aus insgesamt 26 Mitgliedern besteht, von denen 50 von Hundert Frauen sein sollen; derzeit gehören dem Landesrundfunkausschuss zwölf Frauen als Mitglieder an.
Die Beratung über den Wahlvorschlag ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.
Gemäß Paragraf 58 Absatz 2 der Geschäftsordnung wird über die Wahlvorschläge offen abgestimmt, es sei denn, ein Mitglied der Bremischen Bürgerschaft widerspricht.
Nunmehr lasse ich über den Wahlvorschlag des Ausschusses für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten abstimmen.
Wer dem Wahlvorschlag Branka Felba, Börsenverein des Deutschen Buchhandels – Landesverband Niedersachsen-Bremen e. V., seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Meine Damen und Herren, ich stelle fest, dass Frau Branka Felba zum Mitglied des Landesrundfunkausschusses gewählt worden ist.
Sie erinnern sich an den letzten Tagesordnungspunkt am Donnerstag der Sitzung im Februar, es war der Tagesordnungspunkt „Recycling von Energiesparlampen“. Herr Staatsrat Golasowski hob mit seinem letzten Satz die Augen, richtete sie zur Decke, machte abfällige Bemerkungen und meinte: Welche Lampen mögen denn dort wohl darin sein? Ich kann Ihnen Folgendes mitteilen, Herr Staatsrat Golasowski, unsere Haustechnik hat mir folgende Mitteilung gemacht: