Der dritte Ausgabenposten sind die Personalkosten, und wie können Sie vor diesem Hintergrund – moderat, wenig, in der Tat! – eigentlich behaupten, es würde auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen werden?
(Abg. R u p p [DIE LINKE]: Weil ich rechnen kann! – Heiterkeit bei der SPD und beim Bündnis 90/Die Grünen)
Auch das Märchen von der großen Arbeitsplatzvernichtung, diese Debatte werden wir hier immer weiter führen. Sie tun so, als sei die bloße Existenz eines Arbeitsplatzes, der mit Steuermitteln bezahlt wird, ein Wert an sich. Ich sage, es muss ein Verhältnis zwischen Einnahmen und Ausgaben hergestellt werden, und der Staat, wir, hat die Verantwortung, die Arbeit der Beschäftigten so zu organisieren, das mit dem, was wir uns an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern leisten können, auch geschafft werden kann. Damit ist nicht jeder Arbeitsplatz, egal, was derjenige oder diejenige macht, ein guter Arbeitsplatz und muss mit Klauen und Zähnen und um jeden Preis verteidigt werden.
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit, das wurde hier schon mehrfach genannt. Das würde heißen, dass wir für einen längeren Zeitraum die Besoldung der Beamtinnen und Beamten nicht erhöhen dürften, um gleichen Lohn für gleiche Arbeit von Angestellten und Beamten zu ermöglichen. Das fordern wir nicht, das macht der Senat nicht. Wir rekurrieren schon darauf, dass es sich um unterschiedliche Rechtssysteme handelt, aber dann auch bitte mit Konsequenzen in alle Richtungen und nicht nur da, wo man sich die Rosinen gern herauspicken möchte!
Im Übrigen möchte ich in diesem Zusammenhang gern einmal darauf hinweisen: Bei allen Vergleichen wird gern unterschlagen, dass unser Bundesland, und das gehört zu den wichtigen und guten Standortfaktoren, mit großstädtisch vergleichsweise ziemlich niedrigen Lebenshaltungskosten gesegnet ist. Auch das, wenn man jetzt schon Ihre 1 000-Euro-Rechnung anstellt, möchte ich dann, wenn man es nun ganz genau machen will, in Zukunft gern gegengerechnet haben. Oder vergleichen Sie sich dann einmal mit den Menschen, die in Bayern oder in München leben müssen und dort dann nur wenig mehr bekommen, dann sieht die Sache schon wieder ganz anders aus!
Die viel zitierte Wertschätzung! Selbstverständlich bin ich der Auffassung für den Senat, dass Bezahlung, ordentliche, korrekte, verlässliche Bezahlung ein wichtiger Teil von Wertschätzung gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Staates ist. Es geht aber auch um Familienfreundlichkeit, es geht um Unkündbarkeit, und neben dem ganzen Getöse, das hier verzapft wurde, kenne ich sehr viele Beamtinnen und Beamte, die einen anderen Standpunkt einnehmen und sich hier nicht einfangen lassen, weil nämlich auch sie Kinder haben, die gern möchten, dass wir Kindergärten bezahlen können, dass wir gute Krankenhäuser und Schulen und reparierte Straßen vorfinden und sie sehr wohl wissen, dass der Senat das Geld nur einmal ausgeben kann und er das tun muss, was Politik ist, nämlich immer abwägen; abwägen zwischen dem einen und dem anderen. Da ist das eine nicht gut und das andere nicht böse oder schwarz-weiß, so wie hier, das taugt nur für Oppositionen. – Danke!
Bevor wir in die Abstimmung eintreten, teile ich Ihnen mit, dass die Abgeordneten Frau Ahrens, Dr. Güldner, Röwekamp und Frau Troedel entschuldigt fehlen.
Wer dem Antrag der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachen-Nummer 17/1705 seine Zustimmung, seine Stimmenthaltung oder sein Nein signalisieren möchte, möge sich dann deutlich mit Ja, Nein oder Enthaltung zu Wort melden.
(Unterbrechung der Sitzung 15.41 Uhr) * Präsident Weber eröffnet die Sitzung wieder um 15.43 Uhr. Präsident Weber: Ich eröffne die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft (Landtag).
Meine Damen und Herren, ich gebe Ihnen das Ergebnis bekannt: Mit Ja haben gestimmt 6 Abgeordnete, mit Nein haben gestimmt 68 Abgeordnete, Stimmenthaltungen gibt es keine.
Wer das Gesetz zur Anpassung der Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezüge 2011/2012 in der Freien Hansestadt Bremen, Drucksache 17/1711, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Meine Damen und Herren, da der Senat um Behandlung und um Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung gebeten hat, lasse ich darüber abstimmen, ob wir jetzt die zweite Lesung durchführen wollen.
Freien Hansestadt Bremen, Drucksache 17/1711, in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!