Bremisches Krankenhausgesetz (BremKrhG) Bericht und Antrag des Ausschusses „Krankenhäuser im Land Bremen“ vom 30. März 2011 (Drucksache 17/1723)
Meine Damen und Herren, die Bürgerschaft (Land- tag) hat den Gesetzentwurf des Senats in ihrer 77. Sitzung am 8. Dezember 2010 in erster Lesung beschlossen und zur Beratung und Berichterstattung
an den Ausschuss „Krankenhäuser im Land Bremen“ überwiesen. Dieser Ausschuss legt mit der Drucksachen-Nummer 17/1723 seinen Bericht und Antrag dazu vor.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nach der Behandlung in der ersten Lesung nahm der Ausschuss „Krankenhäuser im Land Bremen“ umgehend seine Beratung zum Gesetzentwurf auf und beschloss, eine umfassende Anhörung durchzuführen, in deren Rahmen Befürworter und Gegner des beabsichtigten Gesetzesvorhabens Stellung beziehen konnten.
An der Anhörung am 19. Januar 2011 nahmen zehn Sachverständige teil, dabei waren die Krankenhausgesellschaft, die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen, die Ärztekammer, Verbraucherzentrale, ver.di, Marburger Bund, die Datenschutzbeauftragte, der Senator für Justiz und auch das Gesundheitsressort. Die überwiegende Mehrheit der Sachverständigen befürwortete die Einführung eines bremischen Krankenhausgesetzes.
In seiner Sitzung am 10. Februar wertete der Ausschuss die Anhörung aus. Am 17. März 2011 wurden die Beratungen abgeschlossen.Zu dieser Sitzung lagen Änderungsanträge der Koalition von SPD und Bündnis 90/Die Grünen sowie ein Änderungsantrag der CDU vor. Die Fraktion DIE LINKE hatte keine Änderungsanträge eingebracht. Der Ausschuss hat mehrheitlich beschlossen, den Änderungsantrag der CDU-Fraktion abzulehnen und dem Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen zuzustimmen. Damit enthält die nun in der Bürgerschaft vorliegende Fassung mehrere Änderungen, ich will hier nur einige exemplarisch nennen.
Die ursprüngliche volle Weiterbildungsbefugnis wird umgewandelt in eine Weiterbildungsbefugnis im Umfang der angebotenen Leistungen in der betroffenen Klinik. Dies ist aus unserer Sicht praktikabel und wurde auch von den Verbänden mehrheitlich gefordert. Was tatsächlich an Krankenhausleistungen angeboten wird, darf zukünftig auch nur nach außen dargestellt werden. Die geforderten Patientenfürsprecher sollen zukünftig zusätzlich auch im Planungsausschuss der Krankenhäuser vertreten sein. Der Bedarf von Migrantinnen und Migranten, besonders im sprachlichen Bereich, muss durch geeignete Maßnahmen vorgehalten werden. Zu psychischen Erkrankungen müssen mit dem jeweiligen Psychotherapeuten Abstimmungen getroffen werden, sie haben ein Letztentscheidungsrecht. Bevor Patienten entlassen werden, soll zunächst im Krankenhaus der Hilfebedarf ermittelt werden, erst danach können
sich die Pflegeanbieter dem Patienten empfehlen. Unser Ziel und unsere Markierungslinien waren immer erweiterte Patientenrechte Transparenz und Qualitätsverbesserung. Der Ausschuss hat den vorliegenden Bericht beschlossen und empfiehlt der Bürgerschaft mit ausdrücklicher Zustimmung der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, das Bremische Krankenhausgesetz mit den Änderungen gemäß Ziffer 3 Nummer 1 heute in zweiter Lesung zu beschließen. Zum Schluss meiner Ausführungen möchte ich an dieser Stelle noch persönlich etwas sagen: Ich bin froh, dass wir nach dem langen Beratungsprozess heute ein Landeskrankenhausgesetz verabschieden. Es ist ein Gesetzentwurf, der einige Änderungen durch das Parlament erfährt. In diesem Zusammenhang danke ich dem Gesundheitsressort und der Bürgerschaftskanzlei für die konstruktive Zusammenarbeit und insbesondere Herrn Nuschke aus dem Ressort, Herrn Maier, Herrn Dr. Mackeben und Frau Schneider von der Bürgerschaftskanzlei für ihre geleistete Arbeit.
In dieser Zeit war Herr Maier durch eine Verletzung außer Gefecht gesetzt worden, aber das wurde von seinen Kolleginnen und Kollegen gut aufgefangen. Dafür noch einmal herzlichen Dank! Ich werde in meiner zweiten Runde auf die anderen Änderungsanträge noch eingehen. – Danke!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Entwurf für ein Bremisches Krankenhausgesetz ist aus Sicht der FDP hier in der Bremischen Bürgerschaft überflüssig, bürokratisch und schädlich.
Er ist überflüssig, weil viele Dinge in dem Gesetzentwurf geregelt werden, die längst durch Bundesrecht geregelt sind, zum Beispiel scheint es uns ausgesprochen verzichtbar, in einer landesrechtlichen Regelung noch einmal die Schweigepflicht der Ärzte wie hier in Paragraf 21 des Gesetzes erneut zu regeln. Damit soll suggeriert werden, man würde hier ganz besonders an die Patientinnen und Patienten denken. Ein echter Mehrwert wird für die allermeisten daraus nicht entstehen. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Bürokratisch ist der Entwurf deshalb, weil in ihm auch Regelungen zur Investitionsförderung, zur Investitionsfinanzierung getroffen werden,
die alles andere als bürokratiefreundlich sind. Sie haben trotz unserer vermehrten Hinweise nicht aufgenommen, dass man gerade in diesem Bereich eine deutliche Verschlankung des Verfahrens hätte erzielen müssen. Es ist dort die Umstellung auf eine Pauschalförderung vorgesehen. Das ist auch etwas, was wir im Ziel immer geteilt haben, aber das Verfahren, um an diese Pauschalförderung zu kommen, ist mindestens so bürokratisch wie das bisherige Verfahren, und das genau ist eine Chance, die Sie nicht mit dem Entwurf für dieses Krankenhausgesetz genutzt haben, deshalb ist es uns zu bürokratisch.
(Beifall bei der FDP – Abg. Frau H o c h [Bündnis 90/Die Grünen]: Wenn Sie jetzt schon wissen, dass das bürokratisch ist, ist das schon abenteuerlich!)
Überdies, liebe Frau Hoch, ist das Krankenhausgesetz in dem jetzigen Entwurf auch schädlich für den Krankenhausstandort Bremen, weil Sie damit eines der bürokratischsten Krankenhausgesetze in Deutschland schaffen, das weitaus mehr Reglementierungen schafft als das niedersächsische Pendant in diesem Bereich. Deshalb erwarten oder befürchten wir, dass dadurch eine Wettbewerbsverzerrung entstehen kann. Wir hätten es begrüßt, wenn Sie sich an den Standards, die auch im niedersächsischen Umland gelten, orientiert hätten, zumal Sie selbst auch in den letzten Monaten mitbekommen haben dürften, dass es zahlreiche Neuansiedlungen von Krankenhäusern im Umland gibt, die unseren Krankenhäusern hier im Bremen Konkurrenz zu machen drohen. Sie stellen die Krankenhäuser Bremens bewusst schlechter, indem Sie ihnen zusätzliche Auflagen machen, und dementsprechend schadet dieses Gesetz sogar dem Krankenhausstandort Bremen.
Das sind drei gute Gründe, um nicht für dieses Gesetz zu sein, wir werden es heute auch ablehnen. Wir sind der Auffassung, dass es notwendig wäre, dass der Senat diesen Gesetzentwurf zurückzieht, das haben wir in unseren Antrag, den wir hier eingebracht haben, auch hineingeschrieben. Ich werbe auch ausdrücklich um die Zustimmung zu diesem Antrag, weil ich glaube, dass es zwingend notwendig ist, um Schaden von Bremen und den Krankenhäusern hier – egal, ob sie nun in städtischer oder frei gemeinnütziger Hand sein mögen – abzuwenden.
Wir haben überdies gefordert, dass man generell darauf verzichtet, ein solch umfassendes Gesetz zu erlassen, weil wir hier auch viel über Bürokratieabbau sprechen. Dieses Gesetz ist in der vorgelegten Form eigentlich überhaupt nicht notwendig. Wir haben bereits ein Gesetz, das die Finanzierung von Krankenhausinvestitionen hier für das Land Bremen regelt, da könnte man auch die beabsichtigte Änderung der Pauschalförderung ohne Probleme unterbringen.
Wir sind durchaus auch der Meinung, dass solche Dinge, die wir mit unterstützen wie etwa die Einführung von Patientenfürsprechern, gar nicht unbedingt gesetzlich geregelt werden müssen, sondern die Krankenhausträger haben hier vernünftigerweise auch in der Anhörung noch einmal ausdrücklich angeboten, dass man dies auch im Wege einer vertraglichen Lösung verbindlich regeln kann. Wir möchten Ihnen hier gern vorschlagen, davon Gebrauch zu machen, das sind nämlich konkrete Punkte zum Bürokratieabbau in diesem Land. Wir reden ja immer gern viel darüber, hier könnten Sie es nun auch einmal entscheiden.
Ich hielte es für vernünftiger, auf einen so umfassenden Gesetzentwurf zu verzichten. Sie legen ihn ja ohnehin im Grunde nur vor, weil Sie nach außen suggerieren wollen, Sie würden besonders an die Patientinnen und Patienten denken. Einen echten Mehrwert wird es für die Patienten nicht erbringen, was Sie heute hier beschließen wollen.
(Beifall bei der FDP – Abg. Frau H o c h [Bündnis 90/Die Grünen]: Da sind Sie aber auf dem Holzweg!)
Im Übrigen, liebe Frau Hoch, geht es auch darum, Risiken für diesen wichtigen Wirtschaftszweig der Gesundheitswirtschaft, den wir fördern und voranbringen wollen, der im Kern auch voraussetzt, dass es kompetente Kliniken auch mit einer guten Ausstattung gibt – –. Dass Sie diese Entwicklung gefährden, muss man ganz klar sagen. Sie werden in einigen Jahren hier vor den Scherben Ihres Regierungshandelns sitzen,
das wird gar nicht lange dauern, wenn nämlich die Konkurrenz im Umland plötzlich dramatisch zunimmt, und das werden wir vielleicht in einer weiteren Runde noch diskutieren können. Hier ist auch schon relativ klar, dass diese Regelung zumindest überhaupt keinen positiven Impuls zu setzen vermag, sondern im Gegenteil hier eine Wettbewerbsverzerrung mit Niedersachsen erbringen wird.
Last, not least geht es hier darum, deutlich herauszustreichen, dass Sie in dem Gesetz, und das finde ich eigentlich wirklich fatal, zahllose Dinge aufnehmen, die bereits längst in anderen Rechtsquellen geregelt
sind. Es spricht absolut nichts dafür, dies als reinen Werbegag jetzt im Wahlkampf hier zu verabschieden, deshalb halten wir das für falsch.
(Abg. Frau H o c h [Bündnis 90/Die Grünen]: Wir sind wirklich früh mit dem Gesetz an- gefangen, es war im letzten Jahr!)
Ja, Sie haben immer wieder angekündigt, dass Sie es machen wollen, und bis es dann endlich einmal zu einem Vorschlag kam, liebe Frau Hoch, hat es in der Tat sehr lange gedauert! Ich meine, wir haben es geduldig abgewartet. Es ist dann auch klar geworden, warum es so lange gedauert hat: weil Sie dort immer mehr Regelungen hineingeschrieben haben, die im Prinzip gar nicht notwendig gewesen wären!
(Abg. Frau H o c h [Bündnis 90/Die Grünen]: Weil wir Ihnen die Zeit geben wollten, sich damit zu beschäftigen!)