Hier ist Überweisung zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für die Gleichstellung der Frau vorgesehen.
Wer der Überweisung des Fünften Berichts der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe „Häusliche Beziehungsgewalt“ mit der Drucksachen-Nummer 18/124 zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für die Gleichstellung der Frau seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Geschäftsbericht zum doppischen Jahresabschluss 31. Dezember 2010 des Landes und der Stadtgemeinde Bremen
Bericht über die Tätigkeit der mit Förderaufgaben beauftragten juristischen Personen des privaten Rechtes für das Jahr 2010 (Beleihungsbericht 2010)
Gesetz zu dem Abkommen über das Deutsche Institut für Bautechnik und über die Ermächtigung der Übertragung von Aufgaben nach dem Bauproduktengesetz auf das Deutsche Institut für Bautechnik
Wer das Gesetz zu dem Abkommen über das Deutsche Institut für Bautechnik und über die Ermächtigung der Übertragung von Aufgaben nach dem Bauproduktengesetz auf das Deutsche Institut für Bautechnik, Drucksache 18/184, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Meine Damen und Herren, da der Senat um Behandlung und um Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung gebeten hat und interfraktionell dies beschlossen wurde, lasse ich darüber abstimmen, ob wir jetzt die zweite Lesung durchführen wollen.
Wer das Gesetz zu dem Abkommen über das Deutsche Institut für Bautechnik und über die Ermächtigung der Übertragung von Aufgaben nach dem Bauproduktengesetz auf das Deutsche Institut für Bautechnik, Drucksache 18/184, in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das Gesetz zur Neuregelung des Unschädlichkeitszeugnisrechts, Drucksache 18/185, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! Ich bitte um die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung.