Protokoll der Sitzung vom 17.10.2012

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend. (Einstimmig)

Gesetz zur Änderung des Bremischen Krankenhausgesetzes

Mitteilung des Senats vom 9. Oktober 2012 (Drucksache 18/594) 1. Lesung 2. Lesung

Wir kommen zur ersten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer das Gesetz zur Änderung des Bremischen Krankenhausgesetzes, Drucksache 18/594, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung.

(Einstimmig)

Da der Senat um Behandlung und Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung gebeten hat und dies interfraktionell beschlossen wurde, lasse ich darüber abstimmen, ob wir jetzt in die zweite Lesung eintreten wollen.

Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend. (Einstimmig)

Wir kommen zur zweiten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer das Gesetz zur Änderung des Bremischen Krankenhausgesetzes, Drucksache 18/594, in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend. (Einstimmig)

Bericht des Petitionsausschusses Nr. 12 vom 10. Oktober 2012

(Drucksache 18/600)

Eine Aussprache ist nicht beantragt worden.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Wer den Petitionen in der empfohlenen Art zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend. (Einstimmig)

Gesetz zur Änderung des Landespflegegeldgesetzes und zur Aufhebung der Verordnung über die Regelsätze in der Sozialhilfe

Mitteilung des Senats vom 19. Juni 2012 (Drucksache 18/455) 1. Lesung

Wir verbinden hiermit:

Gesetz zur Änderung des Landespflegegeldgesetzes

Bericht und Antrag des Rechtsausschusses vom 15. Oktober 2012 (Drucksache 18/604) 1. Lesung 2. Lesung

Bei dem Gesetzesantrag des Senats „Gesetz zur Änderung des Landespflegegeldgesetzes und zur Aufhebung der Verordnung über die Regelsätze in der Sozialhilfe“ vom 19. Juni 2012 ist von der Bürgerschaft (Landtag) in ihrer 24. Sitzung am 12. Juli 2012 die erste Lesung unterbrochen und zur Beratung und Berichterstattung an den Rechtsausschuss überwiesen worden. Der Rechtsausschuss legt nunmehr mit der Drucksachen-Nummer 18/604 seinen Bericht und Antrag dazu vor.

Wir setzen die erste Lesung fort und kommen gleichzeitig zur ersten Lesung des Gesetzesantrags des Rechtsausschusses.

Die gemeinsame Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Da der Gesetzesantrag des Senats durch den Gesetzesantrag des Rechtsausschusses erledigt ist, lasse ich über das Gesetz zur Änderung des Landespflegegeldgesetzes, Drucksache 18/604, in erster Lesung abstimmen.

Wer das Gesetz zur Änderung des Landespflegegeldgesetzes, Drucksache 18/604, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE und Abg. T i m k e [BIW])

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

(CDU)

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung.

Interfraktionell wurde vereinbart, Behandlung und Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung vorzunehmen. Ich lasse deshalb darüber abstimmen, ob wir jetzt die zweite Lesung durchführen wollen.

Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen!