Wir sehen es als äußerst wichtig an, die Mobilität in der Verwaltung zu verbessern. Es gibt ein schönes Instrument, das auch Wirkung zeigt: Bei höheren Tarifen, sage ich vorsichtig, besteht die Möglichkeit der Beförderung nur dann, wenn mehrere Arbeitsplätze nachgewiesen werden können. Das klingt sehr technisch, ist aber natürlich für den einzelnen Betroffenen schon eine sehr anspruchsvolle Aufgabe, und auch für die Verwaltung, insgesamt die Möglichkeiten der Mobilität auch da zu schaffen, ist es nicht ganz einfach umzusetzen, aber es ist ein gutes Werkzeug.
Es ist so, dass wir natürlich auch die Frage des Gesundheitsmanagements, was hier auch schon angesprochen worden ist, in den Vordergrund stellen. Der Gesundheitsbericht zeigt Möglichkeiten und auch Punkte, wo wir nachbessern müssen, genau das soll solch ein Bericht auch darlegen.
Wir werden nachweisen können, wenn man sich die Berichte dann im Zeitverlauf anschaut, dass wir da Verbesserungen mit dem Personalrat erreichen. Ich glaube, das ist eine sehr wichtige Grundlage, auch die Zufriedenheit am Arbeitsplatz bestmöglich zu optimieren. Ich will an dem Punkt anmerken, dass wir die Frage des „Alternsgerechten“ natürlich auch diskutiert haben. Wir müssen früh damit anfangen, Arbeitsplätze so zu gestalten, dass die Beschäftigten auch auf ihren Arbeitsplätzen bleiben können. Ergonomische Fragen, das klingt immer ein bisschen klein, sind natürlich ein sehr wichtiger Aspekt. Ich denke, in dem Bereich sind wir auch ganz gut in Bremen.
Insgesamt kann man sagen, die Bremer Verwaltung ist, auch wenn man das mit anderen Bundesländern vergleicht, auf einem guten Weg, aber ich will hier auch noch einmal ausdrücklich anmerken, dass dieser Weg ein Prozess ist, den wir gemeinsam vorantreiben wollen, und wir würden uns freuen, wenn das mit der Bürgerschaft gemeinsam funktionieren kann, und darum werden wir die Evaluation hier regelmäßig vortragen. – Vielen Dank!
Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 18/613, auf die Große Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD Kenntnis.
Gesetz zur Änderung des Bremischen Verwaltungsverfahrensgesetzes – Akteneinsicht für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Verwaltungsverfahren zukünftig auch in den eigenen Büroräumen ermöglichen
Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/ Die Grünen vom 13. November 2012 (Drucksache 18/642) 1. Lesung
Wer das Gesetz zur Änderung des Bremischen Verwaltungsverfahrensgesetzes, Drucksache 18/642, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Geschäftsbericht zum doppischen Jahresabschluss 31. Dezember 2011 des Landes und der Stadtgemeinde Bremen
Die Bürgerschaft (Landtag) hat den Gesetzentwurf des Senats in ihrer 29. Sitzung am 21. November 2012 in erster Lesung beschlossen.
Wer das Gesetz über Finanzzuweisungen an die Gemeinden Bremen und Bremerhaven, Drucksache 18/643, in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg, dem Freistaat Bayern, dem Land Berlin, dem Land Brandenburg, der Freien Hansestadt Bremen, der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Hessen, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen, dem Land Rheinland-Pfalz, dem Saarland, dem Freistaat Sachsen, dem Land Sachsen-Anhalt, dem Land Schleswig-Holstein, dem Freistaat Thüringen und dem Land NordrheinWestfalen über die Übertragung von Aufgaben nach §§ 802 k Abs. 1 Satz 2, 882 h Abs. 1 Satz 2 und 3 der Zivilprozessordnung und § 6 Abs. 1 Schuldnerverzeichnisführungsverordnung und § 7 Abs. 1 Satz 1 der Vermögensverzeichnisordnung zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Vollstreckungsportals der Länder
Bevor wir zur ersten Lesung kommen, möchte ich Ihnen noch mitteilen, dass bei der ursprünglichen Mitteilung des Senats im Titel ein paar Worte fehlten.
Es müssen folgende Wörter nach Paragraf 6 Absatz 1 einfügt werden „Schuldnerverzeichnisführungsverordnung und Paragraf 7 Absatz 1“.
(Abg. T s c h ö p e [SPD]: Können Sie das noch einmal zusammen vorlesen? – Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Das muss der Staats- rat machen!)
Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das Gesetz, Drucksache 18/673, zu dem Staatsvertrag in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! Ich bitte um die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung.
Da der Senat um Behandlung und um Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung gebeten hat und interfraktionell dies beschlossen wurde, lasse ich darüber abstimmen, ob wir jetzt die zweite Lesung durchführen wollen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen! Ich bitte um die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend.
Wir kommen zur zweiten Lesung. Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das Gesetz, Drucksache 18/673, zu dem Staatsvertrag in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! Ich bitte um die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend.
Eine Aussprache ist nicht beantragt worden. Wir kommen daher zur Abstimmung. Wer der Behandlung der Petitionen in der empfohlenen Art zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! Ich bitte um die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend.