Protokoll der Sitzung vom 13.03.2013

auch unmittelbar mit befristeten Beschäftigungsver hältnissen verbunden. In Grundsatz halten unsere Forschungseinrichtungen das Wissenschaftszeitver tragsgesetz für richtig; aus der Sicht der Beschäftigten wird das Gesetz kritischer gesehen im Hinblick auf die aus ihrer Sicht nicht ausreichenden Aussichten auf ein Dauerarbeitsverhältnis. Daher werden auch

die Vorschläge der Koalitionsfraktionen vom Senat ausdrücklich unterstützt. Ich beziehe mich dabei auf die folgenden Punkte.

Der erste Punkt des Antrags, Aufhebung der Ta

rifsperre! Es wird vorgeschlagen, die sogenannte Tarifsperre des Gesetzes aufzuheben. Damit soll er möglicht werden, tarifvertragliche und vom Gesetz abweichende Regelungen treffen zu können und insbesondere die starren Befristungsregelungen des Gesetzes im Rahmen der Qualifizierung – das heißt sechs Jahre vor der Promotion, sechs Jahre nach der Promotion – lockern zu können. Bislang sieht das Gesetz diese Option vor, aber mir ist nicht bekannt, dass davon in irgendeiner Weise auch Ge brauch gemacht werden kann. Außerdem halte ich die Regelung des Bundesgesetzgebers, die verfas sungsrechtlich geschützte Tarifautonomie mit solch detaillierten Vorgaben einzuschränken, für außer ordentlich bedenklich.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Im Übrigen handelt es sich hier weitgehend um Re gelungen, die die Länder zu treffen haben.

Der zweite Punkt des Antrags, Zeit für die Quali

fikation! Der weitere Vorschlag aus dem Antrag der Koalitionsfraktionen zielt darauf, dass den wissen schaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern während der nach dem Wissenschafts zeitvertragsgesetz befristeten Qualifikationsphase arbeitsvertraglich ausreichend Zeit für die Quali fikation zur Verfügung gestellt wird. In der Sache besteht, denke ich, Einigkeit, es ist im allgemeinen Interesse, dass der wissenschaftlichen Qualifikation genügend Raum gewährt wird. Daher unterstützen wir auch diese Neufassung.

Den Punkt zur Mindestlaufzeit der Verträge fasse

ich etwas zusammen, weil schon eine ganze Menge dazu gesagt worden ist. Es ist richtig, dass es in der Praxis durchaus unterschiedliche Verfahrensweisen gibt, inwieweit auf Befristungen durch die Drittmit telverträge Rücksicht genommen wird. Es gibt auch eine ganze Reihe von Entfristungen auf der Basis von eingeworbenen Drittmitteln, wenn man über einen längeren Zeitraum nachweisen kann, dass entspre chende Drittmittel eingeworben werden, sodass auch dann Entfristungen vorgenommen werden.

An der Universität haben wir vor gar nicht so

langer Zeit – es ist schon darauf hingewiesen wor den – eine Verabredung mit dem Personalrat treffen können, in der wir eindeutig festgelegt haben, dass Befristungsregelungen aus Drittmittelverträgen auf die Laufzeit von Drittmittelbewilligungen abgestellt werden sollen. Wenn es sich im Übrigen um grund ständig finanzierte Stellen handelt, soll und muss eine Beschäftigungszeit von mindestens drei Jah ren eingeräumt werden. Dies sind, finde ich, gute

Beispiele dafür, wie auch Forschungseinrichtungen und Hochschulen auf die besondere Situation von Wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbei tern Rücksicht nehmen können.

Der vierte Punkt ist die gesetzliche Verpflichtung

zur Personalplanung und Personalentwicklung. Auch dies ist, finde ich, eine Selbstverständlichkeit, die die Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen erfül len müssen. Da gibt es Reihe von Beispielen an den bremischen Hochschulen, die in diesem Fall schon entsprechende Planungen vorgenommen haben. Ich denke da nur an die Juniorprofessorenkonzepte, die an der Universität realisiert worden sind.

Als Fazit möchte ich zum Schluss meiner Ausfüh

rungen feststellen, dass wir im Sinne des Antrags der Koalitionsfraktionen gemeinsam mit den ande ren Bundesländern, wo es teilweise – es ist schon darauf hingewiesen worden – ähnliche Gedanken und Bestrebungen gibt, die Initiative ergreifen, das Wissenschaftszeitvertragsgesetz zu optimieren und den berechtigten Belangen der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ein größeres und angemesse nes Gewicht unter Abwägung aller Interessen der Wissenschaftsakteure zu verschaffen.

Ich unterstütze daher ausdrücklich die Forderung

nach der Aufhebung der Tarifsperre, die Verpflich tung zur Einräumung einer ausreichenden Zeit für die eigene Qualifikation, die Anpassung von Ver tragslaufzeiten und die Verpflichtung zur Personal planung und Personalentwicklung. Unabhängig von möglichen Änderungen im Wissenschaftszeitver tragsgesetz, einer Bundesregelung, sollten wir mit unseren Wissenschaftseinrichtungen hier in Bremen die weiteren Schritte zu den aufgestellten Optimie rungsforderungen prüfen und gemeinsam mit ihnen Lösungswege suchen. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen

nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Hier ist getrennte Abstimmung beantragt.

Zuerst lasse ich über die Ziffer 1 des Antrags ab

stimmen.

Wer der Ziffer 1 des Antrags der Fraktionen Bündnis

90/Die Grünen und der SPD mit der DrucksachenNummer 18/724 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen CDU und Abg. T i m k e [BIW])

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt

der Ziffer 1 des Antrags zu.

Jetzt lasse ich über die Ziffern 2 bis 4 des Antrags

abstimmen.

Wer den Ziffern 2 bis 4 des Antrags der Fraktio

nen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD mit der Drucksachen-Nummer 18/724 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt

den Ziffern 2 bis 4 des Antrags zu.

(Einstimmig)

Damit wurde der gesamte Antrag angenommen.

Gesetz zur Änderung des Bremischen Daten

schutzgesetzes

Mitteilung des Senats vom 12. Februar 2013

(Drucksache 18/763)

1. Lesung

Wir kommen zur ersten Lesung.