Protokoll der Sitzung vom 14.03.2013

Meine Damen und Herren, wir haben es vorhin auch schon einmal diskutiert, die Stromkosten machen für einen durchschnittlichen Haushalt nur etwa ein Drittel der gesamten Ausgaben für die Energieversorgung der Wohnung aus, zwei Drittel entfallen auf die Versorgung mit Raumwärme und Warmwasser. Wir alle wissen, dass hier die Preissteigerungen in den letzten Jahren deutlich stärker waren als beim Strom, das haben wir hier auch schon mehrfach diskutiert. Deshalb ist es richtig, den gesamten Energieverbrauch der Bürgerinnen und Bürger durch eine Einsparstrategie zu reduzieren.

Die aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts zeigen, dass ein konsequentes und langfristig angelegtes Vorgehen hier erfolgreich ist. So hat sich zum

Beispiel der Energieverbrauch der privaten Haushalte für Wohnen in Deutschland seit dem Jahr 2000 um 17,7 Prozent reduziert. Wir haben festgestellt, wir haben in Bremen bezogen auf das Jahr 1990 sogar schon rund 35 Prozent der Wärmeenergiebedarfe in den Haushalten eingespart. Das sind wirksame Beiträge, um die sozialen Folgen dieser steigenden Energiekosten zu senken.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Meine Damen und Herren, der Senat unterstützt die auf Bundesebene bereits angelaufenen Bestrebungen, Stromsperren, zum Beispiel mit einer Änderung der Grundversorgungsverordnung, deutlich zu erschweren und bestimmte Informationspflichten für die Energieversorger gegenüber den hilfeleistenden Trägern vorzusehen. Allerdings stößt zum jetzigen Zeitpunkt die geforderte Regelmitteilung an die Jobcenter seitens der Stromversorger auf datenschutzrechtliche Bedenken, und es fehlt eine Rechtsgrundlage dafür. Dass nicht alle, die von Stromsperren bedroht sind, Kunden der Jobcenter sind, ist auch schon angesprochen worden.

Die Verbraucherschutzministerkonferenz bereitet aktuell Lösungsvorschläge vor, die im Mai 2013 hoffentlich beschlossen werden. Dort ist vorgesehen, eine entsprechende Mitteilungspflicht der Energieversorger bei einer Ankündigung von Energiesperrungen an die zuständigen Träger der Sozialhilfe und die Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende aufzunehmen. Wenn diese Regelung im SGB II und SGB XII aufgenommen wird, dann gibt es auch eine Legitimation zur Information der Leistungsträger durch den Grundversorger, ähnlich wie es das bereits für Mietrückstände gibt mit dem Ziel, Obdachlosigkeit zu vermeiden.

Meine Damen und Herren, der Senat will sich konsequent der Aufgabe annehmen, die Energieversorgung für alle sicherzustellen, den Menschen zu helfen, Energieeinsparungen zu realisieren und das Wort Zwangsabschaltung zu einem Fremdwort werden zu lassen. Mitwirken müssen dabei allerdings auch die Betroffenen. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Als Erstes lasse ich über den Antrag der Fraktion DIE LINKE abstimmen.

Gemäß Paragraf 51 Absatz 7 unserer Geschäftsordnung lasse ich zunächst über den Änderungsantrag, Drucksache 18/791, abstimmen.

Wer dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachen-Nummer 18/791 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür DIE LINKE)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Abg. T i m k e [BIW])

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Änderungsantrag ab.

Jetzt lasse ich über den Antrag der Fraktion DIE LINKE abstimmen.

Wer dem Antrag der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachen-Nummer 18/755 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür DIE LINKE)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Abg. T i m k e [BIW])

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab.

Nun lasse ich über den Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD abstimmen.

Wer dem Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD mit der Drucksachen-Nummer 18/824 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen CDU und Abg. T i m k e [BIW])

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Antrag zu.

Meine Damen und Herren, ich unterbreche jetzt die Sitzung für eine Mittagspause. Wir treffen uns um 14.30 Uhr wieder.

(Unterbrechung der Sitzung 12.57 Uhr)

Vizepräsidentin Schön eröffnet die Sitzung wieder um 14.30 Uhr.

Die Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) ist wieder eröffnet. Ich teile Ihnen mit, dass nachträglich interfraktionell vereinbart wurde, den Tagesordnungspunkt 37, Die Organisation der Wasserversorgung muss das Recht der Kommunen bleiben, ohne Debatte aufzurufen. Wir setzen die Tagesordnung fort.

Konsequenzen aus den jüngsten Lebensmittelskandalen jetzt ziehen – Verbraucherschutz verbessern Antrag der Fraktion der CDU vom 5. März 2013 (Drucksache 18/802)

Wir verbinden hiermit:

Konsequenzen aus den aktuellen Nahrungsmittelskandalen ziehen Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD vom 12. März 2013 (Drucksache 18/811)

Dazu als Vertreter des Senats Herr Senator Dr. Schulte-Sasse. Die Beratung ist eröffnet. Als erste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Grobien.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! In den vergangenen sechs Wochen sind die Menschen mit drei neuen Lebensmittelskandalen konfrontiert worden, Pferdefleisch, das als Rindfleisch etikettiert war, falsch deklarierte Bio-Eier und verseuchte Futtermittel aus Serbien verunsichern seitdem die Konsumenten. Die Häufigkeit und Dichte der aufgedeckten Verfehlungen im Lebensmittelbereich nimmt deutlich zu. Das Kontrollsystem der Lebensmittelindustrie, und zwar über die gesamte Wertschöpfungskette, vom Futtermittelhersteller über die Tierhalter, die Hersteller bis hin zum Vertrieb und Einzelhandel, ist lückenhaft und nicht ausreichend. Als Reaktion auf den ersten Skandal in diesem Jahr hat die Bundesregierung einen nationalen Aktionsplan verabschiedet, der auch die wesentlichen Punkte des heutigen Antrags der Koalitionsfraktionen aufgreift. Ich verstehe deshalb nicht, warum Ihr Antrag mit teilweise gleichen Punkten hier vorgelegt wird, aber ich werde es sicher noch erfahren. Wir als Bremer CDU-Bürgerschaftsfraktion fordern den Senat in unserem Antrag auf, einen Sachstand und die Planungen zur Umsetzung des Zehn-PunktePlans, auf den sich die Verbraucherschutzministerinnen und Verbraucherschutzminister des Bundes und

der Länder Mitte Februar geeinigt haben, abzugeben.

(Beifall bei der CDU)

Der Aktionsplan sieht unter anderem eine Überprüfung des Eigenkontrollsystems, das ist Buchstabe c Ihres Antrags, eine Überprüfung und gegebenenfalls eine Verschärfung der Sanktionsmaßnahmen, das ist in Buchstabe b Ihres Antrags enthalten, eine europaweite Herkunftskennzeichnung auch für verarbeitete Lebensmittel, das steht unter Buchstabe d Ihres Antrags, sowie die Prüfung eines besseres Frühwarnsystems vor. Dies sollte in der Tat bessere Beachtung finden, denn das Europäische Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel hat bereits Anfang Oktober 2012 auf die mit Schimmelpilzen belasteten Futtermittel vom Balkan hingewiesen. Zwischen den europäischen Richtlinien und Gesetzen und deren Umsetzung auf lokaler Ebene in den Kommunen und Gemeinden sowie deren Überwachung scheinen also das Dilemma und das Delta zu liegen, sodass es zu solchen Skandalen kommen kann. Deshalb ist der Ruf nach mehr Kontrollen ja auch einfach und zunächst einmal berechtigt. Rund 2 400 Lebensmittelkontrolleure arbeiten in Deutschland. Sie haben einen eigenen Verband, der bereits seit Jahren mehr Kontrolleure fordert.

Im Vortext Ihres Antrags schreiben Sie selbst, dass der Lebensmittelüberwachungsdienst innerhalb des LMTVet in Bremen aufgrund seiner begrenzten Ressourcen nur in sehr begrenztem Umfang Kontrollen durchführen kann. Ich frage mich, ob nicht wir als bremische Politiker an dieser Stelle in der Pflicht sind, an diesem Zustand, der auch in unserer Regelungskompetenz liegt, etwas zu ändern, oder ob es ausreicht, so wie Sie es in Ihrem Antrag in allen drei Punkten tun, mit dem ausgestreckten Finger nach Berlin zu zeigen. Natürlich bezweifeln auch wir, dass mehr Kontrolleure allein das Problem beheben, denn die Lebensmittelkontrolleure finden die Trickser, Täuscher und Betrüger, die in den internationalen Lieferströmen durch kriminelle Energie ihren Euro verdienen, sicher nicht.

Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass wir es bei dem im großen Umfang falsch deklarierten Fleisch mit Machenschaften EU-weit agierender krimineller Netzwerke zu tun haben. Wer so viel kriminelle Energie hat, hält sich auch an keine Kennzeichnungspflicht. Um dieser kriminellen Energie zu begegnen, bedarf es härterer Strafen und ihrer konsequenten Umsetzung.

(Beifall bei der CDU)

Genau gegen diese Machenschaften geht der Aktionsplan von Bundesministerin Frau Aigner vor.

Dann haben wir da auch noch den Menschen als Konsumenten und Verbraucher. Der Konsument möchte heutzutage beste Ware zu einem möglichst

geringen Preis, die berühmte Lasagne für 1,25 Euro. Verwundern kann es deshalb eigentlich nicht, wenn die Hersteller dem Rindfleisch das um ein Vielfaches günstigere Pferdefleisch aus dem Ausland beimischen. Der Skandal ist nur die Etikettierung, sie hätten es ja angeben können. Gesundheitsschädlich ist Pferdefleisch nicht.