Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt den Darlegungen zur Begründetheit der Ausgaben und zur Ausschöpfung von Einnahmequellen im Zusammenhang mit einer Überschreitung der Höchstgrenze für Kreditaufnahmen nach Artikel 131 a der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2015 zu.
Gemäß Paragraf 51 Absatz 7 unserer Geschäftsordnung lasse ich auch hier zuerst über die Änderungsanträge abstimmen.
Wer dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachen-Nummer 18/1161, der sich auf beide Haushaltsgesetze bezieht, seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Wer dem Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD mit der Drucksachen-Nummer 18/1200, Neufassung der Drucksache
18/1186, der sich auch auf beide Haushaltsgesetze bezieht, seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Wer das Haushaltsgesetz 2014 in der oben angeführten Fassung und unter Berücksichtigung der soeben vorgenommenen Änderungen in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Wer das Haushaltsgesetz 2015 in der oben angeführten Fassung und unter Berücksichtigung der soeben vorgenommenen Änderungen in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Haushaltsgesetz 2015 in zweiter Lesung mit den Änderungen.
Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von dem Finanzplan 2012 bis 2017 der Freien Hansestadt Bremen, Drucksache 18/1046, von dem Bericht der Freien Hansestadt Bremen zur Umsetzung des Sanierungsprogramms 2012 – 2016, Drucksache 18/1049, von dem Bericht zur Haushaltslage der Freien Hansestadt Bremen gemäß Paragraf 3 Absatz 2 des Stabilitätsratsgesetzes, Drucksache 18/1050, und von dem Bericht des staatlichen Haushalts- und Finanzausschusses, Drucksache 18/1198, Kenntnis.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bedanke mich für die sehr disziplinierte, konstruktive Diskussion und für die Einhaltung der Redezeiten. Herzlichen Dank dafür! Nun kann der Senat losmarschieren.