Protokoll der Sitzung vom 16.07.2014

Es ist richtig, wir nehmen Geld in die Hand, um

Entlastungen für die Anwohnerinnen und Anwohner zu erreichen. Das wurde von Ihnen immer mitgetra gen, Sie haben all dies immer mit verhandelt und dazu gestanden, und wenn Sie das jetzt infrage stellen und sagen, weil wir das erreicht haben, weil wir jetzt etwas für die Menschen in dem Stadtteil machen,

sollen wir nun von dieser Planung Abstand nehmen, dann sind Sie für mich wirklich als Geisterfahrer in einer falschen Richtung unterwegs.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Ich sage Ihnen noch eines: Wir haben auch die

Nullvariante – Sie haben das Urteil des Bundesver waltungsgerichts ja noch einmal angesprochen –, das ist noch gar nicht lange her, das war in der vorletzten Bürgerschaftssitzung, noch einmal in Verbindung mit der 19. Änderung des Flächennutzungsplans geprüft. Das haben wir, glaube ich, im Mai dieses Jahres hier beschlossen, da haben wir all dies ja auch debattiert. Als wir überlegt haben, wie wir auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts reagieren, haben wir geschaut, ob die Neuenlander Straße all diese Verkehre, mit denen wir zukünftig rechnen, aufnehmen kann – sie hat heute schon 50 000 Fahr zeuge, und wir rechnen mit deutlich mehr Fahrzeugen –, und die Prüfung hat eindeutig ergeben, dass die Neuenlander Straße diese verkehrliche Funktion nicht übernehmen kann. Das ist nicht zuzumuten, das kann der Ortsteil Huckelriede nicht aufnehmen, und deswegen ist – und das sage ich hier ganz deut lich – dieser Dringlichkeitsantrag Ihrer Fraktion, der Fraktion der LINKEN, abzulehnen.

Der Senat ist und bleibt bei seiner Auffassung, dass

die dem Bund zur Genehmigung vorgelegte Planung zum Bauabschnitt 2.2 für die Umsetzung der von der Bremischen Bürgerschaft beschlossenen Variante 4 Süd modifiziert wirtschaftlich vertretbar und sinnvoll ist. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen – Abg. R u p p [DIE LINKE]: Ich wollte eigentlich noch eine Frage loswerden!)

Sie können ja die Kurzin

tervention nutzen!

(Abg. R u p p [DIE LINKE]: Nein, danke, dann machen wir das im Anschluss!)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Aussprache ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer dem Antrag der Fraktion DIE LINKE mit der

Drucksachen-Nummer 18/1479 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür DIE LINKE)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und BIW)

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt

den Antrag ab.

Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von

der Antwort des Senats, Drucksache 18/1442, auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE Kenntnis.

Asbest in Gebäuden und Umwelt – noch immer

eine tödliche Gefahr!

Große Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/Die

Grünen und der SPD

vom 25. April 2014

(Drucksache 18/1364)

D a z u

Mitteilung des Senats vom 1. Juli 2014

(Drucksache 18/1461)

Dazu als Vertreter des Senats Herr Senator Dr.

Lohse, ihm beigeordnet Frau Staatsrätin Friderich.

Herr Senator Dr. Lohse, möchten Sie die Antwort

wiederholen? Ich gehe davon aus, dass dies nicht der Fall ist.

(Senator D r. L o h s e : Nein!)

Dann treten wir in eine Aussprache ein.

Als erste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete

Frau Schön.

Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Als wir die Anfrage gestellt hatten, hatte sie eigentlich kei nen aktuellen Anlass, außer das prinzipielle Wissen darüber, dass Asbest in Gebäuden und Umwelt auch heute noch ein Problem ist. Wir wussten nichts darüber, dass es gestern Abend im Aalto-Hochhaus eine Panne gegeben hat, wir wussten nichts über die Vorfälle auf der Deponie Grauer Wall in Bremerhaven, sondern der Grund, dieses Thema, das heute immer noch aktuell ist, auf die Tagesordnung zu setzen, war, dass es doch stark in Vergessenheit geraten ist.

Asbest, Asbestos, kommt aus dem Altgriechischen

und heißt unvergänglich, und das ist auch der Grund, weshalb Asbest über viele Jahrzehnte als idealer Werkstoff galt, millionenfach eingesetzt wurde, aber es ist auch schon seit Anfang des 20. Jahrhunderts bekannt, dass es gesundheitsschädlich ist. Seit dem Jahr 1943 ist Lungenkrebs als Berufskrankheit an erkannt, und es dauerte noch 50 weitere Jahre, bis zum Jahr 1993, bis Asbest in Deutschland verboten wurde, in der EU war es dann im Jahr 2005. Das zeigt, dass es ein sehr, sehr großer Markt war.

Asbest ist ein langlebiges Produkt, deswegen wur

de es in Gebäuden eingesetzt und ist trotz Verbots heute noch zu finden, leicht erkennbar für uns alle in

Fassadenverkleidungen, Asbestzementdächern und Blumenkübeln, aber schwer erkennbar in asbest haltigen Putzen, Fliesenklebern, Leichtbauplatten an Wänden und Dächern, Vinylfußbodenbelägen, Trägern, Spachtelmassen und Farben oder, wie im Aalto-Hochhaus, auch in Lüftungsschächten. Wir müssen also prinzipiell in Gebäuden aus den Jahren 1960 bis 1993 mit einer Asbestbelastung rechnen, das sagt auch die Große Anfrage, und daher ist es auch so, dass viele Gebäude, die in der Zeit errichtet worden sind, unter einem gewissen Verdacht stehen.

Der Grund für die Anfrage ist, dass in Berlin 70 000

asbestbelastete Wohnungen gefunden worden sind, davon 48 000 im landeseigenen Gebäudebestand, und aufgefallen ist es dadurch, dass die Wohnungen privatisiert werden sollten, und bei einer Privatisie rung, wenn die Wohnungen jetzt verkauft werden sollen, muss man darlegen, ob diese Wohnungen schadstoffbelastet sind. Es wurde gemacht, weil man darüber natürlich auch Schadensersatzansprüche abwehren kann, und jetzt darf sich jeder selbst da rüber Gedanken machen, weshalb vorher eigentlich die Mieter nicht gewarnt worden sind, das aber in dem Moment, wenn sie verkauft werden, auf die Tagesordnung kommt.