Frau Böschen. Ich würde gern einmal mit Ihnen dar über reden, in welchem Gremium wir es auch immer machen können. Selbstverständlich gibt es in den meisten Geschäftsführerverträgen auch Regelungen über Tantiemen in Bezug auf Gleichstellung, darü ber wird immer diskutiert und auch gestritten, und es gibt auch Maßnahmen, die dann, wenn sie nicht eingehalten werden, auch zu Abzügen führen. Es ist aber natürlich nicht die wichtigste Aufgabe eines
Geschäftsführers oder einer Geschäftsführerin, die Frauenquote zu erfüllen, er oder sie hat auch ande re Aufgaben, und dort muss man eine Abwägung vornehmen. Ich glaube, da sind wir eigentlich auch ganz gut aufgestellt, aber wir können noch viel besser werden.
Wettbewerb auch zu suchen, wo es noch Instrumen te gibt, und die würden wir gern auch mit Ihnen diskutieren. Die Quote, die in Hamburg vorgelegt wird, gehört jedenfalls für uns nicht zu dem besten Instrument, weil wir sie schon lange erreicht haben. Insofern hoffe ich, dass wir da gemeinsam ein Stück weiterkommen. – Vielen Dank!