(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)
Weitere Wortmeldungen liegen
Die Beratung ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung.
Gemäß Paragraf 51 Absatz 7 unserer Geschäftsord
nung lasse ich zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE abstimmen.
Wer dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LIN
KE mit der Drucksachen-Nummer 18/1561 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Ich bitte um die Gegenprobe!
(Dagegen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und BIW)
Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt
Jetzt lasse ich über den Entschließungsantrag der
Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD abstimmen.
Hier ist getrennte Abstimmung beantragt.
Zuerst lasse ich über die Ziffern 2, 3 und 5 des
Wer den Ziffern 2, 3 und 5 des Entschließungsan
trags der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD mit der Drucksachen-Nummer 18/1560 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
(Dagegen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE)
Ich bitte um die Gegenprobe!
Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt
den Ziffern 2, 3 und 5 des Entschließungsantrags zu.
Nun lasse ich über die Ziffern 1, 4 und 6 des An
Wer den Ziffern 1, 4 und 6 des Entschließungsan
trags der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD der mit der Drucksachen-Nummer 18/1560 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
(Dafür SPD und Bündnis 90/Die Grünen)
Ich bitte um die Gegenprobe!
(Dagegen CDU, DIE LINKE und BIW)
Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt
den Ziffern 1, 4 und 6 des Entschließungsantrags zu.
Zum Schluss lasse ich über den Antrag der Fraktion
Wer dem Antrag der Fraktion der CDU mit der
Drucksachen-Nummer 18/1562 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Ich bitte um die Gegenprobe!
(Dagegen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE)
Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt
Bericht zur Haushaltslage der Freien Hansestadt Bremen gemäß § 3 Absatz 2 des Stabilitätsratsgesetzes
Stabilitätsbericht 2014 –
Mitteilung des Senats vom 9. September 2014