Wer dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachen-Nummer 18/1636 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! (Dafür DIE LINKE)
Wer dem Änderungsantrag des Rechtsausschusses mit der Drucksachen-Nummer 18/1629 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Zum Schluss lasse ich über das Gesetz zur Neuregelung des Vollzugs der Freiheitsstrafe in der Freien Hansestadt Bremen, Drucksache 18/1475, in zweiter Lesung abstimmen.
Wer das Gesetz zur Neuregelung des Vollzugs der Freiheitsstrafe in der Freien Hansestadt Bremen – unter Berücksichtigung der soeben vorgenommenen Änderungen – in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von dem Bericht des Rechtsausschusses, Drucksache 18/1629, Kenntnis.
Sonderbericht des Rechnungshofs der Freien Hansestadt Bremen nach § 99 LHO über die Prüfung der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und der Kostenfortschreibung für die geplante Anbindung des Überseehafengebietes an die A 27 in Bremerhaven „Hafentunnel“ vom 11. März 2014
Bericht des staatlichen Rechnungsprüfungsausschusses zum Sonderbericht des Rechnungshofs der Freien Hansestadt Bremen nach § 99 LHO über die Prüfung der Wirtschaftlich
lichkeitsuntersuchung und der Kostenfortschreibung für die geplante Anbindung des Überseehafengebietes an die A 27 in Bremerhaven – „Hafentunnel“ vom 14. Juli 2014
Die gemeinsame Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.
Wer den Bemerkungen im Bericht des staatlichen Rechnungsprüfungsausschusses beitreten möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) tritt den Bemerkungen im Bericht des staatlichen Rechnungsprüfungsausschusses bei.
Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von dem Sonderbericht des Rechnungshofs der Freien Hansestadt Bremen, Drucksache 18/1300, und von dem Bericht des staatlichen Rechnungsprüfungsausschusses, Drucksache 18/1484, Kenntnis.
Antrag des nicht ständigen Ausschusses „Ausweitung des Wahlrechts“ vom 16. Januar 2013 (Drucksache 18/731) 2. Lesung
Bericht und Antrag des nicht ständigen Ausschusses „Ausweitung des Wahlrechts“ vom 15. Juli 2014 (Drucksache 18/1486)
Die Bürgerschaft (Landtag) hat den Gesetzentwurf des nicht ständigen Ausschusses „Ausweitung des Wahlrechts“ in ihrer 34. Sitzung am 24. Januar 2013 in erster Lesung beschlossen und dem Staatsgerichtshof nach Artikel 140 Absatz 1 der Bremischen Landesverfassung zur Klärung vorgelegt.