Protocol of the Session on November 20, 2014

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Wir fragen den Senat:

Wie bewertet der Senat die bisherige Arbeit der Integrationsberater in Bremen und Bremerhaven?

Auf welche Probleme stoßen die Integrationsberater momentan bei ihrer Arbeit?

Wie plant der Senat, die Arbeit der Integrationsberater in Zukunft fortzusetzen?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Professor Stauch.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Der Senat bewertet die bisherige Arbeit der Integrationsberater in Bremen und Bremerhaven insgesamt positiv. Sie ist ein Baustein bei der Inklusion schwerbehinderter Menschen auf dem ersten Arbeitsmarkt im Land Bremen. Aus den Tätigkeitsberichten der Integrationsberater für das Jahr 2013 ergibt sich etwa, dass die Integrationsberater in beiden Städten insgesamt mehr als 250 Betriebe aufgesucht haben, um dort für die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu werben und Beratung zu diesem Thema anzubieten. In mehr als 20 Fällen konnten sie dazu beitragen, Beschäftigungs-, Ausbildungs- oder Praktikumsverhältnisse von schwerbehinderten Menschen bei Arbeitgebern zu vermitteln. Zu Frage 2: Passende schwerbehinderte Arbeitssuchende mit den erforderlichen Qualifikationen stehen nicht immer auf dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Damit die Akquise von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen in Zukunft häufiger zu einem unmittelbaren Erfolg führt, haben die Integrationsberater eine Verfahrensabsprache mit der Agentur für Arbeit getroffen. Diese Absprache erleichtert den Austausch untereinander und macht für die Integrationsberater transparent, welche arbeitslosen schwerbehinderten Menschen mit welchen Qualifikationen arbeitssuchend gemeldet sind und somit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Die Wirksamkeit dieser Maßnahme wird das Integrationsamt überprüfen. Zu Frage 3: Das Integrationsamt hat im Mai 2014 die Verträge mit den Integrationsfachdiensten über die Integrationsberatung bis zum Ende des Jahres 2018 verlängert. Das Integrationsamt beabsichtigt, zunächst beschränkt auf Bremerhaven, das Aufgabenspektrum der Integrationsberatung um die Akquise potenzieller Träger von Integrationsprojekten zu erweitern. Dies ist im derzeit laufenden Aktionsprogramm des Landes Bremen zur Förderung von Integrationsprojekten so vorgesehen. Die halbe Stelle, die in Bremerhaven im Bereich Integrationsberatung bereits eingerichtet ist, soll in diesem Zusammenhang um eine weitere ganze Stelle aufgestockt werden. Dabei ist eine Zusammenarbeit mit der Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung geplant. Diese Verzahnung mit der regionalen Wirtschaftsförderung soll dazu beitragen, weitere Branchen und Dienstleister zu erreichen. – Soweit die Antwort des Senats!

Frau Grönert, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

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Sie haben selbst angesprochen, dass es ein bisschen schwierig ist, die passenden Schwerbehinderten zu finden, weil sie oft nicht die Qualifikationen haben. Gibt es Überlegungen, dass auch die Integrationsberater da quasi als Mittler zwischen den Betrieben und Schwerbehinderten auftreten, damit sich die Betriebe auch mehr für eine Nachqualifizierung einsetzen?

Bitte, Herr Staatsrat!

Wir werden sicherlich durch diese Verstärkung der Integrationsberatungen eine genauere Abfrage der Bedarfe der Betriebe haben, und wir werden, glaube ich, die Treffsicherheit erhöhen. Ein unmittelbarer Kontakt mit den Schwerbehinderten ist so noch nicht vorgesehen. Es geht erst einmal um die Akquise von Stellen, das ist das Erste, und um die Bereitschaft, solche Stellen überhaupt zu schaffen.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ich habe verstanden, dass das andere aber in der Zukunft denkbar wäre?

Bitte, Herr Staatsrat!

Durchaus!

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die zehnte Anfrage steht unter dem Betreff „Crowdfunding für Bremer Kreativszene attraktiv und produktiv machen“. Die Anfrage ist unterzeichnet von den Abgeordneten Werner, Frau Dr. Schaefer, Dr. Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Bitte, Herr Werner!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wer könnte Träger einer lokalen und regionalen Crowdfunding-Plattform für Bremen und gegebenenfalls die Nordwestregion sein, etwa nach dem Beispiel der Hamburger Plattform www.nordstarter. org?

Zweitens: Welche Wirkung hätte eine lokale oder regionale Crowdfunding-Plattform für die lokale Kreativwirtschafts-, Kultur- und Projektförderung, insbesondere in den Bereichen Tourismus, Kultur, Medien, Soziales und Stadtentwicklung?

Drittens: Welche möglichen Hindernisse sieht der Senat für eine Realisierung eines entsprechenden Angebots in Bremen?

Diese Anfrage wird beantwortet von Frau Staatsrätin Emigholz.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu Frage 1: Träger einer in Bremen geplanten Crowdfunding-Plattform sind die Bremer AufbauBank GmbH, BAB, und die Wirtschaftsförderung Bremen GmbH, WFB. Sie soll ergänzend zum bestehenden Förderangebot die Finanzierungsmöglichkeiten für bremische Projekte erweitern und in Kürze realisiert werden und online gehen. Die Bremer Plattform, die den Titel „Schotterweg 4.0“ tragen wird, basiert auf einem sogenannten „White Label“ des Unternehmens STARTNEXT. Durch die Nutzung dieses Modells können nicht nur regionale Geldgeber Kapital zur Verfügung stellen, sondern es können bundesweit Gelder akquiriert werden. Die Beratung erfolgt durch Mitarbeiter der WFB und der BAB.

Zu Frage 2: Crowdfunding zeichnet sich durch selbstverantwortete Geldbeschaffung für Projekte aus, die genügend Überzeugungskraft haben, andere von ihrer Idee einzunehmen und privates Geld zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig ist diese Art der Geldbeschaffung ein erster Prüfstein für die Durchschlagskraft des Vorhabens.

Mit dem Angebot ist eine Vielzahl von positiven Effekten verbunden. Das Einstellen einer Projektidee auf der Plattform dient der Präqualifizierung vor der Nutzung klassischer Förderangebote. So hilft die Erstellung von Bewerbungsmaterialien, wie zum Beispiel Videos, den Akteuren bei der Präzisierung ihrer Ideen. Zum anderen können Projekte finanziert werden, bei denen die klassischen Instrumente aufgrund formaler Rahmenbedingungen noch nicht greifen. Auch komplementäre Ansätze sind möglich, so dass sich durch Crowdfunding insgesamt mehr Finanzierungsmöglichkeiten ergeben. Crowdfunding ist nicht nur für Gründer und Unternehmen in Erweiterungsphasen interessant, sondern kann auch im Kontext von Veranstaltungen zum Einsatz kommen. Große Events, die unterfinanziert sind, können sich auf diese Weise zusätzliche Mittel akquirieren. Dieses Konzept ist grundsätzlich auch für Projekte der Stadtentwicklung und im Tourismus realisierbar.

Auch im Kulturbereich ist Crowdfunding eine interessante Finanzierungsmöglichkeit.

Künstler und Künstlerinnen sind heute fast immer grenzüberschreitend aufgestellt, agieren in internationalen Kontexten. Dabei nutzen sie bereits Plattformen wie zum Beispiel ulule oder STARTNEXT wie selbstverständlich, um für bestimmte Projekte die Finanzierung zu realisieren. Hier wird „Schotterweg 4.0“ als lokal verankerte Plattform in Verbindung mit STARTNEXT eine sinnvolle Ergänzung darstellen.

Zu Frage 3: Der Senat sieht keine Hindernisse. Zum jetzigen Zeitpunkt kann allerdings noch keine verlässliche Einschätzung darüber gegeben werden, wie

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(B) (D)

hoch die Nachfrage nach dem Angebot sein wird. Im Wettbewerb mit anderen Standorten ist nach Auffassung des Senats die Realisierung eines solchen Angebots aber erforderlich. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Kollege Werner, haben Sie eine Zusatzfrage?

(Abg. W e r n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Nein, das klingt alles super und wie bestellt! Es war gar nicht bestellt! Ich bin überrascht und beeindruckt und versuche gerade, die Fachbegriffe wie Schotterweg zu sortieren! Das kann ich aber allein probieren! Danke!)

Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die elfte Anfrage trägt die Überschrift „Entwicklung der Hooliganszene – ein Feindbild schweißt zusammen?“. Die Anfrage trägt die Unterschriften der Abgeordneten Senkal, Tschöpe und Fraktion der SPD.

Bitte, Herr Abgeordneter Senkal!

Danke, Herr Präsident! – Wir fragen den Senat:

Erstens: Ist dem Senat die jüngste Entwicklung innerhalb der deutschen Hooliganszene bekannt, welche die Zusammenarbeit von 17 bisher untereinander verfeindeter Gruppierungen unter dem Stichwort „GnuHonnters“ beinhaltet?

Zweitens: Welche Erkenntnisse hat der Senat über die Beteiligung Bremer Hooligans am Rande von salafistischen Kundgebungen oder gegengerichtete Demonstrationen, wie etwa in Mönchengladbach, Dortmund oder vor Ort in Bremen?

Drittens: Wie schätzt der Senat diese Entwicklung und die möglicherweise davon ausgehenden Gefahren ein?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Mäurer.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu Frage 1: Der Zusammenschluss der Gruppierungen unter der Bezeichnung „GnuHonnters“ ist dem Senat bekannt. Es liegen jedoch keine Erkenntnisse über eine Beteiligung von Bremer Hooligans an dem Netzwerk vor.

Zu Frage 2: Sowohl bei der salafistischen Kundgebung in Mönchengladbach als auch bei der in Bremen sind Personen aus dem Umfeld der Bremer Hooliganszene festgestellt worden. An der am 26. Oktober dieses Jahres in Köln durchgeführten Veranstaltung waren ebenfalls Bremer Hooligans und Personen aus dem hiesigen rechtsextremistischen

Spektrum beteiligt. Aus diesem Spektrum wurde im Vorfeld in einem erheblichen Umfang zur Teilnahme an der Veranstaltung aufgefordert.

Zu Frage 3: Der Senat betrachtet diese Entwicklungen seit Jahren mit großer Sorge. Der Senator für Inneres und Sport weist bereits seit 2010 in den Verfassungsschutzberichten auf die besonders enge Zusammenarbeit zwischen Neonazis, rechtsextremistischen Parteien, Skinheads und Hooligans hin. Die bremischen Sicherheitsbehörden befassen sich daher intensiv mit der Problematik und beobachten das entsprechende rechtsextremistische Spektrum. Bei entsprechenden Aktivitäten werden die Möglichkeiten des Versammlungs- und Ordnungsrechts konsequent genutzt. Veranstaltungen werden bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen untersagt. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Kollege, Senkal, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!