Emin Sükrü Senkal

Sitzungen

18/4 18/5 18/7 18/10 18/11 18/12 18/13 18/14 18/15 18/16 18/18 18/20 18/22 18/25 18/27 18/32 18/35 18/39 18/40 18/46 18/47 18/48 18/51 18/52 18/55 18/61 18/65 18/69 18/70 18/71 18/77 18/80 18/81

Letzte Beiträge

Frau Präsidentin, meine sehr
geehrten Damen und Herren! Facebook begleitet viele Menschen in ihrem Alltag. Es wird immer wie der nachgeschaut, wer was gepostet hat, und was es Neues gibt. Das soziale Netzwerk wird genutzt, um mit Freunden einfach in Kontakt zu bleiben, sich selbst darzustellen – der eine mehr, der andere weniger –, Informationen zu bekommen, Informa tionen selbst weiterzugeben und, und, und. Man kann seinen verschiedenen Interessen Ausdruck verleihen, indem man Gruppen beitritt oder gründet; indem man verkündet, wann man wo ist, an welcher Veranstaltung man teilnimmt; indem man Beiträge liked und postet. Bei aller berechtigten Kritik der Datenschützer kann man nicht verkennen, dass Facebook inmitten der Gesellschaft angekommen ist und nicht vorhat, demnächst wieder zu gehen.
Aufgabe einer modernen Polizei – als vielleicht eine
der bürgernächsten Behörden – ist es, den Herausfor derungen durch neue Entwicklungen standzuhalten, mit der Zeit zu gehen, nicht, um besonders modern zu wirken, sondern weil die Polizei dort sein muss, wo Menschen sind und erreicht werden können, und auch, um eigene Inhalte und Ziele zu vermitteln.
Ich halte es daher für erforderlich, dass die Polizei
Bremen und auch die Ortspolizeibehörde Bremer haven grundsätzlich einen Facebook-Auftritt haben. Die Kehrseite der Medaille ist, dass Facebook uns auch schon gezeigt hat, welche Dynamiken sich dort entwickeln können und dass die Dinge, die dann ihren Lauf nehmen, nicht mehr zu stoppen sind. Falsche Verdächtigungen werden sehr schnell zu vermeint lichen Wahrheiten. In Emden kam es im Jahr 2012 auf Facebook nach einer falschen Verdächtigung zu Lynchaufrufen und realen Zusammenrottungen.
Insbesondere aus diesen Gründen sind wir gegen
die sogenannte Fahndung bei Facebook im engeren Sinne. Wir haben bei der Polizei im Land Bremen sehr gut ausgebildete Ermittlerinnen und Ermittler. Hobbyermittler sind hier fehl am Platz.
Ich weiß, liebe CDU-Fraktion, dass das auch nicht
Ihr Ansinnen ist, das hinter dem Antrag steckt, aber die Gefahr, die besteht und sich zuweilen realisiert hat, muss – –.
(Abg. H i n n e r s [CDU] meldet sich zu einer Zwischenfrage. – Glocke] Vizepräsidentin Schön: Herr abgeordneter, gestat ten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Hinners? Abg. Senkal (SPD): Leider nein! Das Thema hatten
wir gestern schon, Herr Hinners1
Die Gefahr wie gesagt, muss man einfach aner
kennen. Die Herrschaft über das Verfahren muss staatlich bleiben und darf nicht der sogenannten Netzgemeinde überlassen werden. Es darf nicht unter der Überschrift der Polizei kommentiert und spekuliert werden.
Selbstverständlich ist die Polizei auf Hinweise
angewiesen, auf Hinweise, die aus der Bevölke rung kommen. Der goldene Mittelweg ist für mich nicht, die Kontrolle mittels Facebook und der dort vorhandenen Eigendynamik abzugeben, sondern mit Verlinkungen zum eigenen Internetauftritt zu arbeiten, sofern Hinweise aus der Bevölkerung als unerlässlich betrachtet werden.
Viel wichtiger finde ich es – wie ich eingangs
schon dargelegt habe –, dass die Polizei Facebook so nutzt, wie es für sie sinnvoll und für die Interessierten nützlich ist. Ich halte es für sehr gut, dass sowohl die Polizei Bremen als auch die Ortspolizeibehörde Bremerhaven beabsichtigen, eine Facebook-Präsenz für die Bereiche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Krisenkommunikation, Prävention und Nachwuchs werbung einzurichten.
Das in dem Bericht vorgestellte Konzept findet
unsere volle Unterstützung.
Den Antrag der CDU-Fraktion, in dem die Ein
führung einer Facebook-Fahndung im klassischen Sinne gefordert wird, lehnen wir ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine sehr
geehrten Damen und Herren! Herr Hinners, Sie wissen es ganz genau, die Aktenhalden, die sich in der jüngeren Vergangenheit angestaut haben, hängen ganz eng mit der Einführung des neuen Vorgangsbearbeitungssystems „Artus“ zusammen.
Seit etwas über einem Jahr wird dieses System
jetzt angewendet. Durch dessen Einführung haben wir endlich auch im Land Bremen ein hochmodernes und leistungsstarkes Bearbeitungssystem, das viele Vorteile in der ermittlerischen Tätigkeit bei der Be wältigung der Datenmengen und dadurch mittelfristig auch bei der zeitlichen Bearbeitung mit sich bringt. Mit dem in Schleswig-Holstein entwickelten System stehen die Daten aus der Kriminalitätsbekämpfung, der Gefahrenabwehr, der Verkehrsunfallsachbearbei tung und der Dokumentation polizeilicher Einsätze außerdem allen Fachleuten innerhalb der Polizei zur Verfügung, die über eine entsprechende Zugangs berechtigung verfügen.
Bei einer Fünf-Minuten-De
batte? Nein, es tut mir leid!
Ein solches System leitet die computergestützte
Bearbeitung aller Vorgänge der Polizei von der Er fassung bis zur endgültigen Erledigung und Archi vierung und stellt zusätzlich auch noch die Daten für bundesweite Kriminalstatistiken zur Verfügung. Dadurch sollen sich Arbeitsabläufe bei der Krimi nalitätsbekämpfung und der Prävention deutlich beschleunigen und Fehler, die durch die manuelle Übertragung geschehen können, verringern. Au ßerdem bieten sich viele neue Möglichkeiten eines Modus Operandi, um andere kriminelle Muster, Tatortspezialisierungen oder Banden und organisierte Kriminalität zu erkennen.
Von Anfang an war klar, dass eine Umstellung
zunächst auch bedeutet, dass alle Benutzerinnen und Benutzer sich mit dem hochmodernen Programm auseinandersetzen müssen, dann geschult werden und sich auch ein Stück weit an das neue, ganz andere Programm gewöhnen müssen. Ein gewisser Bearbeitungsstau ist dabei unumgänglich, und der Anstieg nach der Einführung ist erkennbar. Hin zu kamen noch andere Dinge, durch die die Bear beitung leider erst verzögert erfolgen konnte oder kann. Dazu gehören Langzeiterkrankte, aber auch besondere erforderliche Schwerpunktsetzungen in anderen Kriminalitätsbereichen und eine dadurch bedingte andere Priorisierung der Fallbearbeitung, denn in der Tat handelt es sich bei den bisher nicht inhaltlich abgeschlossenen Akten nicht nur, aber auch um solche ohne konkreten Ermittlungsansatz, sodass es zumindest nicht zu Verfahrenseinbußen in diesem Bereich kommt. Hier ist es natürlich besonders
wichtig, Steuerungsprozesse im Blick zu behalten, um Verjährungen in jedem Fall ausschließen zu können.
Ihr Antrag, sehr geehrter Herr Hinners, ist daher
meiner Ansicht nach jetzt verfehlt, denn das Vor gangsbearbeitungssystem kann sich erst jetzt langsam in der Wirkung so entfalten, wie es vorgesehen war. Die zeitlichen Ersparnisse, insbesondere im Bereich der kriminalitätspolizeilichen Bearbeitung, können erst jetzt wirken. Diese Entwicklung müssen wir daher abwarten und nach einem angemessenen Zeitraum bewerten.
Selbstverständlich kann ein derartiger Aktenstau
langfristig nicht geduldet werden. Umstellungen sollte man jedoch nicht inmitten des Prozesses ne gativ abstrafen, sondern rational beurteilen. Hinzu kommt, dass Ihre Forderung wegen der bestehen den Haushaltsrelevanz nur auf stabiler finanzieller Grundlage erfolgen kann.
Zum Schluss möchte ich auch noch betonen, dass
auch innerhalb der Polizei keinesfalls tatenlos zuge schaut wurde. Die Nachbesetzung vakanter Stellen wird bereits in diesem Monat, nachdem die derzeitige Ermittlung abgeschlossen ist, erfolgen können. Auch bei der Schutzpolizei wurde personell temporär zur Bewältigung der Aktenhalden Personal nachge steuert, sodass die Akten alsbald bearbeitet und abgeschlossen werden können.
Aus diesen von mir genannten Gründen lehnen
wir Ihren Antrag vorerst und zum jetzigen Zeitpunkt ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine sehr
geehrten Damen und Herren! Wir behandeln heute ein Thema, das mir persönlich sehr wichtig ist. Mit dem vorliegenden Antrag möchten wir ein Projekt in die Wege leiten, welches zum Beispiel in Hes sen bereits eine sehr positive Bewertung durch die dortige Polizei erfahren hat. Wir sprechen über die Einführung von sogenannten Bodycams.
Bei Bodycams handelt es sich um Videokameras, die
gut sichtbar am Körper getragen werden. Diese Art Kamera kann Videosequenzen aufzeichnen, wobei der Impuls zur Aufzeichnung von einer Fernbedienung am Handgelenk gesendet wird. Ziel der Videoaufzeich nungstechnik mit Bodycams ist, die Hemmschwelle für Übergriffe auf Polizeibeamtinnen und -beamte zu erhöhen und dadurch Gewaltbereitschaft gegenüber der Polizei entgegenzuwirken, gleichzeitig aber auch eine gesetzeskonforme Anwendung unmittelbaren Zwangs überprüfbarer zu machen und dadurch die Entkräftung zu Unrecht gemachter Anschuldigungen gewährleisten zu können.
Uns ist bewusst, dass die Kameras nicht das Allheil
mittel gegen ausartende Übergriffe auf Polizeibeam tinnen und -beamte sind und auch widerrechtliches staatliches Vorgehen dadurch nicht ausgeschlossen werden kann.
Dennoch sollten wir alle uns zur Verfügung stehen den Mittel nutzen, um jeglicher Gewalt entgegen zuwirken.
Der innenpolitische Blick in die USA ist nicht
unbedingt die Quelle meiner politischen Inspira tion, dennoch möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass es sich um ein Land handelt, in dem auf einen großen Erfahrungsschatz in Sachen Bodycams zu rückgeblickt werden kann. Die Erfahrungen, die dort gemacht wurden, sind ebenfalls weitestgehend positiv. Außerdem werden die Kameras dort keines falls ausschließlich vonseiten der Polizei gefordert, vielmehr handelt es sich um eine jahrzehntealte Forderung der Bürgerrechtsbewegung. Im Rahmen der Bewegung Black Lives Matter, die sich nach dem Tod von Michael Brown in Ferguson bildete, haben sich sowohl Bürgerrechtsbewegungen, Bürgermeister großer US-Metropolen wie New York City und Los Angeles als auch nicht zuletzt Lesley McSpadden, die Mutter von Michael Brown, ausdrücklich für die Bodycams ausgesprochen. Bundesrichterin Shira Scheindlin ordnete daraufhin ein groß angelegtes Programm für Bodycams in bestimmten Stadtteilen New York Citys an.
Über die vorbeugende Wirkung hinaus und in
Korrelation mit dem präventiven Ansatz können und sollen die entstandenen Aufnahmen auch repressiv zur Geschehensaufklärung genutzt werden. Das gilt für Übergriffe gegen Vollstreckungsbeamtinnen und -beamte, andererseits müssen sich diese aber auch für eigenes Fehlverhalten verantworten, sofern Anschuldigungen erfolgen.
Die Polizistinnen und Polizisten können sich aber,
wie erwähnt, auch von zu Unrecht erhobenen Vor würfen freimachen. Ich finde, wir können hier von einer Win-win-Situation reden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die mit
Bodycams ausgestatteten Beamtinnen und Beamten müssen dabei natürlich immer als solche mit Video aufzeichnungsgerät deutlich zu erkennen sein. Es geht hier nicht darum, verdeckt Erkenntnisse zu gewinnen. Es soll ausdrücklich mit offenen Karten gespielt werden. Auch davon erhoffe ich mir bereits einen abschreckenden Effekt bezüglich gewalttätiger Übergriffe.
Diese Erkennbarkeit soll sich aus einer deutlichen
Aufschrift an der Uniform ergeben und zum anderen durch die sichtbare Kamera selbst, bei der zudem, sobald der Impuls ausgelöst wird, ein rotes Aufzeich nungslicht leuchtet. Wichtig ist mir auch, Aufnahmen mit Ton zu ermöglichen. Dies ist meiner Ansicht nach insbesondere erforderlich, um im Nachhinein
eine falsche Interpretation der Bilder zu verhindern. Sollte das nach dem geltenden Gesetz nicht möglich sein, würde ich mir wünschen, in diesem Bereich gesetzgeberisch tätig zu werden. Welche Sequenzen aufgezeichnet werden, müssen die Beamtinnen und Beamten dabei selbst nach pflichtgemäßem Ermessen und unter Beachtung der polizei- und datenschutz rechtlichen Normen entscheiden. Einsatzbereiche dieser Bodycams könnten unter anderem die Dis comeile, die Osterwiese oder der Bremer Freimarkt sein, also ausnahmslos Bereiche, in denen Fußstreifen mit viel Bürgerkontakt unterwegs sind.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir
fordern den Senat auf, der staatlichen Deputation für Inneres und Sport innerhalb von sechs Monaten ein mit der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit und dem Personalrat der Polizeien unter Berücksichtigung der Erfahrungen anderer Bundesländer abgestimmtes Konzept zum Einsatz von Bodycams vorzulegen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin, meine sehr
geehrten Damen und Herren! Ich möchte betonen, dass die Gesetzesinitiative, die von der CDU-Fraktion hier eingebracht wurde, eine richtige und wichtige Initiative ist.
Genau aus dem Grund, weil wir es für unverzicht
bar halten, halten wir eine Regelung außerhalb des Polizeigesetzes für sinnvoll, um den Bereich der Betroffenen nicht nur tatsächlich, sondern auch systematisch und sichtbar zu ergänzen. Aus diesem Grund haben wir unseren Antrag eingebracht, und wir würden es begrüßen, wenn wir ihn gemeinsam beschließen können.
Ob ein Mensch mit schweren oder gar lebens
bedrohlichen Krankheiten infiziert ist, ist für Dritte nicht erkennbar. Oft leiden gerade die Opfer von Vergewaltigung oder Betroffene anderer intensiver körperlicher Übergriffe, bei denen es durch Spuck- oder Beißattacken oder anders zur Übertragung von Körperflüssigkeiten gekommen ist, zusätzlich zu dem persönlich erlittenen Verletzung und dem Leid aus der Tat häufig unter der Ungewissheit, ob sie sich möglicherweise mit einer gravierenden Krankheit infiziert haben und unter den belastenden persön
lichen Folgen. Es folgen längere Perioden immer wiederkehrender Untersuchungen, die mit einer nicht unerheblichen Zeit des Bangens verbunden sind. Der sichere Ausschluss einer Infektion ist dabei teilweise erst nach Ablauf eines halben Jahres möglich. Bis zu dem Zeitpunkt kreisen die Gedanken der Betroffenen und deren Angehörige um die körperliche Gesundheit des möglicherweise Infizierten. Auch hier kann die Unsicherheit über die Infektion mit einer schweren Krankheit, die womöglich an Ehe- oder Lebenspart ner und/oder Kinder weitergegeben werden kann, zu einer unerträglichen Belastung werden.
Hinzu kommt, dass bei bestimmten Krankheiten die
Möglichkeit besteht, das Ausbrechen der Krankheit nach dem Kontakt mit den Viren zu verhindern oder aber den Virenspiegel auf einem extrem niedrigen Level zu halten, um schlimmere Auswirkungen zu verhindern. Viele Betroffene entscheiden sich für diese eingriffsintensive Therapie sogar dann, wenn das Ansteckungsrisiko als relativ gering eingeschätzt wird. Das werden die meisten von uns nachvollziehen können, problematisch ist nur, dass die Behandlung mit den starken Medikamenten nicht unerhebliche Nebenwirkungen hat.
Durch dieses Gesetz werden viele, wenn auch
nicht alle Fälle dieser Verdachtsbehandlung ent behrlich. Sofern die Befürchtung einer Ansteckung mit schwerwiegenden Krankheiten besteht, gibt es fortan die Möglichkeit, eine Untersuchung durch die Polizei anordnen zu lassen und dem Geschädigten das Ergebnis mitzuteilen. Die Entscheidung für oder gegen die Postexpositionsprophylaxe kann somit auf solidere Erkenntnisse gestützt werden.
Die Ungewissheit über einen langen Zeitraum,
die Angst um die eigene Gesundheit, die Nebenwir kungen und nicht zuletzt die eigene Lebensführung beeinflussen die Betroffenen nicht nur kurzfristig, und das wünschen wir niemandem. Genau deshalb müssen Betroffene einen gesetzlichen Anspruch darauf haben, unverzüglich über alle medizinischen Umstände, die die Ansteckungsgefahr betreffen, Kenntnis erlangen zu können.
Das Infektionsschutzgesetz des Bundes sieht be
reits Untersuchungen Dritter vor. Allerdings ist in diesem auf Pandemiebekämpfung ausgerichteten Gesetz kein Auskunftsanspruch betroffener Dritter normiert. Ohne solchen Anspruch bringt jedoch die Untersuchung nichts.
Daher brauchen wir zusätzlich das vorliegende Gesetz, liebe Kollegin.
Neben den bereits nach dem Infektionsschutz
gesetz zuständigen Behörden wird der Polizeivoll
zugsdienst für die Anordnung der Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz, soweit es um die Ein leitung notwendiger ärztlicher Behandlungen bei einem Betroffenen geht, zuständig. Das ist wegen des sachlichen Zusammenhangs der auftretenden Fälle und außerdem wegen der ständigen Erreich barkeit erforderlich.
Insoweit dient eine entsprechende Annexkom
petenz den Betroffenen dazu, unverzüglich eine notwendige ärztliche Behandlung einleiten zu kön nen. Genau das brauchen wir. Das ist erforderlich für das Wohlbefinden aller Betroffenen, seien es Polizeibeamtinnen oder beamte, Feuerwehrleute, Rettungspersonal, Sozialarbeiter oder Opfer von Straftaten – also alle erdenklichen Betroffenen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, unter
stützen Sie diesen Gesetzentwurf! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Danke, Herr Präsident! – Wir fragen den Senat:
Erstens: Ist dem Senat die jüngste Entwicklung innerhalb der deutschen Hooliganszene bekannt, welche die Zusammenarbeit von 17 bisher untereinander verfeindeter Gruppierungen unter dem Stichwort „GnuHonnters“ beinhaltet?
Zweitens: Welche Erkenntnisse hat der Senat über die Beteiligung Bremer Hooligans am Rande von salafistischen Kundgebungen oder gegengerichtete Demonstrationen, wie etwa in Mönchengladbach, Dortmund oder vor Ort in Bremen?
Drittens: Wie schätzt der Senat diese Entwicklung und die möglicherweise davon ausgehenden Gefahren ein?
Herr Senator, Sie haben die Beteiligung von Bremer Personenkreisen bei der HoGeSa – „Hooligans gegen Salafisten“ – bestätigt. Sind hierbei Personen konkret identifiziert worden, und wenn ja, waren das solche Personen, die den Behörden bereits als dem rechten Spektrum zugewandt bekannt waren, ober sind das vielmehr Personen, die bisher in diesem Bereich eher unauffällig waren?
Ja! – Herr Senator Mäurer, gibt es länderübergreifende Initiativen oder Maßnahmen, die sich der Problematik widmen, oder gibt es einen Austausch? Wenn ja, wie sieht dieser aus?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Senat hat die Große Anfrage zur Einbürgerung umfassend beantwortet. Vielen Dank dafür! Inhaltlich haben mich die Antworten nicht überrascht. Insbesondere die geschilderte Problematik der hohen Fluktuation des Personals in zuständigen Abteilungen stellten die Mitarbeiter bei der Bewältigung der Arbeitsflut immer wieder neu vor große Herausforderungen. Mittlerweile ist wieder ein Mindestmaß an Stabilität eingekehrt.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stadtamts haben es durch hohe Einsatzbereitschaft und durch teilweise Aufstockungen in einzelnen Abteilungen nun geschafft, die Bugwellen von Anträgen nach und nach abzubauen. Während noch vor kurzer Zeit Anträge bearbeitet wurden, die bereits ein Jahr zuvor gestellt wurden, konnte diese Zeit nun halbiert werden. Das ist ein großer Erfolg. Hier dient mein Dank den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vom Stadtamt.
Damit sind auch die Voraussetzungen entstanden, wieder eine Einbürgerungskampagne, wie es bereits 2009 der Fall war, ins Leben zu rufen. Diese Kampagne macht schlussendlich nicht die Plakate und an
dere Werbemaßnahmen aus, sondern wird am Erfolg gemessen, nämlich die Zahl der Anträge auf Einbürgerung.
Ich befürworte den Antritt, die Einbürgerung zu fördern, Menschen zu ermutigen, Anträge zu stellen und dadurch staatsbürgerliche Rechte wie das umfassende Wahlrecht, die Freizügigkeit oder auch umfassende Berufswahlmöglichkeiten zu erlangen, sehr. Die Antwort auf Frage neun lautet: Die angekündigte Kampagne ist mittlerweile gestartet und im vollen Gange.
Deutscher zu sein, spielt für die meisten Menschen im Alltag keine exponierte Rolle. Gerade wenn man mit der deutschen Staatsangehörigkeit geboren und in Deutschland aufgewachsen ist, sind auch die Freiheiten, die sich daraus ergeben, normal. Manche Privilegien, wie etwa die Versammlungsfreiheit, sind dem einen oder anderen gar nicht als sogenanntes Deutschengrundrecht bewusst. Natürlich darf ich wählen. Selbstverständlich darf ich gewählt werden, Beamter sein, problemlos nach Italien, in die Schweiz fahren oder Urlaub auf Mallorca oder der Türkei machen. Genau das ist auch gut so.
Zum Problem werden diese Aspekte erst, wenn Mitglieder unserer Gesellschaft, Freunde, Verwandte oder der Kioskbesitzer von nebenan, alle, die seit Jahren hier leben, einige Dinge nicht in demselben Maße ausüben können. Dadurch entsteht das Gefühl des Eben-doch-nicht-ganz-Dazugehörens. Die Privilegien, die sich aus der Einbürgerung ergeben, sind ein wichtiger Teil der Integration.
Die Möglichkeiten, sich einzubringen, etwa kommunalpolitisch tätig zu sein, erweitern sich ungemein. Natürlich freuen wir uns über jeden, der diesen Schritt nicht wagen möchte und trotzdem als wertvolles Mitglied unserer Gemeinschaft unter uns lebt. Ich halte es aber für besonders wichtig, allen Menschen, die die Voraussetzung für die Einbürgerung erfüllen, wissen zu lassen: Ihr seid willkommen, auch als Deutsche und als Deutscher!
Doch solange das Grundgesetz die Definition Deutscher gleich alle Rechte und Nichtdeutscher mit eingeschränkten Rechten darstellt, sollten wir versuchen, allen Menschen die gleichen Teilhabemöglichkeiten zu ermöglichen – mit der deutschen Staatsbürgerschaft.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie uns auch nicht aufhören, unermüdlich gegen diese teilweise Ungerechtigkeit unserer Gesetzgebung anzugehen. Wir haben über diesen Punkt gestern lange und intensiv debattiert. Lassen Sie uns gemeinsam – das geht hier insbesondere in die Richtung der CDU-Fraktion – dafür kämpfen, Menschen die Teilhabe an unserem demokratischen Verfahren wie zum
Beispiel dem Wahlrecht zu ermöglichen, auch wenn sie keine deutsche Staatsbürgerschaft haben.
In diesem Sinne danke ich dem Senat für die Kampagne und Ihnen für die Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Jahr 2011 haben wir das Bremische Spielhallengesetz beschlossen. Als zweites Bundesland nach Berlin haben wir die Notwendigkeit dieses Landesgesetzes erkannt und damit viele wichtige Schritte in Richtung eines effektiven Spielschutzes und zum Schutz vor den Gefahren der Spielsucht gemacht. Im Hinblick auf die doch relativ weit verbreitete Problematik dieser Sucht haben wir damit Einschränkungen für den Betrieb der Spielhallen geschaffen. Nach nunmehr über drei Jahren haben sich in diesem Bereich Anpassungsbedarfe ergeben, diesen wollen wir heute nachkommen.
Das Gesetz wurde im Hinblick auf Spielerschutz erlassen, betrifft jedoch zu einem Großteil auch die Betreiber selbst. Die Abstandsregelung, die eine Mindestdistanz von 250 Metern vorsieht, wird im nächs
ten Jahr bei auslaufenden Konzessionen dazu führen, dass viele bestehende Konzessionen nicht erneuert werden können. Die Betreiber benötigen Planungssicherheit, soweit das hier möglich ist, sollte diese den Betreibern auch gewährt werden. Die Vergabe beziehungsweise Versagung der Konzession muss durchsichtig und nachvollziehbar sein.
Daher haben wir objektive Kriterien erlassen, die den Betreibern verbesserte Möglichkeiten der Einschätzung bieten. Dabei spielen langjährige Zuverlässigkeit und die Erfüllung der Steuerpflicht eine herausragende Rolle. Aus dem gleichen Grund wurde der Antragszeitraum vorverlegt, auch das ermöglicht eine bessere Planbarkeit für die Betreiberinnen und Betreiber.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, nicht erst seitdem Studierende der Universität Bremen kürzlich getestet haben, inwiefern der Spielerschutz greift oder leider nicht greift, ist uns bewusst, dass Kontrollen elementarer Bestandteil der Durchsetzung wirksamer Maßnahmen sind. Wir brauchen Kontrollen in diesem Gewerbe, das ist den Spielern, den redlichen Betreibern und der Gesamtbevölkerung geschuldet, die mittelbar oder unmittelbar von Verstößen betroffen sind. Diese Kontrollen beschränken sich hier bisher im Wesentlichen auf Steuerprüfungen der Finanzbehörden vor Ort. Werden dabei durch die eingesetzten Beamten dann straf- und ordnungsrechtliche Verstöße sowie Verstöße gegen das Spielhallengesetz erkannt, können sie diese nicht an die zuständigen Stellen weitergeben. Würden sie Hinweise weitergeben, könnte das ohne entsprechende gesetzliche Grundlage gegen das Steuergeheimnis verstoßen.
Ich mache es kurz, aus diesen von mir genannten Gründen bitte ich Sie, unserem hier vorgelegten Gesetzentwurf zuzustimmen! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! 13 Menschen aus Bremen haben sich dazu entschlossen, nach Syrien auszureisen. 13 Menschen aus Bremen, darunter auch Kinder, sind in ein Land ausgereist, in dem Krieg und teils fürchterliche Lebens- oder Überlebensbedingungen herrschen. Allein die Bilder, die man dazu entwickelt, lassen deutlich werden, mit welcher festen Überzeugung die Menschen handeln müssen, in welchem Wahn sie sich womöglich befinden.
Die Frage, die man sich automatisch stellt, ist die nach dem Warum. Warum möchte jemand dorthin ausreisen, wo Millionen anderer Menschen nur herauskommen möchten? Wer möchte in Gebiete auswandern, aus denen uns jeden Tag so viele Flüchtlinge erreichen? Was bringt die Menschen dazu, Bremen oder andere deutsche Städte zu verlassen, ihr Zuhause, ihre Eltern, Geschwister und Freunde zurückzulassen, um in den Krieg zu ziehen?
Menschen, die sich zu diesem Schritt entscheiden, haben oftmals einen ähnlichen Weg hinter sich. Da
bei spielt es jedoch selten eine Rolle, ob die betreffenden Personen, die meist jung und männlich sind, mit dem Islam aufgewachsen sind.
Für den gewaltbereiten, kampfbereiten Salafismus werden Menschen aus jeder Schicht, jeder Herkunft rekrutiert. Das sind Urbremer, Deutsche aus Russland, muslimisch geprägte Jugendliche oder Menschen aus einem ganz anderen Umfeld. Diese Personen werden von Freunden und Bekannten angesprochen, hören von Kundgebungen mit charismatischen Rednern und entdecken ihr Interesse dafür.
Menschen, die fest in ihrem Glauben verankert sind, sind dabei selten Zielgruppe derer, die radikalisieren. Von Interesse bei der Missionierung sind Jugendliche. Junge Erwachsene sind empfänglich für radikale Botschaften – insbesondere wenn ein hehres Ziel definiert ist. Außerdem ist nicht nur politisch interessierten Menschen bewusst, dass die Differenzierung zwischen Gut und Böse nicht immer einfach ist. Das zeigen weltweite Konflikte, aber auch kleinere Auseinandersetzungen im Alltag.
Wir leben in einer Welt, in der es gar nicht so einfach ist zu entscheiden, welcher Weg der richtige, welche Entscheidung die beste ist. Generell fällt die Beurteilung von Gut und Böse nicht mehr leicht. Viele junge Menschen sehnen sich aber nach einfachen Kategorisierungen von Gutem und Bösem. Im Salafismus finden sie genau das. Sie finden klare Strukturen und werden als einzelnes Mitglied der Gemeinschaft wahr- und ernstgenommen. Es wird relativ schnell deutlich gemacht, wie auch der einzelne einen wertvollen Beitrag zur Erreichung des Ziels leisten kann.
Dabei ist natürlich auch zu erwähnen, dass eine Radikalisierung nicht immer in einer Ausreise ins Kriegsgebiet münden muss. Die Radikalisierung kann per se auch nicht mit Gewaltbereitschaft oder gewalttätigem Einschreiten gleichgesetzt werden. Trotzdem liegt auch in der Radikalisierung ohne Gewalt eine Gefahr – ähnlich wie bei Sekten oder anderen fundamentalistischen Strömungen innerhalb anderer Religionen.
Nicht erst nach meinen Ausführungen wird deutlich, dass man diesem Prozess nicht einfach freien Lauf lassen kann. Die gesamtgesellschaftlichen Auswirkungen wären zu groß. Außerdem dürfen auch die sekundär involvierten Personen, das heißt Familienmitglieder, Freunde, Lehrer und andere, nicht einfach auf sich allein gestellt sein. Es ist unheimlich wichtig, diese Entwicklung genau im Auge zu behalten und aktiv zu informieren, zu begleiten und vor allem gegen Radikalisierung zu wirken.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich befürworte ein Präventionsnetzwerk, wie es in dem vor
liegenden Antrag der CDU-Bürgerschaftsfraktion gefordert wird. Im Übrigen möchte ich ein solches nicht auf die Radikalisierung muslimischer Jugendlicher beschränken, sondern auf Jugendliche jeglichen religiösen Hintergrundes ausweiten.
Wie ich bereits erwähnt habe, werden Jugendliche aus allen möglichen Bereichen radikalisiert. Oft geht die Radikalisierung mit der Konvertierung einher, sodass die betroffenen Personen nicht unbedingt erst Moslem sind, bevor sie fundamentalistisch werden.
Als gesamtgesellschaftliches Problem finde ich es auch richtig, ressortübergreifende Zusammenarbeit bei diesem Projekt zu gewährleisten. Neben dem Innenressort und dem Sozialressort möchte ich außerdem gerade im Hinblick auf Aufklärungsarbeit in den Schulen und anderen Bildungseinrichtungen das Bildungsressort einbeziehen. Pädagogisches Wissen ist hier unabkömmlich.
Ich habe eingangs schon erwähnt, dass die Zielgruppe der gewaltbereiten Salafisten aus jungen Menschen besteht, Personen zwischen 14 und 25, die zu einem nicht unerheblichen Anteil noch Schulen besuchen. Außerdem sehen sich Lehrer zunehmend mit Fragen oder beiläufigen Kommentaren konfrontiert. Darauf muss genauso reagiert werden können wir auf Diskriminierung oder gar Mobbing andersdenkender Schüler. Ob dafür Leitlinien zur Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen erforderlich sind, wie sie in dem Antrag beschrieben sind, bin ich mir nicht sicher. Wichtig ist, dass alle Betroffenen erreicht werden und es ausreichend Fortbildungsmöglichkeiten gibt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, aufsuchende Arbeit ist gerade dann wichtig, wenn man Menschen erreichen will, die skeptisch gegenüber staatlichen Einrichtungen sind oder sich aus anderen Gründen nicht einfach in eine Behörde trauen. Gleiches gilt für ein mehrsprachiges Angebot oder, sofern es Verständigungsschwierigkeiten gibt, die Möglichkeit –
ich komme zum Schluss, Herr Präsident! –, Dolmetscher hinzuzuziehen. Die CDU-Fraktion bietet für mich mit diesem Antrag einen möglichen Ansatzpunkt. Mit der Herleitung Ihres Antrags im Antragstext können wir nicht übereinstimmen. Aber wir stimmen mit einigen der geforderten Beschlusspunkte inhaltlich überein. Manche halte ich, wie schon erwähnt, für ergänzungsbedürftig.
Ein eigenes konzipiertes Aussteigerprogramm halte ich hingegen im Hinblick auf die glücklicherweise verhältnismäßig geringe Anzahl der Betroffenen für
nicht erforderlich. Da plädiere ich eher für ein Bundesaussteigerprogramm.
Ich komme zum Schluss. Aus den von mir vorgebrachten Gründen würden wir diesen Antrag gern in die Deputationen für Soziales und Inneres überweisen. Die Frage der Federführung würde ich gern dem Senat überlassen, da der Antrag aus verfassungsrechtlicher Sicht viele Ansatzpunkte hat, aber auch im Präventivbereich Schwerpunkte zu bilden sind. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Wir fragen den Senat:
Erstens: Ist die im Handlungskonzept „Stopp der
Jugendgewalt“ von 2008 angekündigte Heiminten sivgruppe mittlerweile aufgebaut?
Zweitens: Falls eine solche inzwischen geschaffen
wurde, an welchem Standort und mit wie vielen Plätzen?
Drittens: Falls noch keine Umsetzung erfolgte,
warum nicht?
Welche Plätze nimmt Bremen
in welchen Einrichtungen in Anspruch, und wie lang sind die Wartezeiten für einen solchen Platz auch außerhalb unserer Landesgrenzen?
Welche Kosten sind mit den
Unterbringungen in den Einrichtungen anderer Län dern verbunden? Können Sie uns dazu etwas sagen?
Welche Bedeutung misst das
Ressort dem Aufbau dieser Heimintensivgruppe bei, und welche Schritte will es unternehmen? Wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen? Es ist ja ein ganz großer Bestandteil des „Stopp der Jugendgewalt“, des Konzeptes aus dem Jahr 2008, gewesen, und wir haben eigentlich damit gerechnet, dass es jetzt so langsam einmal in die Richtung geht, dies auch umzusetzen. In welchem Zeitraum können wir damit rechnen?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor zehn Jahren zündeten Mitglieder des Nationalsozialistischen Untergrunds, kurz NSU, mitten in Köln eine Nagelbombe. An diesem Tag wurden 22 arglose Menschen verletzt. Mitten am Tag veränderte sich ohne Vorahnung das
Leben von 22 Menschen und deren Angehörigen, insbesondere der Schwerverletzten. Der Sprengkörper war mit unzähligen Nägeln gespickt, um möglichst viele Menschen zu verletzen oder sogar zu töten.
Dieses Ereignis vor nunmehr einer Dekade schockierte insbesondere in Köln, aber auch deutschlandweit, und doch wurden die Ereignisse schnell unter milieutypische Auseinandersetzung abgehakt und in der Sackgasse der Ermittlungen belassen. Ermittelnde Behörden und der Bundesinnenminister schlossen lange Zeit einen rechtsextremen Hintergrund der Tat aus.
Bei dem beschriebenen Anschlag handelte es sich nicht um die erste und traurigerweise auch nicht um die letzte Tat der Gruppe um das NSU-Trio. Der erste bekannt gewordene Mord ereignete sich bereits am 9. September 2000, der letzte im April des Jahres 2006. Die Opfer dieser Morde durch den NSUTerror waren acht türkischstämmige und ein griechischer Kleinunternehmer.
Ein Zusammenhang mit zielführendem Ermittlungsansatz wurde viel zu lang nicht hergestellt. Die Fragen danach, wie blind Deutschland und seine Ermittlungsbehörden auf dem rechten Auge sind, wurden zu Recht laut.
Angesichts dieses Jahrestages erfolgen Beileidsbekundungen und viele Erklärungen über das Entsetzen und die alles überschattende Frage danach, wie all das überhaupt wieder und noch dazu, wie man heute weiß, in Serie passieren konnte. So äußerte sich zuletzt auch Heiko Maas bei einer Podiumsdiskussion anlässlich der Birlikte-Veranstaltung zum Gedenken an den Nagelbombenanschlag in Köln. Er sagte dort: „Ich schäme mich dafür, dass der deutsche Staat es über so viele Jahre nicht geschafft hat, dafür zu sorgen, dass unbescholtene Bürgerinnen und Bürger besser geschützt wurden.“ Dem kann ich mich uneingeschränkt anschließen!
Dennoch genügt das alleinige Feststellen hier nicht. Die Worte des Bedauerns sind wichtige Worte, insbesondere auch für die über Jahre gescholtenen Hinterbliebenen, damit immer wieder aufgerissene Wunden nun langsam heilen können. Wichtig sind aber auch die Taten, die darauf folgen, und die Konsequenzen, die zu ziehen waren und sind.
In der Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Umsetzung der Empfehlung des NSU-Untersuchungsausschusses in Bremen kann man genau nachlesen, was im Lande Bremen bereits passiert ist und erfolgreich umgesetzt wurde. Die umfassende Umstrukturierung bis hin zu einem neuen Verfassungsschutzgesetz haben wir als Parlamentarier begleitet. Die Forderungen des Untersuchungsausschusses des Bundestags an die Verfassungsschutzämter wurden in das neue Gesetz eingearbeitet und
befinden sich seit dem Inkrafttreten zum 1. Januar 2014 in der aktiven Umsetzung. Gleiches gilt auch für die Forderungen, die für die Arbeit der Polizei formuliert wurden. Die Zusammenarbeit zwischen dem Landesamt für Verfassungsschutz und der Polizei wurde außerdem neu aufgestellt und Kompetenzen eindeutig abgegrenzt.
Die neu gewonnene besondere Sensibilität für Taten, die rechtsextrem motiviert sind, ist höher denn je. Die typischen Neonazi-Gruppierungen in Springerstiefeln und Bomberjacken sind nicht mehr der Regelfall. Rechtsextreme sind schon lang nicht mehr so einfach auszumachen, genau das öffnet ihnen aber Tür und Tor und verlangt dem Verfassungsschutz ab, in alle Richtungen zu blicken und auf keinem der beiden Augen blind zu sein.
Der Antwort kann man auch entnehmen, dass auf dem Gebiet der Aufklärung und Prävention gute Arbeit geleistet wird. Wichtig finde ich besonders, die begleiteten Aufstiegsmöglichkeiten für Mitglieder von eben diesen Gruppen mit rechtsextremem Gedankengut, denn so leicht es auch ist, in diese Gruppen hineinzugeraten, so schwierig ist oftmals der Ausstieg. Prävention, Ausstiegsmöglichkeiten und entschlossenes Vorgehen gegen bestehende fremdenfeindliche Zusammenschlüsse sind die wichtigen Eckpfeiler, die ich von den Ermittlungsbehörden, insbesondere dem Landesamt für Verfassungsschutz, und den entsprechenden Senatsressorts als Ganzes erwarte.
Ich muss noch einmal sagen, dass ich über die Entwicklung der letzten Jahre in diesem Bereich in Bremen sehr erfreut bin. Gleichzeitig finde ich es aber auch wichtig, sich nun nicht auf dem Erreichten auszuruhen, sondern in dieser Richtung weiterzuarbeiten. Das eigene Handeln regelmäßig zu hinterfragen und immer den Blick darauf gerichtet zu halten, wie man bestimmte Abläufe gerade in der Ermittlungsarbeit, denn dort sind die Pannen vorwiegend geschehen, stetig verbessern kann, ist wichtig. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Einsätze, bei denen die Polizistinnen und Polizisten körperlicher Gewalt oder Bedrohung ausgesetzt sind, passieren auch in Bremen leider regelmäßig, sei es bei Demonstrationen an der Discomeile, am Weserstadion oder ganz plötzlich irgendwo beim täglichen Einsatz wegen einer Ruhestörung.
Auf der anderen Seite liest man in der Presse aber auch immer wieder, dass sich Bürger zu Unrecht staatlichen Zwangsmaßnahmen ausgeliefert fühlten und schlimme Verletzungen davontrugen. Teilweise gibt es dazu sogar Videoaufnahmen von Überwachungskameras oder Handycams zu sehen.
Auf diese Szenarien folgen dann fast stereotyp wechselseitige Anzeigen wegen Körperverletzung und Widerstand gegen die Vollstreckungsbeamten oder aber Körperverletzung im Amt. Mindestens einer der Betroffenen fühlt sich völlig zu Unrecht beschuldigt, und die Aufklärung gestaltet sich daher nicht selten schwierig bis unmöglich.
Damit sich die Beamtinnen und Beamten für solche Situationen weitestgehend gewappnet fühlen, gibt es sowohl in der Aus- als auch in der Fortbildung der Polizei umfangreiche Angebote dazu. In der Beantwortung unserer Großen Anfrage konnten wir lesen, dass auf diversen Ebenen Seminare und Trainings größtenteils verpflichtend angeboten werden. Legt man also die Antwort zugrunde, kann man zu dem Schluss kommen, dass in Sachen Ausbildung, Fortbildung sowie einsatztaktische Vor- und Nachbereitung einschließlich der persönlichen Nachsorge alles für unsere Polizistinnen und Polizisten getan wird, um Gewalt gegen sie zu verhindern und abzuwehren, und dass der Dienstherr hier seiner Fürsorgepflicht umfassend nachkommt. Das finde ich auch richtig und wichtig.
Auf der anderen Seite steht aber die unbeantwortete Frage, was für eine Bürgerin, einen Bürger getan wird, die oder der Opfer unrechtmäßiger staatlicher Gewalt geworden ist. Gibt es auch hier Hilfsangebote oder eine unabhängige Anlaufstelle? Ich glaube nicht, dass wir auch auf dieser Seite so gut aufgestellt sind. Das rührt natürlich auch daher, dass die Ausgangssituation einer Bürgerin oder eines Bürgers und einer Polizistin oder eines Polizisten hier nicht annähernd vergleichbar ist. Die Polizeibeamtinnen und -beamten sind ständig auf Eigensicherung bedacht. Wenn wir eine Polizistin oder einen Polizisten sehen, treten wir ihnen doch meist nicht skeptisch gegenüber und befürchten keinesfalls körperliche Gewalt. Wir vertrauen darauf, dass die Polizei zwar durchaus das ihr übertragene Gewaltmonopol wahrnimmt, wenn es notwendig ist, aber eben nur dann und nicht darüber hinaus. Wenn wir in der Prävention in diesem Bereich also so gut aufgestellt sind, wie wir durch diese Große Anfrage erfahren haben, müssen wir den Fokus darauf richten, die umfassende Aufklärung eines jeden Falls anzustreben. Dass die Bearbeitung dieser Delikte nun ausgegliedert beim Senator für Inneres und Sport angesiedelt ist, ist auch bundesweit als fortschrittliches Signal zu werten.
Es scheint also, als wären wir in Bremen schon so manch anderem Bundesland einen Schritt voraus, das diese Delikte noch innerhalb der Polizei bei der sogenannten Internen Ermittlung bearbeiten lässt. Die Frage, ob das effektiv eine Veränderung gebracht hat, muss aber an dieser Stelle erlaubt sein. Denn auch wenn die Abteilung ausgegliedert ist, arbeiten dort immer noch Ermittler, die aus den Reihen der Polizei rekrutiert werden. Damit möchte ich nicht die persönliche Integrität oder Professionalität der Ermittler infrage stellen. Ich möchte aber sehr wohl darauf aufmerksam machen, dass es sicherlich persönlich, moralisch nicht einfach ist, gegen einen früheren Streifenpartner oder Zimmergenossen aus der Ausbildung zu ermitteln. Die Frage eines unabhängigen Polizeibeauftragten muss also weiterhin ernsthaft geprüft werden.
Daher möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass es sich bei echten externen Ermittlern keinesfalls nur um Polizisten handeln muss. Die Fähigkeit, zu ermitteln, liegt nicht exklusiv bei der Polizei. Auch in anderen Behörden wird ermittelt, etwa bei der Zoll- oder Finanzverwaltung.
Nicht nur die Beantwortung dieser Anfrage bringt mich also zu dem Schluss, dass man hier durchaus nicht auf dem falschen Weg ist. Dieser Weg muss aber weiter ernsthaft verfolgt und stetig hinterfragt und optimiert werden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine sehr geehrte Damen und Herren! Ich will unseren Entschließungsantrag begründen und ein paar Worte dazu sagen.
Die Polizei als unabdingbarer Akteur für die Bewahrung der inneren Sicherheit ist ein hochgeschätztes Gut, auch für uns als SPD und auch für Bündnis 90/Die Grünen.
Wir wissen unsere Bremer und Bremerhavener Polizistinnen und Polizisten zu schätzen. Selbstverständlich stehen wir als Parlamentarier hinter den Beamtinnen und Beamten. Wir schätzen die schwierige Arbeit und die nicht immer leichten Arbeitsbedingungen und erkennen an, wie herausfordernd diese Arbeit sein muss, gerade im Hinblick darauf, dass die Einsatzsituationen immer häufiger schwer einzuschätzen sind und fehlender Respekt den Polizistinnen und Polizisten gegenüber die Arbeit nicht leichter macht.
Genauso schätzen wir die Arbeit vieler anderer, insbesondere derer, die dabei anderen Menschen teils aufopfernd helfen. Dazu gehören die Besatzung der Rettungswagen, Notärzte, Pflegepersonal, Feuerwehr, Streetworker und noch viele, viele mehr. Auch diese Berufsgruppen leisten einen überragenden Beitrag für uns alle. Gerne sprechen wir als SPD-Fraktion diese Anerkennung aus, hier, heute und auch sonst!
Dem angesprochenen Antrag werden wir aber nicht zustimmen, denn er ist schlichtweg überflüssig. Er
ist aber noch ein wenig mehr als überflüssig, er führt zu nichts. Hier zu behaupten, der alleinige Symbolcharakter reiche aus, ist vermessen. Wir wollen die Bremer Polizistinnen und Polizisten nicht mit einem Showantrag abspeisen, sondern haben in vielen Debatten die Wertschätzung unserer Polizistinnen und Polizisten mehrfach bekundet und mit Anträgen unterstützt. Zuletzt im Herbst 2011 mit der Aktuellen Stunde zum Thema „Keine Toleranz bei Gewalt gegen Polizeibeamte – Polizeiarbeit anerkennen und politischen Rückhalt geben“ haben wir als SPD-Fraktion uns wie alle anderen Fraktionen in der Bremischen Bürgerschaft hinter unsere Polizistinnen und Polizisten gestellt, und daran hat sich bis heute nichts geändert! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Gewalt am Rande und im Zusammenhang mit Fußballspielen ist in Bremen ein Thema, was leider immer wieder schmerzliche Aktualität erhält. Problematisch ist dabei nach wie vor auch die rechte Gewalt im Zusammenhang mit Fußball. Immer wieder wird man mit Schlagzeilen, zum Beispiel aus dem Ostkurvensaal, konfrontiert, die man lieber nicht gehabt hätte. Die breite Bremer Fanszene setzt sich aber positiv politisch gegen rechtes Gedankengut, gegen Homophobie, für Inklusion und vieles mehr ein. Das begrüßen wir als SPD-Bürgerschaftsfraktion sehr.
Die Gewaltbereitschaft muss dabei nicht immer im direkten zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit zum Beispiel Bundesligaspielen stehen. Das Phänomen insbesondere der Hooligans ist viel größer und umfangreicher und auch nicht immer sichtbar oder klar zu erfassen. Obwohl die meisten Gruppierungen in der Tat offen Bundesligavereine und deren U21-Mannschaften unterstützen, werden zunehmend
auch kleine Vereine als Vorwand herangezogen. Außerdem gibt es fußballspielunabhängige Treffen in Wäldern zu vermeintlichen sportlichen Auseinandersetzungen mit mehr als zweifelhaftem Charakter. Eine besondere Rolle spielt dabei immer wieder eine sogenannte Fangruppierung, deren Mitglieder auch Mitglieder von gewaltverherrlichenden Hooliganbands oder auch der NPD sind. Die enge Vernetzung in den Fußball hinein, in die Musik hinein und in politisch rechte Aktivitäten hinein bilden dabei eine nicht zu unterschätzende Dynamik, denn Bremen spielt gerade in der Hooliganszene eine besondere Rolle, und das europaweit. Die Hooliganband Kategorie C, Hungrige Wölfe – oder auch „KC“ genannt – ist ein Name in der deutschsprachigen Szene, den jeder kennt. Diese Band propagiert die Gewalt rund um den Fußball. Die sogenannte dritte Halbzeit ist für sie die eigentlich entscheidende. Diese gewaltzugeneigte rechte Propaganda findet aber beim größten Teil der Fans auch in der Ostkurve schon lange keinen Anklang mehr. Noch vor einigen Jahren gab es auch unter den Ostkurvengängern viele rechtsgerichtete und sehr viele gewaltbereite Fans. Viele andere bezeichneten sich selbst als unpolitisch. Wenn der Stehnachbar dann rechte Parolen brüllte, war das seine Sache. Von dieser Kultur hat sich die Bremer Szene weit distanziert. Nazis haben in der Kurve keine Chance mehr. Nicht erst seit einem Auswärtsspiel in Bochum, bei dem die Fans selbst dafür gesorgt haben, dass rechte Fans aus der Kurve entfernt wurden, ist das bekannt. Zivilcourage endet nicht mehr vor dem Kassenvorplatz, und wir sollten auch nicht versäumen, diese Entwicklung lobend hervorzuheben.
Wenn man betrachtet, welchem Negativeinfluss die Bremer Szene ausgesetzt ist, befinden wir uns nicht auf dem allerschlechtesten Weg. Trotzdem ist leider auch ausufernde Gewalt ein Thema, was im Zusammenhang mit Fußballspielen in Bremen auftritt. Das kann man allein schon an den stetig steigenden Zahlen der Einsatzstunden der Polizei an Spieltagen ablesen. Es werden immer mehr Beamtinnen und Beamte angefordert, um die rivalisierenden Fans möglichst gar nicht erst aufeinandertreffen zu lassen und um Massenschlägereien möglichst unmöglich zu machen. Die veränderte Einsatztaktik hin dazu, dass Fanmärsche durch Busshuttles verhindert werden, zeigt erste Erfolge, sodass sich die ganz großen Zwischenfälle der Vergangenheit jüngst nicht mehr wiederholt haben. Dafür gebührt der Dank auch dem unermüdlichen Einsatz der Polizei.
Auf der anderen Seite gibt es aber noch Zwischenfälle. Die Beantwortung dieser Anfrage gibt uns ei
nen guten Überblick über die vorhandenen Strukturen in den Fanlagern vor Ort, denn es sind eben nicht nur Werder-Fans, die sich von auswärtigen Fans, deren Gesängen, Fahnen und Ähnlichem im und vor dem Stadion provoziert fühlen, sondern auch die verschiedenen Ansprüche an Fankultur oder politischen Hintergründe unter den Werder-Anhängern.
In der Stellungnahme des Senats wird dargelegt, dass in Bremen, wenn man alle Lager zusammenrechnet, circa 400 Personen der Kategorie B oder C zugeordnet werden. 50 Personen kommen aus dem rechtsgerichteten Hooligan-Spektrum, die allesamt der Kategorie gewaltsuchend zugeordnet werden. Weitere 20 dieser Kategorie kommen aus dem UltraFeld.
Wir als SPD-Fraktion verurteilen jegliche Gewalt. Dabei ist es auch egal, ob sich die Schläger selbst als Ultra oder Hooligan sehen oder welchen Vorwand sie bringen, um Gewalt auszuüben.
Wer einen anderen Menschen angreift, hat nicht nur bei Fußballspielen nichts zu suchen.
Wir haben es also in Bremen bei jedem WerderHeimspiel und auch bei einigen anderen niedrigklassigen Spielen potenziell mit 300 Menschen, die mindestens als gewaltbereit oder gewaltgeneigt eingestuft werden, zu tun. Davon ist die Polizei betroffen, aber auch immer wieder Unbeteiligte, die sich plötzlich mitten im Straßenkampf wiederfinden. Wenn man sich die Dynamik und den hohen Grad der Mobilisationsfähigkeit unter Ultras und Hooligans insbesondere im Weserstadion oder auch online anguckt, kann man erahnen, welche Geltung diese Gruppierungen haben können, wenn sie es möchten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir müssen dieses Negativphänomen im Auge behalten und dürfen es vor allem nicht unterschätzen. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Herr Präsident! Wir fragen den Senat:
Erstens: Gibt es bei der Polizei Bremen und der Ortspolizeibehörde Bremerhaven bei der jeweiligen Kriminalpolizei zeitliche Standards oder Richtlinien bezüglich der Aufnahme von Wohnungseinbrüchen?
Zweitens: Wie viele Fälle sind dem Senat bekannt, bei denen durch eine verspätete Spurensicherung Beweismittel verloren gingen?
Drittens: Erfolgt bei der Aufnahme von Wohnungseinbruchskriminalität neben der Aufnahme und Spurensicherung eine weitere Beratung der Geschädigten, sei es Präventionsberatung bezüglich der Sicherung der Wohnung oder eine psychosoziale Betreuung?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich wollte auch etwas zum Bereich Inneres sagen, aber der Kollege Fecker hat eigentlich die drei Punkte, die ich sagen wollte, erwähnt. Das sind die Feuerwehr, die Polizei und das Stadtamt. Somit möchte ich die Zeit meinen Kollegen geben und danke für die Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Fürsorgepflicht für Polizeibeamtinnen und -beamte ist ein sehr hohes Gut, sie ist wichtig und ernst zu nehmen, und das machen wir.
Der von der Fraktion der CDU eingebrachte Antrag „Fürsorgepflicht für Polizeibeamte verbessern“ verfolgt durchaus sehr gute Ziele. Diese Ziele sind so gut, dass wir sie schon vorher in unserem Antrag mit dem Titel „Gewalt gegen Polizeibeamte konsequent entgegentreten“ von SPD und Bündnis 90/Die Grünen umfassend bearbeitet und eingebracht haben, das hat Herr Knäpper gerade eben erläutert. In diesem Antrag geht es um viele Punkte, die Sie auch schon genannt haben. Ich möchte jetzt auch nicht alle Punkte noch einmal einzeln aufzählen, aber ich möchte auf die Abarbeitungsphase eingehen.
In den letzten Jahren hat sich auf Bundesebene und unter Mitwirkung des Innensenators vieles getan, was sich nun auf Bremen auszuwirken beginnt. Im Jahr 2009 hat sich die Innenministerkonferenz mit der Thematik befasst, woraufhin im Jahr 2010 die Einführung eines bundesweit einheitlichen Lagebildes zur Gewalt gegen Polizeibeamte erfolgte. Im Jahr 2011 wurde daraufhin auch die Erfassung der polizeilichen Kriminalstatistik modifiziert. Im gleichen Jahr erfolgte auch eine Erweiterung der Paragrafen 113 und 114 Strafgesetzbuch. Paragraf 113 Strafgesetzbuch sieht nun eine höhere Strafandrohung vor und ergänzte das Beisichführen einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs als Strafverschärfungsmerkmal. Paragraf 114 Absatz 3 Strafgesetzbuch bezieht jetzt auch Angehörige von Feuerwehr und Rettungsdiensten in den Schutz dieser Norm ein.
Ein Jahr später erfolgte schließlich der Abschlussbericht der Arbeitsgruppe des AK II „Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte“. Erst vorliegende Lagebilder konnten den nötigen Erkenntnisgewinn erbringen, der für ein konzeptioniertes weiteres Vorgehen gegen Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und -beamte benötigt wird.
Die Innenministerkonferenz hat außerdem beschlossen, von nun an ein jährliches Lagebild erstellen zu lassen, um aktuelle Entwicklungen besser nach––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
vollziehen und entsprechend auf diese reagieren zu können. Auch die Maßnahmen zum Schutz von Polizeibeamtinnen und -beamten, Feuerwehrleuten und Rettungskräften in Form von Handlungsempfehlungen im Bereich der Führungs- und Einsatzmittel sowie bei der Aus- und Fortbildung zeigen geeignete Optimierungsmöglichkeiten für Bund und Länder auf, die diese im Rahmen ihrer spezifischen Anforderungen umsetzen können. Auch im Bereich der Dienstunfallfürsorge konnten bereits erhebliche Verbesserungen erreicht werden.
In diesem Jahr konnte dann begonnen werden, die neu gewonnen umfangreichen Erkenntnisse auch in Bremen zu verwenden und umzusetzen. Dazu wurden Stellungnahmen der Polizei Bremen und Bremerhaven eingeholt. Wir befinden uns also in einem Prozess, den wir schon vor Ihrem hier gestellten Antrag eingeleitet haben, Herr Knäpper, und ich sage Ihnen hier auch zu, dass wir diesen Bericht auch gern in der Innen- und Sportdeputation machen wollen, um zu schauen, wo wir jetzt sind und nach welchem Stand wir jetzt noch weiter vorangehen können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir können Ihren Antrag ablehnen, da wir diesen Prozess schon eingeleitet haben und uns in der Abarbeitung befinden. Lassen Sie uns gemeinsam diesen ständigen Prozess begleiten, um die Fürsorgepflicht für die Polizistinnen und Polizisten an die gesellschaftlichen Veränderungen zum Schutz unserer Polizisten anzupassen! Da haben Sie uns an Ihrer Seite, Herr Knäpper, aber, dazu brauchen wir Ihren Antrag nicht! – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Knäpper, auch ich schätze Sie sehr, und darum habe ich mich noch einmal gemeldet, weil ich das Gesagte ein bisschen sortieren möchte.
Das es Gewalt gegen Polizeibeamte gibt, ist von uns natürlich auch nicht bestritten worden, vieles haben Sie aufgezählt, aber Sie haben vieles durcheinandergebracht. Ich glaube, wir haben vieles beschrieben, und die Studie, die Sie gerade zitiert haben, ist von uns initiiert und in dem Antrag dargestellt worden. Somit ist es auf dem Weg.
Ich habe Ihnen gesagt, dass wir in einem Prozess sind und den Abschlussbericht des AK II gerade kürzlich erhalten haben. Wir sind gern bereit – es geht eigentlich um die Frage des Rechtsschutzes, wie wir damit umgehen, dass Polizistinnen und Polizisten im Dienst verletzt werden und wie dann die Versicherung beziehungsweise die Beamtengesetze bezüglich der Beamtenversorgung greifen –, das Thema mit Ihnen und dem Kollegen Fecker in der Innen- und Sportdeputation noch einmal aufzurufen und zu behandeln, das haben wir schon zugesagt. Wenn wir Möglichkeiten haben, Verbesserungen zu finden, sind wir gern bereit, sie vorzunehmen, aber dafür brauchen wir den Antrag nicht. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Anzahl der Einbruchsdelikte ist bundesweit in den letzten vier Jahren um 30 Prozent angestiegen. Wohnungseinbrüche in Deutschland nehmen stetig zu. Die aktuelle polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2012 erfasst insgesamt rund 144 000 Fälle für die gesamte Bundesrepublik, das entspricht einer Steigerung von fast 9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Ähnliches gilt auch für das Land Bremen. Im Jahr 2011 wuchs die ohnehin schon hohe Zahl der Wohnungseinbrüche auch hier noch einmal massiv an. Für die Stadt Bremen bedeutet dies, dass über 3 000 Mal in Wohnungen eingebrochen wurde, in Bremerha––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
ven wurden zur gleichen Zeit mehr als 650 Wohnungseinbrüche verzeichnet. Aus diesen Gründen war es notwendig, den Senat aufzufordern, die Einbruchskriminalität zu einem Schwerpunktthema zu machen.
Heute debattieren wir die Mitteilung des Senats zu unserem Antrag „Wohnungseinbrüche konsequent zurückdrängen“. Ich nehme es vorweg, und es wird Sie sicher auch nicht verwundern, aber ich bin sehr zufrieden mit dem, was der Senat in einem Jahr alles unternommen hat, um das Problem der Wohnungseinbrüche anzugehen.
Weniger positiv finde ich, dass es gestern eine umfangreiche Pressekonferenz zu diesem Thema gegeben hat, die ich mir lieber nach der heutigen Debatte gewünscht hätte.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zurück zum Thema! Auf der einen Seite mit gezielten Maßnahmen vorzugehen und auf der anderen Seite sich selbst zu überprüfen, das war und ist der richtige Ansatz, sich der Problematik zu stellen. Mit Herrn Professor Dr. Feltes konnte eine Analyse im Bereich Justiz im Bundesvergleich positiv befunden werden, und in anderen Bereichen, wie bei der Verfahrensdauer oder bei typischen und wiederkehrenden Mängeln in den Ermittlungen, steht Bremen laut Herrn Professor Dr. Feltes nicht ungewöhnlich schlecht da. Das kann aber insbesondere angesichts der verheerenden Zahlen nicht zufriedenstellend sein.
Ich finde es aber besonders wichtig, dass die beiden Polizeibehörden die eigenen Ermittlungs- und Einsatztaktiken von Grund auf hinterfragt haben. Was bedeutet ein Wohnungseinbruch für die Geschädigten eigentlich? Da ist einerseits der materielle Schaden der Opfer, dieser liegt durchschnittlich bei circa 3 300 Euro und wird häufig zumindest in Teilen von vorhandenen Versicherungen übernommen. Auf der anderen Seite sind aber die gravierenden, hochgradig einschneidenden immateriellen Schäden, die in dem Bewusstsein entstehen, dass jemand unbefugt im eigenen Haus war. Die heilige Schranke der eigenen Wohnung wurde überschritten, und das eigene Heim ist nicht mehr die Burg, für die man sie hielt, Einbrecher hinterlassen ihre Spuren.