Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist doch manchmal ganz interessant, erst einmal den Aussagen eines Mitglieds des Senats zu lauschen.
Das sagen Sie! Es lohnt sich insofern, als man dann zumindest in bestimmte Gedankenprozesse einen etwas tieferen Eindruck bekommt. Ob das immer gute Gedankenprozesse sind, hängt vom Einzelfall ab, werte Frau Kollegin!
Ich darf Ihnen vielleicht noch einmal unsere Motivation, unseren Antrag so aufzubauen, wie wir ihn aufgebaut haben, versuchen nahezubringen. Wir wissen ja, dass es hier ein Problem auf Bundesebene gibt, zumindest sind sich die Netzpolitiker hier in Bremen in der Sache auch einig. Weil das Problem aber eben nicht in Bremen gelöst werden kann, haben wir hier ein schrittweises Vorgehen für Bremen und Bremerhaven beim Senat angemahnt, meine Damen und Herren!
Sie haben, Herr Hamann, in Ihrem Vortrag nicht aus dem Beschlussteil zitiert, sondern aus der Prosa, wie Sie gesagt haben, also aus der Einleitung, in der ein Beispiel für bestimmte illegale Inhalte et cetera, wie Sie es vorgetragen haben, genannt wird. Im Beschlusstext geht es dann ja wirklich darum, dass wir hier einen Beschluss fassen, der wirklich eben auch nach Bundesgesetzgebung rechtssicher ist. So wie wir es vorgeschlagen haben, wäre es ein rechtssicherer Weg gewesen, meine Damen und Herren!
Ich entnehme sowohl den Vorträgen der Koalitionsfraktionen – bei der SPD in der Sache überzeugter und bei den Grünen aufgrund von Koalitionszwängen gezwungener – als auch dem Vortrag des Senators, der einem, glaube ich, hier viel mehr Steine in den Weg legen würde, wenn er könnte, als zumindest Teile der Koalition in Sachen Netzpolitik vorhaben, dass es darum geht, die digitale Infrastruktur wirklich als eine Grundlage unserer künftigen, immer mehr digitalisierten Gesellschaft zu begreifen. Wir haben heute zumindest festgestellt, dass dieser Ansatz einer zunehmend digitalisierten Gesellschaft im Senat noch nicht angekommen ist.
Ich würde mich freuen, wenn Sie jetzt die wenigen verbleibenden Sekunden, bis der Präsident zur Abstimmung der beiden Anträge kommt, noch nut
zen würden, um Ihre vorgefasste Meinung aufgrund der guten Debatte – ich finde, die Debatte war gut – noch einmal zu überdenken. Wir werden den Antrag der Koalition, weil er nicht schädlich, aber eben auch nicht mutig ist, nicht ablehnen, sondern uns an der Stelle enthalten. – Vielen Dank!
Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 18/1506 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Wer dem Antrag der Fraktion der CDU mit der Drucksachen-Nummer 18/1563 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
(Heiterkeit bei der SPD – Zuruf von der CDU: Nichts gegen Herrn Rohmeyer! – Abg. R o h m e y e r [CDU]: Sisyphusarbeit!)
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir können es kurz machen, sichere und unkomplizierte elektronische Kommunikation mit Behörden ermöglichen: Wir haben gerade eben schon herausgearbeitet, dass das Internet wichtig ist, und dazu gehört auch der Transport von Textbotschaften über Internet, also E-Mail.
Wir möchten mit diesem Antrag erreichen, dass der Senat sich darüber Gedanken macht, wie man E-Mail-Verkehr verschlüsseln kann. Wir benötigen dafür, das sagen auch alle Fachleute an dieser Stelle, eine sogenannte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Das bedeutet, die E-Mail muss auf meinem Rechner verschlüsselt werden und wird dann erst auf dem Zielrechner wieder entschlüsselt. Man könnte einwenden, dass es ja De-Mail gibt, aber nein, De-Mail ist keine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und deswegen an dieser Stelle unbrauchbar, auch wenn der Bundestag in der letzten Legislaturperiode beschlossen hat, dass es sicher ist. Nein, es ist nicht sicher. Eine Sache wird nicht dadurch sicher, dass man ein Schild aufstellt, auf dem steht: Das ist jetzt sicher. Das ist leider nicht der Fall.
Für bestimmte Berufsgruppen und Verwaltungsverfahren gibt es schon vorgeschriebene Verschlüsselungsmöglichkeiten, Stichwort EGVP, das haben wir auch in unseren Antrag hineingeschrieben. Wir haben auch im Wissenschaftsausschuss diskutiert, dass uns das nicht ausreicht.
EGVP ist für eine Privatperson so nicht nutzbar. Allein das Handbuch hat einen Umfang von 110 Seiten. Das kann man Privatmenschen so nicht zumuten.
Es gibt sogar kostenlose Alternativen. Das ist der Einsatz einer sogenannten PGP, Pretty-Good-PrivacySoftware. Die näheren Details kann man bei Wikipedia nachlesen. Wir hätten es gern, dass die Verwaltung anbietet, dass man mit ihr so kommunizieren kann.
Was war die Motivation, diesen Antrag auf den Weg zu bringen? Es gab von der Internetseite netzpolitik. org eine Abfrage an Behörden, an Landtage: Wie können wir als Bürger mit euch verschlüsselt kommunizieren? Das Ergebnis war erschreckend. Bis auf ein,
zwei Rückmeldungen wurde überall gesagt: Verschlüsselung kennen wir nicht. Aus Berlin kam die Rückmeldung: Über interne Details unserer IT-Struktur sagen wir nichts. Die haben noch nicht einmal das Problem verstanden. Von daher ist das nicht gut.
Sie haben der Tagespresse entnommen: Wir haben so etwas wie einen NSA-Skandal. Der ehemalige Innenminister Friedrich hat gesagt, wir müssten unsere Daten selber schützen, das sei jetzt unsere Aufgabe. Von daher benötigen wir so etwas.
Man muss zwei Sachen sicherstellen, erstens, dass der Absender klar ist, dass er nicht verfälscht werden kann, und zweitens, dass der Inhalt einer E-Mail nicht verfälscht werden kann. Beides kann man mit solchen Systemen machen.
Wir fordern also den Senat auf, dementsprechend tätig zu werden. Wir erwarten nicht, dass das flächendeckend für alle Sachbearbeiter, für alle Verwaltungsmitarbeiter gilt. Wir gehen davon aus, dass es Pilotprojekte gibt, bei denen es pro Ressort vielleicht eine E-Mail-Adresse oder zwei E-Mail-Adressen gibt, mit denen man das durchführen kann.