Protokoll der Sitzung vom 19.02.2015

gendes sagen: Wir aktivieren im Augenblick Flächen, mit denen wir für junge Familien die Möglichkeit schaffen, Eigentum zu bilden. Diese Flächen sind bekannt und im Flächennutzungsplan ausgewiesen, und ich bin sicher, dass wir dort in der nächsten Zeit auch wieder einen Aufschwung haben werden.

Genauso müssen wir eine Antwort auf die Frage

finden, wie wir es verhindern, dass es Wohnungslose gibt, die keine Wohnung finden, wobei die Frage dabei nicht unbedingt ist, wo dieser Wohnraum liegt, sondern wie man die Menschen dazu bekommt, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Es gibt viele Menschen, die auf der einen Seite sagen, dass es gar nicht ihr Ziel sei, das ganze Jahr über in einer Wohnung zu leben. Auf der anderen Seite gibt es die rumänischen und bulgarischen Arbeiter, die in dem Moment, in dem sie staatliche Hilfen in Anspruch nehmen, Gefahr laufen, ihre Aufenthaltserlaubnis in Bremen zu ver lieren. Es gilt, eine Lösung zu finden.

Die Bürgerschaft hat gestern das Wohnungsauf

sichtsgesetz diskutiert Das Wohnungsaufsichtsgesetz ist ein Instrument, mit dem wir auch für die Menschen, die auch die Abgeordnete Frau Wendland erwähnt hat – die Rentnerin, die zu viel von ihrer Rente für die Miete ausgeben muss oder das junge Paar, dass in der Neustadt eine Wohnung sucht – dafür sor gen können, dass sie vernünftigen Wohnraum zur Verfügung haben, der auch bezahlbar ist. Fakt ist,

dass wir in Bremen die Situation haben, in der nicht jeder sofort oder kurzfristig die Wohnung findet, die er gern bewohnen möchte und bezahlen kann. Das ist ein Problem. Es dauert zu lange, eine adäquate Wohnung zu finden, denn man muss nicht nur drei Monate, sondern darüber hinaus Geduld haben. Diese Situation versuchen wir auch mit der Woh nungsförderung positiv zu verändern.

Das Angebot muss einfach größer werden. Es ist

schön, dass die GEWOBA eine hohe Auslastung ihrer Bestände hat, andererseits zeigt das aber auch, dass es keinen Wohnungsüberhang gibt, der bezogen werden kann. Wir haben in den vergangenen Wochen das zweite Wohnungsbauförderprogramm im Senat diskutiert. Ich kann heute hier bekannt geben, dass dieses Programm am Montag, dem 23. Februar, dem Bündnis für Wohnen vorgestellt wird.

(Beifall bei der SPD)

Das Programm und auch die Regeln, nach denen

dann die Vergaben stattfinden werden, sind geeint. Neu ist, dass wir auch für studentisches Wohnen eine Förderung vorsehen werden.

Am Tag danach, dem 24. Februar, wird dieses

zweite Wohnungsbauförderprogramm dann im Se nat beschlossen werden, alle dafür notwendigen Abstimmungen haben stattgefunden. Das versetzt uns in die Lage, nicht nur das zu tun, was wir bisher schon in dieser Legislaturperiode geschafft haben – nämlich die Anzahl der Wohnungsbestände und auch der Baugenehmigungen für Wohnungen zu steigern –, sondern auch in der nächsten Legislaturperiode dieses mit dem zweiten Programm fortzusetzen. Es geht darum, die hier und heute angesproche nen Themen zu verbessern: Die Wartezeiten sollen verringert und der Bestand von Wohnungen, die in erträglichen Preislagen liegen, erhöht werden, damit eine schnellere Befriedigung der Nachfrage erreicht werden kann.

Worüber wir im Augenblick diskutieren ist ein

Wohnungsbauförderprogramm 2 A. Dabei beobachten wir natürlich ganz genau, welche Entwicklungen wir im Bereich der Flüchtlingszahlen haben und wie die Prognose aussieht, was die Verweildauer oder auch die Frage angeht, ob Flüchtlinge auf Dauer hier in Bremen und in Deutschland bleiben werden. Über dieses Wohnungsbauförderprogramm müssen wir in der Tat nachdenken. Im Augenblick spricht vieles dafür, dass wir zu den Wohnungen, von denen wir im Augenblick ausgegangen sind – aufgrund der neuen Gebauer-Studie sind das 19 000 Wohnungen im Zeitraum von 2012 bis 2030 –, noch weitere Woh nungen hinzurechnen müssen.

(Abg. P o h l m a n n [SPD]: Dafür brauchen wir auch Flächen!)

Das wird besondere Maßnahmen erfordern, über

die wir zunächst einmal im Senat diskutieren, aber dann auch der Bürgerschaft berichten werden.

Das heißt, wir sind mitten im Arbeitsprozess, es

liegt noch viel Arbeit vor uns, und ich bin mir sicher, dass sich die Situation insgesamt weiter verbessern wird. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen

liegen nicht vor.

Die Aussprache ist geschlossen.

Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Ant

wort des Senats, Drucksache 18/1703, auf die Große Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD Kenntnis.

Telefonische Erreichbarkeit der Jobcenter

Antrag der Fraktion DIE LINKE

vom 26. November 2014

(Drucksache 18/1651)

Dazu als Vertreter des Senats Herr Staatsrat Pro

fessor Stauch.

Die Beratung ist eröffnet.

Als Erste hat das Wort die Abgeordnete Frau Bern

hard.

Sehr geehr

ter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir beantragen hier, dass die Jobcenter Bremen und Bremerhaven den Zustand wiederherstellen, dass Menschen ihren zuständigen Mitarbeiter oder ihre Mitarbeiterin wieder direkt anrufen können, also sich nicht nur im Callcenter melden können. Für den Antrag ist die Überweisung in die Deputation vereinbart, das finde ich auch ganz gut.

Ich glaube, das Thema ist nicht einfach in fünf

Minuten zu Ende zu diskutieren. Es wäre allerdings schön, wenn wir es nicht nur in die Deputation für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, sondern auch in die Deputation für Soziales, Kinder und Jugend über weisen könnten, denn es geht ja auch maßgeblich um die Betroffenen selbst.

Seit dem Jahr 2010 ist eine Reihe von Jobcen

tern bundesweit dazu übergegangen, Callcenter zu beauftragen. Man kann also nicht mehr direkt bei seinem Sachbearbeiter oder seiner Sachbearbeiterin anrufen, sondern man muss es über das Callcenter tun. Dort wird der Anruf aufgenommen, und es wird zugesagt, dass sich innerhalb von 48 Stunden jemand meldet beziehungsweise zurückruft. Es gibt bundesweit 424 Jobcenter, davon greifen 155 auf die Callcenter zurück. Das ist der Stand vom März 2014. Das ist in Bremen und Bremerhaven auch der Fall, es

gab dazu eine Kleine Anfrage der LINKEN-Fraktion im Bundestag, und es gibt auch einen Bericht der Innenrevision der Bundesagentur für Arbeit vom April 2013.

Die Frage der telefonischen Erreichbarkeit hat

eine pragmatische, aber auch eine psychologische Seite. Die pragmatische Seite ist, wie erreicht man es am besten, dass sich Behördenmitarbeiter und -mit arbeiterinnen und Betroffene telefonisch erreichen können? Das Callcenter gewährt diese Erreichbarkeit, hat aber keine Ahnung vom konkreten Fall. In der Regel erhalten die Betroffenen keinen Beleg darüber, dass sie angerufen haben, zum Beispiel wenn sie ei nen Termin absagen müssen. Es gibt Fälle, in denen Menschen kurzfristig erkranken oder aus anderen Gründen verhindert sind, sich möglicherweise nicht vorstellen können, die Übermittlung aber zu spät erfolgt. Möglicherweise bekommen Sie dann eine Sanktion. Die Chancen stehen gut, dass diese wieder aufgehoben wird, aber man weiß nicht, inwieweit das tatsächlich eins zu eins dokumentiert wird. Dann kommt es schon darauf an, ob jemand es gewohnt ist, Widerspruch einzulegen und sich um diesen Fall zu kümmern et cetera.

Ich finde dann aber auch noch einmal die psycho

logische Seite wichtiger. Die Betroffenen müssen ja auf den Rückruf warten, sie müssen ein bis zwei Tage in der Nähe des Telefons bleiben, sie machen sich Sorgen und es gibt nach wie vor natürlich auch einen gewissen Druck. Sie sind zwar nicht dazu ver pflichtet, niemand weiß genau was passiert, wenn sie diesen Rückruf verpassen, aber die ganze Zeit eben tatsächlich auch insofern umgekehrt eine gewisse Bereitschaft an den Tag zu legen, zur Verfügung zu stehen, ist nicht ganz einfach. Die meisten rufen ja durchaus mit einem dringenden Anliegen an, entweder ist das Geld nicht da oder man sollte zu einem Termin kommen, den man nicht wahrnehmen kann, und so weiter. Wenn man sich am Telefon in der Warteschleife befindet, geht es einem meistens schon nicht so richtig gut, denn es ist ja kaum ein erfreulicher Anlass, mit dem man sich dort beschäftigt.

Deswegen hat auch das Verwaltungsgericht Leip

zig in einem Urteil vom Januar 2013 unterstrichen, es ist Ausdruck modernen, staatlichen Selbstver ständnisses, die telefonische Erreichbarkeit in beide Richtungen unmittelbar sicherzustellen, und zwar auch in sogenannten Massenverfahren und auch gerade in Bereichen, wo es um die soziale Existenz gehen kann. Der Rest ist eine Frage der Organisa tion, etwa wieweit Telefonzeiten erforderlich sind. Hier wird ausdrücklich anerkannt, dass es einen Unterschied macht, ob man irgendwo eine Auskunft haben möchte oder ob es um soziale Existenzfragen geht, und im Hartz IV-Bezug geht es in der Regel immer um soziale Existenzfragen.

Das Callcenter-System verstärkt bei den Betroffe

nen noch mehr den Eindruck, einem anonymen, über mächtigen Apparat gegenüberzustehen. Sie können

sich auf die Weitergabe ihres Anliegens nur verlassen. Hier geht es auch – ich hatte es schon erwähnt – um Ängste, aber auch darum ernst genommen zu werden und um Kommunikation auf Augenhöhe. „Rufen Sie uns nicht an, wir rufen Sie an!“ ist heutzutage durchaus auch ein Codewort dafür, dass man eher in Ruhe gelassen werden möchte. Ich finde, diese Botschaft ist mit Sicherheit nicht so gemeint, aber sie kann durchaus so interpretiert werden.