man die Auffassung vertritt, dass der Schutz von Polizisten, Rettungskräften und Feuerwehrbeamten richtig und wichtig ist, dann gibt es verschiedene Stellschrauben, an denen man drehen kann. Das ist zum einen die Ausstattung, die hier bereits diskutiert worden ist. Wir sind dann natürlich in der Pflicht, die Beamtinnen und Beamten mit einer Schutzausstat tung, mit Fahrzeugen, mit Gerätschaften auszustatten, sodass sie in der Lage sind, sich diesen Konflikten zu erwehren, denn man darf nie vergessen, dass sich dieser Personenkreis in einer besonderen Situation befindet. Wenn sich dieser Personenkreis in einem Konflikt befindet und den Eindruck hat, dass es ungemütlich wird, dann kann er nicht einfach wie ein Normalbürger sagen, das wird mir hier zu ge fährlich, ich gehe wieder, sondern wir erwarten von den Beamtinnen und Beamten, dass sie den Konflikt aushalten. Deshalb erwarten sie von uns zu Recht den vollen Rückhalt in dieser Situation.
personellen Ausstattung – es stellt sich ja die Frage, mit wie vielen Beamten man zu einem Einsatz fahren kann, ob man deutlich in der Minderheit ist oder ob man Beamte in einer Größenordnung einsetzen kann, die die Situation unter Kontrolle behalten können – ist der Aspekt der Strafrechtsverschärfung angesprochen worden. Herr Hinners hat ihn angesprochen, Frau Vogt hat darauf hingewiesen.
fassung und der Senator für Inneres und Sport ein Eckpunktepapier vorgelegt haben. Das steht im Übrigen auch nicht im Widerspruch zu der Frage der Auswertung der bisher vorgenommenen Veränderun gen im Strafrecht, weil es an ganz anderen Punkten anknüpft. Der Senator für Justiz und Verfassung und der Senator für Inneres und Sport haben die Position, und Frau Güngör hat es auch vorgetragen, dass wir gegenwärtig eine Strafbarkeitslücke für den Wider stand gegen Vollstreckungsbeamte haben. Wenn Beamtinnen und Beamte in Ausübung ihres Dienstes, aber nicht in Ausübung einer Vollstreckungshand lung, also weil sie Repräsentanten dieses Staates sind, angegriffen werden, dann fällt das momentan nicht unter den Paragrafen 113 StGB.
weisen, zu welcher Situation das führt: Als in der WM-Nacht in Bremen-Nord Beamte auf Streifenfahrt waren, mit ihrem Streifenwagen durch Bremen-Nord gefahren sind, wurden sie dort von einer größeren Gruppe junger Männer umstellt, und das Fahrzeug ist angegriffen worden. Es ist versucht worden, in das Fahrzeug zu gelangen und die Beamten aus dem Fahrzeug herauszuholen. Das ist aber nicht gelungen. Ich bitte Sie aber trotzdem, sich die Si tuation vorzustellen! Es sitzen zwei Polizeibeam te während einer Streifenfahrt im Streifenwagen und sind auf einmal umstellt von einer größeren Gruppe, die das Fahrzeug angreift. Am Ende ist ein Verfahren wegen einer Sachbeschädigung an dem Polizeifahrzeug eingeleitet worden, weil Paragraf 113 StGB aufgrund der Tatsache nicht einschlägig war, dass diese Beamten gerade nicht in Vornahme einer Vollstreckungshandlung waren.
Unterschied, denn die Höchststrafe bei der Beschä digung eines Polizeiautos – das ist ein wichtiges Arbeitsgerät – liegt bei fünf Jahren, während es beim Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte nur drei Jahre gewesen wären. Insofern geht es auch nicht immer nur um härtere Strafen, sondern es geht um die Symbolik, damit die Beamtinnen und Beamten merken, dass die Staatsanwaltschaft nicht nur we gen des Angriffs auf den Streifenwagen tätig wird, sondern auch wegen des Angriffs auf sie.
wann der Senat denn seine Überlegungen abge schlossen haben werde. Ich kann Ihnen das noch nicht abschließend sagen, weil das natürlich eine politische Frage ist und auch eine Reihe von wei teren komplizierten Fragestellungen aufwirft. Das wird im Übrigen auch daran deutlich, dass sich die Große Koalition im Bund schon deutlich vor den Bremer Senatoren für Justiz und Verfassung und für Inneres und Sport darauf verständigt hat, einen Vorstoß zum besseren strafrechtlichen Schutz von Polizisten, Feuerwehrleuten und Rettungskräften zu unternehmen, dies aber bis heute auch noch nicht getan hat. Das ist kein böser Wille, sondern manche Fragen sind rechtlich kompliziert, manche Fragen sind auch tatsächlich kompliziert, und es wird auf verschiedenen Ebenen daran gearbeitet. Seien Sie gewiss, wir im Innenressort und auch die Kollegen im Justizressort verfolgen das Thema weiter!
ben wir auch etwas, worüber wir reden können. Das Thema ist für uns nicht abgehakt, sondern schlicht und ergreifend noch nicht entschieden. Ich bin mir aber sicher, dass wir beizeiten auch zu einer gemein samen Haltung finden. Soweit von meiner Stelle! – Vielen Dank!
Beamtengesetzes, Drucksache 18/1745, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
hat der Senat die Möglichkeit, die Antwort auf die Große Anfrage in der Bürgerschaft mündlich zu wiederholen.
die Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU nicht mündlich wiederholen möchten, sodass wir gleich in eine Aussprache eintreten können.
Präsident, meine Damen und Herren! Bremen hat im letzten Jahr mehr als 2 500 Flüchtlinge aufgenommen, davon sind fast 500 unbegleitete minderjährige Kinder und Jugendliche. Viele Hürden wurden gut genom men, und eine große Anzahl Bremer Bürgerinnen und Bürger hat sich sehr engagiert an der Aufnahme und Unterstützung der Flüchtlinge beteiligt. Das läuft alles viel besser als in den Neunzigern, als schon einmal ähnlich viele Flüchtlinge nach Bremen kamen.