Protokoll der Sitzung vom 18.03.2015

an den Zuschuss im staatlichen System. Es gibt auch heute immer noch keinen Grund zum Beispiel einer privaten Oberstufe mehr Geld pro Kopf zu zahlen als im staatlichen Schulsystem.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, eine solche Darstellung verändert aber nicht die Sachlage, um die es hier geht. Wir teilen die Auffassung, dass die Gastschulgeldvereinbarung überarbeitet werden sollte. Wir haben

den bereits erwähnten Änderungsantrag eingebracht, in dem wir eben nicht den bestehenden Vertrag kündigen, sondern den bestehenden Vertrag weiter verhandeln oder entwickeln wollen. Es wäre aus unserer Sicht auch der falsche Weg zu kündigen, die Türen zu schließen, und dann eine neue Vereinbarung zwischen zwei Bundesländern zu erzwingen. Deswegen würden wir Ihrem Antrag zustimmen und hoffen auf Ihre Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der SPD)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. vom Bruch.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Güngör, eine Bemerkung von Ihnen hat mich jetzt doch noch einmal zum Widerspruch provoziert. Sie haben gesagt, es hätte unseres Antrags eigentlich nicht bedurft. Das ist einfach falsch!

(Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Nein!)

Das ist deshalb falsch, weil die bisherigen Verhandlungen, die die Senatorin für Bildung mit den Niedersachsen geführt hat, sich nicht um die Frage gedreht haben, wie eigentlich die Berechnungsgrundlagen zukünftig ausgestaltet werden sollen, sondern es waren Nachverhandlungen zu einem bestehenden Vertrag. Die qualitative Unterscheidung dessen, was wir hier jetzt miteinander beschließen, ist schon die, dass es nicht nur darum gehen kann, dass die Senatorin für Bildung hier möglicherweise ein wie auch immer geartetes Nachgeld erzielt, das bisher bescheidene 300 000 Euro sein sollten, sondern es geht darum – Frau Dogan hat darauf hingewiesen, und insofern haben Sie sich ja unserer Formulierung vollständig angeschlossen –, das Prinzip, die Berechnungsgrundlagen, die Dynamik miteinzubeziehen, von den realen Kosten auszugehen und nicht auf der bisherigen Grundlage weiterzumachen, nämlich mit einer Vereinbarung, die weitgehend auf Gegenseitigkeit beruhte, obwohl sich die Zahlen inzwischen völlig auseinanderentwickelt haben. Insofern bedarf es dieses Antrags schon, und er hat in Bezug auf das, was die Senatorin dann zu verhandeln hat, eine völlig andere Qualität. – Herzlichen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Als nächste Rednerin hat das Wort Frau Senatorin Professor Dr. Quante-Brandt.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich natürlich, dass wir das Thema Gastschul

geldvereinbarung hier im Parlament diskutieren. Das ist doch gar keine Frage. Nur eines kann ich Ihnen versichern, seitdem ich dieses Amt im Senat bekleide, beschäftige ich mich mit diesem Thema, weil es jetzt nicht neu ist, sondern es ein Auftrag gewesen ist, den ich übernommen habe, nämlich über das Gastschulgeld zu verhandeln. Wir haben von Anfang an, als wir mit den Verhandlungen mit Niedersachsen begonnen haben, einerseits die Kategorie behandelt, die sich auf die Nachverhandlungen der Schülerinnen- und Schülerzahlen bezieht, aber wir haben von vornherein andererseits natürlich auch den Gesamtvertrag mit in den Blick genommen. Wir haben die 300 000 Euro ja deswegen nicht angenommen, weil wir der Auffassung sind, dass das so nicht funktioniert. Wir haben gesagt, 300 000 Euro sind zu wenig, wir wollen mehr Geld, auf diesem Standbein verlangen wir nach unserer Berechnungsgrundlage mindestens 450 000 Euro. An der Stelle arbeiten wir also.

Wir müssen auch gar nicht dazu aufgefordert werden – wobei ich mich selbstverständlich über den Rückenwind freue –, dass wir das noch intensivieren müssen, wir sind intensiv dabei, wir haben dieses Thema auf der gemeinsamen Kabinettssitzung zwischen Niedersachsen und Bremen auch auf der Tagesordnung gehabt. Auch da haben wir uns noch einmal darauf verständigt, dass dieses Thema, diese Gastschulgeldvereinbarungen weiterentwickelt und auch in unsere Richtung verbessert werden müssen. Sie haben recht, mit den beiden Stellschrauben, die bis jetzt Grundlage sind, kommen wir nicht so aus, wie wir es wollen, aber ich sage Ihnen ganz ehrlich, man muss aus meiner Sicht auch über die Anwendung der Härtefallregelung sprechen. Auch wenn jetzt hier im Parlament diskutiert wird, dass die niedersächsischen Schülerinnen und Schüler alle auch nach Bremen kommen können sollen, stimme ich dem zu, aber das geht nur dann, wenn dies eben auch wirklich angemessen bezahlt wird. Wenn das nicht der Fall sein kann, dann haben wir natürlich auch die Möglichkeiten, bei Härtefallregelungen etwas strenger zu verfahren als es bis jetzt der Fall gewesen ist. Ich finde, dass das eine Option sein muss, auch wenn es natürlich überhaupt nicht unser vorrangiges Ziel bedeutet.

Wir haben – und das denke ich auch, da sind die Beiträge völlig richtig – jetzt ein inklusives Schulsystem, und das hat eine andere Kostengrundlage. Wir haben niedersächsische Schülerinnen und Schüler sowohl bei uns in den Förderzentren als auch in unserer inklusiven Beschulung, und auch hier müssen wir ganz genau schauen, wie hoch die Kostensätze sind, die an der Stelle zum Beispiel Niedersachsen mit Hamburg ausgehandelt hat. Das sind Kostensätze, die ich mir auch wünsche. So sind wir natürlich dabei, auch genau an einzelnen Segmenten, die man wunderbar nebeneinanderlegen kann, über die man jetzt hervorragend diskutieren kann, dieses auch mit Niedersachsen zu praktizieren, um zu einer anderen und

besseren Ausstattung zu gelangen. Die niedersächsischen Schülerinnen und Schüler besuchen nämlich erstens unser inklusives Schulsystem gern und suchen zweitens auch unsere drei beziehungsweise noch vier verbliebenen Förderzentren gern auf. Wir werden also genau an diesen Stellen daran arbeiten, dass sich der bestehende Vertrag verändert. Ich finde es aber auch richtig, den Vertrag jetzt nicht zu kündigen, denn wir haben jetzt eine Grundsumme, die nun erhöht werden muss, und im Zuge dessen, dass wir dann darüber zu Vereinbarungen kommen, kann man auch zum Neuschreiben eines Vertrages oder zu zusätzlichen Punkten kommen.

Zu der Forderung und Berichtsbitte von Frau Vogt! Wir können gern auch einmal die Vergleiche zu anderen Bundesländern anstellen und aufschreiben. Ich kann Ihnen aber sagen, dass es im Wesentlichen ein Phänomen der Stadtstaaten ist, ein Thema, das dort behandelt wird. Niedersachsen hat einen Vertrag mit Hamburg zur Beschulung von behinderten Kindern und Jugendlichen abgeschlossen, weist ansonsten eine sehr strenge Härtefallregelung zum niedersächsischen Umland auf, und Hamburg hat mit SchleswigHolstein einen jetzt im Jahr 2015 auslaufenden Gastschulvertrag, der gerade neu in der Verhandlung ist. Also auch da werden wir von den Nachbarn noch ein bisschen lernen können, wie sie diese Verhandlungen miteinander führen.

Wir haben darüber hinaus natürlich Verträge zwischen Kommunen, auch das kann man einmal aufschreiben, diese Absprachen und diese Verträge haben zum Teil eine andere Qualität und Geschichte als der Vertrag aus dem Jahr 1995.

Ich nehme den Rückenwind dessen, dass wir das jetzt hier gemeinsam noch einmal debattiert haben, mit. Wir haben in nächster Zukunft mit Niedersachsen einen weiteren Verhandlungstermin, um über die Nachverhandlungen und den Gesamtvertrag zu sprechen, und sobald sich daraus neue Erkenntnisse ergeben, bin ich natürlich bereit, Sie in der Deputation darüber zu informieren. – Herzlichen Dank!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Gemäß Paragraf 51 Absatz 7 unserer Geschäftsordnung lasse ich zunächst über den Änderungsantrag, Drucksache 18/1793, abstimmen.

Wer dem Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit der DrucksachenNummer 18/1793 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Änderungsantrag zu.

(Einstimmig)

Jetzt lasse ich über den Antrag der Fraktion der CDU abstimmen.

Wer dem Antrag der Fraktion der CDU mit der Drucksachen-Nummer 18/1675 unter Berücksichtigung der soeben vorgenommenen Änderungen seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Antrag zu.

(Einstimmig)

Gesetz zur Änderung des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes im Lande Bremen

Mitteilung des Senats vom 27. Januar 2015 (Drucksache 18/1716) 1. Lesung 2. Lesung

Wir kommen zur ersten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer das Gesetz zur Änderung des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes im Lande Bremen, Drucksache 18/1716, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD und Bündnis 90/Die Grünen)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen CDU und DIE LINKE)

Stimmenthaltungen?

(BIW)

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung.

Meine Damen und Herren, interfraktionell wurde vereinbart, Behandlung und Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung vorzunehmen.

Ich lasse deshalb darüber abstimmen, ob wir jetzt die zweite Lesung durchführen wollen.

Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!