Die Bürgschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 18/1761, auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE Kenntnis.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die gesetzliche Regelung zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung wurde vom Bundesverfassungsgericht am 2. März 2010 aufgehoben. Darüber haben wir hier schon mehrfach debattiert.
Ob das ein Grund ist, dass Sie das mit Beifall begleiten, ist sehr fraglich, meine Damen und Herren.
(Abg. F e c k e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Wenn das Bundesverfassungsgericht ein ver- fassungswidriges Gesetz aufhebt?)
Herr Kollege, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts sollten Sie sich ein wenig genauer anschauen.
Das Gericht hat nämlich nicht die Maßnahme an sich, Herr Kollege Fecker, für verfassungswidrig erklärt, sondern die Ausgestaltung der Verhältnismäßigkeit bemängelt
Ja, die sechs Monate – das kann man nachvollziehen – können durchaus als maßlos angesehen werden, Herr Kollege Kuhn.
Die CDU hätte seitdem gern eine neue Regelung geschaffen, jedoch scheiterten wir auf Bundesebene zunächst an der FDP und seit dem Jahr 2013 auch an dem Koalitionspartner SPD.
Allerdings sollten die Kollegen, die jetzt von der SPD vorschnell Beifall gegeben haben, daran denken, dass ihr Bundesvorsitzender aktuell sehr dafür plädiert, diese Vorratsdatenspeicherung wieder einzuführen.
Im Land Bremen, meine Damen und Herren, haben wir im Jahr 2010 – nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes – gefordert, eine neue und diesem Urteil gesetzeskonforme Regelung einzuführen und dafür eine Bundesratsinitiative auf den Weg zu bringen. Rot-Grün – Herr Fecker hat deswegen sicherlich eben auch geklatscht – hatte das seinerzeit abgelehnt.
Allerdings haben in all den Jahren bei allen Innenministerkonferenzen die Innenminister und Senatoren – im Übrigen auch der Bremer Vertreter Herr Mäurer – einer Wiedereinführung einer Vorratsdatenspeicherung ausdrücklich zugestimmt. Auch der neue BKA-Präsident Holger Münch, der in Bremen nicht nur bekannt ist, sondern auch einen sehr guten Ruf hat, forderte die Einführung – ganz aktuell sogar – der sogenannten Vorratsdatenspeicherung.
Er hat es damit begründet, dass diese gespeicherten Daten besonders gut geeignet sind, Terrornetzwerke aufzuhellen. Das hat in Paris dazu geführt – das hat Herr Münch ausgeführt, als BKA-Präsident wird er dazu exzellente Informationen haben –, nach dem Anschlag sofort zu erkennen, wer mit wem kommuniziert hat und wer mit wem offensichtlich diesen Anschlag – es gab mehrere Beteiligte und auch mehrere Anschlagsziele – zu verabreden.
Die Strukturen konnten schnell erkannt werden – so hat es Herr Münch öffentlich dargestellt – und die Mittäter konnten identifiziert werden, um weitere Anschläge zu verhindern.
Insgesamt 500 Telefonate konnten aus der unmittelbaren Zeit vor dem Anschlag rekonstruiert werden. Die Kontaktdaten – ich werde noch einmal erklären, was überhaupt Vorratsdatenspeicherung ist – der jeweiligen Teilnehmer konnten miteinander festgestellt werden. Dadurch war eine Sofortfahndung möglich und weitere Festnahmen konnten durchgeführt werden.
Im Übrigen haben diese Maßnahmen dazu geführt, dass in Belgien wenige Tage später ein unmittelbar bevorstehender Anschlag verhindert werden konnte.
Meine Damen und Herren! Bei der Vorratsdatenspeicherung werden nur die Verbindungsdaten, das heißt, wer mit wem wann kommuniziert hat, gespeichert und keineswegs die Inhalte. Das wird immer wieder falsch dargestellt und die meisten, die das falsch darstellen, wissen eigentlich, dass es eine andere Speicherung gibt. Es geht hierbei auch nicht um den Generalverdacht, der immer wieder behauptet wird, sondern es geht darum, dass die bei den Providern sowieso vorhandenen Daten nur etwas länger, als für den Provider erforderlich, gespeichert bleiben, und im Übrigen – das ist auch ein wichtiger Hinweis – nur im Rahmen der Bekämpfung schwerer Kriminalität und mit Richtervorbehalt, also nur durch richterlichen Beschluss, genutzt und ausgewertet werden dürfen.
Das ist in der Vergangenheit häufig falsch dargestellt worden und – wie ich eben schon sagte – auch von vielen bewusst falsch dargestellt worden, um Ängste in der Bevölkerung zu schüren. Die Daten bleiben beim Provider, solange der Gerichtsbeschluss nicht vorhanden ist und für die Sicherheitsbehörden vom Provider herausgegeben werden müssen.
Deswegen habe ich die ganze Zeit von der sogenannten Vorratsdatenspeicherung gesprochen, viel treffender ist die Bezeichnung „Mindestspeicherfristen“, und diese Bezeichnung soll bei dem neuen Gesetz auch benutzt werden.
Meine Damen und Herren! Für die CDU-Fraktion steht zweifelsfrei fest, dass wir diese Verbindungsdaten zur Aufklärung von schweren Strafdaten, beispielsweise von Terroranschlägen, der Verbreitung von Kinderpornografie im Internet, der organisierten Kriminalität und dem internationalen Waffenhandel, benötigen. Vieles läuft diesbezüglich über Kommunikationswege, die über die Mindestspeicherfristen ausgewertet werden können. Um diese Strafdaten aufzuklären, ist dieses gesetzliche Instrumentarium zweifelsohne wichtig.
Meine Damen und Herren! Eine Aufbewahrungsfrist von drei Monaten bei den Providern – ich hatte es schon angedeutet – halten wir für ausreichend. Wir bitten deshalb, unseren Antrag zu unterstützen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe CDU Bremen, Daten auf Vorrat zu speichern ist und bleibt eine schlechte Idee, das vorweg!
Wieder geht es um die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung, dieses Mal aber mit dem sehr trügerischen Titel „Mindestspeicherfristen für Telekommunikationsdaten einführen“ in Ihrem Antrag.
Herr Kollege Hinners, egal wie man es nennt, ob Mindestspeicherfristen oder Vorratsdatenspeicherung, es geht nicht um Fristen, das müssen Sie den Bürgerinnen und Bürgern sagen, sondern es geht darum, die Bürgerrechte noch weiter einzuschränken, die Bürger unter Generalverdacht zu stellen und dieses perfide Geschäft mit der Angst der Menschen zu betreiben. Das ist unseriös, lieber Kollege, das ist Politik zulasten unserer Grundrechte!
Das lehnen wir als Grüne entschieden ab und behalten auch unsere Haltung bei! Wenn es eine Speicherung der digitalen Daten aller Bürger erst einmal gibt –
genau, ich spreche jetzt von Verbindungsdaten, nicht von Inhalten, wie Sie das richtigerweise dargestellt haben, sondern von Verbindungsdaten –, wird doch die von Ihnen geforderte Mindestspeicherfrist von drei Monaten sehr schnell aufgeweicht und mit Sicherheit ausgebaut werden, vielleicht sogar auf mehrere Jahre,
weil es auch immer eine Frage der jeweils empfundenen Sicherheitslage sein wird. Das wissen Sie, und das wissen auch wir. Das müssen Sie aber, Sie sind in der Bringschuld, den Bürgerinnen und Bürgern erklären, dass Sie den Menschen an der Stelle nichts zutrauen!