aus den eigenen Reihen der Betroffenen laut, nämlich von den Hochschulen selbst, dass es schon verwundert, wie sich Rot-Grün einfach darüber hinwegsetzt.
Deswegen lassen Sie uns einen Blick in eine der Stellungnahmen werfen, die uns in den vergangenen Wochen zugegangen sind. Ich zitiere: „Die Landesrektorenkonferenz lehnt eine gesetzliche Formulierung zur Zivilklausel ab und sieht in der gesetzlichen Einschränkung der Forschungsinhalte durch Paragraf 4 einen unzulässigen Eingriff in die durch Artikel 5 Absatz 3 Grundgesetz und Artikel 11 der Bremischen Landesverfassung garantierte Wissenschaftsfreiheit.“ Anhand dieses Zitats zeigt sich, dass der uns vorliegende Entwurf zur Novellierung in dieser Form nicht zustimmungsfähig ist.
Es ist schon bemerkenswert, dass ein Gesetz verabschiedet werden soll, dass aufseiten der direkt Betroffenen nahezu ausschließlich komplett abgelehnt wird. Sämtliche Hochschulleitungen, Teile der Personal- und Studentenvertretung, eine Vielzahl von Forschern und die Interessenvertretungen der örtlichen Wirtschaft lehnen den Entwurf ab. Beeindruckt Sie das eigentlich in irgendeiner Form? Scheinbar nicht! Oder haben die berechtigten Kritikpunkte irgendeinen Prozess in Gang gesetzt, haben sie zu irgendwelchen Veränderungen geführt? Ja, seit gestern! Irgendetwas muss die Kritik letzten Endes doch bewirkt haben, denn seit gestern liegt plötzlich ein Änderungsantrag von Rot-Grün zu ihrem eigenen Vorschlag zur Reform des Gesetzes.
(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Oh Gott, oh Gott! Wie man es macht, es ist verkehrt!)
Der Druck muss groß gewesen sein, so kurz vor Torschluss noch wesentliche Änderungen in der Novelle unterzubringen. Diese Änderungen betreffen unter anderem die Transparenzregelung, aber eben nicht die Zivilklausel. Man versteht es einfach nicht, dass sich eine Regierung so über die Bedenken der Betroffenen hinwegsetzt, sonst gehören doch Partizipation und Einbindung aller Beteiligten genau zu Ihrer Politik. Wir als CDU-Fraktion werden das nicht mittragen und fordern Sie auf, sich auch nicht weiter einer sachlichen Debatte zu verschließen, die auch die Bedenken gegen die Zivilklausel mit einschließt.
Deswegen möchte ich unseren Antrag auch nicht als Gegenantrag verstanden wissen, denn natürlich gibt es diverse Punkte, und zwar die meisten, die un
strittig sind, bei denen es mehr um Detailfragen als um das große Ganze geht. Der Absatz zur Transparenz, der auch Teil unseres Antrags war, hat sich dadurch quasi erledigt. Ihr Vorhaben hinsichtlich einer gesetzlichen Zivilklausel können wir dennoch nicht mittragen, und ich möchte das auch noch einmal kurz begründen. Die Hochschulen, so heißt es, mögen sich zukünftig nur noch der Friedensforschung widmen. Das hört sich großartig an. Dass Sie damit direkt in die im Grundgesetz aus gutem Grund verankerte Forschungsfreiheit eingreifen, dass Sie damit ignorieren, dass sich alle Hochschulen mittlerweile in einem teils sehr mühseligen Prozess eine eigene Selbstverpflichtung gegeben haben, dass Sie die Forscher unter Generalverdacht stellen, angebliche Kriegsforschung zu betreiben, und dass Sie damit einen praktisch nicht lösbaren Konflikt hinsichtlich zivil als auch militärisch nutzbarer Forschungsthemen aufbauen, das alles stört Sie offenkundig herzlich wenig, denn ansonsten würden Sie solch ein Gesetz nicht verabschieden. Zu den Transparenzvorschriften! Von Dritten finanzierte Projekte sollen vollständig transparent in einer öffentlichen Datenbank einsehbar sein, das ist auch für uns ein verständlicher Punkt, doch schon der zweite Blick offenbart grundlegende Mängel. Zwar fällt in Ihrem weiteren Änderungsantrag die Beitragsgrenze von 5 000 Euro, und Sie beziehen sich in Ihrem Anwendungsbereich bei den Veröffentlichungspflichten von Verträgen auch auf das Informationsfreiheitsgesetz, aber abgesehen davon, dass der Großteil der Drittmittelprojekte sowieso über öffentliche Akteure wie die Deutsche Forschungsgemeinschaft oder von der EU finanziert werden und somit heute schon Transparenz herrscht, greifen Sie auch hier wieder massiv in die grundlegenden Rechte der Hochschulen ein. Nun haben Sie aber, was die Transparenz angeht, die Notbremse gestern noch rechtzeitig gezogen. Wenn man Hochschulautonomie möchte, bedeutet das in der Konsequenz auch freie Handhabe bei der Wahl von Kooperationspartnern. Auch wenn es sich dabei um private Unternehmen handelt, haben diese speziellen Interessen in Bezug auf Vertrauensschutz und dem Recht auf Wahrung ihrer Betriebsgeheimnisse. Wir als CDU-Bürgerschaftsfraktion freuen uns über jedes Projekt und über jeden Euro, der von privater Seite an unsere Hochschulen hier im Land geht.
Ihre Diskussion und Forderung nach totaler Transparenz befeuern allerdings Ihre latente negative Haltung, die Ihrem Antrag zugrunde liegt, die ihrerseits immer wieder skeptische Grundhaltung zu Wirtschaftskooperationen. Wir sind davon überzeugt, dass Hochschulen, Forscher, Studenten und die Unternehmen allesamt davon profitieren, und statt ihnen Steine in den Weg zu legen, wollen wir es mit den richtigen Rahmenbedingungen versuchen.
Zum Thema Ombudsperson, das auch einen wesentlichen Punkt in der Novelle darstellt! Ob eine solche Institution wirklich angesichts der zahlreichen Gremien notwendig ist, darüber kann man zumindest diskutieren. In unseren Augen geht es aber nicht, die Hochschule zu etwas zu verpflichten, ohne dafür die notwendigen Mittel bereitzustellen. Angesichts der gravierenden Unterfinanzierung brauchen wir deswegen über die inhaltliche Ausgestaltung dazu auch gar nicht zu sprechen.
In der Summe bilden die vorgetragenen Punkte leider keine Grundlage für uns, Ihrem Entwurf eines Hochschulreformgesetzes die Zustimmung zu erteilen. Ihr Gesetz steht auf wackeligen Beinen, ist mit heißer Nadel gestrickt, und die Verfassungsmäßigkeit wird von verschiedenen Seiten sogar angezweifelt. Das kann kaum der Start sein, den sich eine Regierung erhofft, und das sind wohl auch kaum die Rahmenbedingungen, die sich unsere Hochschulen wünschen. Wir lehnen den Entwurf zur Novellierung des Bremischen Hochschulgesetzes ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, begrüße ich auf der Besuchertribüne recht herzlich eine Frauengruppe von Familie im Hilfsnetz e. V. Bremen. Seien Sie herzlich willkommen!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Grobien, in der zweiten Lesung dieses Gesetzentwurfs sind wir ein bisschen schlauer, und ich habe bisher die parlamentarische Arbeit so verstanden, dass es eine erste Lesung gibt, um einen ersten Aufschlag zu machen, dass wir dann das Verfahren im Ausschuss, dem Sie auch zugestimmt haben, durchführen und anhören, welche Auffassungen es gibt, und erst dann der Zeitraum bis zur zweiten Lesung genutzt wird, sich über Änderungen Gedanken zu machen. Insofern haben wir sehr wohl die Anmerkungen, die Kritik seitens der Rektoren ernst genommen, und wir haben das dann eben auch in unseren Änderungsantrag einfließen lassen.
Nach Bewertung der Beiträge seitens der verschiedenen Gruppen der Studierenden, der Personalvertreter, der Direktoren und der anderen Interessenvertreter können wir immer noch sagen, dass wir an unseren zentralen politischen Forderungen und Zielsetzungen festhalten, und das sind die Drittmitteltrans
parenz, die Festschreibung einer Zivilklausel, die Verbesserung der Situation im Studium durch die Etablierung einer Ombudsperson und eben auch der Zugang zu öffentlich finanzierten Forschungsergebnissen im Rahmen von Open Access, und das findet sich auch im vorliegenden Gesetzentwurf wieder.
In der Tat ist es so, kontrovers wie erwartet wurden in der letzten Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit die Themen Zivilklausel und Drittmitteltransparenz beschlossen. Wie Sie ebenfalls dargestellt haben, wurde insbesondere seitens der Rektoren angeführt, dass die Zivilklausel einen unnötigen wie auch die Wissenschaftsfreiheit einschränkenden Eingriff in die Hochschulautonomie darstellen würde. Ich möchte an der Stelle aber betonen, dass die SPDFraktion hier anderer Auffassung ist, und das ist ihr gutes Recht.
Wir sehen in diesem Passus zur Zivilklausel einfach nur eine Stärkung des verfassungsmäßigen Auftrags von Wissenschaft und Forschung, an einer friedlichen Gesellschaft mitzuwirken.
Wir verbieten ausdrücklich keine Forschungen. Das sollte man vielleicht bei aller Ehrlichkeit – wie Sie auch unseren Anträgen lesen – dazusagen. Wir schreiben lediglich eine bisher selbstverpflichtende Regelung fest und bieten damit gleichsam eine Diskussionsebene innerhalb der Hochschulen. Wir sind uns sicher, dass das verfassungsgemäß ist und sehen das als eine Gewichtung, die gesellschaftspolitisch klar vertretbar ist.
Zur Ehrlichkeit gehört auch: In der letzten Sitzung des WMDI haben wir zwar seitens der Rektorinnen und Rektoren Kritik erfahren, aber die anderen Interessenvertretungen haben diesen Passus sehr begrüßt. Auch das muss man an der Stelle sagen; denn Universitäten und Hochschulen sind nicht allein die Direktorate, es sind auch die Studierenden und es sind die wissenschaftlichen Mitarbeiter. Das sind einfach mehr, als die Personen, die Sie jetzt stellvertretend genannt haben.
Die Kritik an der Drittmitteltransparenz seitens der Rektorinnen und Rektoren teilen wir im Grundsatz nicht. Wir sehen die Hochschulen als öffentliche Ein
richtungen in der Pflicht, intern wie auch extern möglichst Transparenz walten zu lassen. Wir sind sicher, dass dies die Freiheit von Forschung und Wissenschaft insgesamt gewährleistet.
Ich finde, an der Stelle ist das gute parlamentarische Arbeit, dennoch haben wir die Sorgen um eine Konkurrenzfähigkeit der Hochschulen ernst genommen; ebenso die Kritik, dass der Wissenschaftsbereich nicht anders behandelt werden sollte und dürfte als andere Bereiche der öffentlichen Verwaltung. Daher haben wir in unserem Änderungsantrag beschrieben, dass es zu einer veränderten Anforderung an die Forschungsdatenbank kommen soll. So werden unserer Auffassung nach die Bedürfnisse nach Transparenz, aber auch die Sorge um Wettbewerbsnachteile beachtet.
Ferner haben wir in unserem Änderungsantrag formuliert, dass der Bereich Wissenschaft keine besonderen Regelungen bezüglich der Veröffentlichungspflicht von Verträgen erhalten soll, wie es in der ursprünglichen Fassung steht. Im Gesetz soll nun festgeschrieben werden, dass die Vorschriften des Bremischen Informationsfreiheitsgesetzes entsprechend anzuwenden sind. Somit gelten für Verträge der Hochschulen dieselben Bedingungen wie für alle anderen Verträge der öffentlichen Verwaltungen. Ich glaube, das ist gut und richtig so.
Sie können die Frage gleich noch einmal in Ihrem Redebeitrag stellen. Es ist akustisch ein wenig schwierig, das hier vorn zu verstehen.
Sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen! Ich bin mir sicher, dass diese Änderung viele Bedenken und Eingaben positiv beantwortet. Wir schaffen Transparenz und behalten hierbei die Konkurrenzfähigkeit von Wissenschaft und Forschung im Land Bremen im Auge.
Ich möchte auch allen Beteiligten für die produktive und sachliche Diskussion meinen Dank aussprechen und in der verbleibenden Zeit kurz noch auf den Änderungsantrag der LINKEN eingehen.
Aus unserer Sicht und bei aller Sympathie besteht an dieser Stelle für uns kein Handlungsbedarf. Das Land Bremen ist immer für ein gebührenfreies Erststudium gewesen. Das haben wir auch schon in schwierigen Zeiten verteidigt, als es in der Bundesrepublik Deutschland noch nicht en vogue war und Studiengebühren allerorts eingeführt worden sind.
Wir haben viele Änderungen und weitreichende Möglichkeiten bei den Härtefällen, sodass unter Beachtung des hochschulpolitischen Engagements von Studierenden wenige Studierende von dieser Regelung tatsächlich negativ betroffen sind. Sie selbst haben gesagt, dass das gebührenfreie Erststudium innerhalb von sechs bis acht Semestern erledigt ist, packt man noch den Master drauf, ist man nach zehn Semestern fertig. Das heißt, wir bieten immer noch einen Puffer von vier Semestern, in dem Studierende die Möglichkeit haben, anderweitig – da gebe ich Ihnen recht – ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Es gibt also diesen Puffer.
Hinzu kommt, dass wir uns – –. Das sehen wir auch sehr kritisch. Wir haben es in den Wissenschaftsplan 2020 beschrieben. Wir gehen auch an der Stelle im Hochschulgesetz daran, dass wir versuchen müssen, die Studierbarkeit der Studienfächer zu verbessern, damit es erst gar nicht zu Langzeitstudierenden kommt und wir an der Stelle vorbeugen können.
Wir lehnen daher Ihren Antrag ab. Den Antrag der CDU lehnen wir auch ab. Das habe ich, glaube ich, erschöpfend dargestellt. – Ich bedanke mich für die erste Runde.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auf den Sachstand, den wir hier zu regeln haben, bin ich vorhin schon eingegangen. Das möchte ich jetzt nicht wiederholen.
Ansonsten eine Vorbemerkung: Ich bin doch etwas erstaunt über die Kritik der CDU, dass wir zwei Monate vor der Wahl noch arbeiten.
Ich finde, dass das eine Selbstverständlichkeit ist. Wir arbeiten vom ersten Tag an und wir werden auch bis zum letzten Tag arbeiten. Das ist unser Auftrag und das sind wir den Bürgerinnen und Bürgern in diesem Land auch schuldig.