gen allerdings nicht zustimmen. Den Antrag der LINKEN, die den Verfassungsschutz mit in das In formationsfreiheitsgesetz einbeziehen will, lehnen wir aus grundsätzlichen Überlegungen ab. Den von Rot-Grün eingebrachten Antrag, der wohl auch auf grund technischer Probleme erst so spät kam und der auch wieder eine Betragsabsenkung von 100 000 auf 50 000 Euro vorsieht, werden wir natürlich auch ablehnen, weil wir das gleiche Thema mit den Trans parenzregeln schon beim Hochschulgesetz hatten. Konsequenterweise müssen wir deswegen diesen Antrag dann auch ablehnen. Ansonsten freue ich mich über die große Einigkeit und bedanke mich für die Aufmerksamkeit!
Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wie man unschwer erkennen kann, bin ich nicht Kristina Vogt, ich rede aber heute in Vertretung für sie, weil sie er krankt ist. Bisher hat sie diesen Ausschuss begleitet.
typisch deutsch natürlich! – eine Situation gehabt, in der es in Deutschlands Ämtern und Behörden immer eine konsequente Verschwiegenheit gab. Diese Verschwiegenheit hört jetzt auf, das ist Inhalt der verschiedenen Informationsfreiheitsgesetze, und das finden wir als LINKE natürlich ausgesprochen gut. Wir haben uns in dem Ausschuss entsprechend beteiligt. Wir sind auch der Meinung, dass das eine oder andere sicherlich in der nächsten Legislaturpe riode nachgearbeitet werden muss, aber ich glaube, das ist nicht das heutige Problem.
freiheitsgesetzes zustimmen, wir werden auch den Änderungen von Rot-Grün zustimmen. Wie man sich vorstellen kann, werden wir natürlich unserem eigenen Änderungsantrag zustimmen. In unserem Änderungsantrag geht es einfach darum, dass das Informationsfreiheitsgesetz leider nicht für alle Ämter gilt. Das ist aus unserer Sicht das Problem, und im Moment – Frau Grobien hat es schon angerissen –, ist zum Beispiel das Landesamt für Verfassungsschutz ausgeschlossen.
(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Da gibt es ein eigenes Gesetz. Darin steht alles, das Verfassungsschutzgesetz!)
(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Im Hochschulgesetz auch! Lex spe cialis bricht legi generalis!)
desamt für Verfassungsschutz dem Informations freiheitsgesetz unterliegen sollte. Es gibt so etwas, das man juristisch eine Bereichsausnahme nennt, die für das Landesamt für Verfassungsschutz in An spruch genommen wird, und wir sind der Meinung, dass das nicht sein muss. Klar ist auf jeden Fall, wenn es in Einzelfällen aus Sicht des Landesamts für Verfassungsschutz besondere, aus aktueller Lage heraus entstehende Geheimhaltungspflichten gibt, dann müssen sie im Einzelfall natürlich eingehalten werden. Trotzdem sind wir aber der Meinung, dass im Großen und Ganzen auch und gerade bei einem Amt wie dem Landesamt für Verfassungsschutz, das sozusagen die Geheimniskrämerei für sich gepachtet hat, ein Informationsfreiheitsgesetz greifen muss.
unserem Änderungsantrag zustimmen. Trotzdem stimmen wir dem Änderungsantrag der Koalition, in dem viele richtige Dinge stehen, zu. Das haben wir auch schon im Ausschuss klargestellt. – Danke!
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Erlanson, die Koalition wird Ihren Änderungsantrag ablehnen. Mein Kollege Dr. Güldner hat den Grund ja gerade hineingerufen. Wir haben in diesem Hause lange debattiert und das Bremische Verfassungsschutzgesetz an der Stelle novelliert. Ich selbst bin ja quasi schon länger Insasse der Innendeputation,
einfach. Ich kenne auch die Position der Informations freiheitsbeauftragten, aber es ist natürlich schwierig, eine Gesetzeslage in einem ganz speziellen Gesetz noch einmal gesondert zu regeln.
gewachsen, im Jahr 2006 war es eine andere Fassung als heute. Wenn Sie mich – ganz ehrlich – vor sechs Monaten gefragt hätten, ob das Gesetz am Ende so aussieht, wie wir es heute verabschieden, dann hätte ich Ihnen sagen müssen, nein, mit Sicherheit nicht, es wird noch das eine oder andere herausgestrichen. Es ist ein Prozess, und ich glaube, wir werden wei ter daran arbeiten. Im Augenblick ist der Bereich für den Verfassungsschutz gesetzlich geregelt. Wir
(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grü nen]: Im Gegenteil! Wir haben das Hochschul gesetz und das Verfassungsschutzgesetz!)
daran arbeiten. Wir haben ein funktionierendes Ge setz für den Verfassungsschutz, sollte es nicht funkti onieren, werden wir mit Sicherheit nachbessern. Wir lehnen Ihren Antrag an der Stelle ab! – Danke schön!
sehr verehrten Damen und Herren! Es ist ein schöner Anlass, zu dem ich hier sprechen darf, wir verbessern nämlich unser Bremisches Informationsfreiheitsgesetz, das schon sehr gut war und mit dem Bremen eine Pionierrolle eingenommen hatte. Wir verbessern es jetzt noch einmal, nachdem wir die Erfahrungen ausgewertet haben. Allen, die dazu beigetragen haben, gilt mein herzlicher Dank!
einmal anfangen darf, nämlich das Land Bremen das sich sehr viel Mühe gibt, persönliche Daten zu schützen, den Bürgerinnen und Bürgern beim Schutz ihrer persönlichen Daten zu helfen und gerade auch junge Menschen darauf aufmerksam zu machen, dass die allgemeine Entblößungswut, die offensichtlich eine moderne Gesellschaft begleitet, vielleicht auch ihre Schattenseiten hat.
staatliches Handeln allumfassend transparent wer den, auch und insbesondere weil Sie als Haushalts gesetzgeber in der besonderen Verpflichtung sind, das auch gesetzlich zu regeln, Sie müssen darüber Auskunft erhalten, wie die Öffentlichkeit damit dann automatisch auch. Transparenz ist also eine klare Priorität eines modernen Staates und des am tierenden Senats, und das auch voller Überzeugung. Bremen ist immer noch ziemlich gut, und wir wollen jetzt unseren ersten Platz auch gern verteidigen und behalten. In Bremen sind mittlerweile 32 500 Dokumente veröffentlicht, in Hamburg sind es nur knapp 30 000. Hamburg wird uns jetzt überholen, weil es viel größer ist, aber wir können auf das, was wir bisher erreicht haben, schon auch ganz stolz sein.