Peter Erlanson

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Sehr geehrte Frau
Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! „Pass genaue Ausbildungsgänge in der Kultur- und Kreativ wirtschaft“ ist das Thema. Schon der Titel zeigt den großen und zugegebenermaßen schwer zu lösenden Widerspruch auf. Die Ausbildungsgänge in diesem Bereich sind zwar passgenau, aber in der Regel sehr singulär. Wenn jemand mit dieser Art von Ausbildung auf einmal einen anderen Job machen will, wird er Schwierigkeiten bekommen, da die vorher passge naue Ausbildung plötzlich nicht mehr passgenau ist. Das ist ein objektives Problem, das sich hinter einer durchaus positiven Intention versteckt. Wir haben ein gutes, funktionierendes System der dualen Berufs ausbildung und wollen noch mehr dafür tun, dass es auch im Bereich der Kultur- und Kreativwirtschaft Anwendung findet. Man kann sicherlich mehr tun, muss aber eine Vorstellung davon haben, wie man diesen Widerspruch auflösen will.
Einige duale Ausbildungen gehen bereits in die
richtige Richtung. Auf der anderen Seite haben wir Ausbildungsberufe, die zwar auch eine gute Qualifi kation bieten, aber eben nicht passgenau sind. Nun ist die Frage zu beantworten, wie man einerseits die Passgenauigkeit erhöhen kann, ohne andererseits von den allgemeinen Ausbildungsstandards abzuweichen.
Herr Rohmeyer hat zu dem vorliegenden Antrag
gesagt, er sei dürftig. Das will ich so nicht sagen, aber er ist eben nicht besonders kreativ. In Bezug auf die meisten Punkte des Antrags fordern Sie uns auf, den Beschluss zu fassen, dass der Senat sich Gedanken darüber machen möge. So kann man zwar vorgehen, aber mir kommt das ein bisschen hilflos vor.
In dem Ziel stimmen wir sicherlich überein. Man
muss schauen, ob man in Sachen Verbesserung der Ausbildungsmöglichkeiten in der Kreativwirt schaft etwas erreicht, aber wenn Sie schon einen so vollmundigen Antrag in der letzten Sitzung dieser Legislaturperiode stellen, hätten Sie wenigstens die eine oder andere zusätzliche Idee einbringen können. Das hätten wir erwartet.
Ich habe nicht gesagt, dass ich eine Lösung für das beschriebene Problem hätte.
Es ist jedenfalls keine Lösung, den Senat zu bitten, er solle sich eine Lösung ausdenken für ein Problem, das SPD und Grüne erkannt haben.
Wenn Sie in den Antrag Ansätze aufgenommen
hätten, die man sich im Hinblick auf eine Realisier barkeit anschauen könnte, würden wir ihn mittragen. Wenn Sie aber einfach nur sagen, was Sie gern hätten, ohne darzulegen, wie es umgesetzt werden kann, und den Senat auffordern, es zu richten, dann ist uns das zu dünn für einen Antrag, noch dazu für einen, der in der letzten Sitzung vor der Wahl behandelt wird. Deshalb werden den Antrag ablehnen. – Danke!
Herr Staatsrat, kön
nen Sie mir die Frage beantworten, warum wir heu te keinen Antrag vorliegen haben, in dem dieses „JOBSTARTER-plus“-Projekt oder eine Fortsetzung des „AusKuK“-Projekts in irgendeiner Weise bean tragt wird?
Nein, ich frage, ob Sie
sich das vorstellen können, warum dem nicht so ist! Sie haben gerade dafür geredet, und ich frage Sie!)
Sehr geehrter Herr
Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wie man unschwer erkennen kann, bin ich nicht Kristina Vogt, ich rede aber heute in Vertretung für sie, weil sie er krankt ist. Bisher hat sie diesen Ausschuss begleitet.
Ich glaube, wir haben in der Vergangenheit –
typisch deutsch natürlich! – eine Situation gehabt, in der es in Deutschlands Ämtern und Behörden immer eine konsequente Verschwiegenheit gab. Diese Verschwiegenheit hört jetzt auf, das ist Inhalt der verschiedenen Informationsfreiheitsgesetze, und das finden wir als LINKE natürlich ausgesprochen gut. Wir haben uns in dem Ausschuss entsprechend beteiligt. Wir sind auch der Meinung, dass das eine oder andere sicherlich in der nächsten Legislaturpe riode nachgearbeitet werden muss, aber ich glaube, das ist nicht das heutige Problem.
Heute werden wir der Novelle des Informations
freiheitsgesetzes zustimmen, wir werden auch den Änderungen von Rot-Grün zustimmen. Wie man sich vorstellen kann, werden wir natürlich unserem eigenen Änderungsantrag zustimmen. In unserem Änderungsantrag geht es einfach darum, dass das Informationsfreiheitsgesetz leider nicht für alle Ämter gilt. Das ist aus unserer Sicht das Problem, und im Moment – Frau Grobien hat es schon angerissen –, ist zum Beispiel das Landesamt für Verfassungsschutz ausgeschlossen.
Wir sind der Meinung, dass das nicht ausreicht!
Wir sind trotzdem der Meinung, dass das Lan
desamt für Verfassungsschutz dem Informations freiheitsgesetz unterliegen sollte. Es gibt so etwas, das man juristisch eine Bereichsausnahme nennt, die für das Landesamt für Verfassungsschutz in An spruch genommen wird, und wir sind der Meinung, dass das nicht sein muss. Klar ist auf jeden Fall, wenn es in Einzelfällen aus Sicht des Landesamts für Verfassungsschutz besondere, aus aktueller Lage heraus entstehende Geheimhaltungspflichten gibt, dann müssen sie im Einzelfall natürlich eingehalten werden. Trotzdem sind wir aber der Meinung, dass im Großen und Ganzen auch und gerade bei einem Amt wie dem Landesamt für Verfassungsschutz, das sozusagen die Geheimniskrämerei für sich gepachtet hat, ein Informationsfreiheitsgesetz greifen muss.
Aus diesem Grund werden wir natürlich auch
unserem Änderungsantrag zustimmen. Trotzdem stimmen wir dem Änderungsantrag der Koalition, in dem viele richtige Dinge stehen, zu. Das haben wir auch schon im Ausschuss klargestellt. – Danke!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kol
Ich mag diese Lobhudelei weniger, aber ich finde ihn wirklich gut. Jetzt folgt aber natürlich daraus, ich möchte es einmal ein wenig flapsig formulieren –: Jetzt muss geliefert werden! Wir haben einen sehr guten Bericht vorliegen, aus dem auch die, wie ich finde, beeindruckende Feststellung hervorgeht, dass in dem jetzigen System nur ein Drittel der geistig Behinderten, die entweder noch seelische Verletzungen oder psychische Erkrankungen haben, tatsächlich entsprechend ihrer Doppeldiagnose behandelt wird. Ich finde, das ist eine sehr problematische Zahl, wenn man bedenkt, dass zwei Drittel keine entsprechende Behandlung bekommen.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Frau Kappert-Gonther, was Sie erzählt haben, hat mir dieses Mal gar nicht gefallen, um es einmal so zu sagen!
Ich weiß jetzt nicht, wie Ihre Erfahrungen mit Demenzkranken sind, aber Sie haben gesagt, wir bräuch
ten keine nachgebauten Dörfer. Ja, das stelle ich mir auf der einen Seite auch schwierig vor, denn ob man nun nachgebaute Dörfer oder einzelne Einrichtungen hat, für den Demenzkranken kommt die Grenze irgendwann, die Frage ist nur, wo die Grenze ist. Dabei sind Dörfer sicherlich besser als einzelne Einrichtungen, aber die Grenze wird immer kommen.
Auf der anderen Seite ist es aber so, zumindest aus meiner klinischen Erfahrung, wenn man wirklich Demenzkranke hat, dann finde ich es völlig illusorisch zu glauben, man könnte ihnen irgendwie in einem Stadtteil Freiheit und Auslauf bieten. Das funktioniert nicht!
Also diejenigen, die ich erlebt habe, können Sie irgendwo hinstellen und dann laufen sie los. Das ist es total schwierig. Worauf ich hinaus will, ist: Natürlich wollen wir alle – ich glaube, darüber herrscht große Einigkeit –, dass die Menschen in Würde so alt wie möglich werden, wir wollen aber auch, dass, wenn sie an Demenz erkrankt sind, trotzdem in Würde leben können.
Wenn man sich dieses Dorf in der Nähe von Amsterdam anschaut, dann gibt es dort – soviel ich weiß – circa 120 Insassen. Frau Grönert, Sie wissen das.
Wie viele waren es, Frau Grönert?
Ja, doch, weil, der Zaun ist ja trotzdem da. Es sind 150 in diesem Demenzdorf in der Nähe von Amsterdam untergebracht. Aber man muss dazu sagen: Sie haben dafür 240 Hauptamtliche und 150 Ehrenamtliche, die für diese 150 Personen zuständig sind.
Ich will damit einfach nur sagen: Selbst, wenn man so ein Demenzdorf baut, braucht man wahrscheinlich eine Ein-zu-Eins- oder eine Eins-zu-Zwei-Betreuung, wenn man tatsächlich will, dass sich diese Menschen in ihrer Umgebung einigermaßen frei bewegen können. Wer dann sagt, wir wollen so einen Zustand in den Stadtteilen herstellen, dann bin ich davon begeistert, Frau Kappert-Gonther, aber dann würde auch fragen, wie wir das denn hinbekommen wollen.
Dann hilft auch kein „Karotten essen“ und Bewegung und so weiter. Das wirkliche Problem – das haben wir in diesem Haus des Öfteren diskutiert – ist im Grunde genommen: Wir haben eine entsprechende demografische Entwicklung und die Menschen werden immer älter. Da scheint es einen Zusammenhang zu geben, denn je mehr Menschen immer älter werden, desto häufiger tritt offensichtlicher so etwas wie Demenz auf. Das mag vielleicht einen kausalen Zusammenhang haben, aber es ist, glaube ich, noch nicht bewiesen.
Aber es steht doch immer die Frage: Wie wollen wir das in unserer Gesellschaft organisieren und vor allen Dingen, wie wollen wir es bezahlen? Das ist die Frage, vor der wir uns, meine ich, permanent drücken. Das zeigt sich für mich sehr deutlich bei den Demenzkranken. Wenn man gesagt, man will sie nicht in speziellen Einrichtungen „abschließen“, wenn man sagt, man will ihnen möglichst größtmögliche Freiheit geben, dann muss man dafür auch die entsprechende Betreuung organisieren.
Diese Betreuung, die man dann organisieren muss, kostet Geld. Mit unserem momentan existierenden Sozialsystem werden wir das nicht bezahlen können. Ich wäre nicht Linker, wenn ich nicht sagen würde: Natürlich müssen wir schauen, wo wir die öffentlichen Einnahmen weiter erhöhen können. Erhöhung der öffentlichen Einnahmen – das wissen wir alle, zumindest wir Linke – bedeutet,
wir müssen schauen, dass die Reichen in dieser Gesellschaft mehr auf ihren Schultern tragen müssen als andere. Das passiert zurzeit nicht. Das ist aber Voraussetzung dafür. Es ärgert mich manchmal, wenn wir hier über die Frage diskutieren, ob nun in einem Dorf oder in einem Stadtteil, wissen aber nicht, wie wir es bezahlen wollen. Das ist doch der entscheidende Punkt.
Wir als Gesellschaft müssen darauf hinwirken, dass es eine gesellschaftliche Diskussion wird. Ich will nicht sagen, dass ich dafür eine entsprechende Lösung habe. Aber das ist ein Punkt, über den in dieser Gesellschaft endlich einmal diskutiert werden muss. Wenn wir es nicht diskutieren – damit komme ich zum Abschluss –, dann wird eine Entwicklung einsetzen, indem die Schere zwischen Arm und Reich in diesem Land – wie wir es kennen – immer weiter auseinandergehen wird. Das würde bedeuten, dass sich 30 Prozent der Besserverdienenden oder Reichen ein Leben mit Demenz in Würde leisten können und anderen nicht. Das genau ist unser Problem als Linke. – Danke!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, auch ich kann es kurz machen. Die Fraktion DIE LINKE ist der Meinung, dass die, wie meine Vorrednerinnen es gesagt haben, vielleicht positiv gemeinten Effekte, die die CDU angeführt hat, durch die momentane Gesetzeslage gut geregelt sind, in dem es eine Sollvorschrift ist und ein Austausch zwischen Jugendrichter und Familiengericht stattfinden kann.
Wir sind der Meinung, dass die Gebiete durchaus getrennt sein sollten: das Jugendstrafrecht mit dem Jugendrichter, der eigentlich erzieherische Aufgaben hat, von dem Familienrichter, dem es um Maßnahmen des Kindeswohls und ähnliche Dinge geht. Wenn beides getrennt ist, halten wir das für besser. Soweit wir uns informieren konnten, scheint es auch keine Probleme zu geben, dass irgendjemand sagen würde: Das funktioniert aber gar nicht, das müssen wir jetzt ändern.
Von daher werden wir den Antrag der CDU ablehnen.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich will am Anfang zunächst einmal sagen, ich rede hier, weil meine Fraktion mir aufgetragen hat, dass ich so etwas wie ein kirchenpolitischer Sprecher der Fraktion sein soll, ich muss allerdings auch dazu sagen, dass
ich das eigentlich aus der Position eines Atheisten heraus mache, das nur zur Einsortierung.
Das ist kein Widerspruch, nein!
Aus meiner Position – und gerade weil sich die CDU unserem Entschließungsantrag nicht angeschlossen hat – kann ich eigentlich nur sagen, mir ist es relativ egal, ob ein Allah oder ein Jahwe Götter neben sich dulden darf oder nicht. Für mich ist wichtig, das muss ich deutlich sagen, ich erwarte von den Vertretern der Religionen, dass sie sich gegenüber der Gesellschaft, in der sie leben, und gegenüber den anderen Religionen tolerant verhalten. Das ist sozusagen mein Anspruch, den ich habe.
Ich würde Herrn Röwekamp auch deutlich widersprechen, Herr Pastor Latzel ist nicht nur ein bisschen emotional über das Ziel hinausgeschossen,
wofür er sich entschuldigt hat, sondern man muss ganz klar sagen, er hat in seiner Predigt nicht nur, wie er behauptet hat, das eigene Haus gereinigt, sondern er hat die anderen Religionen herabgewürdigt. Er hat ausdrücklich vor Vermischung und zu viel Toleranz gegenüber den anderen gewarnt. Dazu sage ich, das geht einfach zu weit! Das ist auch nicht mehr durch Artikel 4 Grundgesetz, Religionsfreiheit, abgedeckt.
Natürlich!
Jeder Mensch in unserem Staat, und das ist auch gut so, hat das Recht, die Religion auszuüben, die er für sich aussucht, aber er muss dabei tolerant gegenüber den anderen sein. Das ist das, was man erwarten kann, und das ist der Punkt, über den aus unserer Sicht Herr Pastor Latzel weit hinausgegangen ist.
Der nächste Punkt, Herr Röwekamp hat gesagt, er wisse gar nicht, warum man sich jetzt so aufrege und es so hochgespielt werde, denn es habe schon die eine oder andere Predigt in diesem Land gegeben, die vielleicht auch Anlass geboten hätte, über sie zu diskutieren. Ich will ganz deutlich sagen, man muss doch auch den Zusammenhang sehen, Herr Tschöpe hat ein Stück weit darauf hingewiesen: Wir leben in ei
ner Zeit, in der auf der einen Seite Menschen – ich will einmal sagen, durchaus eingebildet – Angst vor der Islamisierung des Abendlandes haben, obwohl bei ihnen, dort, wo sie leben, vielleicht nur ganz wenige Islamisten überhaupt leben. Menschen in diesem Land aber haben Angst vor der Islamisierung des Abendlandes.
Gleichzeitig muss man doch auch einmal sagen, wir haben auf dieser Welt trotzdem eine Situation, dass in anderen Landesteilen eine militante Islamisierung ganzer Landstriche vor sich geht, wo Frauen unterdrückt und Menschen, weil sie anderen Religionen angehören, abgeschlachtet werden. Ich finde, wenn ein Pastor Latzel in dieser Situation hier in Bremen anfängt, andere Religionen herabzuwürdigen, dann ist das vor diesem Hintergrund wirklich ein Spiel mit dem Feuer, und das ist – verdammt noch einmal! – gefährlich.
Das ist gefährlich, denn es gibt die eine Realität, die wir sehen und mit der wir uns auseinandersetzen müssen, aber auf der anderen Seite kann es nicht sein, dass dann jemand dort die Lunte anzündet. Ich glaube, das ist das, was Pastor Latzel tatsächlich getan hat. Ich finde, dagegen gibt es auch nur ein Mittel. Wir als LINKE sagen deutlich, ich hoffe, alle haben wahrgenommen, dass wir den letzten Halbsatz in unserem Entschließungsantrag gestrichen haben, in dem es hieß, dies dürfe nicht ohne Konsequenzen bleiben, denn natürlich ist es so, was mit Pastor Latzel passiert, wie nun die Kirche mit so einem Vortrag umgeht, das ist in der Tat Sache der Kirche, da haben wir uns nicht einzumischen.
Ich finde aber, bei allem, was darüber hinausgeht und auch gesellschaftspolitische Relevanz hat, wie ich es eben aufgezeigt habe, haben wir ein Recht dazu, auch als Parlament zu sagen, es gibt einen Punkt, wo man sagt, wehret den Anfängen, und dieser Punkt ist meiner Meinung nach an der Stelle erreicht! – Danke!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Gäste! Auch die Linksfraktion findet, dass heute ein ausgesprochen guter Tag ist. Wir glauben, dass der Aktionsplan der vom Senat beschlossen wurde dem Parlament heute vorgelegt wird, eine vorzügliche Arbeit ist. Wir haben keinen Zweifel daran, dass mit der großen Beteiligung der Betroffenen bei der Erarbeitung dieses Aktionsplans tatsächlich auch ein Stück Neuland betreten worden ist und dieser jetzt umgesetzt werden kann. Das ist das Wunderbare an dieser Geschichte, und darüber freuen wir uns.
Das hat eine ganze Zeit gedauert, Bremen gehört mit sechs anderen Bundesländern zu den letzten, die
einen Aktionsplan tatsächlich verabschiedet haben, auf der anderen Seite muss man aber wirklich positiv anerkennen, dass Bremen immerhin im Jahr 2009 die Inklusion in das Schulgesetz geschrieben hat. Ich glaube, das war schon ein großer Schritt auch im Hinblick auf die Ziele der Behindertenrechtskonvention, den Bremen hier gegangen ist. Wir wissen aus ganz vielen Diskussionen gerade in der letzten Legislaturperiode in diesem Haus, dass das nicht immer einfach gewesen und nach wie vor immer noch schwierig ist.
Es gibt für uns ganz viele Punkte in dem Aktionsplan, die wir sehr positiv finden, wobei wir glauben – das wird der LINKEN auch immer zu Recht nachgesagt –, dass man an vielen Punkten auch immer sehr genau schauen muss, wie gute Ideen denn auch tatsächlich umgesetzt werden können, und das beginnt ja jetzt auch überhaupt erst mit dem Aktionsplan. Die eigentliche Arbeit beginnt also jetzt erst, denn jetzt geht es ja darum, alles das, was man sich vorgenommen hat, auch tatsächlich in die Tat umzusetzen. Ich glaube, dabei werden uns immer wieder die Fragen begegnen, wer das bezahlen soll und wie man das entsprechend qualifizierte Personal dafür bekommt.
Ich möchte das an dem Punkt der Barrierefreiheit und dabei persönlichen Assistenz und dem persönlichen Budget einmal kurz beleuchten! DIE LINKE glaubt, dass das eine ausgesprochen gute Idee ist, damit wird den Behinderten ermöglicht, jenseits von Werkstätten und Heimen ein tatsächlich selbstbestimmtes Leben zu führen. Das ist, finde ich, ganz wichtig und ein hohes Gut, wenn wir das erreichen. Dazu muss man aber auch sagen, wenn man eine persönliche Assistenz und ein persönliches Budget haben möchte, dann muss man sich natürlich trotzdem auch überlegen, wenn es die Alternative zu Werkstätten und Heimen sein soll, dass auch das irgendwie finanziert werden muss, und damit beginnen natürlich die Schwierigkeiten, wir haben heute über die Aufnahme der Schuldenbremse in die Bremer Landesverfassung geredet.
Es gibt ein einfaches Beispiel: Herr Frehe selbst hat diese wunderbare Assistenzgenossenschaft mit gegründet, die sich darum kümmert, Behinderten nichts abzunehmen, sondern sie tatsächlich zu unterstützen, ein selbstbestimmtes Leben führen zu können, aber man muss feststellen, dass die Beschäftigten in dieser Assistenzgenossenschaft drei Jahre lang für einen Tarifvertrag in dieser Einrichtung gekämpft haben. Heute, nach 18 Jahren, in denen es in dieser Assistenzgenossenschaft praktisch keine Lohnerhöhungen gegeben hat, gibt es ihn jetzt endlich, das ist ausgesprochen gut. Man hat einen Tarifvertrag geschlossen und mit ver.di auch die entsprechende Tariferhöhung ausgehandelt, und dann kommt etwas, was dann häufig kommt: Diejenigen, die das eigentlich bezahlen müssen – in dem Fall zum einen Teil der Senat, zum anderen Teil aber natürlich auch die Kran
kenkassen – sagen, dass sie die Erhöhung nicht bezahlen. Das war für die Assistenzgenossenschaft ein schwerer Schlag. Vom Betriebsrat und von der Gewerkschaft wurde teilweise auf die Umsetzung verzichtet, weil man gesagt hat, dass diese Assistenzgenossenschaft sonst Gefahr laufen würde, in die Insolvenz zu gehen.
Nach drei Jahren Kampf um den Tarifvertrag, nach den Schwierigkeiten mit den Kassen und öffentlichen Trägern, die die Gelder nicht übernommen haben, ist es heute endlich so weit, dass die Beschäftigten dieser Assistenzgenossenschaft immerhin 90 Prozent des vereinbarten Lohns bekommen, die 100 Prozent sollen sie endlich in zwei Monaten bekommen, das ist endlich auf einem guten Weg.
Ich finde, das ist ein Beispiel, bei dem es wirklich einmal gut gelaufen ist, aber bei dem wir einfach sagen müssen, auch das gehört dazu. Das sind die sozialen Randbedingungen, die einfach dazugehören, damit so etwas Gutes wie dieser nun beschlossene Aktionsplan tatsächlich auch Realität werden kann. Das tatsächlich zu erreichen und zu unterstützen wird jetzt die Kärrnerarbeit der nächsten Jahre sein, und DIE LINKE wird das gern und an jeder Stelle unterstützen. – Danke!
Sehr geehrter Herr
Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Auch DIE LINKE ist der Meinung, dass es sich hierbei um eine durchaus interessante Große Anfrage der CDU handelt, denn man muss einfach bedenken, auch bei den Defibrillatoren hat es in der Vergangenheit eine relativ große technische Entwicklung gegeben. Ich bin im Krankenhaus beschäftigt, und wenn man weiß, wie die Geräte im Operationssaal oder im Rettungswagen früher ausgesehen haben, wie groß und wie schwer sie waren, dann ist das ein völliger Unterschied zu den Geräten heute.
Wir finden es natürlich durchaus positiv, wenn
man feststellt, dass die technische Entwicklung dazu geführt hat, dass diese Defibrillatoren heute auch in Schulen, in öffentlichen Gebäuden irgendwo an der Wand hängen, man daran vorbeigeht und sie auch sieht und sich dann seinen Teil dazu denkt.
Die CDU hat zu dem Thema jetzt eine Große
Anfrage eingereicht und ich finde, sie ist auch sehr detailliert beantwortet worden. Eine wesentliche Aussage der Antwort des Senats dazu ist, dass zum Beispiel nach Schätzungen der Bremer Feuerwehr in den letzten zwei Jahren kein öffentlich zugänglicher Defibrillator, den sie kennen, zum Einsatz gekom men ist. Das heißt, wir haben öffentlich zugängliche Defibrillatoren, sie werden aber nicht benutzt. Ins besondere Frau Hoch hat jetzt noch einmal darauf hingewiesen: Es ist einfach die Frage, ob Personen, die einen Menschen irgendwo zusammenbrechen sehen, dann von ihrer eigenen Konstitution und ihrem eigenen Wissen her in der Lage sind, dort wirklich hinzugehen und Hilfe zu leisten.
Auch wenn man eine App hat, in der man nach
schauen kann, wo nun ein Defibrillator ist, muss man bedenken: Wenn man sieht, dass jemand zu sammenbricht, holt man dann sein iPhone heraus und sucht die App für den Defibrillator? Dann muss man eventuell noch die Straßenkarte öffnen und noch einmal googeln, wo denn die Straße mit dem Defibrillator ist.
Daran zeigt sich schon ein bisschen, wie wichtig
es ist, dass jemand dort hingeht und schaut, dass der Verletzte oder Erkrankte gesichert ist und man ihn wenigstens in die stabile Seitenlage oder in die Schocklage bringt, ich glaube, dort wären Dinge angebracht, die schnell gehen.
Dann muss man auch feststellen, dass wir uns hier
in einem Stadtstaat befinden und die Zeiten, bis tat sächlich qualifizierte Hilfe in Bremen eintrifft, sind schon sehr beeindruckend, sie reichen zumindest in einem Stadtstaat aus. Auf dem Land ist es sicherlich, das möchte ich auch sagen, noch einmal eine ganz andere Diskussion, aber bei uns in der Stadt nicht.
Das heißt also, als Konsequenz aus dieser Großen
Anfrage sollte man einfach feststellen – ich nehme an, dazu wird Herr Härtl noch etwas sagen –, dass man sich sicherlich bemühen muss. Die technische Entwicklung ist so weit, dass diese Defibrillatoren an vielen verschiedenen Stellen in der Stadt platziert werden könnten, aber das große Problem ist, dass die Menschen sie auch bedienen können müssen. Deswegen müssen also mindestens alle Ersthelfer kurse auch eine Ausbildung für so einen Defibrillator beinhalten. Das ist heute noch nicht so, und ich finde, das ist erst einmal die vordringliche Aufgabe. Dann sollte man weitersehen und schauen, ob ein Kataster vielleicht doch sinnvoll ist, aber das erst an zweiter Stelle. – Danke!
Sehr geehrter Herr
Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! DIE LINKE wird dem Antrag der CDU heute zustimmen, weil wir die Sachlage eigentlich genau umgekehrt sehen, wie sie Frau Dr. Kappert-Gonther eben dar gestellt hat.
Ja, aber das soll es geben! Die CDU hat eine Kleine
Anfrage zum Thema Suchtprävention und Suchter krankung bei geistig behinderten Menschen gestellt. In der Antwort wurden vom Senat durchaus auch sehr freimütig und sehr richtig Defizite zugegeben und beschrieben. Ich will einmal sagen, die Planung für ein Behandlungszentrum, die jetzt umgesetzt werden soll, findet natürlich auch unsere vollständige Zustimmung, das ist überhaupt keine Frage, aber trotzdem erscheint es uns sehr sinnvoll, wenn man sich einmal ein bisschen umhört, die vielen Träger speziell auch hinsichtlich der Suchterkrankungen zu unterstützen.
Wir haben mittlerweile eine relative Trägervielfalt,
weil wir die Inklusionsrechte von geistig behinderten Menschen in der jüngeren Zeit wesentlich erweitert haben. Das führt dann aber auch dazu, dass die Probleme teilweise größer geworden sind. Die CDU beschreibt dies in ihrem Antrag, und wenn man sich umhört, hört man vom Martinsclub oder Netzwerk Selbsthilfe schon einiges, von dem man sagen kann, sie versuchen schon – eigentlich aufgrund mangelnder
Ansprechpartner – so etwas wie eine Suchtprävention oder Suchthilfe für sich zu organisieren, weil es für die Träger einfach wichtig ist.
Die Suchtproblematik – ich denke, das weiß Frau
Dr. Kappert-Gonther auch ganz genau – gehört natürlich auch in den Gesamtkanon psychischer Erkrankungen, aber trotzdem glaube ich, dass im Alltag vor Ort, und das zeigt sich eigentlich überall, sehr oft mit Suchtproblematik anders umgegangen werden muss. Dazu hat die CDU, wie ich finde, einen guten Antrag gestellt. Darin steht nicht, ihr müsst dies und jenes machen, sondern es ist die Aufforderung, bis zu einem bestimmten Datum ein Konzept, das bestimmte Punkte berücksichtigen soll, vorzulegen, und DIE LINKE findet, dass das ein guter Ansatz ist, der überhaupt nicht im Gegensatz zu dem Zentrum steht, aber das Zentrum wird die Suchtproblematik beim Martinsclub oder anderen Trägern deshalb nicht aus der Welt schaffen.
Ja, klar!
Abg. Frau Dr. Kappert-Gonther (Bündnis 90/Die
Grünen): Zur Klarstellung, Herr Erlanson: Ich habe nicht gesagt, dass man alle psychischen Erkrankun gen gleichbehandeln und mit ihnen gleich umgehen sollte. Ich habe auch nicht gesagt, dass man nun alles in einen Topf werfen sollte. Ich habe gesagt, dass es jetzt auf unseren Antrag hin ein Gesamtkonzept geben soll, wovon die Suchterkrankungen ein Teil sind, und es macht unserer Meinung nach keinen Sinn, dafür extra noch einmal ein Konzept zu erstellen, sondern man sollte das Spezifische der Suchterkrankungen in dieses Gesamtkonzept integrieren.
Ich glaube, wir haben
uns da schon verstanden. Sie wollen sagen, es ist ein integraler Bestandteil des Behandlungszentrums, und wir sagen in diesem Fall gemeinsam mit der CDU, es kann durchaus sinnvoll sein, in solchen Einrich
tungen wie dem Martinsclub oder dem Netzwerk Selbsthilfe eine Suchthilfe einzurichten, weil es in den institutionellen Zusammenhang besser hinein passt als in ein Gesamtbehandlungszentrum. Das ist unsere Position, deshalb unterstützen wir den Antrag der CDU. – Danke!
Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Doris Hoch hat es eigentlich eben relativ gut auf den Punkt gebracht: Das Ganze ist ausgesprochen bitter. Bitter insofern: Ich erinnere mich noch, als die Gesundheit Nord zum 1. Januar 2004 aus den vier Eigenbetrieben in Bremen zusammengezimmert wurde. Eines der Haupt- und großen Argumente war immer gewesen, man müsse vor den privaten Krankenhausketten gewappnet sein, die am Horizont auftauchen würden. Sie würden den Markt aufrollen, und das wäre alles ganz problematisch.
Im Moment muss man feststellen – wir können das Ergebnis nicht mehr ändern –, dass mit der AMEOS Gruppe ein sicherlich ganz aggressiver privater Krankenhausbetreiber im Lande Bremen Fuß gefasst hat. Das ist offensichtlich. Das kann ich als Wahl-Bremer aus den chaotischen und widersprüchlichen Verhältnissen, die es in Bremerhaven, sei es bei der politischen Entscheidung, sei es bei der Zuständigkeit, gegeben hat, durchaus nachvollziehen.
Aus den Äußerungen meiner Vorredner kann man zumindest vermuten, dass alle immer noch das Gefühl umtreibt, man hätte Möglichkeiten gehabt, das doch noch abzuwenden. Es ist aber jetzt nicht passiert.
Doch, ich habe das so herausgehört. Das ist meine Interpretation.
So ein Verkauf ist ja nicht alternativlos. Es hätten durchaus andere Möglichkeiten ausgenutzt werden können. Man hätte als Kommune vielleicht mehr machen können.
Aber das ist Schnee von gestern. Dass wir über die Antwort auf die Große Anfrage diskutieren, hat längere Zeit gedauert. Bestimmte Züge sind jetzt einfach abgefahren.
Die CDU fragt nach Personal. Das ist eine blöde Frage. Wenn man bei Privaten nach Personal fragt, weiß man, dass man keine Antwort erhält. Das weiß man eigentlich vorher. Das braucht man nicht zu fragen. Die Antwort des Senats finde ich aber auch nicht so spritzig und richtig. Der Senat antwortet nach dem Motto: Es gibt einen Fachkräftemangel, und dann braucht man sich keine Gedanken um die Beschäftigten machen. Das ist ein bisschen zu sehr auf die leichte Schulter genommen.
Wir haben einen Fachkräftemangel. Diese Fachkräfte kommen heute teilweise eher unter. Das ist schon richtig. Aber nichtsdestotrotz leben die privaten Anbieter davon, dass sie sehr häufig Tarifverträge nach unten korrigieren und den Beschäftigten, seien sie auch noch so qualifiziert, weniger bezahlen, als das teilweise im kommunalen Bereich der Fall ist. Ich finde, das ist ein bisschen flapsig.
Wir wissen heute noch nicht, wo es hingeht. Aber auf die Fragen der CDU einfach zu sagen, dass der Trägerwechsel keine Auswirkungen zum Beispiel auf die Gesundheit Nord oder die anderen kommunalen Krankenhäuser hat, ist ein bisschen flapsig. Jeder, der ein bisschen mit der Krankenhauslandschaft in Bremen vertraut ist, weiß doch: Wenn da erstmals eine private Krankenhauskette ist, bedeutet das natürlich etwas für das kommunale Krankenhaus Reinkenheide, und das wird natürlich auch etwas für Gesundheit Nord bedeuten. Da wird ein offener Konkurrenzkampf angesiedelt sein.
Ich weiß von den Betriebsräten, dass AMEOS ziemlich mitbestimmungsfeindlich ist. Das kann man deutlich sagen. Sie kennen keine Mitbestimmungsstrukturen. In den anderen Häusern, die sie übernommen haben, gibt es gemeinsame Reisen mit Interessenvertretern. Da wird beredet, aber gleichzeitig Verschwiegenheit vereinbart und so weiter. Es wird kein einfacher Weg werden. Das wird auch für die anderen Kliniken in der Konkurrenz nicht einfach werden.
Als kleines Fazit: Es ist in der Tat bitter, was da passiert ist, weil wir erstmals eine finanzkräftige private Gruppe im Land Bremen haben, die für alle Kliniken ein Problem darstellen wird. – Damit schließe ich erst einmal. – Danke!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrten Damen und Herren! Nicht ganz kurz, aber lassen Sie mich einfach sagen, wenn der Antrag nicht hätte überwiesen werden sollen, dann hätten wir dem Antrag der CDU zugestimmt! Wir müssen betonen, dass wir bereits im Jahr 2013 – das habe ich einmal nachgesehen – in der Sozialdeputation einen ähnlichen Antrag gestellt haben, und darauf haben wir auch in einer Presseerklärung hingewiesen. Ich denke, das Problem ist einfach, dass man nicht die ganze Zeit von der demografischen Herausforderung und so weiter sprechen kann, wenn man gleichzeitig zum Beispiel die Altenpflegeausbildung nicht so ausgestaltet, dass die Menschen damit tatsächlich versorgt werden können. Wir werden der Überweisung deshalb zustimmen.
Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe heute Morgen noch einmal intensive Rücksprache mit meinem Labrador Oliver gehalten. Dieser Labrador hat mir klargemacht, dass man feststellen muss: Natürlich ist es so, das sich bestimmte Hunderassen überhaupt nicht dazu eignen, Beißmaschinen zu werden, die Menschen angreifen, andere aber möglicherweise eher dazu geeignet sind. Das gibt es.
Ein Beispiel: Solange man im Bürgerpark überall noch Pizzen und Brote finden kann und keine große Hungersnot ausgebrochen ist, werden weiterhin Kaninchen oder Igel oder sonst etwas vor meinem Labrador herumlaufen können. Das wird ihn nicht interessieren. Ihn interessieren auch keine bösen Menschen. Ihn auf böse Menschen abzurichten, ist ein Unding.
Es gibt Hunde, bei denen es anders ist. Wir sollten uns einmal an die damalige Diskussion erinnern. Das Gesetz würde gemäß den Regularien heute auslaufen. Wir haben damals sehr heftig darüber diskutiert. Wir haben es hier in Bremen eingeführt, weil die Zahl der Beißvorfälle zugenommen hatte.
Das war die eigentliche Motivation. Wir haben eine lange Diskussion darüber geführt, ob die Listung bestimmter Hunderassen zielführend ist. Ich sage einmal so: Zumindest nach einem Teil der Statistiken – das hat mein Vorredner dankenswerterweise angeführt –, die man heute vorlegen kann, kann man sagen: Okay, das Gesetz ist scheinbar erfolgreich.
Aus Sicht der LINKEN muss ich allerdings sagen: Das ist nur ein Teil. Der andere Teil stimmt nämlich auch. Das heißt, man hat die einen Hunderassen
durch die Liste verboten. Bestimmte Menschen – das ist schon der Hinweis – konnten sich bestimmte Hunderassen nicht mehr anschaffen, weil sie verboten waren. Jetzt haben wir eine Tendenz – Statistiken darüber gibt es auch an anderer Stelle –, dass, wenn man diese Hunderassen verbietet, Hunde anderer Rassen, die vorher nicht gebissen haben, auf einmal Menschen beißen. Ich glaube, das führt auf das eigentliche Problem zurück: Wenn ein Hund einen Menschen oder gar Kinder anfällt, ist das Arschloch immer auf der anderen Seite von der Halteleine.
Das ist immer das Problem. Das Problem ist nicht primär der Hund, sondern im Grunde genommen der Hundehalter, der seinen Hund nicht unter Kontrolle hat, der seinen Hund nicht erzogen hat et cetera. Das ist das eigentliche Problem.
Das eigentliche Problem haben wir mit diesem Gesetz nicht gelöst. Auf der einen Seite nämlich hat das Gesetz gehalten, was es versprochen hat – die Zahl der Beißvorfälle ist zurückgegangen –, auf der anderen Seite fängt die Zahl der Beißvorfälle wieder an zu steigen. Ob das eine endgültige Tendenz ist, kann man heute noch nicht sehen. Aber das Problem der Hundehalter und der Hundehalterinnen ist nach wie vor ungelöst. Das löst auch dieses Gesetz nicht.
Schauen wir einmal nach Niedersachsen. In Niedersachsen gibt es sozusagen eine Eignungsprüfung dafür, ob man Hunde halten kann. Wir als LINKE halten das in der Tendenz für einen richtigen Weg. Was Niedersachsen dabei nicht gelöst hat, ist das Problem der sozialen Auswahl. Das Chippen, die Haftpflicht und der Hundeführerschein – das sind mindestens 250 Euro, wenn nicht sogar noch mehr, die auf den Halter zukommen. Die ältere Frau mit Grundsicherung kann das nicht finanzieren. Sie bekommt es vom Sozialamt auch nicht erstattet. Das gibt es nicht. Das heißt also, auch Niedersachsen hat da soziale Probleme in Wirklichkeit noch nicht gelöst.
Deshalb ist unser Petitum heute. Wir werden uns beim Gesetzentwurf enthalten. Es ist nur eine Hälfte geregelt, eine Hälfte fehlt noch, sie muss irgendwann angegangen werden. Die beiden Änderungsanträge werden wir ablehnen. – Danke sehr!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, ich kann mich aufgrund der reichhaltigen Ausführungen meiner Vorredner relativ kurz fassen.
DIE LINKE ist auch der Meinung, dass der richtige Zeitpunkt mit dem Auslaufen der Lizenzen gegeben ist, dass man einmal nachfassen kann. Dass wir im Sinne der Süchtigen hier versuchen, weitere Regulierungen für Spielhallen und Spielhallenbetreiber einzuführen, empfinden wir als LINKE insgesamt als eine gute Sache.
Wir werden Ihrem Antrag zustimmen. – Danke!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir debattieren heute über das Gesetz zur Neuregelung des Vollzugs der Freiheitsstrafe in der Freien Hansestadt Bremen. Das klingt eigentlich nicht sonderlich aufregend, ist es aber trotzdem. Warum? Bei diesem Gesetz geht es schlichtweg darum, ob man Strafgefangene einfach nur wegschließt oder ob es einen Behandlungsvollzug gibt. Das Wort „Behandlungsvollzug“ kommt einem vielleicht ungewöhnlich vor, aber es ist im Grunde synonym zu dem Begriff der Resozialisierung zu verwenden. Eine Resozialisierung beinhaltet immer eine Behandlung und den Versuch der Besserung in der Anstalt.
Eines muss man vielleicht dazu sagen: Das Bundesverfassungsgericht hat erstmals im Jahr 1973 bei dem sogenannten Lebach-Fall die Resozialisierung als Vollzugsziel – tatsächlich als Ziel – der Freiheitsstrafen festgeschrieben. Ich habe mir das noch einmal angeschaut. Das Bundesverfassungsgericht hat damals gesagt, die Verfassung gebiete es, den Strafvollzug auf das Ziel der Resozialisierung auszurichten. Der einzelne Gefangene habe einen grundrechtlichen Anspruch darauf. Dieses Gebot folge aus dem Selbstverständnis einer Rechtsgemeinschaft, die Menschenwürde in den Mittelpunkt ihrer Wertordnung stellt und dem Sozialstaatsprinzip verpflichtet ist.
An anderer Stelle fuhr das Bundesverfassungsgericht fort, dieses verfassungsrechtliche Resozialisierungsgebot bestimme den gesamten Strafvollzug. Es gelte auch bei der Vollstreckung einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Auch diesen Gefangenen seien Bedingungen zu bieten, unter denen sie ihre Lebenstüchtigkeit entfalten und festigen könnten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, aus Sicht der LINKEN – das muss bei dieser Diskussion einmal gesagt werden – sollte klar sein, dass die Resozialisierung nichts mit Rache oder Sühne zu tun hat. Das verfassungsrechtliche Resozialisierungsgebot sollte den Gefangenen während der Haft befähigen, ein Leben ohne Straftaten zu führen. Diese Befähigung wiederum ist auch der effektivste Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten.
Auch dem Opferschutz wird gerade dadurch besonders Rechnung getragen.
Wie sieht es nun mit dem Resozialisierungsanspruch für Bremer Gefangene aus? Mit ihrem Änderungsantrag hat die Fraktion DIE LINKE noch einmal klargestellt, dass für uns die Instrumente für eine erfolgreiche Resozialisierung in dem aktuellen Entwurf etwas zu kurz kommen. Dies betrifft vor allem die Bereiche des Wohngruppenvollzugs, des offenen Vollzugs und die Regelungen für Besuche, Freigänge und Hafturlaub. Wir denken, dass der neue Bremer Entwurf bei allen diesen Punkten zwar die richtige Richtung einschlägt, dass er allerdings an einigen Stellen deutlich zu verbessern wäre.
Unser Änderungsantrag umfasst die Bereiche Bewährungshelfer, Arbeit, Wohngruppenvollzug, Besuchsregelung und Langzeitausgang im Rahmen der Vollzugslockerung. Auf sie werde ich in meinem zweiten Fünfminutenbeitrag näher eingehen.
Ich möchte jetzt noch bei dem Resozialisierungsgedanken bleiben. Der eine oder andere wird sich vielleicht fragen, warum er für DIE LINKE so wichtig ist. DIE LINKE sieht hier ein Problem, weil man einfach sagen muss, dass der Resozialisierungsgedanke, der im Jahr 1973 vom Bundesverfassungsgericht definiert wurde, im Laufe der Zeit immer wieder in Gefahr geraten ist. Immer wieder wurde versucht, dieses Vollzugsziel Resozialisierung ein Stück weit zu kippen. Ich habe mir einmal die Mühe gemacht nachzuschauen und habe festgestellt: Im Jahr 2003 war es Roland Koch in Hessen, der mit seiner CDUgeführten Landesregierung einen Bundesratsbeschluss erwirkt hat, zu dem es in der Begründung hieß: „Vielmehr muss vor allem der Überbewertung der Resozialisierung, die im Strafvollzugsgesetz angelegt wurde und zu der die Rechtsprechung noch besonders beigetragen hat, entgegengewirkt werden. Die vorrangige Ausrichtung des Vollzugs auf die Bedürfnisse der Gefangenen muss gegenüber einem erhöhten Schutzbedürfnis der Bevölkerung zurücktreten.“
Das heißt, im Jahr 2003 gab es erstmalig einen Angriff der CDU zu sagen: Vollzugsziel ist nicht nur die Resozialisierung, sondern wir müssen überlegen, ob wir die Leute nicht eigentlich doch besser wegsperren. Das genau ist der Punkt, um den es sich in der Diskussion zu den Vollzugsgesetzen immer dreht, wobei wir die besondere Situation haben, dass es all die Jahre Bundesangelegenheit war, den Strafvollzug zu regeln, und dass nach der Föderalismusreform nun die Länder hierfür zuständig sind.
Zu den einzelnen Punkten des Änderungsantrags werde ich in meinem zweiten Redebeitrag sprechen.
Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst eine Anmerkung zur CDU: Frau Piontkowski hat gerade auf die Personalknappheit hingewiesen. Das, was sie gesagt hat, teilen wir als LINKE voll und ganz.
Das haben wir von den Beschäftigten auch so bestätigt bekommen. Um noch einmal auf unseren Änderungsantrag zurückzukommen: Gerade deswegen wollen wir in Ziffer 4, beim Wohngruppenbezug, eine kleine Streichung vornehmen. Im Gesetzentwurf heißt es jetzt, dass beim Wohngruppenvollzug der Wohngruppe in der Regel ausreichendes Personal beigeordnet werden muss. Wir wollen die Worte „in der Regel“ streichen, weil die Anstalt rückgemeldet hat, sie habe in der Regel nicht das Personal dazu, obwohl es eigentlich, um tatsächlich einen Therapieerfolg zu erzielen, nötig wäre, dass den Wohngruppen feste Mitarbeiter zugeordnet werden. – Das ist der eine Punkt!
Zweitens. Wir haben positive Anhörungen gehabt, die ich nicht missen möchte, weil ich dabei sehr viel gelernt habe. Ich denke, es war auch gut, dass wir
sie als Parlament durchgeführt haben und dass nicht nur ich mich als Einzelperson kundig gemacht habe. Ich möchte den Verein Bremische Straffälligenbetreuung zitieren. Zur zweiten Anhörung hat dieser geschrieben – ich zitiere –: „Zu dem Referentenentwurf aus dem Hause des Justizsenators haben unter anderen der Verein Bremische Straffälligenbetreuung, der Kriminalpolitische Arbeitskreis Bremen, die Vereinigung Niedersächsischer und Bremer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e. V. sowie die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen schriftliche Stellungnahmen abgegeben. Von den darin enthaltenen Vorschlägen hat aber leider lediglich die Forderung nach Verkürzung der Diagnose Berücksichtigung gefunden.
Des Weiteren stellen wir Verschlechterungen bei der Besuchsregelung in Paragraf 26 fest. So wurde die im Referentenentwurf in Absatz 1 formulierte Besuchsregelung, dass sich bei den Besuchen von Kindern unter 14 Jahren die Gesamtdauer um weitere zwei Stunden erhöht, im Senatsentwurf auf eine Stunde reduziert und so weiter. Das heißt also, die Praktiker aus den Verbänden haben sich nachdrücklich beschwert, dass all das, was sie in der Anhörung vorgebracht haben, keinerlei Berücksichtigung in dem Referenten- beziehungsweise dann in dem Senatsentwurf fand. Aus diesem Grund haben wir viele der Forderungen, die DIE LINKE aufgeführt hat, auch in Diskussionen mit diesen Vereinen ein Stück weit übernommen, weil wir sie für sinnvoll gehalten haben.
Ich will noch einmal auf ein, zwei Punkte zu sprechen kommen, die Thema in der Diskussion waren. DIE LINKE hat deutlich gemacht, wir sind dagegen, dass es eine Arbeitspflicht gibt. Als Begründung dazu möchte ich noch einmal sagen, es mag in der BRD Zeiten der Vollbeschäftigung gegeben haben, in denen es vielleicht sinnvoll gewesen ist, wenn es Strafgefangene gegeben hat, die an Arbeit nicht gewöhnt waren, zu versuchen, diese Menschen durch einen gewissen Arbeitszwang innerhalb des Vollzugs auf das Leben in Freiheit vorzubereiten. Ich finde, heute sieht es ganz anders aus. Worauf wollen Sie die Gefangenen denn vorbereiten? Wollen Sie sie auf Hartz IV, auf den zweiten, auf den dritten oder auf den vierten Arbeitsmarkt vorbereiten?
Ich glaube, dazu bedarf es keiner Einübung innerhalb der Anstalt, das haben auch viele der Experten gesagt. Das ist der eine Punkt, dass wir sagen, eine Arbeitspflicht sollte es nicht mehr geben. Wir haben gesagt, es sollte eine Arbeitspflicht aus therapeutischer Sicht geben, wenn sie aus dieser Sicht angeordnet wird, und das soll natürlich auch dann passieren – in Richtung Frau Piontkowski –, wenn Strafgefangene sagen, wir möchten das gern tun. Wir sagen aber, es macht keinen Sinn, in der Anstalt für den drit
ten oder vierten Arbeitsmarkt irgendwelche Übungen zu veranstalten, das ist Unsinn.
Der andere Punkt, den ich noch einmal nennen möchte: Es wurden hier noch einmal die Lockerungen des Vollzugs diskutiert, das mit den fünf und zehn Jahren, dazu möchte ich auch gern noch sagen, Frau Peters-Rehwinkel hat die Frauen angeführt, und eigentlich ist es genau andersherum, als Sie es geschildert haben. Herr Joester von der Bremer Rechtsanwaltskammer hat das auch noch einmal ganz deutlich gemacht, dieses Hochhalten dieser zehn Jahre ist gerade frauendiskriminierend, weil Frauen in der Regel – –.
Wenn die Frau – ich spinne das Beispiel weiter – ihren Ehemann loswerden muss, dann gibt es sehr häufig, weil sie ihm in der Regel nicht offen gegenübertreten kann, eine Mordanklage wegen Heimtücke. Das heißt, diese Frauen würden mit Ihrer Forderung bezogen auf die zehn Jahre überhaupt nicht in den Genuss von Lockerungen kommen, weil sie sowieso nach fünf Jahren in der Regel entlassen werden.
Wer nicht in den Genuss von Lockerungen kommen kann, obwohl er sich entsprechend der Norm verhalten hat, der wird auch nicht auf das spätere Leben in Freiheit vorbereitet. Genau das ist der Punkt, die meisten Praktiker, die ich eben zitiert habe, waren alle der Meinung, man sollte die Lockerungsfrist auf fünf Jahre herabsetzen, auch wenn Sie das anders dargestellt haben. Der nächste Punkt – –.
Moment, ich schaue noch einmal, was am Wichtigsten ist.
Gut, dann danke ich für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie mich vorweg sagen, DIE LINKE ist der Meinung, dass der Umgang einer Gesellschaft mit dem sexu
ellen Selbstbestimmungsrecht geradezu ein Gradmesser für die Reife einer Gesellschaft ist.
Wir denken daher auch, dass die Zurückdrängung der Diskriminierung von Homosexuellen in der Zeit nach der Aufhebung der Paragrafen 175 und 175 a StGB, also im Jahr 1994, tatsächlich ein ganzes Stück vorangekommen ist – ich erinnere nur an die Debatten, die wir in diesem Haus zum Beispiel über die eingetragene Partnerschaften und Ähnliches geführt haben –, wir sind ein Stück vorangekommen!
Heute geht es aber um immer noch bestehendes Unrecht, und wir sind in dieser Hinsicht, im Gegensatz zur CDU ganz deutlich der Meinung, dass es kein juristisches Problem ist,
das wir hier behandeln müssen. Wenn man es als ein juristisches Problem behandelt, dann ist es natürlich sicherlich richtig, dann kann man sozusagen auf die Rechtssicherheit des Artikels 20 Grundgesetz kommen und danach sagen, dass es aber schwierig würde und Rechtsfolgen für andere Verfahren haben könne, aber wir denken, dass das hier nicht der richtige Ansatzpunkt ist.
Für DIE LINKE sind die Verurteilungen von immerhin über 50 000 Männern – Herr Tschöpe hat es erwähnt – nach den Paragrafen 175 und 175 a StGB in erster Linie Menschenrechtsverletzungen.
Das wurde auch in Europa festgestellt, und deshalb sind wir der Meinung, dass diese Menschenrechtsverletzungen eigentlich nur durch eine Rehabilitation, und das heißt in dem Moment eine vollständige Aufhebung der Urteile, gelindert werden können; gelindert wohlgemerkt, denn wir denken, den Männern, die teilweise ihren Beruf und ihre Beschäftigung verloren haben, die über Jahre sozial stigmatisiert und an den Rand gedrängt worden sind, geht es sicherlich auch um Entschädigungen – ja, das ist sicherlich gerechtfertigt –, aber ich glaube, es geht ihnen in erster Linie darum, ganz persönlich durch die Aufhebung der Urteile eine Wiederherstellung ihrer Integrität zu erreichen, ein Stück Rückgabe ihres Lebens, was wahrscheinlich nicht möglich ist, aber immerhin doch symbolisch. Solange sie immer noch als vorbestraft und verurteilt gelten, ist das nicht möglich, und deswegen ist für uns ganz klar, wir brauchen eine tatsächliche Aufhebung der Urteile, um so die Opfer zu unterstützen!
Wir erkennen natürlich die Intention der CDU an, dass sie mit ihrem Entschädigungsfonds auch Gutes bewirken möchte, aber wir denken auf jeden Fall aus Sicht der Betroffenen, und ich glaube, darum geht es in erster Linie: Es geht um die Männer und das, was ihnen angetan wurde, und deshalb müssen die Urteile aufgehoben werden! – Danke!
Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich will Ihnen nur kurz unser Abstimmungsverhalten mitteilen, weil ich vergessen hatte, es zu erwähnen. Wir werden natürlich den Antrag von Rot-Grün unterstützen. Wir werden den Antrag der CDU ablehnen, weil wir einfach der Meinung sind, und mein Vorredner hat es eben auch noch einmal deutlich gesagt, es geht um die Aufhebung der Urteile. Die Aufhebung der Urteile führt natürlich juristisch dann auch dazu, dass je nach Fall ein Anspruch auf Entschädigung entsteht. Das haben wir wiederrum auch nicht vergessen, und deshalb stimmen wir nur diesem SPD/Grünen-Antrag zu. – Danke!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Auch DIE LINKE unterstützt die Überweisung in den Rechtsausschuss. Wir sind der gleichen Meinung, die auch Frau Dr. Kappert-Gonther geäußert hat: Natürlich sind wir gegenüber unterschiedlichen religiösen Ansichten tolerant. Wir sind aber auch der Meinung, wenn sich die Körperschaftsfrage stellt, das heißt, wenn Religionsgemeinschaften dadurch eine Verbindung mit dem Gemeinwesen eingehen – so will ich es einmal ganz allgemein ausdrücken –, muss das an bestimmte Bedingungen geknüpft werden. Dann handelt es sich nicht mehr nur um die Freiheit zu sagen, wir tolerieren jede Art von Religionsausübung, sondern dann erfolgt das im Auftrag der Gemeinschaft, im Auftrag des Staates, und da muss genau hingeschaut werden. Ich glaube, es wird auch niemanden wirklich erstaunen, dass wir als LINKE damals, als das Christival Festival hier in Bremen stattfand, der Meinung waren, dass die dort angebotenen Veranstaltungen, die auch die Themen Heilbarkeit von Homosexualität und Ähnlichem behandelten, sehr genau und sehr kritisch gesehen werden müssen. Für uns gibt es daher in der Frage auch nur den Weg, eine genauere Anhörung im Rechtsausschuss durchzuführen. – Danke! interjection: (Beifall bei der LINKEN, bei der SPD und beim Bündnis 90/Die Grünen)
Sehr geehrter Herr
Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben als LINKE schon bei der letzten Debatte zu diesem Thema deutlich gemacht, es ist für uns ei gentlich das Wichtigste, dass der Wille des Verstor benen berücksichtigt wird, dass es, wie es auch jetzt im Gesetzesentwurf steht, das ausdrückliche Vermächtnis eines Toten geben muss, der bestimmt, wie er beerdigt oder verstreut werden möchte, wie er seine letzte Ruhestätte finden möchte. Ich finde, das ist das Wichtigste, das hat dieser Gesetzesent wurf auch in der neuen Fassung berücksichtigt. Die Änderungen, die erfolgt sind, sehen wir als marginal an. Im ersten Entwurf war noch enthalten, dass man die Urne mit nach Hause nehmen darf und auf den Kaminsims stellen kann, das ist nun nicht mehr der Fall oder nur noch über Umwege. Insofern ist es für uns in Ordnung.
Ich denke, wenn man eine endgültige Bewertung
abgeben möchte, dann wird es darauf hinauslaufen, dass wir erleben, dass es eine Individualisierung unse rer gesamten Lebensverhältnisse gibt, und dem folgt zum Beispiel eine Individualisierung – das erleben wir überall – der Trauerrituale. Dementsprechend verhandeln wir heute eigentlich die Auswirkungen der Individualisierung auf Bestattungspraktiken. Ich denke, es muss in einer heutigen Gesellschaft möglich sein, dass es dafür die freie Wahl gibt und das Andenken der Toten trotzdem nicht in Mitlei denschaft gezogen wird. All das berücksichtigt der neue Gesetzesentwurf, und deswegen stimmen wir dem auch gern zu. – Danke!
Sehr geehrter Herr
Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich kann mir die eine oder andere Erwiderung auf Herrn Röwekamp jetzt auch nicht verkneifen. Herr Rö wekamp, ich finde, wenn Sie davon sprechen, dass Religionsfreiheit hier möglicherweise durch dieses Gesetz eingeschränkt wird, dann vertauschen Sie Ursache und Wirkung! Bisher ist es doch immer so gewesen, dass die großen Religionsgemeinschaften mit ihrer besonderen Art, ihre Toten zu bestatten, das kulturelle Bild dieses Landes geprägt haben, was aber dann gesetzlich immer heißt, alle anderen, die nicht diesen Kirchen angehörten und vielleicht atheistisch, Agnostiker oder sonst irgendetwas waren, mussten sich dem Bestattungszwang der großen Religionen in diesem Land unterordnen. Nennen Sie das Freiheit?
Ich finde, jetzt wird durch dieses Gesetz die Frei
heit hergestellt, indem nämlich alle Religionsge meinschaften, von den Muslimen über die Juden bis zu den Christen, ihre eigene Art der Bestattung vornehmen können.
Genauso können Menschen, die zu keiner dieser
Religionsgemeinschaften gehören, auch ihre Art der Bestattung für sich selbst bestimmen. Ich finde, das ist das Entscheidende, und das ist das Gute an diesem Gesetz.
Der zweite Punkt, um das auch noch einmal zu
sagen: Sie reden hier von Privatisierung, natürlich, hin
und wieder ist auch die SPD gegen Privatisierungen. Sie haben uns das natürlich auch vorgeworfen, sicher, wir bekämpfen sonst immer Privatisierungen. Sie, Herr Röwekamp, betreiben hier Augenwischerei. Sie haben insofern recht, das gebe ich auch gern zu, der Antrag der Koalition enthält schon eine Regelung mit einem gewissen Augenzwinkern, wenn wir uns darauf festlegen, dass die Urne mit nach Hause genommen und die Asche im eigenen Garten ausgestreut werden kann und dass man dann eidesstattlich erklären muss, dass man die Asche tatsächlich ausgestreut und die Urne mit der Asche nicht auf den Kamin gestellt hat. So ganz redlich ist diese Regelung in der Tat nicht, da hat Herr Röwekamp recht. Wenn Sie dann von Privatisierung reden,
dann muss ich aber auch sagen, dass Privatisierung bedeuten würde,
dass man etwas aus dem öffentlichen Bereich in pri vate Hände mit dem Ziel der Profitmaximierung gibt. Das ist mit diesem Gesetz an keiner Stelle möglich.
Ich glaube, Sie verwechseln hier Privatisierung
mit Individualisierung. Das, was wir hier erleben, ist tatsächlich, wie ich es vorhin gesagt habe, die voran schreitende Individualisierung. Deswegen möchten Menschen auch mehr über sich selbst bestimmen, auch nach ihrem Tod, und mit diesem Gesetz machen wir das heute möglich. Ich finde, das ist eine gute Angelegenheit. – Danke!
Sehr geehrter Herr
Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Röwekamp, ich möchte noch einmal antworten, denn ich finde Ihr Bekenntnis als Christenmensch völlig in Ordnung, aber ich bitte Sie, dann muss auch gelten, dass Sie mir als Atheist nicht absprechen, einen Toten in Würde bestatten zu wollen oder dass ich die Freiheit des anderen nicht achte, nur weil ich Atheist bin und deswegen eine andere Einstellung zur Religion und zu den Bestattungsritualen habe. Das, finde ich, ist nicht redlich.
Ich muss Ihnen auch deutlich sagen, ja, es ist auch
eine grundsätzliche Debatte über das Menschenbild, was ich sehr begrüße. Wenn Sie sagen, der Mensch gehört sich nicht selbst, dann finde ich, ist das ein antiaufklärerisches Menschenbild aus einer Zeit von vor ein paar Jahrhunderten!
Wir haben in Europa eine Aufklärung gehabt,
und in der Aufklärung hieß es, der Ausgang des Menschen aus selbstverschuldeter Unmündigkeit, Kant! Das hat Kant gesagt, und das war die Position, die einschließt, dass der Mensch sich selbst gehört!
Natürlich! Das ist es gerade, was die Aufklärung
gegenüber dem finsteren Mittelalter und auch dem Treiben der großen Konfessionen hier erreichen wollte, das ist doch der Punkt. Insofern würde ich deutlich sagen, nein, der Mensch gehört sich selbst! Natürlich nur in Grenzen, ich predige hier keinen hoffnungslosen oder total offenen Individualismus, ich habe noch einmal in meinen Parteibuch nach geschaut, und das können Sie mir, glaube ich, nicht absprechen, darin steht ein schönes Zitat von Rosa Luxemburg: „Die Linke strebt die Entwicklung einer solidarischen Gesellschaft an, in der die Freiheit ei nes jeden Bedingung für die Freiheit aller ist.“ Das ist meine ethische Grundlage, und die lasse ich mir von Ihnen auch nicht wegnehmen, Herr Röwekamp, Bestattungen hin oder her! – Vielen Dank!
Herr Präsident,
sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie mich zunächst einmal sagen, unabhängig davon, ob man jetzt im Einzelnen beurteilt, ob der Antrag der CDU angsteinflößend sein sollte, kann man sagen – das wird zumindest von meinen Genossinnen und Genossen aus Bremerhaven berichtet –, dass die Belegschaften dort und natürlich die Bürger gewiss verängstigt und in Sorge sind.
Ich meine, der Kauf durch die AMEOS-Gruppe ist ja nun nicht irgendetwas, was man sich jeden Tag wünscht. Viele Kolleginnen und Kollegen, die vor Ort arbeiten, haben natürlich schon Angst davor, was mit ihren Arbeitsplätzen geschehen wird und wie es mit den Kliniken weitergehen wird, denn die AMEOS-Gruppe ist ja nun nicht gerade dafür bekannt, dass sie immer Samthandschuhe trägt. Das ist der eine Punkt.
Der andere Punkt ist, dass man deutlich sagen muss,
dass der Antrag der CDU zu einer Zeit eingebracht worden ist, als der Verkauf noch in der Schwebe war und es durchaus auch noch andere Möglichkeiten ge geben hat. Der Senator für Gesundheit war zumindest in der letzten Phase noch damit befasst zu schauen, ob man dort irgendwie noch etwas retten kann oder ob der Verkauf anders gestalten werden kann, als es jetzt geschehen ist. Ich habe auch versucht, mit dem Kollegen Bensch zu reden, und nachgefragt, ob die CDU den Antrag nicht lieber zurückziehen wolle, da möglicherweise überhaupt erst einmal der aktuelle Sachstand festgestellt werden müsste.
Ich finde durchaus – zumindest nach meinen Infor
mationen –, dass es etliche offene Fragen gibt, die zu nächst einmal geklärt werden müssen. Die Aussagen zur neonatalogischen Versorgung sind ja nicht ganz so klar. Wenn ich meine Genossen richtig verstanden habe, dann ist es so, dass die Neonatalogie zurzeit im Klinikum Reinkenheide angesiedelt ist, obwohl sie eigentlich zu den AMEOS-Kliniken gehört. Das Verhältnis zwischen dem Versorgungsauftrag und der gesellschaftsrechtlichen Konstruktion kann ich jedenfalls von hier aus nicht beurteilen. Ich glaube, es sind weitere Informationen notwendig.
Deswegen wird DIE LINKE dem Antrag der CDU
nicht zustimmen. Wir verstehen zwar die Sorge, aber wir sind der Meinung – wir haben als LINKE eine Kleine Anfrage und die CDU, hat eine Große Anfrage gestellt, soweit ich das gesehen habe –, dass es momentan der richtige Weg ist, erst ein mal Informationen einzuholen, um zu schauen, was möglicherweise gemeinsam von Bremen aus zu tun ist. – Danke!
Sehr geehrter Herr
Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen von der CDU,
lieber Herr Bensch, Sie wollen mir doch jetzt nicht erzählen, dass Sie eine Große Anfrage eingereicht haben und nun sagen, das war gar nicht so gemeint, darin sind Dinge enthalten, die wir inzwischen gelernt haben! Ich finde, das geht überhaupt nicht!
Ich weiß von Ihnen persönlich, Herr Bensch, dass
Sie auch relativ lange in diesem Metier tätig sind, und all die Dinge, die hier gefragt und beantwortet wurden, betreffen Grundvoraussetzungen, wenn man sich mit der Gesundheitspolitik dieses Landes beschäftigt. Das weiß man, oder vielleicht weiß man es irgendwann einmal nicht, aber dann weiß man es irgendwie nach einer gewissen Zeit.
Daher ging es mir mit Ihrem Antrag, wie es der CDU gestern mit unserem Antrag ging, ich wusste erst einmal gar nicht, was Sie eigentlich wollen und was ich damit anfangen soll.
Auf den zweiten Blick aber finde ich – und dazu
passt natürlich Ihre Reaktion –, dass dieser Antrag wieder einmal ein durchsichtiges Manöver ist. Sie benennen ganz klar die Alternative und fragen sich, das ist die Frage 4, wie der Senat in dem Interessen konflikt auf der einen Seite Landeskrankenhausplaner und Aufsichtsbehörde und auf der anderen Seite für kommunale Kliniken verantwortlich sein kann. Man muss dann natürlich fragen, wie denn die Lösung da für aussehen kann, wenn man das so gegenüberstellt
und vermutet, dass das eigentlich nicht funktionieren kann, weil ein Interessenkonflikt dahinter besteht. Die Lösung dafür kann nur sein, dass man sagt, dann haben wir eben keine kommunalen Kliniken mehr, dann gibt es diesen Interessenkonflikt nicht mehr.
Ich glaube, liebe Kolleginnen und Kollegen von
der CDU, was Sie da betreiben, ist das Gleiche wie das, was Sie derzeit mit dem Untersuchungsaus schuss machen, Sie wollen im Grunde genommen am Ende herausbekommen, dass private Kliniken doch besser wären. Ein PPP-Modell bei den Kran kenhäusern wäre damals besser gewesen, und jetzt wollen Sie mit diesem Antrag noch einmal deutlich machen, dass man nicht gleichzeitig Rechtsaufsicht und Krankenhausplaner sein kann und auf der an deren Seite kommunale Kliniken führt, sondern das machten dann besser die Privaten, dann könnte es diesen Interessenkonflikt nicht geben, das ist der Inhalt dieses Textes! – Danke!