Protokoll der Sitzung vom 01.07.2015

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag auf Überweisung ab.

Somit lasse ich jetzt über den Änderungsantrag in der Sache abstimmen.

Wer der Überweisung des Änderungsantrags der Gruppe der AfD mit der Drucksachen-Nummer 19/9 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür AfD, Abg. Timke [BIW])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, FDP)

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Änderungsantrag ab.

Wahl des Vorstands

a) Wahl des Präsidenten

b) Wahl der Vizepräsidenten/Vizepräsidentinnen

c) Wahl der Schriftführer/Schriftführerinnen

Gemäß Artikel 86 unserer Landesverfassung wählt die Bürgerschaft für ihre Wahlperiode ihren Präsidenten, die Vizepräsidenten und die Schriftführer. Sie bilden den Vorstand. Interfraktionell ist vereinbart worden, dass der Vorstand aus neun Personen besteht, also neben dem Präsidenten zwei Vizepräsidentinnen/ Vizepräsidenten und sechs Schriftführerinnen/Schriftführer gewählt werden.

Wird hierzu das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Wer damit einverstanden ist, dass der Vorstand der Bremischen Bürgerschaft aus neun Personen besteht, also neben dem Präsidenten zwei Vizepräsidentinnen/ Vizepräsidenten und sechs Schriftführerinnen/Schriftführern, den bitte ich um das Handzeichen!

Die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend.

(Einstimmig)

Gemäß Paragraf 9 der Geschäftsordnung ist der neue Vorstand der Bürgerschaft in der ersten Sitzung in der durch Artikel 86 der Landesverfassung bestimm

ten Reihenfolge mit absoluter Stimmenmehrheit zu wählen. Bei der Zusammensetzung des Vorstands sind in der Regel die Fraktionen der Bürgerschaft nach ihrer Stärke zu berücksichtigen.

a) Wahl des Präsidenten

Für die Wahl des Präsidenten hat die Fraktion der SPD den Abgeordneten Christian Weber vorgeschlagen.

Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Wahl.

Meine Damen und Herren, es ist vereinbart worden, diese Wahl gemäß Paragraf 58 Absatz 4 unserer Geschäftsordnung als geheime Wahl in Wahlkabinen durchzuführen. Ich gebe Ihnen jetzt ein paar Regularien für den Ablauf der Wahl bekannt.

Die Ausgabe der Stimmzettel und Wahlumschläge erfolgt nach Namensaufruf an dem Tisch neben den Wahlkabinen. Bitte gehen Sie dann mit Ihrem Stimmzettel in eine der beiden Wahlkabinen und vermerken dort Ihre Wahlentscheidung auf dem Stimmzettel. Sie haben die Möglichkeit, mit Ja, Nein oder Stimmenthaltung zu entscheiden. Enthält der Stimmzettel mehr Kennzeichnungen als zu Wählende, dann ist er ungültig.

Falten Sie den Stimmzettel in der Wahlkabine, und stecken Sie ihn dort in den mitgegebenen Wahlumschlag. Begeben Sie sich dann zu dem Tisch, auf dem die Wahlurne aufgestellt ist, und werfen Sie den Stimmzettel in die Wahlurne.

Ich weise noch darauf hin, dass der Schriftführer/die Schriftführerin Stimmzettel zurückzuweisen haben, die erstens außerhalb der Wahlkabine gekennzeichnet oder in den Wahlumschlag gelegt wurden, zweitens nicht in den Wahlumschlag gelegt wurden und drittens sich in einem Wahlumschlag befinden, der offensichtlich in einer das Wahlgeheimnis gefährdenden Weise von den übrigen abweicht oder einen deutlich fühlbaren Gegenstand enthält.

Stimmzettel, die Zusätze oder Kennzeichnungen enthalten, sind ungültig, wenn sie den Willen der Wählerin oder des Wählers nicht zweifelsfrei erkennen lassen oder die Person des Wählenden erkennbar wird. Ein Stimmzettel ist auch ungültig, wenn er mehr Kennzeichnungen als zu Wählende enthält.

Sollte sich ein Abgeordneter beim Ausfüllen des Stimmzettels verschreiben, kann er beim Schriftführer/ bei der Schriftführerin gegen Rückgabe des alten Stimmzettels einen neuen Stimmzettel erhalten.

Meine Damen und Herren, besteht Klarheit über das Wahlverfahren?

Da ich keinen Widerspruch höre, gehe ich davon aus.

Wir kommen zur Wahl.

Ich bitte die vorläufigen Schriftführerinnen/Schriftführer Antje Grotheer, Susanne Wendland, Dr. Ogu

zhan Yazici, Klaus-Rainer Rupp und Rainer Buchholz, an der Ausgabe der Stimmzettel beziehungsweise an der Wahlurne Platz zu nehmen

Ich rufe jetzt in alphabetischer Reihenfolge die Namen der Abgeordneten auf und bitte Sie, dann zur Wahl zu gehen.

(Es folgt der Namensaufruf.)

Meine Damen und Herren, ich frage, ob alle Abgeordneten ihren Stimmzettel abgegeben haben. – Ich stelle fest, dass dies der Fall ist.

Dann ist der Wahlgang beendet.

Wir kommen zur Auszählung der abgegebenen Stimmen.

Ich unterbreche die Sitzung der Bürgerschaft für circa 15 Minuten, um das Wahlergebnis festzustellen.

(Unterbrechung der Sitzung 10.42 Uhr)

Abg. Ravens eröffnet die Sitzung wieder um 10.58 Uhr.

Die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) ist wieder eröffnet.

Ich gebe Ihnen jetzt das Ergebnis der Wahl des Präsidenten bekannt: Ausgegebene Stimmzettel 83, abgegebene Stimmzettel 83, vernichtete Stimmzettel keine.

Auf den Abgeordneten Christian Weber entfielen eine ungültige Stimme, eine Stimmenthaltung, mit Nein stimmten 10 und mit Ja 71 Abgeordnete.

(Beifall)

Ich stelle fest, dass der Abgeordnete Christian Weber die Mehrheit erreicht hat, die nach Paragraf 9 Absatz 1 der Geschäftsordnung erforderlich ist.

Ich frage den Abgeordneten Christian Weber, ob er die Wahl annimmt.

(Abg. Weber [SPD]: Herr Präsident, ich nehme die Wahl an!)

Meine Damen und Herren, ich darf im Namen wohl aller Abgeordneten dieses Hauses Herrn Christian Weber zu seiner Wahl als Präsident der Bremischen Bürgerschaft die herzlichsten Glückwünsche aussprechen.

(Anhaltender Beifall)