Haben Sie sich mit diesem Institut schon einmal beschäftigt? Kennen Sie seine Rolle und seinen Stand im wissenschaftlichen Bereich? Das interessiert mich sehr. Ich habe mich intensiv mit dem Institut beschäftigt. Wenn Sie auch diese Kenntnisse haben, dann können wir das Thema noch einmal in der Baudeputation beraten.
Für die Fachdiskussion ist doch ansonsten das wichtig, was wir in der Baudeputation beschlossen haben. Das GEWOS-Institut in Hamburg gilt unbestritten auch als anerkanntes Institut für Wohnungsbauprognosen und für die Bevölkerungsentwicklung. Das haben wir diskutiert, und wir haben es einstimmig beschlossen. Ich glaube, wir sollten die Studie und die Daten des Statistischen Landesamts als verlässliche Datenlage betrachten.
Herr Kollege Buchholz, ich glaube, es reicht nicht aus, irgendwelche Überschriften aus irgendwelchen Zeitungsartikeln, zum Beispiel des „Weser-Kuriers“, vorzutragen.
Ich möchte die Bitte äußern – der Bausenator wird sicherlich noch zum Thema sprechen –, dass aus der Sicht des Senats dargestellt wird, ob die Ergebnisse, die Kollegen der Koalition und ich aus dem Bündnis für Wohnen mitgenommen haben, von uns richtig vorgetragen worden sind.
Liebe Frau Bernhard, zu Ihrem Beitrag möchte ich sagen, dass sich bei Ihnen immer die Begriffe Wohnraumförderungsprogramm und Wohnungsbausofortprogramm ein Stück weit vermischen. Für mich gehört beides zusammen, aber insgesamt ist doch das, was der Senat uns in den Grundzügen als Diskussionsgrundlage zur Verfügung gestellt hat, nicht nur das Wohnraumförderungsprogramm, sondern weit mehr. Der Senator könnte ja für den Senat noch einmal seine Intention zu diesem Thema insgesamt erläutern. Bei Ihnen, Frau Bernhard, sehe ich einen gewissen Widerspruch.
Ich werbe dafür, dass der Senat uns seinen Standpunkt erläutert, und zwar auch die Punkte, die die Beschlusslage der Bauministerkonferenz abbilden und die der Senat umzusetzen hat. Es wird unabhängig davon, was einzelne Investoren oder Interessenvertreter vorschlagen, Debattenpunkte geben. Ich bin
der Meinung, wir sind als Team gefordert. Wir sollten eine Interessenabwägung vornehmen, die letztlich zu einer guten Grundlage für die Diskussion für eine wachsende Stadt führt. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Neumeyer, der Senat teilt Ihre Auffassung, dass Bremen und Bremerhaven wachsende Städte sind. Das konnten Sie der Regierungserklärung unseres Bürgermeisters und Präsidenten des Senats vom 22. Juli 2016 entnehmen. Er hat ausgeführt: „Diese neue rot-grüne Koalition steht für ein leistungsfähiges und starkes Land Bremen. Wir stehen für wachsende bremische Städte.“
Insoweit haben Sie auch recht, dass der Senat in vielen Entwicklungen Ihren Gedankengängen ein Stück weit voraus ist.
Wir haben ja schon – und das ist die gute Situation, in der wir uns befinden –, vor mehr als drei Jahren begonnen, uns über das Thema Wohnungsbau intensiv Gedanken zu machen. Wir haben damals etwas getan, um der sich abzeichnenden zunehmend angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt entgegenzusteuern. Ich muss ergänzen: Die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt, die sich in vielen deutschen Städten entwickelt – in vielen Städten dramatischer als in Bremen –, ist bis vor circa zwei Jahren nicht durch ein starkes Bevölkerungswachstum entstanden. Sie ist vielmehr durch den demografischen Wandel, durch eine sich erhöhende Zahl der Single-Haushalte und dadurch, dass sich die Wohnfläche, die die Menschen nach dem Krieg individuell in Anspruch genommen haben, von circa 20 Quadratmeter pro Person auf inzwischen 46,5 Quadratmeter bundesweit zugenommen hat, entstanden. Es ist zu mehr als einer Verdoppelung mit der Folge gekommen, dass die Wohnflächen knapper geworden sind und ein Gegensteuern notwendig ist.
Der Senat kommt dieser Aufgabe dadurch nach, dass er einerseits verhindert, dass die angespannte Lage spekulativ ausgenutzt wird. Die steigenden Mieten sind beobachtet worden. Inzwischen hat der Senat die Kappungsgrenzenverordnung beschlossen, und es ist am 17. November in Bremen die Mietenbegrenzungsverordnung verabschiedet worden. Nach dieser Verordnung darf zu Beginn des Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete lediglich um zehn Prozent überschritten werden.
Andererseits haben wir in der letzten Legislaturperiode – und das lassen wir uns auch nicht schlecht
reden, Frau Bernhard – sehr erfolgreich auf der Grundlage der GEWOS-Prognosen die beiden Wohnraumförderprogramme auf den Weg gebracht. Wir haben es geschafft, dass – ausgehend von einer Neubaurate von rund 700 Wohnungen pro Jahr, der Zielkorridor betrug 1 300 bis 1 400 Wohnungen pro Jahr – wir in diesem Jahr rund 2 000 Wohneinheiten genehmigen werden. Wenn jetzt hier ausgeführt wird, einige Bauunternehmer sagten, Baugenehmigungen seien keine Steine, dann frage ich mich, welches Problem diese Menschen haben.
Der Senat kann nicht mehr tun, als Flächen bereitzustellen und Baugenehmigungen zu erteilen. Wenn Bauunternehmer uns sagen, dass die Gebäude nicht fertig werden, dann haben sie offensichtlich ein Problem, aber es ist nicht das Problem des Senats. Wir können schauen, in welchem Rahmen zukünftig Regelungen für Vorkehrungen getroffen werden, damit die Unternehmer keine Baugenehmigungen in der Schublade horten, sondern dass sie auch bauen, was sie beantragt haben. Dem Senat jedoch vorzuwerfen, dass die Wohnungen noch nicht gebaut seien, weist in die völlig falsche Richtung.
Wir haben in der Vergangenheit – und das muss ich richtigstellen – die Bundesmittel immer für den sozialen Wohnungsbau bereitgestellt. Sie sind zu keinem Zeitpunkt einer anderen Verwendung zugeführt worden. Richtig ist allerdings, dass man sie zum Teil für einen gewissen Zeitraum für die Abfinanzierung von Altdarlehen des sozialen Wohnungsbaus eingesetzt hat. Mit dem Wohnraumförderprogramm hat das Land Bremen weitaus mehr bremische Mittel als die Mittel eingesetzt, die der Bund Bremen für diesen Zweck zur Verfügung stellt. Das heißt, dieser Vorwurf geht völlig ins Leere.
Vor einigen Wochen sind uns zwei unterschiedliche Studien zugegangen, und zwar die Pestel-Studie und die Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft aus Köln. Die Pestel-Studie hält recht oberflächlich fest, Bremen müsse viel, viel mehr bauen. Sie hat sich allerdings nicht mit dem bisher auf den Weg Gebrachten auseinandergesetzt. Das fehlte in der Studie. Ein Telefonat hat ergeben, dass dem Pestel-Institut die Bremer Situation nicht gegenwärtig gewesen ist.
Herr Buchholz – und das ist ein Problem, das ich noch einmal ansprechen muss, obwohl es hier gestern schon ein Thema gewesen ist –, es ist wichtig, dass auch die Abgeordneten der FDP nicht nur die Überschriften des „Weser-Kurier“ lesen, denn sie haben meistens mit dem Artikel selbst nichts zu tun,
sondern auch den Artikel, dessen Überschrift Sie zitiert haben, dann hätten Sie dem entnehmen können, dass mit dem Artikel gemeint gewesen ist, dass das Insti
tut der deutschen Wirtschaft die Auffassung vertritt, dass Bremen über den Bedarf hinaus baut. Das heißt, Bremen baut viel zu viel.
Es haben also zwei Studien von zwei Instituten vorgelegen, die beide mit der Bremer Situation nicht vertraut sind. Die eine Studie legte dar, dass Bremen viel zu wenig baue, die andere Studie kam zu dem Schluss, Bremen baue viel zu viel. Beide Studien, aber auch die Überschrift des Artikels hatten keine Substanz. Es zeigt sich also dem Grunde nach, dass man unterschiedlicher Auffassung sein kann, aber das das, was in Bremen etabliert worden ist, schon ziemlich der richtige Weg ist.
Wir haben jetzt – und das ist die neue Situation – Zuwanderung in einem starken Maße, die vor circa zwei Jahren eingesetzt hat und die seit dem Sommer ein ganz an deres Ausmaß angenommen hat. Darauf wird der Senat in der Tat reagieren. Im Bündnis für Wohnen haben wir Sie vor einer Woche entsprechend informiert. Einige von Ihnen bezweifeln offenbar das, was wir Ihnen mitgeteilt haben. Hierzu kann ich Ihnen sagen, dass die Adventszeit die Zeit der frohen Erwartung ist und dass Weihnachten vor der Tür steht, am kommenden Dienstag wird der Senat unter Tagesordnungspunkt 18 das Sofortprogramm Wohnungsbau beschließen, so ist es verabredet und geplant.
Dieses Wohnungsbauprogramm wird aus verschiedenen Elementen bestehen. Wir werden einerseits dafür sorgen, dass sehr schnell in modularer Bauweise Wohnraum geschaffen werden kann, damit die Zelte und die Turnhallen nicht mehr für die Unterbringung genutzt werden müssen. Andererseits sollen gleichzeitig quasi mit einer zweiten Säule bestandshaltige Quartiere, die langfristig werthaltig sind, entstehen. Dabei wird – und das kündige ich hier an – die GEWOBA einen erheblichen Anteil dessen schultern, was zu tun ist, und es wird auch die private Wohnungswirtschaft ihren Teil dazu beitragen. Meine starke Hoffnung ist, dass die private Wohnungswirtschaft nicht nur die Baugenehmigungen hortet, sondern dass sie die Steine auch aufeinanderschichtet, wie wir es sonst von ihr erwarten.
Wir haben zum Flächenbedarf angekündigt, dass ausreichendes Potenzial für rund 18 000 Wohneinheiten vorhanden ist, das bis zum Jahr 2020 sukzessive realisiert werden kann.
Das Potenzial liegt über dem Bedarf. In der Senatsvorlage wird auch darauf hingewiesen, dass weitere Potenzialflächen vorhanden sind. Wenn Sie morgen oder übermorgen in die Zeitung schauen, dann werden Sie möglicherweise lesen, dass eine Fläche zur Diskussion gestellt wird, die bisher noch gar nicht
angesprochen worden ist. Daran sehen Sie, dass der gesamte Senat hier Schulter an Schulter daran arbeitet, dieses Problem gemeinsam zu lösen.
Die Verfahren und die Verfahrensbeschleunigung! Ich sage Ihnen zum einen, dass die Bauleitverfahren und die Genehmigungsverfahren bei mir im Ressort absolute Priorität haben. Wir haben in der Vergangenheit Erhebliches getan, um die Verfahren zu beschleunigen. In der letzten Legislaturperiode haben wir die Vollständigkeitsprüfung innerhalb von zehn Tagen eingeführt.
Wir haben das ServiceCenter Bau eingerichtet. Wir arbeiten inzwischen sehr viel mit Freistellungen, wo dies möglich ist, wir arbeiten sehr viel mit vereinfachten Verfahren, und wir haben in der Vergangenheit auch schon die BauGB-Novelle des letzten Jahres auch hier in Bremen implementiert, was die Schaffung von Übergangswohnheimen in Gewerbegebieten ermöglicht. Wir sind in Bremen auch sofort dem Artikelgesetz gefolgt, was Sie auch mit unterstützt haben, das in diesem Jahr den Bundestag und den Bundesrat passiert hat und die Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge, aber auch für andere Menschen erleichtern soll.
Ich habe mir noch einmal sehr genau die Dauer der Verfahren angesehen und sage es auch noch einmal, damit hier keine falschen Erwartungen entstehen: Wir können noch vier Punkte identifizieren, an denen wir weiter arbeiten können, die die Verfahren verzögern können.
Der erste Punkt, leider häufig ein Bremsklotz, betrifft die Qualität der Anträge. Wir bekommen immer noch Anträge, die nicht die Qualität haben, die ein prüffähiger Antrag eigentlich haben müsste. Mitarbeiter meines Ressorts haben gemeinsam mit der Architektenkammer begonnen, dazu Schulungen zu machen, damit die Architekten geschult werden. Diese Schulungen werden angenommen, und ich vertraue darauf, dass diese Schulungen in der Zukunft auch Erfolg und die Anträge eine bessere Qualität haben werden, damit dann auch gleich mit der Prüfung der Anträge begonnen werden kann.
Wir müssen sicherstellen, dass die Beteiligung der verschiedenen Behörden – Feuerwehr, Gesundheitsamt, Gewerbeaufsicht, aller beteiligten Behörden – auch dort mit hoher Priorität betrieben wird. Das Bauressort muss ja die anderen Stellungnahmen einholen, und wenn noch eine fehlt, dann verzögert es sich möglicherweise an der Stelle.
Wir müssen sehen, dass wir die Beiräte gut mitnehmen. Die Beiräte drängen gerade darauf, dass ihnen mit der neuen Richtlinie Bau bei ihrer Beteiligung anstatt einer Zweiwochenfrist eine Vierwochenfrist eingeräumt wird, weil sie eben im vierwöchentlichen Rhythmus tagen. Da befinden wir uns jetzt in einem Dilemma. Wollen wir jetzt sagen, wir wollen sie praktisch zwingen, sich innerhalb von 14 Tagen dazu zu
verhalten? Das macht die Akzeptanz nicht unbedingt leichter in einer Zeit, in der wir die Beiräte auch mit zusätzlichen Bauvorhaben strapazieren. Das heißt, möglicherweise sollten wir an der Stelle die Schraube nicht weiter anziehen, allerdings dann auch vermeiden, dass Beiräte nach der Vorstellung im Beirat sagen, jetzt brauchen wir noch einmal vier Wochen Bedenkzeit, bevor wir uns dazu äußern können! Das sind dann Zeiträume, die richtig Zeit kosten, aber ich sage, wir sollten die Beteiligung der Beiräte an der Stelle nicht noch weiter beschneiden, denn wir brauchen die Beiräte, wir brauchen die Menschen in den Stadtteilen, damit diese Vorhaben dann auch auf Akzeptanz stoßen.
(Abg. Kastendiek [CDU]: Alle anderen sind doof, nur das Ressort nicht! Das ist das Ergebnis der Märchen- stunde!)
Schließlich der letzte Punkt, die personelle Ausstattung in meinem Ressort: Ich bin dankbar für jede Unterstützung, wir sind aber auch in guten Gesprächen über die dort notwendigen personellen Verstärkungen. Wir haben in der Vergangenheit schon für das Wohnraumförderprogramm vom Senat eine Verstärkung bekommen, und wir bereiten im Moment das vor, was wir brauchen, um das, was der Senat sich jetzt zusätzlich vornimmt, dann auch gut bewältigen zu können.
Lassen Sie mich abschließend noch kurz über die Standards sprechen, weil auch das angesprochen worden ist! Wir werden nicht – das ist mir ganz wichtig, ich glaube, Frau Neumeyer, bei Ihnen waren wieder Begriffe hineingerutscht – an den Standards für den Brandschutz und die Standsicherheit der Gebäude rütteln. Es ist auch die einstimmige Auffassung der Bauministerkonferenz der Länder, dass an diesen beiden Standards nicht gerüttelt werden sollte, egal um welches Bauvorhaben es sich handelt. Besonders bei den Bauvorhaben zur Unterbringung von Flüchtlingen kann ich mir überhaupt nicht vorstellen, dass man irgendwelche Abstriche macht, weder bei der Statik noch beim Brandschutz!
Wir sprechen über energetische Standards bei Gebäuden, die nur temporär zu nutzen sind. Bei den Gebäuden, die wir für 50 Jahre und länger nutzen werden, wäre es Unfug, etwas an den energetischen Standards zu deuteln, auch darüber herrscht Einigkeit in der Bauministerkonferenz. Wir können natürlich über die Anzahl der Pkw-Stellplätze und solche Dinge, die zur Verteuerung beitragen, sprechen. Wir müssen aber auch überlegen, ob wir über Kinderspielplätze und Barrierefreiheit reden wollen, auch das wird ja von den Bauantragstellern kritisiert. Ich bin aber der Meinung, wir brauchen die Kinderspielplätze auch dort, wo wir Flüchtlinge und andere Menschen mit schmalem Geldbeutel unterbringen.
In einer älter werdenden Gesellschaft sollten wir auch wirklich überlegen, ob wir es uns leisten können, auf Barrierefreiheit zu verzichten, oder ob wir nicht sagen sollten, auch das gehört dazu! Wir müssen da ein ausgewogenes Maß finden, wir sind auch in guten Gesprächen, werden aber keine generelle Standardabsenkung machen, sondern einzelfallbezogen sehen, was in den einzelnen Vorhaben dann zumutbar ist.
So viel, meine Damen und Herren, als Ankündigung dessen, was Sie nächste Woche erwartet. Ob Sie daran glauben oder nicht, es wird kommen, und ich freue mich, wenn wir das dann spätestens im Januar hier noch einmal ausführlich und dann vielleicht auf einer etwas solideren Wissensgrundlage aller Beteiligten diskutieren können. – Vielen Dank!