Vorab möchte ich Ihnen mitteilen, das habe ich in meinem Vermerk gelesen, und das soll ich sagen: „Die Kameralistik ist im Land und in seinen beiden Stadtgemeinden nach wie vor das führende Rechnungswesen.“ Das muss man einfach einmal festhalten. Das ist so, und das trifft auch auf das Land und die Stadtgemeinde Bremen zu.
Wir befinden uns gerade in der Vorbereitung der Beratungen zu den Haushalten 2016 und 2017, und – der Abgeordnete Liess hat es gerade angesprochen – wir wollen Veränderungen vornehmen. Wir wollen die Diskussion über Ziele, Kennzahlen und Produkt
gruppen führen und sie weiterentwickeln. Wir wollen in dem Bereich einen Stand erreichen, dass Maßstäbe vorhanden sind, an denen wir unsere Arbeit messen können, wenn der Haushalt abgeschlossen ist. Dafür brauchen wir Ihre Unterstützung, und die will ich hier offiziell einfordern.
Wir können Papiere produzieren und Projekte entwickeln, aber Sie müssen die Inhalte beraten, Sie müssen auch Vorschläge zu den Kennzahlen und zu den Zielen machen. Wenn wir hier einen gemeinsamen Weg gehen und zu einem gemeinsamen Ergebnis kommen, dann haben wir eine vernünftige Grundlage für eine effektive Haushaltsführung in Bremen.
Zu Bremerhaven, denn um Bremerhaven geht es heute! Wir werden den Bremerhavenern nichts „aufdrücken“. Wir sind jedoch bereit, Angebote zu machen. Ich will jetzt nicht über Geld reden, denn das ist immer das Erste, an das man denkt. Die Stadt und das Land Bremen verfügen über umfassende Erfahrung mit der Einführung der Doppik. Es liegt der doppische Bericht vor. Wenn wir die Doppik nicht eingeführt hätten, wäre es nicht möglich gewesen, den Bericht vorzulegen. Die Technik ist so weit ausgereift, sodass eine Umsetzung möglich ist.
Die Technik kann natürlich von Bremerhaven benutzt werden. Es gibt im Plenarsaal sicherlich Abgeordnete, die das Verfahren besser beschreiben können als ich, ich versuche es aber einmal. Die Stadtgemeinde Bremerhaven kann SAP nutzen. Das Angebot können wir, wenn es gewünscht wird, selbstverständlich unterbreiten. Es wäre sicherlich eine gewisse Annäherung in der technischen Grundstruktur notwendig. Wenn es Bremerhaven wünscht, dann stehen wir gern für Gespräche zur Verfügung. Damit haben wir kein Problem.
Wir trauen dem System. Die Berichte fallen immer so aus, das haben ja auch Sie beim letzten Abschlussbericht lesen können, dass das alles wunderbar ist.
Ich möchte zu einem letzten Punkt kommen! Auf europäischer Ebene wird die Einführung weiterer Rechnungslegungsstandards diskutiert. Ich weiß nicht, wann der Zeitpunkt der Umsetzung erreicht ist. Das berühmte EPSAS – einige Fachleute kennen es wahrscheinlich – kann dazu führen, das Veränderungen durchgeführt werden müssen, denn EPSAS berührt unter anderem die kommunale Ebene. Es ist nicht mit einer kurzfristigen Einführung zu rechnen, es wird aber auch ein Thema sein, das zu beraten ist.
Wer dem Antrag der Fraktion der FDP mit der Drucksachen-Nummer 19/179 und der Änderung, dass das Wort Haushaltsführung durch das Wort Buchführung ersetzt wird, seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Die letzten acht Minuten der heutigen Sitzung nutzen wir dafür, dass ich die Tagesordnungspunkte ohne Debatte aufrufe.
Bremisches Ausführungsgesetz zu § 21 des ZDFStaatsvertrages Mitteilung des Senats vom 5. Januar 2016 (Drucksache 19/233) 1. Lesung
Wer das Bremische Ausführungsgesetz zu Paragraf 21 des ZDF-Staatsvertrages, Drucksache 19/233, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Geschäftsbericht zum doppischen Jahresabschluss 31. Dezember 2014 des Landes Bremen Mitteilung des Senats vom 5. Januar 2016 (Drucksache 19/234)
Senatsbeschlüsse veröffentlichen Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 18. Januar 2016 (Neufassung der Drucksache 19/241 vom 12. Januar 2016) (Drucksache 19/249)
Hier ist Überweisung zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit vorgesehen.
Wer der Überweisung des Antrags der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachen-Nummer 19/249 – Neufassung der Drucksache 19/241 – seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Wertgrenzen zur freihändigen und beschränkten Vergabe anheben Gesetz zur Änderung des Bremischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei öffentlicher Auftragsvergabe Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/ Die Grünen vom 14. Januar 2016 (Drucksache 19/244) 1. Lesung