Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! TTIP! Worüber reden wir denn eigentlich, jedenfalls ganz überwiegend, hier heute in diesem Haus? Über das Freihandelsabkommen mit den USA, von dem wir zurzeit beobachten, wie es von der Kommission und den USA verhandelt wird! So ein Freihandelsabkommen bietet eine ganze Menge an Risiken und Chancen gleichermaßen. Es geht um Chancen, die wir sehen. Wenn wir das einmal auf Bremen herunterbrechen, ist zu fragen: Was bedeutet das für unsere Unternehmen, um die es auch geht? Die deutschen Länder sind Exportweltmeister. Für unsere Unternehmen kann TTIP eine ganz wesentliche Beflügelung des wirtschaftlichen Aufkommens sein. Es kann natürlich dazu führen, dass es einen über alle Grenzen hinweg vereinfachten Handel gibt. Es liegen eine Menge Chancen darin, diese Handelshemmnisse zu beseitigen, vielleicht Investitionen zu ermöglichen und hoffentlich auch Arbeitsplätze zu gewinnen.
Richtig ist auch: So ganz genau können wir es im Moment noch nicht prognostizieren. Klar ist aber auch: Es stecken tatsächlich eine ganze Menge Risiken da
rin. Mehrfach angeklungen – das wird sehr viel diskutiert – sind die Bedenken von Verbraucherinnen und Verbrauchern, die fragen: Was passiert denn eigentlich mit unseren liebgewonnenen Standards? Wir schätzen sehr, dass wir mittlerweile in jedem Supermarkt Bio-Lebensmittel finden. Alles wird von dem Chlor-Huhn überlagert. Man weiß mittlerweile gar nicht mehr, wie man aus dieser Diskussion herauskommt, weil sie so unsinnig wie nur irgendetwas ist.
Jetzt so zu tun, als hätten wir zukünftig nur noch Chlor-Flaschen in den Regalen oder bekämen nur noch Chlor-Fleisch am Fleischtresen, ist völliger Unsinn. Dahin kommen wir gar nicht. Es geht vielmehr um Folgendes: Wie können wir die Schutzstandards, die wir in Europa haben, die wir in Deutschland entwickelt haben, mit den Schutzstandards in Einklang bringen, wie sie in den USA heute herrschen? Wir dürfen nicht so tun, als sei die US-amerikanische Bevölkerung allen Großkonzernen schutzlos ausgeliefert. Das ist auch nicht richtig. Wir müssen vielmehr sehen, dass wir die Schutzstandards, die es dort gibt, mit den Schutzstands, die es hier gibt, in Einklang bringen und die Verbraucherinteressen ernst nehmen. Wir müssen dazu kommen, gemeinsam etwas zu entwickeln, und nicht dazu, Standards abzubauen.
Worum geht es noch? Es geht darum, Investitionen zu erleichtern, Investitionen von deutschen oder von europäischen Unternehmen in Nordamerika genauso wie von US-amerikanischen Unternehmen in Europa. Auch das kann vieles beflügeln. Wir wissen allerdings noch gar nicht, über welche konkreten Aufgaben wir reden.
Gestatten Sie mir an dieser Stelle einen kurzen Ausblick auf das Verfahren! TTIP besteht aus mindestens 20 Verhandlungsrunden.
Aktuell haben wir elf hinter uns. In diesen elf ist eine Vielzahl der Verhandlungsrunden dafür verwendet worden, überhaupt das Verfahren und den Umfang von TTIP zu definieren. Wir sind noch gar nicht so weit, dass wir sagen könnten: An der Stelle ist das entschieden, an der Stelle ist das entschieden. Deshalb ist die Aufgeregtheit hier heute im Hause in Teilen berechtigt, aber sicherlich nicht in allen Teilen, das muss man einmal sagen.
Die zwölfte Verhandlungsrunde, die als Nächste ansteht, wird sich mit dem Thema Investitionen befassen. Da wird es wiederum darum gehen, wie Investitionen geschützt werden. Ich will einmal in die Vergangenheit schauen. Investitionsschutzabkommen waren häufig in deutschem Interesse, nämlich dann, wenn Investitionen in anderen Ländern getätigt wurden, bei denen es darum ging, die Unternehmenswerte vor Ort zu schützen.
Deswegen müssen wir uns auch hier auf den Weg machen zu schauen: Was sind unsere Interessen in Europa, was sind die US-amerikanischen Interessen? Das wird in die Waagschale geworfen. Am Ende wird zu bewerten sein, wie man zueinanderkommt.
Eines muss aber wirklich allen klar sein, hoffentlich auch Ihnen von der FDP: Die Rechtsstaatlichkeit dürfen wir durch Schiedsgerichte nicht aushöhlen. Ein Schiedsgericht kennen wir heute bereits in ganz vielen Unternehmensbereichen. Unternehmen, die heute über Nationen hinweg handeln, haben in ihren Vertragsklauseln oft ein solches privates Schiedsgericht vorgesehen. Die Vertragspartner unterwerfen sich dem und sagen: Wir wollen nicht vor ordentliche Gerichte, wir bekommen das gemeinsam mit einem privaten Gericht hin. Das ist in Ordnung. Das sollen sie untereinander verhandeln, solange sie den Staat nicht verhaften. Das Rechtsstaatsprinzip muss immer gelten. Es kann nicht sein, dass der Staat durch private Abkommen am Ende beispielsweise zu Entschädigungsleistungen gezwungen wird.
Transparenz kann man sich nach den bisherigen Verhandlungsrunden mehr wünschen, das ist gar keine Frage. Angeklungen ist auch schon, dass wir CETA mittlerweile ausverhandelt haben. Ich weiß nicht, wer von Ihnen CETA gelesen hat. CETA ist ein Handelsabkommen mit Kanada. Die Inhalte werden relativ identisch mit dem sein, was wir derzeit mit Nordamerika verhandeln.
Diese Handelsabkommen sind nichts Neues. Sie gibt es seit vielen Jahren. Bei TTIP haben wir die Besonderheit, dass wir eine sehr aufgeregte Debatte haben, die in vielen, aber sicherlich nicht in allen Bereichen berechtigt ist.
Die Dokumente, mit denen Europa in die Verhandlungen geht, sind alle öffentlich zugänglich. Sie finden sie alle auf der Seite der Generaldirektion Handel. Dort werden sämtliche Dokumente, mit denen Europa in die Verhandlungen geht, veröffentlicht. Was wir nicht kennen, sind die Verhandlungsergebnisse aus den ersten elf Runden. Die werden wir – so steht es zu befürchten – auch bis zur 20., möglicherweise auch bis zur 22. Runde noch nicht vollständig kennen.
Ich will ausdrücklich sagen: Das Verfahren ist deutlich verbesserungsbedürftig. Wir haben zumindest in Deutschland mit dem Datenraum die Möglichkeit hineinzusehen. Das gilt zumindest für Abgeordnete des Bundestages und für den Bundesrat. Bundesregierung und Bundesrat sind einer Meinung, nämlich dass es der Zustimmung der beiden Häuser bedarf, um zu einer entsprechenden Inkraftsetzung in Deutschland zu kommen. Dennoch will ich auch sagen: Wenn Sie einen Vertrag verhandeln, legen Sie in der ersten Runde nicht alles auf den Tisch und zeigen Ihre Schmerzgrenze gleich der Öffentlichkeit. Insofern ge
hört das ein Stück weit zu den Verhandlungen. Ich will aber ausdrücklich sagen: Wir können sicherlich, gemessen daran, wie es bislang läuft, daran arbeiten, das zu verbessern.
Zum Thema Kündigung! Auch da: Wie das bei Verträgen üblich ist, sollte man sie kündigen können, wenn man sich geirrt hat, aber auch dafür ist es zwingend erforderlich, sich Gedanken darüber zu machen, was es für die Unternehmen, die bereits investiert haben oder die Handelsbeziehungen betreiben, denn bedeutet, wenn man den Vertrag kündigt? Was bedeutet das für die Zukunft? Das muss man berücksichtigen.
Wir werden mit diesem Thema sicherlich noch längerfristig zu tun haben. Im Moment ist noch nicht einmal die nächste Verhandlungsrunde – wie gesagt, die zwölfte von mindestens 21 – terminiert. Wir werden sicherlich noch zwei weitere Jahre darüber reden. Wir hoffen, dass wir bis dahin eine bessere Transparenz in dem Verfahren bekommen. Sprechen werden wir noch häufiger darüber. Wir werden die Anregungen, die heute in dem Antrag von Rot und Grün vorgelegt wurden, gern mit in die Waagschale werfen. – Herzlichen Dank!
Wer dem Antrag der Fraktion der FDP mit der Drucksachen-Nummer 19/289 – Neufassung der Drucksache 19/200 – seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 19/262 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Wer dem Antrag der Fraktion der CDU mit der Drucksachen-Nummer 19/267 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Gesetz zur Stärkung der Regionalsprache Niederdeutsch im Medienbereich – Gesetz zur Änderung des Bremischen Landesmediengesetzes und des Radio-Bremen-Gesetzes Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 22. September 2015 (Drucksache 19/78) 2. Lesung Wir verbinden hiermit: Gesetz zur Stärkung der Regionalsprache Niederdeutsch im Medienbereich – Gesetz zur Änderung des Bremischen Landesmediengesetzes und des Radio-Bremen-Gesetzes Bericht und Antrag des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit vom 18. Januar 2016 (Drucksache 19/247) 2. Lesung sowie Bremisches Ausführungsgesetz zu § 21 des ZDFStaatsvertrages Mitteilung des Senats vom 5. Januar 2016 (Drucksache 19/233) 2. Lesung