Ich finde richtig, dass der Senat sich entschieden hat, den Staatsvertrag, den wir mit der alevitischen Glaubensgemeinschaft geschlossen haben, auch mit Leben zu füllen und den Vorschlag zu machen, dass die alevitische Gemeinschaft aufgenommen wird. Ich sehe auch mit einer gewissen Freude der Debatte entgegen, wie sich weitere Organisationen beziehungsweise welche Mischung von Organisationen sich am Ende im Rundfunkrat wieder finden sollen. Ich will nur darauf hinweisen, dass man für die weiteren Vorschläge dabei im Auge haben muss, dass die Gremien nicht zu stark vergrößert und erweitert werden, auch das ist hier angesprochen worden. Insofern werden wir heute eine parlamentarische Beratung einleiten, die diesem Vorhaben sehr guttut.
Der dritte Vorgang kommt aus der Mitte dieses Hauses und betrifft die hier schon diskutierte Aufnahme von
Traditionen und Werten zum Schutz insbesondere der niederdeutschen Sprache mit Bezugnahme auf all das, was uns die Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen vorgibt und wir hier vorbildlich umsetzen. So gesehen, meine Damen und Herren, gab es für uns als Senat die Herausforderung, die wir Ihnen jetzt hier präsentieren. Wir hoffen, dass Sie die Gesetze auch entsprechend so beschließen werden, den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, aber auch einer modernen Medienwelt zu entsprechen.
Ich darf sagen, dass wir in dem Sinne, in dem das einige Redner angesprochen haben, in den Beratungen des Senats eine Prämisse hatten, die ich schlicht und einfach ans Ende stellen möchte: Wi bringt dat Ole mit dat Nee tohoop. Das ist ein gutes Motto, und ich hoffe, in dem Sinne werden sie beschließen! – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Der Gesetzesantrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen, Drucksache 19/78, ist durch den Gesetzesantrag des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit erledigt.
Bei dem Bericht und Antrag des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit mit der Drucksachen-Nummer 19/247 ist Rücküberweisung zur Beratung und Berichterstattung an diesen Ausschuss vorgesehen.
Jetzt lasse ich über das Bremische Ausführungsgesetz zu Paragraf 21 des ZDF-Staatsvertrages in zweiter Lesung abstimmen.
Wer dieses Gesetz mit der Drucksachen-Nummer 19/233 in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
(Dafür SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, Abg. Leidreiter [ALFA], Abg. Schäfer [ALFA], Abg. Tassis [AfD], Abg. Timke [BIW])
Wer dieses Gesetz mit der Drucksachen-Nummer 19/279 in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich nun um das Handzeichen!
Bei diesem Gesetzesantrag ist nach der ersten Lesung Überweisung zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit vorgesehen.
Wer dieser Überweisung nun seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich ebenfalls um das Handzeichen!
Jetzt lasse ich über den Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 19/302 abstimmen.
Auch hier ist Überweisung an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit vorgesehen.
Wer dieser Überweisung des Antrags der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 19/302 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich ebenfalls um das Handzeichen!
Nun lasse ich über den Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 19/303 abstimmen.
Auch hier ist Überweisung zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit vorgesehen.
Zum Schluss lasse ich über den Antrag der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachen-Nummer 19/304 abstimmen.
Auch hier ist Überweisung zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit vorgesehen.