Zu Fragen eins und zwei: Der Senat hat bisher von der Satzungsermächtigung keinen Gebrauch gemacht, weil er davon überzeugt ist, dass eine Satzung nicht mehr Rechtssicherheit und Verbindlichkeit herstellt. Der Gesetzgeber hat mit der Satzungslösung keinen von Paragraf 22 Absatz 1 SGB II abweichenden Angemessenheitsbegriff für die Unterkunftskosten geschaffen. Die aktuellen Verwaltungsanweisungen in Bremen und Bremerhaven sehen im Übrigen die bei einer Satzungslösung gegebenen besonderen Gestaltungsmöglichkeiten für bestimmte Personengruppen bereits vor. Zum Beispiel wurden Sonderregelungen für Menschen mit Behinderungen oder zur Ausübung des Umgangsrechts geschaffen. Hier werden höhere Mietbedarfe anerkannt. Auch gegen Behördenentscheidungen, die auf einer Satzung beruhen, können Leistungsberechtigte Rechtsschutz im Wege eines Klageverfahrens in Anspruch nehmen. Die hohe Bedeutung, die die Wohnung und das Wohnumfeld für die Menschen haben, ist ein wesentlicher Grund, die Entscheidung der Grundsicherungsträger gerichtlich überprüfen lassen zu können. Hieran wird auch eine Satzungslösung nichts ändern. Es ist daher nicht zu erwarten, dass mit einer Satzungslösung eine spürbare Entlastung der Sozialgerichte erreicht wird. – Soweit die Antwort des Senats!
Frau Senatorin, Sie wissen, dass eine Satzung als niedrigste Form der Gesetzgebung die Sozialgerichte bindet im Gegensatz zu Verwaltungsanweisungen, die regelmäßig strittig gestellt werden mit der Folge, dass regelmäßig Prozess
kostenhilfe gewährt wird, wenn es die Klägerin oder der Kläger beantragt, sobald in die Beweisaufnahme eingetreten wird. Wenn wir also eine inhaltsgleiche Satzung erlassen würden, was nach Paragraf 22 a möglich ist, würden wir doch die Gerichte entlasten und Geld sparen. Warum machen Sie das also nicht?
Wir haben die Frage mit dem Gericht erörtert. Das ist das, was mir die Verwaltung zur Kenntnis gegeben hat. Wir arbeiten jetzt daran, da Bremen keinen Mietspiegel hat, mit einem Mietgutachten eine Handlungsgrundlage auch für die Sozialgerichte und für unsere Verwaltung zu schaffen, die eine größere Rechtssicherheit herstellt, damit es zu weniger Klagen kommt. Wir versprechen uns von der Satzungsermächtigung keine Verbesserung zu der bisher geltenden Praxis.
Die entscheidende Frage ist, ob die Kosten der Unterkunft in Bremen angemessen sind, ob wir Menschen zu Umzügen zwingen und ob wir ihre besonderen Lebenslagen berücksichtigen. Mit der letzten Reform der Kosten der Unterkunft haben wir es geschafft, Massenumzüge zu vermeiden. Das war eine Befürchtung der Bremischen Bürgerschaft, die wir hier schon bereits vor fünf Jahren in verschiedenen Debatten erörtert haben. Wir haben den Arbeitsauftrag umgesetzt, die Kosten der Unterkunft anzupassen und darauf hinzuarbeiten, dass wir eben nicht in die Richtung Massenumzüge geraten. Wir haben immer wieder Einzelfallentscheidungen. Das ist das mühevolle Kärrnergeschäft, dem wir zusammen mit den Sozialgerichten weiter nachgehen.
Die dritte Anfrage trägt den Titel „Wie viele Unterhaltsvorschüsse schulden Bremens Eltern dem Land?“ Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Ahrens, Röwekamp und Fraktion der CDU.
Erstens: Auf welche Summe belaufen sich die offenen Rückforderungen gemäß Unterhaltsvorschussgesetz derzeit in Bremen und Bremerhaven?
Zweitens: Wie haben sich die Gesamtfallzahl und die Rückholquote im Ländervergleich seit 2013 entwickelt?
Drittens: Wie erklärt der Senat die negativen Entwicklungen seit 2013 vor dem Hintergrund des Projekts Forderungsmanagement der Sozialsenatorin?
Zu Frage eins: Das in der Stadtgemeinde Bremen angewendete IT-Fachverfahren bietet keine kumulierten Auswertungsmöglichkeiten. Für die Ermittlung der Summe der offenen Rückforderungen ist eine gesonderte Auswertung erforderlich, die in der Kürze der verfügbaren Zeit nicht vorgenommen werden kann. In der Stadtgemeinde Bremerhaven belaufen sich die offenen Rückforderungen auf 5 833 263,73 Euro.
Zu Frage zwei: Die Gesamtzahl der Zahlungsempfänger im Bundesland Bremen lag durchschnittlich bei 6 440 Fällen und weist in den letzten drei Jahren keine signifikanten Schwankungen auf. Dieses trifft ebenso auf die anderen Bundesländer zu. Die Rückholquote für das Bundesland Bremen und drei weitere Bundesländer weist seit 2013 keine Veränderung auf. Neun Bundesländer konnten die Rückholquote steigern. In drei Bundesländern sank die Rückholquote.
Das Projekt Forderungsmanagement und Realisierung im Ressort der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport hat seine Arbeit am 1. September 2014 aufgenommen und zunächst vorrangig die Kostenerstattung nach Paragraf 89 d SGB VIII bearbeitet. Seit März 2015 ist das Projekt auch in der Heranziehung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz aktiv. Es ist Ziel des Senats, die Rückholquote signifikant zu erhöhen. Zu diesem Zweck wird geprüft, ob eine intensivere Fallbearbeitung durch geringere Fallbelastung sinnvoll sein kann.
Zu Frage drei: Der Senat sieht keine negative Entwicklung bei der Rückholquote. Der Gesetzgeber hat die Mindestunterhaltssätze im Jahr 2015 angehoben. Im gleichen Umfang sind auch die Rückzahlungen angestiegen. Diese Mehreinnahmen führt der Senat auch auf das Projekt Forderungsmanagement zurück. – Soweit die Antwort des Senats!
Würden Sie mir bitte erläutern, warum der Senat keine Verschlechterung der Rückholquote seit 2013 sieht, wenn die Rückholquote im Jahr 2013 für das Land 11,41 Prozent betrug und im Jahr 2015 weniger, nämlich10,59 Prozent? Habe ich da irgendetwas falsch gerechnet? Die Unterlagen habe ich Ihrer schriftlichen Antwort entnommen. Wie kommen Sie zu einer anderen Auffassung?
Der Senat sieht in der Tendenz keine deutliche Verschlechterung bei der Rückholquote, Frau Ahrens. Das haben wir auch schon in der Deputation zusammen erörtert.
auf Bremerhaven vorlegen können, kann man schon deutlich erkennen, dass die Zahl wieder gestiegen ist. Sie hatten am Schluss im Jahr 2012 eine offene Forderung in Höhe von 16 Millionen Euro. Darin war ein kleiner Anteil von Bremerhaven enthalten, der ist jetzt etwas gestiegen. Können Sie mir sagen, warum Sie das an dieser Stelle nicht beobachten, warum Sie sich diese Summen, die nicht ganz klein sind, nicht doch einmal zwischendurch durch ein Computerprogramm auswerfen lassen und dafür eine Routine erarbeiten?
Sie wissen, Frau Ahrens, es ist regelmäßig Thema aufgrund der Kleinen Anfragen, die Sie als CDU-Fraktion gestellt haben, dass wir diesen Bereich sehr genau beobachten und dass wir als Ressort gegenüber dem Senat die Empfehlung ausgesprochen haben, das Projekt Forderungsmanagement zu verstetigen, und dass wir auch im Bereich Unterhaltsvorschüsse empfohlen haben, Forderungen, die erhoben, aber nicht zu Ende bearbeitet wurden, modellhaft deutlich zu prüfen. Ich habe das eben in der Antwort auch vorgelesen. Zu sagen, wir hätten diesen Bereich nicht im Blick, trifft nicht zu. Wir sehen und trachten danach. Das ist das Leben dieser Abteilung Projektmanagement und Forderungsmanagement. Die Kolleginnen und Kollegen sind darauf ausgerichtet, Gelder zu holen, die holbar sind.
Wir müssen aber zur Kenntnis nehmen, dass wir gerade im Bereich Unterhaltsvorschüsse immer wieder aufgrund der Armutsquote in Bremen auf Lebenssituationen treffen, in denen viele Väter nicht zahlungsfähig sind. Der Begriff „säumige Väter“, der auch von Ihnen verwendet wird, trifft häufig nicht zu. Viele Väter würden zahlen, könnten sie zahlen. Wir wollen diejenigen, die zahlen können, heranziehen. Das ist die Botschaft des Senats. Da müssen wir, darin sind wir uns einig, besser werden.
Frau Senatorin, sind Sie bereit zur Kenntnis zu nehmen, dass das vielleicht eine Absicht ist, die Sie hier formulieren, dass es aber nicht der tatsächlichen praktischen Umsetzung entspricht? Ich will Ihnen ein konkretes Beispiel nennen. An mich hat sich eine Mutter gewendet.
Die Frage ist, ob Sie bereit sind, zur Kenntnis zu nehmen, dass das, was Sie sagen, nicht der Realität entspricht? Ich kenne eine Mutter,
die beweisen kann, dass der Vater arbeitet, die dies Ihrer Behörde auch mitgeteilt hat, die das entsprechende Geld als Unterhaltsvorschuss erhält, und wo die Behörde eben nicht den Informationen nachgeht und die Beträge von dem Vater, der Vollzeit arbeitet, zurückholt. Sind Sie bereit, das zur Kenntnis zu nehmen?
Ich nehme das zur Kenntnis, aber den ersten Teil nicht, Frau Ahrens. Sie hatten mich gefragt, ob ich selbst von mir glaube, dass die Wahrheit anders ist, als ich sie hier erzähle. Das glaube ich natürlich nicht.
Ich glaube natürlich, dass ich auch weiß, was ich sage, wenn ich hier etwas erzähle, und dass das auch meiner Wahrnehmung entspricht! Sollten Bürger Beschwerden über das Agieren der Behörden haben, haben wir in allen Dienststellen Bürgerbeauftragte. Wir haben das Bremer Bürgertelefon, an das man sich mit solchen Einzelfällen wenden kann. Wir sind auch immer wieder bereit, solche Fälle bilateral mitzunehmen. Sprechen Sie uns an. Wir werden uns darum kümmern und diesen Fall gern aufklären.
Nach den von Ihnen vorgelegten Zahlen ist die Zahl zahlungsfähigen, aber zahlungsunwilligen Väter – die haben keine Lust zu zahlen – von 2 800 Altfällen im Jahr 2012 auf 3 876 im Jahr 2015 gestiegen. Glauben Sie nicht auch, dass die Rückholquote erhöht werden musste, wenn die Zahl der Fälle steigt? Warum ist sie an dieser Stelle geringer, wenn die Anzahl der Fälle, die zahlen könnten, steigt?
Wie ich schon gesagt habe, sind es alles Einzelfälle, die wir prüfen müssen. Ich sage noch einmal, dass es aufwändige Verfahren sind. Wir sind auf dem Weg, Forderungen dort, wo wir sie holen können, zu erheben, auch über Gerichte, zusammen mit den Stellen, die das in Bremen bei den Finanzämtern tun und die die Forderung erheben können. Ihre Frage war, ob es jetzt mehr Väter gibt, die nicht zahlen wollen.
(Abg. Frau Ahrens [CDU]: Nein, das habe ich schon vorgelesen! Das sind Ihre eigenen Zahlen! Die gibt es!)
Frau Ahrens, es nutzt jetzt auch nichts, wenn Sie das immer wiederholen! Sie haben mir eine Frage gestellt, ob wir faul sind und Forderungen nicht erheben, weil die Väter zahlungsunfähig sind. Nein, das tun wir nicht!
Das war aber verklausuliert so von Ihnen gemeint. Dann übersetze ich das jetzt einfach einmal für das Parlament. Sie wollen uns Untätigkeit nachweisen. Ich weise das zurück. Unser Ressort ist tätig. Wir haben eine Spezialabteilung aufgebaut, die wir weiter ausbauen und verstetigen wollen. Ich verspreche Ihnen, Sie werden gemeinsam mit mir in der Deputation emsig an diesem Thema weiter arbeiten. Ich freue mich darüber, dass wir die Rückholquote dort erhöhen, wo wir sie zurückholen können. Aber auch Sie müssen zur Kenntnis nehmen, dass in Bremen besonders viele arme Menschen leben, auch viele Väter von Arbeitslosigkeit betroffen sind und einfach dann auch nicht für ihre Kinder aufkommen können. Auch diese Erkenntnis muss bei der CDU endlich einmal einsickern.
Sind Sie bereit zur Kenntnis zu nehmen, dass ich den Mitarbeitern nicht Faulheit vorgeworfen habe, sondern dass ich ganz klar gesagt habe, dass hier letztlich Verschiebungen erfolgt sind, um vorrangig den Paragrafen 89 d SGB VIII heranziehen zu können, und dass der Unterhaltsvorschussbereich aus Sicht der CDU an der Stelle stiefmütterlich behandelt worden ist? Sind Sie bereit, das zur Kenntnis zu nehmen?
Das wird gleich Gegenstand einer weiteren Antwort unseres Ressorts sein, in der wir darlegen, dass wir im Bereich der Kosten für unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Ausländer eine sehr hohe Rückholquote haben. Wir haben eine begrenzte Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Verfügung. Deshalb ist es selbstverständlich, dass wir Schwerpunkte setzen. Es freut mich, dass Sie niemandem von uns Faulheit unterstellt haben, weil ich weiß, dass sich unsere Leute sehr anstrengen, ihre Aufgaben zu bewältigen, die nicht wenige sind.