Protokoll der Sitzung vom 30.10.2016

Herr Professor Dr. Möllers beschäftigt sich intensiv mit dem Verhalten, mit Versäumnissen und auch Versagen des Staates, auch mit dem Unbehagen, das dem politischen System entgegenwächst. Keine Politik könnte den Bürgerinnen und Bürgern Unsicherheit vollständig abnehmen, sagte er kürzlich in einem Interview, und Politiker müssten darum ihr Publikum auffordern, die Plausibilität seiner Unsicherheitsgefühle zu überprüfen, statt diesen Gefühlen nachzugeben.

Bremische Bürgerschaft (Landtag) – 19. Wahlperiode – 30. (außerordentliche) Sitzung am 30.10.16 2200

Herr Professor Möllers, Sie haben das Wort. Wir sind sehr gespannt und freuen uns auf Ihre Ausführungen.

Professor Dr. Möllers: Herr Präsident, Herr Bürgermeister, Hohes Haus, sehr geehrte Festgemeinschaft! Für die Ehre, zu Ihrem doppelten Festtag hier in der Bremischen Bürgerschaft sprechen zu dürfen, danke ich Ihnen von Herzen! Ich wollte früher einmal Politiker werden, und dass ich die Gelegenheit bekomme, hier einmal vor einem Parlament zu sprechen, ist als solche für mich ein Geschenk, das muss ich sagen.

(Heiterkeit, Beifall)

Mit dieser Ehre verbindet sich freilich keine einfache Aufgabe, denn es ist klar – mir war es jedenfalls klar –, dass ich hier in Bremen in diesem Raum an diesem Tag in diesem Gebäude über Bremen reden möchte. Ebenso klar ist aber vielleicht, dass es niemanden hier im Raum geben dürfte, der weniger von Bremen versteht als ich.

Nun ist es für einen deutschen Professor keine ganz ungewöhnliche Rolle, wenig zu wissen, das Wenige aber besser als alle anderen.

(Heiterkeit)

Trotzdem wollte ich statt professoraler Belehrung nach einem anderen Leitbild für diesen Vortrag suchen. In den Sinn käme einem da vielleicht die Rolle eines kritischen Beobachters, der noch einmal nachschaut, ob die Selbstbeschreibung seines Gegenübers – hier nämlich der politischen Gemeinschaft namens Bremen, die diesen Festtag heute begeht – stimmig ist oder nicht, um dann mit Ihnen, mit der Gemeinschaft, darüber ins Gespräch zu kommen.

Wie macht man das aber, wie nähert man sich dem an? Wie beschreibe ich das, was ich im Titel meiner Rede als „Identität Bremens“ bezeichnet habe? Das ist gar nicht so einfach.

Erst einmal könnte man vielleicht ganz frontal entgegnen und sagen, dass man sich dem gar nicht nähern kann, weil es eine solche distinkte Identität gar nicht gibt. Gerade in Zeiten eines boomenden Rechtspopulismus – diesen Einschub muss man in diesen Tagen machen, bevor man weiterspricht – sind demokratische Identitäten nämlich ziemlich gefährliche Größen geworden.

Wenn unter Verdacht oder gar in Gefahr zu geraten droht, was nicht als deutsch angesehen wird, dann sollte man es mit solchen Identitäten vielleicht eher lassen. Es ist immer ein Problem, solche Identitäten zu konstruieren und zu affirmieren, und die Sozialwissenschaften lehren uns schon seit einer ganzen Zeit, dass kollektive Identitäten ohnehin nur konstruiert,

gemacht, historisch wandelbar und vor allem natürlich auch permanent umstritten sind.

Wenn das aber für Deutschland gilt, dann wird es wohl auch für Bremen richtig sein. Dennoch, das mag alles stimmen, aber es überzeugt mich eigentlich nicht. Es ist auch irgendwie ein bisschen defensiv. Wenn politische Gemeinschaften einen Namen, einen Eigennamen tragen, dann verbinden wir mit diesem Namen etwas, und das, was wir mit diesem Namen verbinden, ist eben nicht beliebig.

Wir können versuchen, an der Identität eines Gemeinwesens – unseres und Ihres Gemeinwesens in diesem Fall – zu arbeiten und den Raum an Geschichten und Bildern, der sich eröffnet, wenn wir „Bremen“ hören, zu verändern und weiterzuentwickeln, und wir werden uns und Sie werden sich über diesen Gehalt auch nie einig werden, was eigentlich bremisch ist oder was Bremen sein soll, aber wir können auch nicht einfach darüber verfügen, dass es einen solchen Raum, diese Identität nicht gibt.

Wie alles Tradierte sind solche Identitäten eben kein Schicksal, aber eben auch nichts gänzlich Freiwilliges, und vor allem ist eine politische Identität auch dann nicht irrelevant – oder vielleicht ist sie gerade dann besonders relevant –, wenn sie sich mit den politischen Realitäten beißt, wenn sie nicht aufgeht. Man könnte sagen, demokratische Identität ist dann das, was wir sein wollen, und demokratische Realität ist das, was wir tun können, und beides fällt natürlich nicht völlig zusammen.

Um dieses Verhältnis zwischen Realität und Identität der Gemeinschaft Bremen, die heute den Geburtstag ihrer Volksvertretung feiert, soll es heute gehen, denn solche Identitäten haben auch immer einen Preis. Sie können auf Kosten voneinander gehen, und gerade bei einem Stadtstaat im bundesdeutschen Verfassungssystem stellt sich natürlich immer die Frage, was einem eine solche Identität eigentlich wert ist und was nicht.

In Bremen – das wäre meine These, über die ich im Folgenden ein bisschen nachdenken will – gibt es eine sehr starke, in gewisser Weise auch vordemokratische Identität, die einer Republik des Bürgertums, und selbstbewusste Bürger, die sich selbst regieren. Aber es ist nicht immer einfach, diese mit den Anforderungen demokratischer Politik so komplett in eins zu setzen, denn es ist nicht immer klar, inwieweit diese Form von bürgerlicher Selbstherrschaft wirklich alle Bürgerinnen und Bürger mit einschließt.

Wie kommt man an ein solches Thema heran? Ein glücklicher Zufall will es, dass wir heute nicht nur den Geburtstag der Bürgerschaft feiern, sondern auch den Geburtstag des gleichnamigen Gebäudes begehen, dessen Gestaltung und Ort es dem Gast vielleicht auch etwas einfacher machen, sich dem Phänomen der Bremer Identität zu nähern, denn der Marktplatz, an dem wir uns befinden, repräsentiert in seiner heutigen Gestalt eben jene Gleichzeitigkeit des Ungleichzeitigen,

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jenes Nebeneinander von Altem und Neuem, das jede tradierte politische Identität erst einmal ausmacht. Man muss sich nur in die Mitte des Platzes stellen und um die eigene Achse drehen, um das zu sehen, und es ist dann auch kein Festtags-Schmu – ich sage das jetzt nicht, um Ihnen zu gefallen, weil ja alle heute so fröhlich sind –, wenn ich doch mit Bewunderung feststelle, dass das an keinem anderen Platz, den ich in Deutschland kenne, in der Form möglich ist wie auf dem Bremer Marktplatz.

Sie wissen es besser als ich: Bremen trat als Bischofssitz in die Geschichte ein, es wurde zu einer Stadtrepublik mit Ratsverfassung, die von der Kaufmannschaft und dann mehr vom Handel dominiert wurde, die erst vor 60 Jahren für ihre demokratische Repräsentationskörperschaft ein eigenes Gebäude auf dem Grund der Alten Börse bekam. Diese Epochen finden wir wieder im Dom, im Rathaus, im Schütting und schließlich in der Bürgerschaft selbst, und das eben nicht nur als ein Hintereinander, sondern auch als ein Nebeneinander in der Gegenwart dieses Platzes.

Da ist zunächst die Präsenz der Religion in einem Stadtstaat, dessen Verfassung die Trennung von Staat und Religion in ungewöhnlich deutlicher Weise festgeschrieben hat. So steht es eigentlich in kaum einer Landesverfassung, dass Religion und Staat getrennt sind, wenn es überhaupt so ist.

(Heiterkeit)

Natürlich verstößt die prominente Präsenz des Doms nicht gegen die bremische Verfassung, und der Kampf gegen den Schatten des alten Erzbistums ist im Grunde genommen das erste große politische Projekt der Bremer Bürgerschaft, aber es ist auch klar, dass sich aus dieser Geschichte ein für Deutschland ungewöhnlich hohes Maß an habitueller religiöser Homogenität erzeugt hat, das man bis heute mehr oder weniger direkt, aber doch deutlich spüren kann. Für mich als Katholiken ist es schon sehr protestantisch, wie man hier miteinander umgeht, und es ist gar nicht so einfach, das zu fassen.

(Heiterkeit)

Am schönsten merkt man dies vielleicht am eigentümlichen Amt eines „Senators für Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften“, wie es nunmehr heißt, das heute der Präsident des Senats, der Bürgermeister innehat. Dieses Amt ist ein – natürlich säkularisierter, aber immerhin! – Nachfahre der Bischofsfunktion, die der Rat der Stadt bis 1918 in Bremen ausübte.

(Heiterkeit, Beifall)

Der Rat war summus episcopus der bremischen Landeskirche, wie Sie alle wissen müssten, und daher kommt dieser Titel.

Nicht zufällig war der große Bremer Verfassungsvater Theodor Spitta Calvinist, wesentlicher Autor zweier Landesverfassungen und übrigens auch Verfasser der bremischen Kirchenverfassung, das ist eine ganz ungewöhnliche Form einer Personalunion.

Man merkt diese Präsenz des Religiösen dann auch indirekt am sehr hohen Anteil von religiös nicht gebundenen Bürgerinnen und Bürgern in Bremen. Das ist ein Paradox, aber tatsächlich ist es natürlich so, dass von der Entkirchlichung in Deutschland traditionell protestantische Regionen besonders stark betroffen sind. Man merkt es am Duktus, in dem hier Politik gemacht wird, oder vielleicht auch nur darin, dass Bremen, wenn ich das richtig sehe – ich habe versucht, das zu Ende zu prüfen, Sie dürfen jetzt nein rufen, wenn es falsch ist –, nach mein Eindruck immer nur protestantische oder konfessionslose Bürgermeister hatte. Hier stößt die Vielfalt der multireligiösen Gesellschaft immer noch auf einen distinkt konfessionell geprägten Stil der Politik, der vielleicht genau denjenigen am meisten auffällt, die aus anderen Traditionen kommen

Gegenüber oder halb neben dem Dom liegt das Rathaus, der Sitz des Senats, dem Nachfolger des Rates. Als Stadtrepublik war Bremen in der langen Epoche der europäischen Neuzeit erst einmal sehr modern verfasst, und es gehörte sehr lange zu den Glaubenssätzen der politischen Theorie – von Monesquieu bis Rousseau, eigentlich überall –, dass es eine Republik, eine Herrschaft der Bürger über sich selbst, überhaupt nur in kleinen, überschaubaren und religiös homogenen Einheiten, also vor allem in Städten, geben kann. Das ist der eigentliche Ort der Selbstbestimmung.

Im spätfeudalen Deutschland des 19. Jahrhunderts dienten Gebilde wie Bremen dann oft auch als liberales verfassungspolitisches Vorbild für das Ganze. Republiken galten als Übergangsstufen zur Demokratie, ohne doch notwendig Demokratien zu sein, denn sie gewährten eben immer noch keine allgemeine politische Gleichheit, sondern die immer noch nur für bestimmte Leute. Am Ende des 19. Jahrhunderts wurde in Europa aber immer klarer, dass Homogenität und Kompaktheit nicht notwendig als Bedingung für kollektive Selbstbestimmung taugen.

Aus der bürgerlichen Republik musste eine Massendemokratie werden, und auch große und weniger so-zial kompakte Gemeinschaften mussten sich demokratisieren lassen; eben nicht nur Bremen oder Venedig, sondern auch Deutschland und Italien, und auf Dauer – und das ist das Wichtige – entwickelten sich diese großen Demokratien eben nicht, wie man sich das vielleicht einmal gedacht hatte, zur Homogenität der kompakten Stadtstaaten, sondern umgekehrt wurden die kleinen Stadtstaaten genauso heterogen, vielfältig und überschaubar wie die großen Demokratien.

Ob alte Republiken wie Bremen dabei tatsächlich besonders gut mit der Demokratisierung umgehen kön

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nen, sich also besser haben demokratisieren lassen als Monarchien, was eigentlich der Normalfall in Deutschland war, wäre dann noch einmal die Frage. Interessant ist jedenfalls, dass in den alten Ratsverfassungen wie in Bremen der Rat immer direkt gewählt wurde und die Bürgerschaft erst einmal kein Organ war, sondern der Inbegriff der Aktivbürger, für die es keine weitere Vertretung gab oder nur partielle Vertretungen.

So gab es in der klassischen Stadtrepublik gar kein Gegenüber zwischen ständischer Versammlung und Regierung wie in den Monarchien, sondern nur eine einheitliche Obrigkeit, den Rat, und in den Kämpfen zwischen Rat und Bürgern, die die bremische Geschichte ja sehr lange durchziehen – ich würde sagen, eigentlich über fünf Jahrhunderte –, setzte sich der Rat meistens durch, weil er sich die richtigen Bürger ausgesucht und gegen alle anderen durchgesetzt hat.

Noch heute ahnt man natürlich ein bisschen etwas von dieser Struktur, nicht nur dadurch, dass der Bürgermeister als Präsident des Senats firmiert, sondern vor allem dadurch, dass Mitglieder des Senats nicht zugleich Mitglieder der Bürgerschaft sein dürfen, und das ist für ein parlamentarisches System noch sehr ungewöhnlich.

Hier sehen wir auch – und das haben wir in Deutschland überall, das ist jetzt keine bremische Spezialität –, dass die Regierung dem Parlament gegenübersitzt. Es gibt keine andere parlamentarische Demokratie in Europa, in der es so ist. Das gibt es nur in Deutschland, und das ist eigentlich ein Erbe eines nicht parlamentarischen Verfassungsverständnisses. Hier scheint jedenfalls noch etwas durch, ein Gegenüber von Parlament und Regierung, das aus einer anderen Epoche kommt, auch wenn diese Epoche überwunden wurde.

Die Bürgerschaft ist in gewisser Weise deswegen – ohne, dass ich das jetzt hämisch meine – ein spätes Stiefkind der bremischen Verfassungsentwicklung, das noch in den Siebzigerjahren des letzten Jahrhunderts, also in den 1970er-Jahren und den 1990er-Jahren, durch Verfassungsänderungen Rechte bekommen hat, die eigentlich ganz selbstverständlich sein sollten, zum Beispiel das Recht auf Anwesenheit von Senatoren oder das Recht auf Übermittlung von Informationen. Das sind Dinge, die eigentlich in den meisten Landesverfassungen viel früher geklärt waren.

Dieses Arrangement ist natürlich auch Folge einer anderen, ganz spezifischen, ganz bremischen Kontinuität, die ich schon erwähnt habe, der man aber noch etwas nachhorchen sollte, denn wo sonst in Deutschland wäre es so, dass ein Land seine erste demokratische Verfassung aus der Weimarer Epoche – die übrigens keine Grundrechte kannte – und seine Verfassung aus der Nachkriegszeit ein und demselben Verfassungsvater verdankt, dem schon erwähnten Theodor Spitta.

Theodor Spitta errang seinen ersten Sitz in der Bürgerschaft im Jahr 1905 unter dem Achtklassenwahlrecht als Mitglied der Akademiker, der akademischen Klasse, ohne Wahlkampf und ohne irgendeine öffentlichen Rede, wie er in seinen Erinnerungen berichtet, und er hat dieses Achtklassenwahlrecht auch leidenschaftlich verteidigt.

Er stand in einer altliberalen, bürgerlich-calvinistischen Tradition, die die Massendemokratie eigentlich nicht mochte, um dann doch Gegner der Räterepublik und des Nationalsozialismus zu werden und zum institutionell maßgeblichen Gestalter gleich zweier Bremer Verfassungen. Er war eine ganz seltsame, mir sehr bremisch vorkommende Mischung aus Großbürger, Calvinist, Sympathisant der Arbeiterbewegung, der er aber doch nicht angehörte, Jurist – ich weiß, es gab dieses Juristenmonopol im Senat sehr lange, wo im Ersten Weltkrieg über zehn Juristen im Senat sitzen mussten – und Kritiker des Parlamentarismus, der sich noch in den Zwanzigerjahren des 20. Jahrhunderts eigentlich nicht damit abfinden konnte, dass der Senat sozusagen dem Parlament gegenüber verantwortlich ist, und er hielt dies für eine ganz komische Einrichtung.

In diesen Kontinuitäten und Verschleifungen wird es zumindest ein bisschen verständlicher, dass in einer so alten Republik wie Bremen das neueste Gebäude am Marktplatz die Volksvertretung ist: ein Raum demokratischer Selbstbestimmung, der sich umringt findet von Bauten bürgerlicher Selbstherrschaft, die doch unter Bedingungen sozialer Exklusion stattfanden, von denen eines – die Börse – die Bürgerschaft bis 1933 beherbergte, bevor diese nach 1945 in den Festsaal des Rathauses zog. Die Volksvertretung war in Bremen also vielleicht nicht nur zufällig zunächst beim Handel und dann bei der Exekutive zu Gast.

Nun lädt unser Gebäude aber vielleicht auch umso mehr dazu ein, auf die politische Gemeinschaft hin gedeutet zu werden, deren Volksvertretung es beherbergt, weil es so ein besonderer Bau ist. In Zeiten neu zu errichtender alter Schlösser ist dieses Haus zunächst ein wohltuender Ausdruck der Zeitgenossenschaft der Bauherren, oder? Die Bürgerschaft wollte mit diesem Gebäude für ihre eigene Gegenwart bauen und keine alte Vergangenheit wiedererrichten, das ist etwas Wunderbares, und wenn ich mir den Berliner Schlossplatz anschaue, umso mehr.

(Beifall SPD, CDU)

Freilich – die Geschichte ist Ihnen bekannt, aber sie ist doch bemerkenswert – geschah dies gegen den mehrfach ausdrücklich artikulierten Wunsch größerer Teile der Bevölkerung, die, von zwei Tageszeitungen mit einer eigenen Wahlkarte versehen, 53 000 Mal gegen und 2 000 Mal für den Entwurf von Wassili Luckhardt stimmte.

Dass die Bürgerschaft, namentlich Präsident Hagedorn, sich davon überhaupt nicht beirren und das Ge

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bäude einfach bauen ließ – mit dem heute doch, glaube ich, die meisten Bürgerinnen und Bürger hier sehr zufrieden sein dürften –, erscheint wiederum auch in Zeiten des Wutbürgertums nicht selbstverständlich, und es ist vielleicht auch Ausdruck einer weiteren glücklichen Verfugung von alter Republik und neuer Demokratie, nämlich der neuen Einsicht, dass demokratische Führung auch darin bestehen kann, es mobilisierten Mengen eben nicht recht zu machen, und die sich mit dem institutionellen Selbstbewusstsein einer alten Obrigkeit verfugt, die erst einmal selbst am besten weiß, was zu tun ist.