Protokoll der Sitzung vom 10.11.2016

Herr Senator, wollen Sie bei diesem Zulagensystem für die Bremer Polizeibeam ten bleiben, das offensichtlich niedrigere Zulagen vorsieht als in anderen Bundesländern?

Bitte, Herr Senator!

Sie wissen doch, dass die Gehälter in Bremen auch niedriger sind als in anderen Bun desländern.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die zehnte Anfrage steht unter dem Betreff „WLAN in Flüchtlingsunterkünften“. Sie ist unterzeichnet von den Abgeordneten Mustafa Öztürk, Frau Dr. Schaefer und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Bitte, Herr Kollege!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie viele Flüchtlingseinrichtungen sind mittlerweile mit WLAN versorgt?

Zweitens: Wie verläuft die Kooperation beim WLANAusbau mit den Freifunkern?

Drittens: Wie viele Flüchtlingseinrichtungen sollen im Jahr 2017 mit WLAN versorgt werden?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Strehl.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Der Senat hat in Bremen die Erstauf nahmeeinrichtung für unbegleitete Minderjährige in der Steinsetzerstraße sowie die Erstaufnahmeeinrich tungen für Asylsuchende in der Alfred-Faust- und in der Lindenstraße in Zusammenarbeit mit den Trä gern, der Deutschen Telekom AG, Dataport und der BREKOM GmbH, mit WLAN-Routern ausgestattet. Darüber steht kabelloses Internet in zehn Notun terkünften und sieben Übergangswohnheimen zur Verfügung. In fünf weiteren Übergangswohnheimen ist eine entsprechende Ausstattung in Vorbereitung. In Unterkünften für unbegleitete Minderjährige steht WLAN bis auf wenige Ausnahmen zur Verfügung.

In Bremerhaven sind nach Kenntnis des Senats beide Einrichtungen für unbegleitete Minderjährige mit kabellosem Zugang zum Internet ausgerüstet. WLAN ist auch in den drei Einrichtungen für Erwachsene und deren Familien vorgesehen, die entsprechende Ausstattung ist bereits in Auftrag gegeben.

Zu Frage zwei: Der Senat stellt Kontakte zwischen den Trägern und der Freifunkinitiative Bremen her, sofern dies gewünscht ist. Es besteht jedoch keine direkte Kooperation zwischen dem Senat und der Freifunk initiative. Die Träger der Unterkünfte betreiben die Ausstattung mit WLAN in eigener Zuständigkeit, in der Regel mit Unterstützung von Anwohnerinitiativen, der Freifunkinitiative und der Deutschen Telekom AG. Dem Senat liegen keine Erkenntnisse darüber vor, ob es in der Zusammenarbeit zwischen Trägern und Freifunkinitiative zu Problemen gekommen ist.

Zu Frage drei: Dem Senat liegen keine Erkenntnisse darüber vor, welche Träger welche Einrichtungen im Jahr 2017 mit WLAN ausstatten werden. Gleichwohl begrüßt der Senat entsprechende Initiativen und bittet die Träger, den kabellosen Zugang zum Internet in ihren Einrichtungen so weit wie möglich zugänglich zu machen. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Kollege, haben Sie eine Zu satzfrage? – Bitte sehr!

Eine Frage mit einer Bitte verbunden: Kann der Senat si cherstellen, zumindest bei den Trägern abzufragen, in welchen Einrichtungen, die geplant sind, WLAN in der Planung mitbedacht wird, und darüber im Ausschuss Bericht erstatten?

Bitte, Herr Staatsrat!

Soweit ich weiß, gab es diese Abfrage für 2017 schon, und alle Träger haben bestätigt, dass sie bei neuen Übergangswohnheimen auch WLAN einrichten werden.

Herr Kollege, eine weitere Zu satzfrage?

(Abg. Mustafa Öztürk [Bündnis 90/Die Grünen]: Das ist erfreulich! Die Antwort war so allumfassend, danke schön!)

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die elfte Anfrage trägt die Überschrift „Strafrechtliche Verfolgung von Clankriminalität im Land Bremen“. Die Anfrage trägt die Unterschrift des Abgeordneten Timke.

Bitte, Herr Timke!

Ich frage den Senat:

Erstens: Wann hat die Polizei die Ermittlungsakten zum sogenannten Baustellenüberfall in der Neustadt am 8. August 2013 abgeschlossen, bei dem Mitglie der eines kurdisch-libanesischen Familienclans vier Bauarbeiter verletzt haben, und wann wurde das Hauptverfahren gegen die Tatverdächtigen eröffnet, und wie lauteten die Urteile der Gerichte?

Zweitens: Wann hat die Polizei die Ermittlungsakten zur Massenschlägerei im Klinikum Links der Weser am 24. März 2016 abgeschlossen, bei dem Mitglieder zweier verfeindeter Familienclans mit Schusswaffen, Schlagstöcken, Messern und Fäusten aufeinander losgegangen waren, und wann ist mit einer Eröffnung des Hauptverfahrens gegen die Tatverdächtigen zu rechnen?

Drittens: Gab es in den letzten zwei Jahren im Land Bremen vergleichbare Vorfälle unter Tatbeteiligung von Angehörigen ethnischer Familienclans wie die in den Ziffern eins und zwei benannten, und wenn ja, welche, bitte mögliche Vorfälle chronologisch aufführen und den aktuellen Stand der Bearbeitung durch die Justiz ausweisen?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Professor Stauch.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Die Polizei Bremen hat ihre Ermitt lungen zu dem Baustellenfall am 4. Dezember 2013 abgeschlossen und die Akte an die Staatsanwaltschaft Bremen übersandt. Die Staatsanwaltschaft hat am 16. Dezember 2013 Anklage zum Landgericht erhoben. Das Hauptverfahren wurde noch nicht eröffnet.

Zu Frage zwei: Bezüglich der Auseinandersetzung am Klinikum Links der Weser vom 23. März 2016 hat die Polizei Bremen ihre Ermittlungen am 30. Juni 2016 abgeschlossen. Am gleichen Tage hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben. Die Hauptver handlung vor dem Landgericht Bremen findet seit dem 28. September 2016 statt. Vorgesehen sind 26 Hauptverhandlungstermine bis zum 3. Februar 2017.

Zu Frage drei: Es gab drei vergleichbare Fälle: Am 2. Mai 2016 kam es in Walle zu einer Auseinander setzung zwischen Kurden und Angehörigen der Mhallamiye, an der circa 20 Personen beteiligt waren. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Am 16. Juni 2015 fand eine gewaltsame Konfrontation zwischen Jesiden und Mhallamiye unter Einsatz von Eisenstangen und Messern statt, bei der ein politischer Hintergrund nicht ausgeschlossen werden kann. Die Ermittlungen dauern noch an.

Am 20. Mai 2015 gab es in Huchting einen Streit innerhalb einer kurdischen Familie, bei dem eine scharfe Schusswaffe eingesetzt wurde. Die Staatsan waltschaft erhob am 18. August 2015 Anklage. Das Landgericht verurteilte drei Angreifer zu mehrjährigen Haftstrafen, von denen eine rechtskräftig ist. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Abgeordneter, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Vielen Dank, Herr Staatsrat! Sie haben gerade ausgeführt, dass das Verfahren gegen die Baustellenschläger aus dem Jahr 2013 noch nicht verhandelt wurde. Hält denn der Bremer Senat eine Zeitspanne von mehr als drei Jahren zwischen Tatbe gehung und Beginn der gerichtlichen Verhandlung für einen vertretbaren Zeitraum, um Opfern, Tätern und der Bevölkerung deutlich zu machen, dass der Staat rechtswidriges Handeln konsequent und auch zeitnah ahndet?

Bitte, Herr Staatsrat!

Die normale Verfah renslaufzeit in erstinstanzlichen Strafsachen beträgt beim Bremer Landgericht zehn Monate. Das ist der Durchschnitt, bundesweit sind es sieben Monate. Dies ist ein besonders lang laufendes Verfahren. Ich halte es für einen sehr langen Zeitraum. Es ist wohl auch darauf zurückzuführen, dass die Strafsachen beim Landgericht sehr stark angestiegen sind.

Mit Beginn des Jahres 2016 ist für die Altverfahren eine zusätzliche Kammer eingerichtet worden. Die beabsichtigte Entlastung ist durch eine Vielzahl von Haftsachen überholt worden, die zusätzlich zu bear beiten sind. Es ist ein sehr langes Verfahren.

Wann welche Strafsache terminiert wird, das ist Sache des Gerichts. Es entscheidet nach Gewich tigkeit, wie bedeutend die Strafsachen sind, und

danach wird terminiert. Ich glaube, es ist eine lange Verfahrenslaufzeit. Die durchschnittliche Verfahrens laufzeit ist kürzer. Es muss angestrebt werden, dass die Altverfahren schneller verhandelt werden. Das ist ganz deutlich.

Das Wort zu einer weiteren Zusatz frage hat die Abgeordnete Frau Schnittker. – Bitte, Frau Kollegin!

Herr Staatsrat, sind Ihnen Vorfälle aus Bremerhaven bekannt?

Bitte, Herr Staatsrat!

Die Vorfälle, auf die ich Bezug genommen habe, haben sich genau auf die Anfrage bezogen. Das sind lediglich Vorfälle zwi schen den Gruppen. Das ist das, was mir die Staats anwaltschaft mitgeteilt hat. Aus Bremerhaven sind mir vergleichbare Vorfälle nicht bekannt.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die Fragestunde ist beendet.

Zustand und Entwicklung der Polizeibehörden im Land Bremen Große Anfrage der Fraktion der CDU vom 15. Juni 2016 (Drucksache 19/650) Dazu Mitteilung des Senats vom 9. August 2016 (Drucksache 19/680)

Dazu als Vertreter des Senats Senator Mäurer.

Gemäß § 29 unserer Geschäftsordnung hat der Senat die Möglichkeit, die Antwort, Drucksache 19/680, auf die Große Anfrage in der Bürgerschaft mündlich zu wiederholen.