Wenn ich am Funddort das gesamte Umfeld einbeziehe, dann sehe ich natürlich mehr - das ist nie abgestritten worden -, als wenn ich mir in der Leichenhalle zu einem sehr zeitnahen Zeitpunkt die Leiche anschaue. In der Leichenhalle sehe ich den Auffindort nicht. Der Unterschied ist also völlig
Es geht an der Stelle nur um den Punkt, dass man eben nicht von einem Generalverdacht ausgehen sollte, sondern man sagen kann, das ist in der überwiegenden Zahl der Fälle kein Problem. Deswegen sind wir für die Evaluation und die Bildung von Vergleichsgruppen, um herauszufinden, ob wir den richtigen Weg mit der Entscheidung gehen, sozusagen anlassbezogen am Auffindort tätig zu werden.
Frau Senatorin, ich würde gern von Ihnen wissen, ob Sie bei Ihren Überlegungen konkret die Gefahr einbezogen haben, dass durch die Veränderungen am Fundort bei einer späteren Leichenschau ein festgestelltes Fremdverschulden möglicherweise nicht mehr auf die Person des Täters bezogen zu beweisen ist.
Durch meine Gespräche auch mit den Rechtsmedizinern weiß ich, wir sind mit der Entscheidung, die wir jetzt gefällt haben, auf dem völlig richtigen Weg. Dass man im Einzelfall vielleicht nicht mehr das sieht, was man bei den konkreten Personen hätte sehen können, ist überhaupt nicht von der Hand zu weisen. Dem widerspricht auch keiner. Das habe ich in der ganzen Debatte noch nicht gehört. Es geht einfach nur um die Frage, ob man generell davon ausgehen muss. Dazu sagen wir, der todesfeststellende Arzt hat einen Überblick. Er sieht nicht das, was ein Rechtsmediziner sieht. Wenn sich ein Rechtsmediziner oder eine Rechtsmedizinerin aber zügig danach die Leiche anschaut, wird er oder sie noch sehr viel an der Leiche finden, wenn es ein Fremdverschulden gegeben haben sollte. Es ist aber völlig richtig: Den Tatort hat er oder sie dann nicht im Blick. Der kann natürlich zum Beispiel zwei Tage später ganz anders sein als zum Zeitpunkt des eingetretenen Todes.
(Abg. Hinners [CDU]: Danke! - Abg. Dr. Buhlert [FDP]: Herr Hinners, man kann auch nicht ausschließen, dass Menschen Fehler machen!)
Ich habe mit meiner Einlassung zur Evaluation im Grunde noch einmal darauf hinweisen wollen, dass wir da auch Klarheit und Sicherheit möchten. Wir
werden deshalb das Evaluationskonzept sehr zügig entwickeln, und wir werden Sie dann auch über die Kriterien informieren, die in dem Evaluationskonzept Berücksichtigung finden können.
Ich glaube, dass wir uns dann im Land Bremen auf einen richtigen Weg begeben. Ich bin froh, wenn es jetzt zur Beschlussfassung kommt und wir dieses Ansinnen, das die Gesundheits- und Justizminister formuliert haben, in Bremen einführen und umsetzen. - Herzlichen Dank!
Frau Senatorin! Vielen Dank, dass Sie erwähnt haben, dass Sie bei der Evaluation auch Rechtsmediziner heranziehen! Mein Wunsch ist, dass Sie auch die übrigen Fachleute, die ich in meinen Ausführungen schon erwähnt habe, einbeziehen, also beispielsweise die Kriminalbeamten der Mordkommission, aber auch die Expertise der Bestatter. Wenn Sie sich an den Präsidenten des Bestattungsverbandes wenden - nur ein Tipp von mir -, dann hat dieser Herr mehr als 20 Jahre Erfahrung. Das ist sicherlich auch wichtig, um nicht nur einen behördenorientierten Blickwinkel auf die Evaluation zu haben, sondern um wirklich die Gesellschaft und die wesentlichen Akteure einzubeziehen. Das ist mein Wunsch.
Eine zweite Bemerkung möchte ich unbedingt noch loswerden. Es ist von Pietät die Rede. Bei der jetzigen Regelung ist eines nicht ausgeschlossen: Wenn eine Leiche zu schnell in eine Leichenhalle gebracht und dort festgestellt wird: „Oha, wir müssen noch einmal zum Fundort“, haben die trauernden Angehörigen zwischenzeitlich möglicherweise weitere Angehörige zu sich geladen, um zu trauern. Dann klingelt es auf einmal und die Kriminalpolizei sagt: Wir müssen uns den Ort noch einmal anschauen. Wie beurteilen Sie diese Situation? Ich bitte wirklich jeden einmal, darüber nachzudenken. Solch eine pietätlose Begegnung kann man verhindern, indem man stets jede Leiche am Fundort qualifiziert untersucht. Das geht relativ schnell, und wenn man das getan hat, ist eigentlich Ruhe vor Ort. Das hat nichts mit einem Generalverdacht zu tun. Das wollte ich unbedingt noch einmal loswerden. - Vielen Dank!
Gemäß Paragraf 51 Absatz 7 unserer Geschäftsordnung lasse ich zuerst über den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit der DrucksachenNummer 19/1058 abstimmen.
Wer dem Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 19/1058 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Jetzt lasse ich über das Gesetz über das Leichenwesen, Drucksache 19/1029, in erster Lesung abstimmen.
Wer das Gesetz über das Leichenwesen mit der Drucksachen-Nummer 19/1029 unter Berücksichtigung der soeben vorgenommenen Änderungen in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen!
Interfraktionell wurde vereinbart, Behandlung und Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung vorzunehmen. Ich lasse deshalb jetzt darüber abstimmen, ob wir die zweite Lesung durchführen wollen.
Wer das Gesetz über das Leichenwesen mit der Drucksachen-Nummer 19/1029 in der in der ersten Lesung angenommenen Fassung in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen!
Weiterentwicklung der Psychiatriereform in Bremen Große Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD vom 15. Februar 2017 (Drucksache 19/946)