Protokoll der Sitzung vom 09.11.2017

(Dagegen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Abg. Tassis [AfD])

Stimmenthaltungen?

(DIE LINKE, Abg. Frau Wendland [parteilos])

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Änderungsantrag ab.

Jetzt lasse ich über das Bremische Wohn- und Betreuungsgesetz mit der DrucksachenNummer 19/1273 in erster Lesung abstimmen.

Wer das Bremische Wohn- und Betreuungsgesetz, Drucksache 19/1273, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen CDU, DIE LINKE, BIW, Abg. Frau Wendland [parteilos])

Stimmenthaltungen?

(FDP, Abg. Tassis [AfD])

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung.

Zum Schluss lasse ich über den Antrag der Fraktion der CDU mit der DrucksachenNummer 19/1288 abstimmen.

Gemäß Paragraf 51 Absatz 7 unserer Geschäftsordnung lasse ich hier zunächst über den Änderungsantrag mit der DrucksachenNummer 19/1355 der Fraktion der SPD und Bündnis 90/Die Grünen abstimmen.

Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 19/1355 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, BIW, Abg. Schäfer [LKR], Abg. Tassis [AfD])

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

(DIE LINKE, Abg. Frau Wendland [parteilos])

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Änderungsantrag zu.

Jetzt lasse ich über den Antrag der Fraktion der CDU mit der Drucksachen-Nummer 19/1288 abstimmen.

Landtag 4055 52. Sitzung/09.11.17

Wer dem Antrag der Fraktion der CDU mit der Drucksachen-Nummer 19/1288 unter Berücksichtigung der soeben vorgenommenen Änderungen seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, BIW, Abg. Schäfer [LKR], Abg. Tassis [AfD])

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

(DIE LINKE, Abg. Frau Wendland [parteilos])

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Antrag zu.

Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von dem Bericht der staatlichen Deputation für Soziales, Jugend und Integration, Drucksache 19/1123, Kenntnis.

Gesetz zur Änderung des Bremischen Polizeigesetzes für die Einführung eines städtischen Ordnungsdienstes Mitteilung des Senats vom 26. Oktober 2017 (Drucksache 19/1280) 1. Lesung 2. Lesung

Dazu als Vertreter des Senats Herr Senator Mäurer.

Wir kommen zur ersten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet.

Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Timke.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir beraten heute die Änderung des Bremischen Polizeigesetzes zur Einführung eines städtischen Ordnungsdienstes.

Die Deputation für Inneres hatte sich bereits am 19. Oktober mit der Vorlage befasst und parteiübergreifend dem Konzept zur Gründung eines städtischen Ordnungsdienstes zugestimmt. Mit der heutigen Gesetzesänderung wird also die Ermächtigungsgrundlage geschaffen, die es der Stadtgemeinde Bremen erlaubt, einen kommunalen Ordnungsdienst einzurichten, um insbesondere die steigende Zahl der Vermüllung in den Stadtteilen, der Lärmbelästigung, die Verstöße gegen den Leinenzwang und das unerlaubte Grillen auch zeitnah unterbinden und ahnden zu können.

Darüber hinaus soll sich der Ordnungsdienst auch um die Einhaltung und Durchsetzung von Gesetzen kümmern wie beispielsweise dem Jugendschutz, dem Nichtrauchergesetz und dem Gaststätten- und Glücksspielgesetz.

In der Vergangenheit konnte die steigende Zahl der Beschwerden und Bürgerhinweise nicht mehr zeitnah durch das vorhandene Personal beim ehemaligen Stadtamt und beim Senator für Inneres abgearbeitet werden. Viele Beschwerden erforderten zudem einen Außendienst, der die Probleme vor Ort bewertet, beweissichert und gegebenenfalls direkt behebt. Das war mit dem vorhandenen Personal schlichtweg nicht zu leisten. Wenn nun die Bürger aber das Gefühl haben, dass ihre Beschwerden und Hinweise nicht zeitnah bearbeitet werden, dann verlieren sie das Vertrauen in die staatliche Ordnung. Deshalb ist es gut, dass nun ein Außendienst geschaffen wird, der sich dieser Probleme vor Ort annimmt.

Der kommunale Ordnungsdienst soll unter der Fachaufsicht des Innenressorts aufgebaut und geleitet werden und bündelt zukünftig die Verfolgung aller ordnungswidrigen Vorgänge auf dem Gebiet der Stadtgemeinde Bremen. Es ist gut, dass Beschwerden nun zentral und von einer einzigen Stelle in der Stadt angenommen und bearbeitet werden.

Bis jetzt ist ein Bürger bei einem telefonischen Hinweis auf Probleme oder Beschwerden im Zweifelsfall mehrfach in den einzelnen Behördenzweigen verbunden worden, weil Zuständigkeiten nicht eindeutig klar oder bekannt waren. Das wird sich mit der Einführung des Ordnungsdienstes dann hoffentlich ändern.

Ein weiterer Vorteil ist, dass die Bremer Polizei mit der Schaffung eines Ordnungsdienstes insbesondere im Bereich der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten entlastet wird, was wir Bürger in Wut sehr begrüßen. Die Polizei soll schließlich Kriminalität bekämpfen und sich nicht mit niedrigschwelligen, zeitintensiven Verstößen beschäftigen. Deshalb werden wir Bürger in Wut dieser Gesetzesänderung auch heute hier zustimmen.

Der Ordnungsdienst wird sicherlich allein schon durch regelmäßige sichtbare Präsenz und dem damit verbundenen Kontrolldruck dazu führen, dass es langfristig zu einem Rückgang der Ordnungsverstöße kommen wird. Das wird sich natürlich auf die einzelnen Stadtteile positiv auswirken. Sie werden deutlich aufgewertet. Klar ist, meine Damen und Herren, nur in einer sauberen und sicheren Stadt werden sich Menschen niederlassen und

Landtag 4056 52. Sitzung/09.11.17

gern leben, und nur in einer sauberen und sicheren Stadt werden sich auch Unternehmen ansiedeln. Sicherheit und Sauberkeit sind also Standortfaktoren und notwendig für eine pulsierende Stadt.

Gut, ob Bremen nun sicher ist oder nicht, darüber lässt sich trefflich streiten. Dazu haben wir Bürger in Wut sicherlich eine andere Auffassung als Innensenator Mäurer und die rotgrüne Landesregierung. Wenn Bremen aber nun sauberer wird durch die Einführung eines Ordnungsdienstes, dann ist das eine gute Sache und ein Schritt in die richtige Richtung. Deshalb werden wir hier dem vorliegenden Änderungsantrag auch zustimmen. - Vielen Dank!

(Beifall BIW)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Hinners.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die CDUFraktion begrüßt ausdrücklich die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage im Bremischen Polizeigesetz für einen städtischen Ordnungsdienst in Bremen und Bremerhaven, denn unserer Ansicht nach wurde in der Vergangenheit in den Themenfeldern Jugendschutz, Verschmutzung öffentlicher Flächen, Lärmbelästigung, Gewerbeüberwachung sowie Kontrollen von Spielhallen und Wettannahmestellen vom Senat zu wenig auf die Beschwerden und Probleme der Bürgerinnen und Bürger reagiert.

Natürlich ist die Frage, ob die Anzahl der zunächst geplanten 23 Mitarbeiter für die Aufgabenbewältigung ausreicht, berechtigt. Für einen sinnvollen Anfang halten wir dieses unter der Voraussetzung, dass ein vernünftiges Controlling eingeführt und gegebenenfalls nachgesteuert wird, jedoch für angebracht. Das gilt im Übrigen auch für die Aufgabenwahrnehmung, um Doppelarbeit in den bisher zuständigen Ressorts zu verhindern.

Meine Damen und Herren, für die CDUFraktion ist allerdings die geplante Finanzierung der Maßnahme zu kritisieren, denn die erforderlichen Haushaltsmittel werden nicht in den Doppelhaushalt im Jahr 2018 eigenständig und deutlich ausgewiesen dargestellt und damit dauerhaft aufgenommen, sondern aus einem Sondertopf zunächst nur für diese beiden Haushaltsjahre finanziert. Das halten wir schlichtweg für unseriös

(Beifall CDU)